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Fahrer Betrunken, mitfahrer nicht Betrunken! Was passiert mit dem Führerschein?

Themenstarteram 18. November 2006 um 11:49

Hallo Sicherheits gemeinde,

Meine Freunde und Ich haben uns gestern eine Interessante frage gestellt.

Was ist sagen wir mal wenn der Fahrer Betrunken ist bzw. weiss das er ein paar Bier zuviel getrunken hat und dann in eine Kontrolle kommt. Dann weiss jeder das der Lappen weg ist. Und mein Freund meinte, wenn der Fahrer halt soviel getrunken hat das wenn er in eine Kontrolle kommt den lappen weggenommen bekommt das die anderen die im Auto sitzen und einen Führerschein haben den auch weggenommen bekommen oder eine anzeige oder sowas bekommen. Nur weil sie bei jemanden mitgefahren sind der etwas getrunken hatte.

Das kann es doch nicht sein oder gibt es solch eine regelung wirklich??

Fragt mich net wie wir auf so ein Extrem beispiel gekommen sind, aber ein freund von uns meint das wäre so was Ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann :confused:

Ich bedanke mich für jegliche info

Danke

andreas

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17 Antworten

So wie von Dir geschildert behalten die Beifahrer Ihren Führerschein.

Sonst würden sich Alkoholkontrollen häufig doppelt und dreifach lohnen. :D

am 18. November 2006 um 12:14

Habe mal gehört, dass ein nüchterner Beifahrer mit Führerschein sogar verpflichtet sei, den betrunkenen Fahrer entweder von seiner Fahrt abzuhalten oder notfalls selbst zu fahren (falls versicherungstechnisch erlaubt). Auch das nur eine Legende?

Re: Fahrer Betrunken, mitfahrer nicht Betrunken! Was passiert mit dem Führerschein?

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Schnörr

... Führerschein haben den auch weggenommen bekommen oder eine anzeige oder sowas bekommen. Nur weil sie bei jemanden mitgefahren sind der etwas getrunken hatte.

Da müßte ich ja, um meinen Führerschein zu behalten, bei jedem Bus- und Taxifahrer, bei dem ich mitfahre, die Alkoholkonzentration testen :D

Wenn mir dagegen im Privatbereich bekannt wäre, dass ein potentieller Fahrer "fahruntüchtig" ist, würde ich zum einen im eigenen Interesse sicher nicht mitfahren und zusätzlich in seinem Interesse und im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer versuchen, ihn an der Fahrt zu hindern.

Das STVG legt sowohl dem Fahrer als auch dem Halter eines Kfz gewisse Pflichten auf.

Ist der Beifahrer der Halter, so sieht das also anders aus.

Den trifft die Halterpflicht und er ist daher Mittäter an der Straftat des Fahrers.

Der Beifahrer, der nicht Halter ist und sich selbst in Gefahr begibt, kann dafür jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Ihn trifft gegenüber Dritten keine strafrechtlich relevante Pflicht vor der Gefahr betrunkener Fahrer zu schützen.

Es sei denn er hätte den Fahrer vorsätzlich abgefüllt.

Meines erachtens kommt hier der § 27 StGB i.V.m. ... in Betracht. Das heißt in diesem Fall Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt. Der Nüchterne hätte in dem Fall fahren müssen, oder zumindest die Fahrt unterbinden sollen. Der FS ist meiner Meinung nach nicht in Gefahr.

In jedem Fall sollte jemand fahren, der nicht betrunken ist.

Hallo,

ich habe vor einigen Jahren von einem derartigen Urteil gelesen, bei dem der Beifahrer den Führerschein verloren hat.

Fahrer und Beifahrer waren zusammen auf einer Party gewesen, hatten sich dort jedoch aus den Augen verloren.

Der Beifahrer argumentierte entsprechend, das er vom alkoholkonsum des Fahrers nichts mitbekommen hat.

Das Gericht hat diesen Umstand jedoch nicht anerkannt, und darauf hingewiesen, dass der Beifahrer auf Grund des Umstandes Party, ja mit alkoholkonsum hätte rechnen können, und sich von der fahrtüchtigkeit hätte überzeugen müssen.

Wie gesagt, kann ich nichts mehr zum Zeitpunkt sagen, aber das Urteil ist mir als sehr markant in Erinnerung geblieben.

Ich richte mich entsprechend danach.

Gruß Nordeos

Zitat:

Original geschrieben von LDS-MP

Meines erachtens kommt hier der § 27 StGB i.V.m. ... in Betracht. Das heißt in diesem Fall Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt.

Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Das alles zu erfüllen wird schwer.

Als Nebenstrafe müsste dann noch eien Vorschrift her mit der der FS legal eingezogen werden kann.

Das ist so einfach nicht.

Der Partytrinker wird Halter gewesen sein oder eine andere wichtige Pflicht vernachlässigt haben.

Sonst macht man sich als einfacher Beifahrer wie dargestellt in Taxi, Bus, Bahn und Flieger strafbar sobald man die Fahne des Fahrer/Piloten riecht oder sonst irgendeinen verwertbaren Hinweis auf Alkohol hat.

Und bei "Berufschauffeuren" gilt teilweise 0,0 Promile. ;)

Und damit nicht genug.

Vielleicht sollte man vorsorglich gleich auch noch ein Drugscreening verlangen wenn entsprechend enge Pupillen o.ä. vorliegen.

Das auf Partys alles möglich in Umlauf ist dürfte bekannt sein. ;)

Guckt mal hier:

http://www.drugcom.de/bot_aktuelles_idx-513.html

gut der Beifahrer war auch Halter und hatte neben Alk auch Drogen zu sich genommen.

Wie auch immer FS ist weg, sehr aktuelles Urteil.

Habe jetzt einfach mal gegogelt " Führerscheinentzug Beifahrer "

Gruß Nordeos

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos

gut der Beifahrer war auch Halter und hatte neben Alk auch Drogen zu sich genommen.

Damit hat er den FS gleich zwei Mal vollkommen zu Recht verloren.

1. Er hat gegen seine Pflicht als Halter verloren (hatte ich oben so erwähnt)

2. Hat er als Drogenkonsument nicht die erforderlich Zuverlässigkeit um am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen teilzunehmen.

Wird man egal wo und wann positiv auf Drogen getestet hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Kenntnisnahme den FS einzuziehen.

Hat ein nüchterner Beifahrer, der mit einem alkoholiesiertem Fahrer mitfährt, die erforderlich Zuverlässigkeit um am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen teilzunehmen?

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos

Hat ein nüchterner Beifahrer, der mit einem alkoholiesiertem Fahrer mitfährt, die erforderlich Zuverlässigkeit um am Straßenverkehr mit motorisierten Fahrzeugen teilzunehmen?

Wenn er kein Drogenkonsument ist:

JA.

Kann ich mich vor Gericht auf dich berufen?

Wenn " Ja" wie ?

Zitat:

Original geschrieben von Nordeos

Kann ich mich vor Gericht auf dich berufen?

Wenn " Ja" wie ?

Du kannst, es wird Dir aber Nichts bringen. ;)

Wenn Dein RA allerdings die entsprechenden Urteile heraussucht,

wird es im Falle einer unsinnigen Anklage durch die StA sehr schnell zu einer Einstellung kommen. :D

Du kannst natürlich auch nach den entsprechenden Vorschriten (und Urteilen) suchen.

Aber die hat ja bislang keiner ausgegraben.

Ich habe mich noch mal informiert. Der nüchterne Mitfahrer kann unter bestimmten Umständen seinen FS verlieren.

Ich muß als Nüchternder den Betrunkenen an dieser Fahrt hindern. Es muß allerdings für mich erkennbar sein, daß der Fahrer betrunken ist, bzw. nicht mehr in der Lage ist ein kFZ zu führen.

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