1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrerflucht mit Zeuge

Fahrerflucht mit Zeuge

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 11:48

Hallo,

Mein Auto wurde gestern abend angefahren... Am Wagen hing ein zettel eines Zeugen, welchen ich heute gleich kontaktiert habe... Er hat das Kennzeichen und meinte es sei wohl sein Vermieter und möchte nicht genannt werden! Nun ist es so, dass ich in 2.reihe auf der Straße stand und der Wagen aus einer ausfahrt hinter mir wollte... Also nicht richtig um die ecke kam. Darum mag ich bis jetzt noch keine Polizei einschalten... Hab bis jetzt vergeblich versucht den Halter zu erreichen.

Der Schaden betrifft das Kunststoff Schutzblech und oberflächlich einen Lackschramme. Was würdet ihr mir raten?

Gruß Kiki

Beste Antwort im Thema
am 29. Juni 2014 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von kiki-kiel

Was würdet ihr mir raten?

Gruß Kiki

Ab nun ordentlich parken, damit sowas nicht nochmal vorkommt. :p

Was natürlich keine Rechtfertigung ist um eine Verkehrsunfallflucht zu begehen, kann passieren dann sollte man aber auch dazu stehen und sich beim geschädigten zu melden.

Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.

Dagegen Fahren und abhauen geht schon mal gar nicht.

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kiki-kiel

Was würdet ihr mir raten?

Gruß Kiki

Ab nun ordentlich parken, damit sowas nicht nochmal vorkommt. :p

am 29. Juni 2014 um 12:08

Ich wuerde, da der Zettel von einem Zeugen war und nicht vom Verursacher,Anzeige erstatten. Da er sich schon so duenne macht, wir er freiwillig nix zahlen wollen. Warum du dort in 2. Reihe standest musst der Polizei sicherlich auch erklaeren ;)

am 29. Juni 2014 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von kiki-kiel

Was würdet ihr mir raten?

Gruß Kiki

Ab nun ordentlich parken, damit sowas nicht nochmal vorkommt. :p

Was natürlich keine Rechtfertigung ist um eine Verkehrsunfallflucht zu begehen, kann passieren dann sollte man aber auch dazu stehen und sich beim geschädigten zu melden.

Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.

Dagegen Fahren und abhauen geht schon mal gar nicht.

am 29. Juni 2014 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Und wenn jemand in 2. Reihe vor der Einfahrt steht könnte man entwerder die Polizei rufen und ggf abschleppen lassen oder falls man es eilig hat ein Taxi nehmen und dem Falschparker dieses in Rechnung stellen.

Grundsätzlich ist irgendwo dagegen fahren immer doof und dann noch abhauen sowieso :D

Aber die Vorschläge von dir sind dahingehend auch doof da du beide Kosten mühsam in einem privaten Verfahren zivilrechtlich einklagen musst....was dauert und dauert und dauert und ggf. garnix bringt außer mehr Kosten und strapazierte Nerven ;)

am 29. Juni 2014 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

 

Grundsätzlich ist irgendwo dagegen fahren immer doof und dann noch abhauen sowieso :D

Aber die Vorschläge von dir sind dahingehend auch doof da du beide Kosten mühsam in einem privaten Verfahren zivilrechtlich einklagen musst....was dauert und dauert und dauert und ggf. garnix bringt außer mehr Kosten und strapazierte Nerven ;)

Nein, es sind die einzig legalen Möglichkeiten die man hat wenn jemand seine Einfahrt zu geparkt hat. Aber du kannst im Gegensatz zu den "doofen" Vorschlägen von mir ja mal ein paar "kluge" nennen.

Wenn man wie ich vorgeschlagen habe die Polizei ruft und diese den Abschlepper ordern so ist das nicht doof sondern rechtlich in Ordnung, lässt die Polizei dann abschleppen zahlt der Falschparker und nicht der Anwohner.

Betrachten wir das Ganze doch mal aus folgender Sicht.

Wenn Du jetzt keine Anzeige gegen den flüchtigen Unfallgegner machst, dann wird er das sicher auch in Zukunft wieder machen und Fahrzeuge beschädigen wo kein Zeuge zuschaut und die Geschädigten bleiben dann so auf ihren Schäden sitzen.

Nur weil Du in zweiter Reihe geparkt hast würde mich das von einer Anzeige wegen Fahrerflucht nicht abhalten.

Auch wenn evtl. Konsequenzen auf dich zukommen könnten... ich würd ihn trotzdem anzeigen.

Ich wundere mich bei einem solchen Thema immer wieder, daß die Frage, ob man eine Strafanzeige stellt, überhaupt auftaucht. Bei einer Verkehrsunfallflucht handelt es sich schließlich weder um eine Ordnungswidrigkeit noch um ein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und ergreifend um eine Straftat.

Fahrerflucht mit Zeuge ist an sich ganz eindeutig, fragt sich nur, wie in diesem Fall die Praxis aussieht. Ohne Anzeige wirst du nichts machen können, ein Problem ist der nicht korrekt abgestellte Wagen und dein richtiges der unzuverlässige Zeuge. Wenns hart auf hart kommt, kneift der evtl. und du fast nichts. Ohne Unfallspuren am gegnerischen Fahrzeug sieht es dann ganz schnell ganz eng aus.

naja wenn die nicht gerade verwandt sind (zeuge und täter) ist er verpflichtet auszusagen.

Das ist die Theorie. Vielleicht kann er sich spontan an nichts mehr erinnern, seine Beschreibung wird undeutlich oder er streitet es ganz ab. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen an sich muss man hier auch noch berücksichtigen. Hat er aus dem Küchenfenster im 8. Stock gesehen, wie in der Dämmerung ein Fahrzeug ein anderes eine kleine Schramme verpasste (und er hat einen silbernen Passat gesehen und sein Vermieter hat zufällig einen) oder stand er daneben, als das falsch geparkte um 1 Meter kürzer wurde?

Ohne Anzeige wird das nichts, das Falschparken muss man sich auch anlasten.

am 29. Juni 2014 um 15:02

Logisch; ein Zeuge der nicht genannt werden möchte....alles klar!

In der 2. Reihe geparkt...aber mit den entsprechenden notwendigen Maßnahmen lieber noch abwarten....und nun...liegt alleine an ihnen, ob und was nun passiert!

Wenn die Unfallspuren an beiden Fahrzeugen übereinstimmen, dann hat der TE zumindest schon mal einen Anscheinsbeweis.

am 29. Juni 2014 um 15:20

Alles soweit richtig! Nur der TE muss mal langsam was unternehmen um seine Ansprüche wirksam geltend zu machen! Sonst gerät er in Erklärungsnotstand, weswegen wer schuldhaft es unterlassen hat seine Ansprüche in der Zukunft regeln zu lassen! Alles hat ein nämlich ein Ende....eine Frist!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Nur der TE muss mal langsam was unternehmen um seine Ansprüche wirksam geltend zu machen! Sonst gerät er in Erklärungsnotstand, weswegen wer schuldhaft es unterlassen hat seine Ansprüche in der Zukunft regeln zu lassen!

Definitiv. Da die TE sich seit der Eröffnung es Threads noch nicht wieder gemeldet hat, können wir ja mal davon ausgehen, daß sie gerade noch bei der Polizei sitzt, um ihre Anzeige zu Protokoll zu geben bzw. die Unfallspuren an ihrem Fahrzeug vermessen zu lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit