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Fahrer kann trotz Blitzerfoto nicht identifiziert werden - Drohung Fahrtenbuch

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 13:08

Hallo,

ich veröffentliche einmal folgendes Schreiben und 3 Fotos .

Frage: Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Blitzerphoto Anschreiben Fahrtenbuch
Blitzerphoto
Blitzerphoto Nahaufnahme
+1
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109 Antworten

Schön. Wie war doch gleich die Frage?

Die Drohung lässt sich ganz einfach dadurch abwenden das man der Behörde den Fahrer benennt.

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 13:12

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:10:43 Uhr:

Schön. Wie war doch gleich die Frage?

Wie jetzt verhalten, da ich den VW Golf Variant am 06.12.2024 verliehen hatte, und der Fahrer ja nicht erkennbar ist!

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 13:13

Zitat:

@onzlaught schrieb am 17. Januar 2025 um 14:11:10 Uhr:

Die Drohung lässt sich ganz einfach dadurch abwenden das man der Behörde den Fahrer benennt.

100% ig kann ich das jetzt nicht mehr sagen, wer vor 6 Wochen gefahren ist, und ich möchte ja auch keinen Unschuldigen benennen

..... mal ganz abgesehen davon, dass es strafbar ist/waere.

Wäre es denn §§ rechtlich §§ OK, wenn ich der Behörde sinngemäß mitteile, das Fahrzeug aber zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung an mehrere Personen verliehen zu haben mit dem Zusatz:

Möglicherweise ist ein Herr Xy aus ABC-Stadt, Musterstrasse 666 gefahren

Dann würde ich der Behörde mitteilen an wen der Wagen verliehen wurde, ob Du mit dieser Person besprochen hast ob auch andere den Wagen fahren dürfen und das Du aber den Fahrer auf den Bild nicht identifizieren kannst.

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 13:18

Zitat:

@onzlaught schrieb am 17. Januar 2025 um 14:16:35 Uhr:

Dann würde ich der Behörde mitteilen an wen der Wagen verliehen wurde, ob Du mit dieser Person besprochen hast ob auch andere den Wagen fahren dürfen und das Du aber den Fahrer auf den Bild nicht identifizieren kannst.

Gut, so werde ich das dann tun ;)

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Januar 2025 um 14:13:33 Uhr:

..... mal ganz abgesehen davon, dass es strafbar ist/waere.

Quatsch, da wäre nix strafbar.

Was wollen die eigentlich machen wenn der Beschuldigte dann sagt "er war es nicht"? Da kommt doch sowieso nix raus.

Gruß Metalhead

Am besten die 50 Euro selbst zahlen oder zahlen lassen. Damit wäre die Angelegenheit ja erledigt !

Tja wenn du einen auf Geheimnisträger machen willst dann schluck selber Kröte .

Zahlen , evtl Kohle vom dir sicher bekannten Fahrer zurückholen oder eben Fahrtenbuch führen wenn du tatsächlich unwissend bist wer das Auto hatte .

Im übrigen handelt es sich um Verwarnungsgeld - keinBußgeld und keine Geldstrafe - , damit nicht strafbar und keine Punkte.

Zitat:

@Nikolaus-2024 schrieb am 17. Jan. 2025 um 14:13:33 Uhr:

100% ig kann ich das jetzt nicht mehr sagen, wer vor 6 Wochen gefahren ist

Ah ja... Du verleihst Dein Auto, auf dem 2ten Frontal Bild ist zu erkennen das nur eine Person (der Fahrer) im Auto sitzt und Du weißt nicht mehr wem Du den Wagen geliehen hast?!?

Ja nee, ist klar :rolleyes:

 

Gruß

Andre

... zahlen oder wie angedroht "Fahrtenbuch führen auf unbestimmte Zeit". Angenehmer ist doch wohl - ZAHLEN !

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 13:26

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 17. Januar 2025 um 14:19:26 Uhr:

Am besten die 50 Euro selbst zahlen

Ja, toller Vorschlag, der sich mit dem Schreiben der Behörde ja voll und ganz deckt!

Und das in einer Zeit / Zeiten, wo alles so teuer geworden ist, und man den Pfennig und die Mark

(jetzt €€) "doppelt umdrehen muss", bevor man es ausgibt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 17. Januar 2025 um 14:19:26 Uhr:

Damit wäre die Angelegenheit ja erledigt !

Ja, für die behörde erledigt, weil die wieder Geld eingenommen haben

 

/[Beitrag von MT editiert]

Zahlen, auch wenn die Auflage eines Fahrtenbuchs nicht der Rede wert ist.

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