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Fahrerflucht - Anzeige obwohl kein Schaden?

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 11:11

Hallo,

Eben ist mir was passiert und ich weiß nicht genau wie ich damit am Besten umgehen soll. Ich würde mich freuen wenn mir Jemand ein paar kleine Tipps geben kann oder die Situation auch schon hatte.

Szenario:

Ich fuhr eben mit meinem Golf schön die völlig zugeschneite Straße entlang. Durch die aufgetürmten Schneemassen links und rechts ist die Straße quasi zur Einbahnstraße mutiert. Aus einer linken Seitenstraße schlittert auf einmal ein Opi mit seinem alten Clio herraus, nimmt mir die Vorfahrt, guckt noch nichtmal in meine Richtung. Ich trete auf die Eisen und weiche in die Schneefurt aus. Er kommt nicht zum stehen und bufft mir hinten an die Seite. Danach flüchtet er mit Vollgas. Hab den Schaden begutachtet... sieht man aber nix, obwohl man den Kontakt deutlich gehört hat.

Was soll ich tun? Das Kennzeichen hab ich so halbwegs, außerdem ist die Straße nur ca 300 Meter von meinem Haus entfernt... ich konnte nicht umdrehen und ihm hinterherfahren da mein Auto in dem Schneefurt feststecke (nochmal Danke Opi fürs 10 Minuten schaufeln ;)). Soll ich zur Polizei und Anzeige wegen Unfall und Fahrerflucht machen? Nur nen bisschen blöd wenn nichts so richtig zu sehen ist... hab jetzt aber auch nicht genau geschaut.

Wie ist das mit der Versicherung? Krieg ich da evtl, ne Hochstufung?

 

Vielen Dank schonmal, vielleicht kann jemand helfen.

Beste Antwort im Thema

Ja, SOFORT zur Polizei !!!

An seinem Fahrzeug müssen spuren gesichert werden und ggf. Alc Test.

Unverzüglich handeln !

Welcher Schaden entstanden ist, kann man erst bei genauer Betrachtung in der Werkstatt beurteilen. ( Kratzer, Dellen auffahrschäden Schneeeberg usw. )

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Ja, SOFORT zur Polizei !!!

An seinem Fahrzeug müssen spuren gesichert werden und ggf. Alc Test.

Unverzüglich handeln !

Welcher Schaden entstanden ist, kann man erst bei genauer Betrachtung in der Werkstatt beurteilen. ( Kratzer, Dellen auffahrschäden Schneeeberg usw. )

Wenn er dir wirklich ans Auto gefahren ist, dann melden (Unfallflucht ist nunmal kein Spaß). Wenn er dich nur zum ausweichen gezwungen hat ohne Schaden ist es deine Entscheidung, da wird aber wohl nach einer Meldung nicht allzuviel passieren.

Fahrerflucht muss immer bestraft werden. An deinem auto werden spuren zu finden sein. Es hätte auch schlimmer ausgehen können.

Wer weiß was passiert wenn du den Wagen verkaufst. Vielleicht hast du nur eine Plastikstosstange und darunter siehts übel aus.

Auch mit teilen vom Nummernschild können die schon viel machen. Modell und Farbe haste ja auch zum genaueren eingrenzen.

Und das bitte schnell bevor beim flüchtigen der Motor kalt wird und er sagt das er nie gefahren ist... Polizisten fühlen gerne an der Motorhaube ob der Wagen frisch bewegt wurde.

Sofort anzeigen.

Scheinbar war der Herr vollkommen überfordert.

Das nächste mal fährt er vllt. nen Kind übern haufen und begeht Fahrerflucht :mad:

Sowas darf man nicht tollerieren.

Mal ne doofe frage, macht sich der TE hier nicht im prinzip auch der unfallflucht schuldig, indem er erstmal gemütlich zur arbeit fährt, auf MT postet, und dann hinterher vielleicht doch noch bei der polizeit aufkreuzt?

Ich dachte... Bei einem unfall entweder die polizei herbeirufen, oder ohne umwege direkt zur nächsten station -> sonst unfallflucht.

Gruß

am 6. Dezember 2010 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von Hacki81

(...) macht sich der TE hier nicht im prinzip auch der unfallflucht schuldig, (...)

