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Fahrrad zerkratzt und verbeult mein Auto - ab zum Kfz-Sachverständiger?

Themenstarteram 20. September 2008 um 11:58

Hallo!

Leider hat heute ein Radfahrer mir fast die komplette Beifahrerseite zerkratzt als er zwischen meinem und einem anderen Auto vorbeifahren/sich durchquetschen wollte (Parkplatz). -- Mein Auto ist ein 2- Türer Bj. 97er Golf III GTI (Wert schätzungsweise 6000 Euro vor dem Unfall viele Extras) -- Die Tür und ein Teil vom Kotflügel und vom Hinter-Teil sind zerkratzt, Kotflügel und Motorhaube haben eine kleine Delle. Der Radfahrer hatte Kopfhörer im Ohr, hat Musik über seinen Mp3-Player gehört und ihm ist sein "Vergehen" erst aufgefallen als er ein Schleifen gehört hat (Kratzer an meinem Auto), hat sich dann nach hinten umgedreht und mit dem Vorderreifen gegen Bordstein gefahren und auf die Motorhaube gestürzt, dabei kam eine Delle in Kotflügel und Motorhaube (durch sein Lenkrad)

Ich habe sofort die Polizei gerufen und die haben alles dokumentiert, der Unfallverursacher war sofort geständig. Nun meine Frage

Der Radfahrer ein volljähriger Junge (Schüler, wohnt noch bei den Eltern) hat eine private Haftpflichtversicherung, nur weiss ich nicht ob dieser über ihn selber läuft oder seine Eltern. Ist dies egal oder entscheidend ob die Versicherung den Vorfall übernimmt? ist es enscheidend ob dieser bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (habe ich zumindest gelesen)?

Wie gehe ich nun vor? Polizeibericht hab ich bekommen!

Wenn ich direkt zum Kfz-Sachverständiger gehe (so schnell wie möglich) ohne, dass ich was von der Haftpflicht des Radfahrers höre, muss ich dann die Kosten für den Kfz-Sachverständiger (Gutachten) selber tragen oder habe ich ein Recht darauf – habe gelesen dass die Gutachterkosten schon mal 200-300 Euro sein können. Ich denke der Gutachter von der Versicherung wird die Summe drücken, die arbeiten ja immer mit der Versicherung zusammen und versuchen die Summen so gering wie möglich zu halten, damit sie weitere Aufträge bekommen. Soll ich den Jungen anrufen (hab seine Handynummer) und ihm sagen, dass er das so schnell wie möglich seiner Versicherung melden soll oder reicht es wenn das über meinen Kfz-Sachverständiger passiert?

Hat die Versicherung der Gegenseite das Recht einen Sachverständiger/Gutachter zu schicken oder darf ich mir den frei auswählen bzw. den von der Versicherung ablehnen. Ist es bei privaten Haftpflichtversicherungen üblich dass ein Gegengutachten erstellt wird? Meinem Vater ist mal einer beim Parken reingefahren, er war noch am selben Tag bei einem Kfz-Sachverständiger, den Rest hat dann der Kfz-Sachverständiger erledigt, er musste sich um nichts kümmern (kein Gegengutachten) und hat das Geld recht schnell überwiesen bekommen. Nun bin ich mir nicht bewusst ob das auch bei privaten Haftpflichtversicherungen so ist, ist ja keine Kfz-Versicherung.

Ich habe bisschen gegoogelt und gelesen, dass wenn ich das Auto nicht reparieren lasse, die vorgesehene Summe ausgezahlt bekomme ohne Mehrwertsteuer, stimmt das so? Es würde sich nicht lohnen das Auto lackieren und ausbeulen zu lassen weil es schon paar Jährchen auf dem Buckel hat, ich möchte das Geld lieber behalten, und anderweitig einsetzen (neue Reifen, Bremsscheiben,...).

Es war bereits ein Kratzer vorher auf der Beifahrerseite (Vandalismus vermutlich durch Schlüssel oder Schraubenzieher). Ist das entscheidend, zahlt die Versicherung dann weniger, weil das Auto bereits zerkratzt war und sowieso hätte lackiert werden müssen?

Habe ich Anrecht wegen merkantiler Wertminderung, weil es jetzt als Unfallfahrzeug durchgeht und ich beim Verkauf dies angeben muss?

Wie hoch würde die Kostenvoranschlags / Gutachtens-Summe schätzungsweise liegen wenn nur neu lackiert wird (Kotflügel-Tür-Hinterteil+Motorhaube) und Kotflügel und Motorhaube ausgbeult werden (zwei Kleine Dellen)? Ob die Spaltmaße stimmen oder sich was verschoben hat kann ich als Laie nicht beurteilen…

Freue mich über hilfreiche Tipps… Danke!

