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Fahrerflucht

Themenstarteram 16. Februar 2025 um 20:45

Hallo zusammen,

 

Mein Auto wurde im Stand beschädigt als ein anderes Auto rausparken wollte und ist einfach weggefahren, zum Glück hat mein Nachbar alles gesehen und die Kennzeichennunmer aufgeschrieben. Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und die haben alles vermerkt und sind dann auch direkt zum beschuldigten gefahren, die haben auch gesagt ich würde dann post bekommen von denen. Meine Frage wäre ob ihr auch so Situation hattet und wie ihr danach vorgegangen seit. Mein Freund hat mir geraten morgen bei der Polizei anzurufen und nachzufragen was stand der Dinge wären bzw ob die einen Namen und die Versicherung schon haben damit ich da anrufen kann damit ich danach zum Gutachter fahren kann. Oder kann ich auch direkt zum Gutachter fahren? Mir wurde auch gesagt das ich am besten einen Anwalt holen soll da es sich um Fahrerflucht handelt.

Wenn ihr mehr Infos braucht einfach Bescheid sagen.

Danke im Voraus für eure Antworten

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25 Antworten

Nimm dir einen Anwalt. Hatte sowas vor paar Jahren und da leugnete die Dame den Unfall. Nach mehreren Prozesstagen und einem vom Gericht bestellten Gutachter sowie Untersuchungen von beiden Fahrzeuglacken kam raus das es ihr Fahrzeug war und sie wurde verdonnert incl. ihrer Versicherung zur Zahlung. Dauer ca 3.5 Jahre auch Dank Corona

Bevor ich Dinge tue die Geld kosten (das ich im Zweifelsfall selber zahlen müsste) würde ich mich bei der Polizei erkundigen, ob die Schäden dem behaupteten gegnerischen Fahrzeug zugeordnet werden können.

Wenn der gegnerische Fahrer nicht einwandfrei festgestellt werden kann ist das dagegen nicht so wild.

Da ich eine RSV habe würde ich in jedem Fall sofort zu einem Anwalt gehen, aber erstmal nicht zum Gutachter (*). Hätte ich keine RSV würde ich abwarten, was die Polizei so meint.

(*)

also theoretisch, wenn ich nicht einen Gutachter hätte, der schonmal alles aufnimmt und dokumentiert und dafür im Fall des Falles aber kein Geld sehen will....

Wenn du eine RSV hast, dann ab zum Anwalt. Ansonsten bist du als Anspruchsteller solange in der Beweispflicht bis die Schuld des anderen bewiesen ist.

 

Sinnvoll wäre sicher ein Gutachter, welcher Beweise sicher stellt wie Lackpartikel oder Plastikteile und die Anstoß Richtung und Höhe.

 

Ist dein Schaden nicht allzu groß, muss man Überlegen wo das Geld besser aufgehoben ist, bevor es teurer ist zu klagen als zu reparieren

Mir ist zweimal (München und Stuttgart, das selbe Fahrzeug) jemand in mein auf regulären Parkplätzen am Starßenrand geparktes Auto gefahren und abgehauen, einmal habe ich das sogar gehört und das Fahrzeug dann wegfahren sehen. Da es Nacht war, konnte ich aus der Entfernung nicht erkennen, um was für ein Fahrzeug es sich handelte. Beide Male habe ich die Polizei gerufen, beide Male haben sie Lackspuren gesichert und versucht den Verursacher zu finden, beide Male kam nach ca. zwei Monaten Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil der Verursacher nicht ermittelt werden konnte.

Beide Schäden musste ich selber zahlen, da nur TK abgeschlossen aber ich hatte damals eine sehr günstige und gute Werksatt in Italien, wo die Schäden repariert wurden und nur ein Bruchteil von den Kosten in Deutschland entsatnden sind. Allerdings war das in den 80er Jahren.

Anwalt und Gutachter hätte mir nichts gebracht, außer zusätzliche Kosten für mich zu generieren.

@richard14 : Da du das Kennzeichen hast, kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Haftpflichtversicherung selbst ermitteln. Kostet nichts, geht ganz schnell. Da kannst du dann deine Ansprüche selbst anmelden. Erst einmal dem Grunde nach, die Höhe kannst du später beziffern, wenn der Vorgang geklärt ist.

