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fahrer und beifahrer fenster tönen ?
in berlin fahen in der letzten zeit ziemlich viele mit getönten front scheiben durch die gegend.
ist das jetzt erlaubt ?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von crashdummy
Doch das geht. Es wird keine Folie verklebt sondern lackiert. Gib bei google Glascoating ein.
Auch wenn ich bei Google "Glascoating" eingebe und viele Treffer erhalte ist dieses Verfahren immer noch nicht legal.
Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von www.ohnefolie.de hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.
Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.
1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?
Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :
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19 Antworten
In A nicht. In D sicher auch nicht.
Nope, damit fahren hier in Wien nur bestimmte Rumänen oder Bulgaren rum.
Die Polizei muss immer den Fahrer erkennen können, ist verboten und ne Firma die dir das macht ist sowieso link.
Meine Folienfirma gab mir ein Zertifikat mit dass es vom TÜV zugelassen ist, das wirst von diesen Firmen nicht bekommen und bei einer Verkehrskontrolle wohl den Kürzeren ziehen, geschweige denn nach einem Unfall.
An der geltenden Rechtslage hat sich nichts geändert.
Doch das geht. Es wird keine Folie verklebt sondern lackiert. Gib bei google Glascoating ein.
Ich quote mal ganz neutral aus einem Forum mit diesem Thema nachdem ich brav gegoogelt hab:
___________________
- erstens gibt es mittlerweile jede Menge neue Autos mit beschichteten Frontscheiben. Dies ist keine normale Beschichtung, sondern eine spezielle UV-abweisende Folie zwischen den 2 Glasschichten. Die erkennt man sofort z.b. an der starken violetten oder blauen Spiegelung. Da hat man für zusätzliche Beschichtung keinen Spielraum mehr. Der Kunde würde auch nicht viel davon haben, da die Scheiben schon von alleine violett oder bläulich stark schimmert.
- zweitens ist der Preis von 700-800 Euro völlig gerechtfertigt. Denn die Front und Rückscheiben muss man in den meisten Fällen wechseln.
Bei den meisten Autos (WV, BMW, usw) ist die Scheibe nach dem Ausbau nicht wieder verwendbar. Dies hat viele verschiedene Gründe (Der Rahmen geht beim Ausbau kaputt, Schiebe splittert beim herausschneiden, usw. usw). Und nicht zu vergessen: hast du einmal die Scheibe bei einem Auto mit Licht oder Regensensor getönt, funktionieren diese nicht mehr, wenn man diesen Bereich nicht auslässt (falls möglich). Da kann die Werkstatt ewig versuchen den Sensonsor neu einzulernen.
Wenn du einmal einen schlecht gelaunten Kontrollfritzen erwischt kann er dir anordnen an Ort und Stelle diese "Folie" zu entfernen. Egal ob ob eingetragen oder nicht. Die Seitenscheiben kannst du runterkurbeln...Was machst du dann aber mit der Frontscheibe?
__________________________
Find ich interessant, falls man mit dem Gedanken spielt auch die Front- bzw. HECKSCHEIBE zu überziehen und davon geh ich mal aus.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von crashdummy
Doch das geht. Es wird keine Folie verklebt sondern lackiert. Gib bei google Glascoating ein.
Auch wenn ich bei Google "Glascoating" eingebe und viele Treffer erhalte ist dieses Verfahren immer noch nicht legal.
Im September 2008 hat sich hier im Forum ein Mit-Inhaber von www.ohnefolie.de hier im Forum zu Wort gemeldet und auch gemeint, dass alles legal wäre was sie anbieten.
Folgende eintragungsrelevanten Fragen habe ich gestellt, auf deren Antwort wir MT-User leider bis heute ergebnislos warten, obwohl der User immer wieder im Forum online ist bzw. war.