Beste Antwort im Thema

Beim Schadensersatz geht es darum den verursachten Schaden zu ersetzen (ach nee). Dieser richtet sich nicht nach dem Bauchgefühl des Geschädigten, sondern nach dem Unterschied des regionalen Marktwerts des Autos mit und ohne Schaden! Mein Golf ist übrigens mindestens noch 10000€ Wert, weil ich ihn sooo lieb habe. Trotzdem wird ein Sachverständiger sagen, dass die Karre mit vielen Kratzern und ner Delle höchstens ein paar hundert Euro weniger Wert ist als mit nur wenigen Kratzern.

Sprich mit den Leuten! Mit dem Knaben und seiner Versicherung, wenn das ganze überhaupt darüber laufen soll!

Normalerweise holst Du Dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur in einer Werkstatt. Diesen zeigst Du dem Schädiger, und kriegst das Geld von ihm oder seiner Versicherung. Vorausgesetzt keiner hat das Gefühle verarscht zu werden!

Zu welchem Zweck soll diese anale Schachverständigen-Nummer dienen, außer dass die Versicherung oder der Schädiger doppelt so viel, wie mit nem einfachen Kostenvoranschlag bezahlen muss?

Ein Schaden soll nicht dazu dienen, sich etwas dazu zu verdienen.

 

Freundliche Grüße

 

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Hallo,

wenn mir das passiert wäre, würde ich Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und mit denen abstimmen wie die Geschichte abgewickelt wird. Wenn Du nicht schuld bist, kannst Du einen Sachverstverständigen beauftragen. Dein Gegner muß das Gutachten bezahlen. Wertminderung bekommst Du nur bei neuen oder sehr jungen Fahrzeugen. Wenn Du lieber das Geld willst, kriegst Du es ohne Mehrwertsteuer also Reparaturkosten laut Gutachten minus 19%. Abgesehen davon finde ich es eher widerlich den Knaben abzuzocken und dann nichteinmal das Auto zu richten.

Gruß Ekkesch

Zitat:

Original geschrieben von ekkesch

Hallo,

wenn mir das passiert wäre, würde ich Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und mit denen abstimmen wie die Geschichte abgewickelt wird. Wenn Du nicht schuld bist, kannst Du einen Sachverstverständigen beauftragen. Dein Gegner muß das Gutachten bezahlen. Wertminderung bekommst Du nur bei neuen oder sehr jungen Fahrzeugen. Wenn Du lieber das Geld willst, kriegst Du es ohne Mehrwertsteuer also Reparaturkosten laut Gutachten minus 19%. Abgesehen davon finde ich es eher widerlich den Knaben abzuzocken und dann nichteinmal das Auto zu richten.

Gruß Ekkesch

was heisst hier abzocken? stell dir mal vor ich möchte das auto nach einem jahr verkaufen, dann muss ich es doch mit unfall billiger verkaufen. hier mach ich die reperatur oberflächlich und hab was übrig, aber beim verkaufen muss ich das auto dann als unfallauto deklarieren und der käufer ist ja nicht blind und sieht den schaden --> der preis wird dann entsprechend runtergehandelt, ich sehe dass nicht als abzocke ... außerdem zahlt doch die private haftpflicht des jungen und der preis ist pro jahr fest, der steigt nicht wie bei kfz-versicherungen prozentual an... :-)

So siehts nämlich aus! Lass einen Gutachten kommen und das gesamte Auto begutachten. Anhand des Gesamtwagenwerts und was drin steckt, wird er den Schaden berechnen. Fertig. Das ist mehr als fair. Der Jüngling bekommt zu Hause nen Anschiss und wird sowas in Zukunft nie wieder machen. Somit hat so ein Vorfall "keinen allzugroßen" Schaden für beide Parteien gezogen...

Hallo,

schlagt mich nicht gleich wieder tot. Was zu tun ist hat - denke ich - jeder verstanden, und das aus jedem kleinen Fehler der maximale finanzielle Erfolg gequetscht wird ist mein persönliche Meinung. Bitte ignorieren.

M.f.G. Ekkesch

Hallo,

schlagt mich nicht gleich wieder tot. Was zu tun ist hat - denke ich - jeder verstanden, und das aus jedem kleinen Fehler der maximale finanzielle Erfolg gequetscht wird ist meine persönliche Meinung. Bitte ignorieren.

M.f.G. Ekkesch

Zitat:

Original geschrieben von ekkesch

Hallo,

schlagt mich nicht gleich wieder tot. Was zu tun ist hat - denke ich - jeder verstanden, und das aus jedem kleinen Fehler der maximale finanzielle Erfolg gequetscht wird ist mein persönliche Meinung. Bitte ignorieren.