Das Problem hier könnte werden, dass der Unfallfahrer den Vorfall seiner Versicherung nicht meldet. Ist bei Unfallflucht leider öfter der Fall. Und da hilft dir dein Nachbar als Zeuge und zudem die Ermittlungsakte. Die bekommst du aber im Normalfall erst von der Staatsanwaltschaft über einen Rechtsanwalt.

Themenstarteram 17. Februar 2025 um 12:50

Danke für eure Antworten, ich habe eben die Polizei angerufen, die haben gesagt das kein Schaden am gegnerischen Fahrzeug festgestellt wurde, aber ich habe einen Augenzeugen der alles gesehen hat.

Und wie groß ist der Schaden am geparkten Fahrzeug?

Ohne Sachbeweis wird die Versicherung ggf versuchen, den Wert der Zeugenaussage klein zu reden....

"Ohne Sachbeweis wird die Versicherung ggf versuchen, den Wert der Zeugenaussage klein zu reden...."

Frag den Zeugen, ob er sich sicher ist und wo in etwa das andere Fahrzeug deines berührt haben könnte. Dann fahr zum Unfallverursacher hin und schau selbst nach. Falls an deinem Fahrzeug seine Lackspuren zu finden sind - sichern.

Und dafür wäre dann eine RS-Versicherung praktisch. Nicht lange zappeln, gleich verklagen.

Zitat:

@richard14 schrieb am 17. Februar 2025 um 13:50:27 Uhr:

... aber ich habe einen Augenzeugen der alles gesehen hat.

Der sich tatsächlich zu 100% sicher ist, und sich notfalls vor Gericht an Farbe, Modell und Kennzeichen erinnern kann ?

Wäre doof wenn der blaue Benz in der Realität ein schwarzer Audi ist.

Magst du mal ein Bild vom Schaden an deinem Auto einstellen ?

Themenstarteram 17. Februar 2025 um 19:00

Er hat sich die Kennzeichen aufgeschrieben und gesagt es war ein kleines weißes Auto er hat den Aufprall gehört und auch gesehen wie das Auto von mir gewackelt hat, er meinte der verursache muss das bemerkt haben.

Themenstarteram 17. Februar 2025 um 19:03

Der Schaden des Autos direkt an der Fahrerseite

...jpg

Politur und fertig. Wahrscheinlich hilft schon einfaches sauber machen.

Wenn die Polizei keinen Schaden am Fahrzeug festgestellt hat wirds eh schwierig.

Gut , nur 1x Bild

Bei einem Eigenschaden und je nach Fahrzeug Alter und Zustand würde man das wohl so machen , mit etwas Aufpolieren ;)

... Türkante etwas verbogen / eingedrückt :confused:

Ich würde zumindest mal noch ein paar Bilder , verschiedene Blickwinkel vom Schaden + Zollstock machen.

Beim Schädiger dürfte wohl kaum etwas an Spuren zu sehen sein.

= So hat's die Polizei wohl auch gesehen beim Check Up.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 17. Februar 2025 um 21:46:14 Uhr:

Politur und fertig. Wahrscheinlich hilft schon einfaches sauber machen.

Für mich sieht das Bild so aus, als ob die Kante der Tür umgebogen wäre. Das bekommt man mit Politur nicht zurückverformt ;)

Allerdings bin ich (deswegen bzw. dann) auch der Meinung, am gegnerischen Fahrzeug müssten ebenfalls Spuren sein.

Zitat:

Wenn die Polizei keinen Schaden am Fahrzeug festgestellt hat wirds eh schwierig.

Dass die Polizei nichts gefunden hat bedeutet nicht, dass ein Gutachter auch nichts finden würde. Allerdings besteht da ohne RSV das Risiko, dass man auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleibt, wenn das Ergebnis nicht zur Zahlung des Gegners führt. Da reden wir dann schnell mal von 2.500 Euro nur für den Gutachter, plus Anwaltskosten plus Gerichtskosten...

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