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Fahrrad auf der Fahrbahn parken?
Angenommen ich parke mein Fahrrad am rechten Fahrbahnrand.
Das ist m.E. nach der StVO zulässig.
Jetzt kommt ein Kfz-Führer und stellt es auf den Gehweg, um diesen Parkplatz zu nutzen. Ist das zulässig?
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123 Antworten
Keine Ahnung ob zulässig oder nicht.
Bei der Parkplatzknappheit mancherorts ist es sicher sinnvoller sein Fahrrad woanders hinzustellen.
So fährt ein armes Würstchen auf Parkplatzsuche ein paar mal weniger um den Block...
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:16:21 Uhr:
... zulässig?
jedenfalls weitverbreitete Praxis!
https://tretwerk.net/blog/wo-darf-ich-mein-fahrrad-parken/
https://www.sueddeutsche.de/.../...-erlaubt-ist-und-wo-nicht-1.2397571
Man sagt immer es gibt keine Dummen Fragen.....ich glaub der Satz ist aus einer Zeit als es weniger Menschen gab....
Ich habe noch niemals jemanden sein Rad auf der Straße „parken“ sehen.
Außer auf der A40, aber da war die A40 für Fußgänger und Radfahrer extra freigegeben und Autos durften nicht drauf.
Ich hab so was auch noch nie gesehen und bei uns in der City gibt es wirklich sehr viele Radler.
Sollte ich auf Parkplatzsuche sein und jemand meint seinen Drahtesel in einer Parklücke zu parken, würde ich das Teil daneben auf den Gehweg stellen.
Aber auf so eine Idee kommt ja keiner - denke ich.
Reicht ja schon das manche Mofafahrer vollwertige Parkplätze blockieren.
Ich denke, mit den obigen Links dürfte die Frage doch beantwortet sein?
Zitat:
@nogel schrieb am 22. Dezember 2020 um 18:12:13 Uhr:
Ich denke, mit den obigen Links dürfte die Frage doch beantwortet sein?
nein, denn es wurde ja noch eine zweite Frage gestellt:
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 22. Dezember 2020 um 16:16:21 Uhr:
Jetzt kommt ein Kfz-Führer und stellt es auf den Gehweg, um diesen Parkplatz zu nutzen. Ist das zulässig?
ist nicht zulässig, das nennt sich verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Verhindern kann man es aber leider auch nicht. Wenn es dabei beschädigt wird, haftet der Störer natürlich.
und wenn das Fahrrad dann auf dem Gehweg die Nutzbreite für Rollstuhlfahrer einengt und nicht mehr nutzbar macht?
oder wenn man im Gegenzug, am Fahrzeug die Schweibenwischer abbaut und auf dem Gehweg deponiert?, natürlich auch ohne etwas zu beschädigen
Wer zur Hölle würde denn vor allem sein Fahrrad irgendwo "parken", ohne es anzuschließen?!
Dann wird das sicher nicht nur 2m weiter gestellt...
edit: Und wieso sollte ich mein Fahrrad irgendwo in einem Bereich "parken", der hauptsächlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, wenn ich mein Fahrrad v.a. viel näher an irgendeinem Ort, wo ich hinmöchte, abschließen kann?!