Der Unfallflucht kann sich nur der Unfallverursacher schuldig machen, nicht der Geschädigte.

am 6. Dezember 2010 um 15:16

Wenn das ginge, könnte man ja praktisch "Tatsachen schaffen"... nach dem Motto: "Ich gehe jetzt, ich bin nämlich nicht der Verursacher". :)

Der Unfallflucht kann sich jeder Unfallbeteiligte schuldig machen. Da aber hier nunmal der andere Unfallbeteiligte (der vermutliche Verursacher) bereits weg war - für wen hätte dann der TE (vermutlich "nur" der Geschädigte) noch am Unfallort warten müssen? Insofern seitens des TE keine Unfallflucht (technisch: "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort").

am 6. Dezember 2010 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Fahrerflucht muss immer bestraft werden.

Ich hasse solche Leute. Alleine deswegen würde ich zu Polizei gehen. Das nächste mal (vielleicht auch beim Parken) ist vielleicht was dran, .. und der nächste ist weg! Einfach ekelhaft!

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Der Unfallflucht kann sich jeder Unfallbeteiligte schuldig machen. Da aber hier nunmal der andere Unfallbeteiligte (der vermutliche Verursacher) bereits weg war - für wen hätte dann der TE (vermutlich "nur" der Geschädigte) noch am Unfallort warten müssen?

Das meine ich ja - warten nicht, allerdings gleich zur polizei gehen und anzeige erstatten. Die reihenfolge unfall -> arbeiten, shoppen, kaffepause -> polizei geht mMn. nicht in ordnung - rein rechtlich gesehen.

Ansonsten solltest du wirklich am besten heute noch zur polizei gehen und den unfall melden, da stimme ich zu. ;)

Gruß

Bei einem Unfall soll man die Polizei rufen und den Unfallort nicht verlassen (Zur Polizei fahren wird nicht gerne gesehen; Sollte der Besitzer in der Zwischenzeit auftauchen, falls es zB ein parkendes Auto war). Empfehlung ist bis zu 30 Min. zu warten, falls dann die Polizei oder Besitzer immer noch nicht dort sind, dann nochmal die netten Kollegen anrufen und mit deren Erlaubniss vom Unfallort entfernen. Wenn möglich alles Fotografieren.

Teuer erkaufte Information (Habe selbst unwissend gehandelt)...

Zum Thema:

Anzeige gegen Unbekannt aufgeben und Unfall nachträglich aufnehmen lassen.

HTC

am 6. Dezember 2010 um 15:50

Für einen Bürger besteht nicht die Pflicht bei einem Unfall Anzeige bei der Polizei zu machen, außer der andere Unfallbeteiligte war nicht vor Ort (§ 34, Abs. 1, Nr. 6 und 7). Der Unfallbeteiligte war aber vor Ort und entfernte sich unerlaubt. Somit greift diese Regelung nach meinem Verständnis nicht.

Wenn der Opa tatsächlich so gefahren ist wie du es gesagt hast, dann kommt sogar ein Verstoß gem. § 315c, Abs. 1, Nr. 2a StGB in Betracht.

Zumindest liegt der Verdacht vor. Falls sich der Verdacht erhärten sollte würde das für den Opa bedeuten: Fahrerlaubnis adieu (§§ 111a, i.V.m. 69, i.Vm. 94, 98 StPO).

So beschissen wie es ist, nutz deine Zeit sinnvoller. Letztes Jahr ist mir eine Frau beim Spurwechseln ins Auto gefahren und einen Schaden von 1200€ hinterlassen. Es kam sogar zum Gerichtstermin und sie hat es angeblich nicht gemerkt, also war's auch keine Unfallflucht. Wer das nicht merkt gehört nicht ans Steuer aber der Richter sah das anders.

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 15:58

Ich war bei der Polizei, wollte ne Anzeige machen.... die meinten ganz kurz und knapp... kein Schaden = keine Fahrerflucht

Müsste erst zur Werkstatt, Gutachten machen lassen, zurückfahren zur Polizei etc.

Sprich, hätte ich gleich die Polzei gerufen und die hätten mich ohne Schaden im Schneehaufen angetroffen hätten die auch nichts gemacht. Schade eigentlich...

 

Kann zu hier.

am 6. Dezember 2010 um 15:59

Ob beim Vorwurf der Unfallflucht etwas herauskommt oder nicht, ist doch für den Geschädigten völlig egal. Wenigstens kommt er aber so an die Personalien des anderen Beteiligten und kann sich dann zivilrechtlich bei ihm den Schaden ersetzen lassen. Ob der dann noch zusätzlich für die Fahrerflucht bestraft wird, ist davon völlig unabhängig.

Sollte tatsächlich kein Schaden entstanden sein, ist das natürlich unwichtig - aber das weiß man wohl erst, wenn man mal den Stoßfänger entfernt und dahinter geschaut hat.

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