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Fahren ohne Zulassung
Hallo,
ich möchte ein Auto verkaufen, allerdings ist es schon abgemeldet, TÜV hat es aber noch...
Was passiert wenn ich mein Auto jemanden gebe und der "sein" Kennzeichen montiert, damit es nicht ganz so schlimm aussieht ...
Bekommt er die Strafe oder bin ich auch Haftbar?
Soll ja wohl 3 Punkte und 50€ kosten...
Vielen Danke schon mal!
mfg
Beste Antwort im Thema
Ich glaube dir ist der Ernst der Lage nicht ganz klar.
Das sind Straftaten! Keine Ordnungswidrigkeiten.
Pepperduster hat die Folgen sehr schön verlinkt.
Und ich stimme zu, wenn ihr extra Nummernschilder anbringt wird das wohl als vorsätzlich gewertet werden.
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19 Antworten
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Und
§ 6 PflVG.
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Zitat:
Original geschrieben von Pimal
Hallo,
ich möchte ein Auto verkaufen, allerdings ist es schon abgemeldet, TÜV hat es aber noch...
Was passiert wenn ich mein Auto jemanden gebe und der "sein" Kennzeichen montiert, damit es nicht ganz so schlimm aussieht ...
Bekommt er die Strafe oder bin ich auch Haftbar?
Soll ja wohl 3 Punkte und 50€ kosten...
Vielen Danke schon mal!
mfg
Nach meiner Meinung hast du dein Fahrzeug abgemeldet.
Du hast dein Kennzeichen abgegeben.
Du verkaufst ein nicht angemeldetes Fahrzeug.
Warum sollst du haftbar sein?
Verkauft ist es ja noch nicht.... es geht um eine Probefahrt...
An eine rote Nummertafel komm ich leider nicht ran und jedes mal eine Tageszulassung geht auch ins Geld.
Ich glaube dir ist der Ernst der Lage nicht ganz klar.
Das sind Straftaten! Keine Ordnungswidrigkeiten.
Pepperduster hat die Folgen sehr schön verlinkt.
Und ich stimme zu, wenn ihr extra Nummernschilder anbringt wird das wohl als vorsätzlich gewertet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Pimal
Verkauft ist es ja noch nicht.... es geht um eine Probefahrt...
An eine rote Nummertafel komm ich leider nicht ran und jedes mal eine Tageszulassung geht auch ins Geld.
Wenn du bei der Probefahrt dabei bist im Wissen das Fahrzeug hat "falsche Kennzeichen".
Ich bin da sicher nicht dabei
Zitat:
Original geschrieben von Pimal
Verkauft ist es ja noch nicht.... es geht um eine Probefahrt...
An eine rote Nummertafel komm ich leider nicht ran und jedes mal eine Tageszulassung geht auch ins Geld.
Du begibst dich auf gefährliches Glatteis einer fremden Person dein Auto für eine Probefahrt zu überlässt und es duldest das dort ein nicht für das Auto ausgestelltes Kennzeichen angebaut wird.
Zitat:
Original geschrieben von Pimal
Verkauft ist es ja noch nicht.... es geht um eine Probefahrt...
Wenn Du das Fahrzeug verkauft hast, kann der Käufer damit machen was er will, Dich geht das dann nichts mehr an. Solange sich der Wagen aber noch in Deinem Besitz befindet, bist Du verantwortlich, wenn er mit Deiner Zustimmung illegal verwendet wird. Nur wenn Dir das Auto entwendet würde, wärst Du aus der Verantwortung entlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Solange sich der Wagen aber noch in Deinem Besitz befindet, bist Du verantwortlich, wenn er mit Deiner Zustimmung illegal verwendet wird.
Stimmt. Probefahrt zählt dazu.
Danke, das wollte ich wissen...
Somit hat sich das ganze auch schon erledigt!
Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten, ich habe bestimmt nicht die Absicht gehabt eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu begehen!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Wenn Du das Fahrzeug verkauft hast, kann der Käufer damit machen was er will, Dich geht das dann nichts mehr an.
So hatte ich das auch gehalten. 2007 verkaufte ich einen 13 Jahre alten SAAB, der "vorübergehend" amtlich stillgelegt war und dessen letzte HU/AU zudem rund sechs Jahre zurück lag. Doch der Käufer hatte bereits ein in Typ und Farbe völlig identes Fahrzeug zuhause stehen und bestand darauf, die amtl. Kennzeichen seines "Doubles" an den Neuerwerb zu schrauben, um Kraft der 185 PS 500 km quer durch Deutschland an seinen Wohnort zu reisen.
Bauchschmerzen hatte ich dabei schon, - aber was interessiert's mich letztlich, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist.
Ja, wenns verkauft ist und man gar nichts gesehen hat...
Das kenne ich auch noch ein bischen anders.
Käufer hat zuhause ein Fahrzeug gleichen Typs stehen.
Ist Mitglied eines bestimmten Vereins mit SonderPremiumMinus Vertrag.
Stellt unser ExAuto an den Straßenrand, Kennzeichen von seinem ran, Sicherungen raus, und lässt sich vom Verein nach Hause schleppen - da Minus Mitglied.
Nebenbei ist das auch noch Steuerhinterziehung.
Hallo ins Forum,
neben den bereits genannten Straftaten, ist es auch noch Urkundenfälschung, da das Kennzeichen und das Fahrzeug, für das es zugeteilt ist, eine zusammengesetzte Urkunde bildet. Auf Urkundenfälschung steht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. M.E. ist der Eigentümer des abgemeldeten Fahrzeugs als Mittäter im Boot. Also Finger weg.
Viele Grüße
Peter
PS: Übrigens ist auch der Führerschein bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkehr in Gefahr. Bei einer solchen Hoffnung ist die Chance, dass der Führerschein (richtig die Fahrerlaubnis) entzogen und wenn's ganz dumm läuft, die Neuerteilung von einer positiven MPU (gemeinhin Idiotentest) abhängig gemacht wird (Stichwort: charakterliche Ungeeignetheit). Einen ähnlichen Fall habe ich in der Ausbildung selbst angeklagt. Die Folgen waren die Beschriebenen.
Zitat:
Original geschrieben von Pimal
Danke, das wollte ich wissen...
Somit hat sich das ganze auch schon erledigt!
Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten, ich habe bestimmt nicht die Absicht gehabt eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu begehen!
mfg
Das ist def. keine OWI und 7 Punkte gibts bei Straftaten im <strassenverkehr noch als Gratiszugabe oben drein und die widerum darfst Du ganze 5 Jahre behalten.