1. Wie sieht es mit der von KBA geforderten Materialabriebsprüfung aus ?
2. Mit welchem Lichtmessgerät wird die Scheibe vor und nach dem Auftragen des Farbüberzuges gemessen ?
3. Wie viel Prozent werden im Durchschnitt noch an den vorderen Seitenscheiben nachgetönt bis zur Mindestlichtdurchlässigkeitsgrenze ?
4. Fallen 5% nachträgliche Tönung überhaupt auf, wenn man bedenkt, dass eine klare Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um ca. 4-8% mindert ?
5. Wird das alte E-Zeichen aus den Scheiben entfernt ?
6. Wie wird die neue Kennzeichnung an der Scheibe angebracht ?
Die Beiträge kann man im Link unten nachlesen :
Daß Glascoating legal und zulassungsfähig sein soll, ist ein Hoax, der seit Jahren durchs Internet geistert...
also die front scheibe möchte ich nicht tönen.
nur die fahrer und beifahrer fenster.
auch nicht so wie ich es hinten habe.
etwas heller kann es schon sein - so das man noch deutlich erkennt, das es ein unterschied von hinten zu vorne ist.
halt nur, das sie etwas getönt sind.
ist aber strikt verboten.
ob folie oder fluten - oder wie ist das jetzt ?
Zitat:
Original geschrieben von takie365
oder wie ist das jetzt ?
die scheiben dürfen zu einem gewissen %-satz getönt sein...ob das nun durch "fluten" oder "folieren" erfolgt ist schnurtz-piep-egal, hauptsache für die folie liegt ein gutachten vor bzw. nach dem fluten wird eines erstellt.......das problem ist aber, das dieser max. zulässige tönungsgrad bereits werksseitig fast komplett ausgereizt ist....
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von takie365
ist aber strikt verboten.
ob folie oder fluten - oder wie ist das jetzt ?
Zuerst einmal die gute Nachricht:
Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.
Aber:
und dies ist die schlecht Nachricht...
Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.
Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.
Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.
Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.
Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.
Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.
Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.
Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.
Naja, wen interessieren schon diese Auflagen. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt auch bei Einbau von LED Standlichtern. Wer das also unbedingt will, der kann das machen und eintragen lassen. Im Prinzip ist es ja machbar. Wie das im Falle eines Unfalles endet, ist eine andere Geschichte. Damit sollte der Themenersteller ausreichend aufgeklärt worden sein.
Zitat:
Original geschrieben von eDr4ven
Wenn du einmal einen schlecht gelaunten Kontrollfritzen erwischt kann er dir anordnen an Ort und Stelle diese "Folie" zu entfernen. Egal ob ob eingetragen oder nicht.
Einen Müll können die machen, die sind Gesetzeshüter und kein Richter, wenn es eingetragen und genehmigt ist, können die nur die unterlagen verlangen und einsehen das die nichts dagegen unternehmen können. ob es den passt oder nicht!
Die können mir auch eine Waffe nicht abnehmen, wenn ich ein Waffenschein habe und nicht gegen die auflagen verstöße oder?!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von bonneropelfahrer
die sind Gesetzeshüter und kein Richter,
auch ein richter kann da nichts machen, da er i.d.r. nicht über das nötige fachwissen verfügt! der richter ist da ebenso wie die rennleitung, auf das urteil eines sachverständigen angewiesen...
Zitat:
und einsehen das die nichts dagegen unternehmen können.
das ist schlichtweg unsinn!
neben der erteilung einer mängelkarte, haben die durchaus die möglichkeit, dir direkt an ort und stelle die weiterfahrt zu untersagen und das fahrzeug mittels abschlepper dem o.g. sachverständigen vorzustellen...
auf eine diskussion würde ich mich also nicht unbedingt einlassen...die kann nämlich dann durchaus darin enden, das du dir ein taxi rufen musst...
Schwarze Scheiben auch an Fahrer- und Beifahrertür ist was für Komplexler, die sich da nur verstecken wollen. Oder ein schlechtes Gewissen? Bei mir in A gibts dann kein "Pickerl", in D gibts sicherlich "Brösel" beim TÜV. Geil find ichs schon, bin ich doch ein Kompi??