M.f.G. Ekkesch

Das würdest du natürlich niemals machen. Du bist das Lamm in Person...

Ja ne is klar...

Hallo,

Du hast völlig recht. Ich würde Dich nicht tot schlagen.

Gruß Ekkesch

...bevor ich´s vergesse: Määääh !

Gruß Ekkesch

Beim Schadensersatz geht es darum den verursachten Schaden zu ersetzen (ach nee). Dieser richtet sich nicht nach dem Bauchgefühl des Geschädigten, sondern nach dem Unterschied des regionalen Marktwerts des Autos mit und ohne Schaden! Mein Golf ist übrigens mindestens noch 10000€ Wert, weil ich ihn sooo lieb habe. Trotzdem wird ein Sachverständiger sagen, dass die Karre mit vielen Kratzern und ner Delle höchstens ein paar hundert Euro weniger Wert ist als mit nur wenigen Kratzern.

Sprich mit den Leuten! Mit dem Knaben und seiner Versicherung, wenn das ganze überhaupt darüber laufen soll!

Normalerweise holst Du Dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur in einer Werkstatt. Diesen zeigst Du dem Schädiger, und kriegst das Geld von ihm oder seiner Versicherung. Vorausgesetzt keiner hat das Gefühle verarscht zu werden!

Zu welchem Zweck soll diese anale Schachverständigen-Nummer dienen, außer dass die Versicherung oder der Schädiger doppelt so viel, wie mit nem einfachen Kostenvoranschlag bezahlen muss?

Ein Schaden soll nicht dazu dienen, sich etwas dazu zu verdienen.

 

Freundliche Grüße

 

Vielen Dank.

Gruß Ekkesch

Der TE sollte sich dringend einen Anwalt auf Kosten des Schädigers nehmen, um mit dem Unfallgegner und vor allem mit dessen Versicherung auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Der TE sollte sich dringend einen Anwalt auf Kosten des Schädigers nehmen, um mit dem Unfallgegner und vor allem mit dessen Versicherung auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können.

...und der Anwalt will ja auch nicht arm sterben. Ich hab´mal von Einem gehört der ist einfach zu seinem Unfallgegner gegangen und hat mit ihm besprochen wie die Sache abgewickelt werden kann - aber das ist schon lange her. Der ist bestimmt schon lange im siebten Juristenhimmel.

Gruß Ekkesch

Themenstarteram 21. September 2008 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von ekkesch

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Der TE sollte sich dringend einen Anwalt auf Kosten des Schädigers nehmen, um mit dem Unfallgegner und vor allem mit dessen Versicherung auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können.

...und der Anwalt will ja auch nicht arm sterben. Ich hab´mal von Einem gehört der ist einfach zu seinem Unfallgegner gegangen und hat mit ihm besprochen wie die Sache abgewickelt werden kann - aber das ist schon lange her. Der ist bestimmt schon lange im siebten Juristenhimmel.

Gruß Ekkesch

Anwalt halte ich auch für überflüssig, ich werde einfach am Montag nachmittag bei der Versicherung des Jungen anrufen (ich hoffe bis dahin wurde der Vorfall von der Familie gemeldet) und die mal fragen wie es weitergeht. ich denke dass sie mir vorschlagen werden einen gutachter zu schicken, dies werde ich natürlich ablehnen, da es mir frei steht den gutachter selbst zu wählen und mich freundlich verabschieden.

die frage ist halt nur noch ob ich zu VW soll oder zu einem Kfz-Sachverständiger, ich glaube bei VW wird der Kostenvoranschlag höher liegen (VW Arbeitsstunden) als beim Kfz-Sachverständiger, irre ich mich da?

und: LG Wiesbaden, AZ. 9S 12/05 -> wenn ein Auto über 10 Jahre alt ist, bekommt der Geschädigte auch die MWST, da solche alten Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum mehr angeboten werden würden, sondern privat verkauft werden, und da spielt die MWST keine Rolle.

stimmt das so? also beim händler gibt es schon noch nen paar golf III, aber so einen GTI zu finden wird schwer...

hi, ich hatte auch einen autounfall. hier musste auch die private haftpflichtversicherung zahlen, weil ein kind mit seinem fahrrad gegen mein auto gefahren ist. ich habe einen sehr sehr kompetenten kfz-gutachter gefunden. der hatte mir auch zu einem anwalt geraten, da die versicherungen sonst viele kürzungen vornehmen. einfach mal hier schauen: Kfz-Sachverständiger Berlin

er war sehr zuverlässig und hat mir sofort weitergeholfen. passiert einem ja nicht jeden tag das man einen autounfall hat.

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