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Fahrradträger mit ebike

Themenstarteram 28. April 2019 um 17:20

Hallo was passiert wenn die Stütz last 50kg ist aber der Fahrrad Träger 17kg hat und 2 e bikes drauf setzte dann habe ich 61kg was kann passieren

Abnehmbare Anhänger kupplung

Beste Antwort im Thema

Ich transportiere die Räder immer ohne Akkus.

Sind bei 2 Fahrrädern ca. 10 kg weniger.

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Themenstarteram 28. April 2019 um 17:57

Skoda roomster Abnehmbare Anhänger kupplung 50 kg Stütz last was ist wennddr Fahrrad Träger 17kg hat und meine e bikes zusammen 45kg was kann passieren kracht alles runter irgend wann oder hält die kupplung das aus 200km

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Zitat:

BMW1200blau schrieb am 28. April 2019 um 19:20:32 Uhr:

was kann passieren

Och, einiges:

- nichts

- der Träger wird beschädigt bzw. dessen Mechanik mit der er auf der Kugel klemmt

- die AHK kann beschädigt werden

- deine AHK reißt ab, liegt zusammen mit dem Fahrradträger auf der Autobahn, dann fährt jmd. mit seinem Familienwagen drüber, kommt ins Schlingern, überschlägt sich und du bist für den Tod von 5 unschuldigen Menschen (Vater, Mutter, 3 Kinder) verantwortlich

Warscheinlich wirds bei Szenario 1 bleiben. Ist aber dennoch 'ne Überladung von ~22% und somit nicht ganz unerheblich. WAS darf ausserdem nur 50kg? Der Träger? Die AHK? Beides?

Das schwere Fahrrad auf jeden Fall näher zur AHK!

Und... moderne Fahrradträger haben meist zulässige Lasten, sodass auch e-bikes sicher transportiert werden können. Wenn ihr demnächst öfter unterwegs seid - lohnt wohl so ein Kauf. ;-)

am 28. April 2019 um 19:33

Wenn es kracht, dann wirst du das deiner Versicherung erklären müssen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Ich transportiere die Räder immer ohne Akkus.

Sind bei 2 Fahrrädern ca. 10 kg weniger.

U.U. reicht schon ein hinter Dir fahrendes Polizeifahrzeug … die wissen, wie viel solche E-Bikes etwa wiegen und dass das Gewicht mit normalen Trägern zumindest grenzwertig sein dürfte. Schlimmstenfalls: Weiterfahrt untersagt

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

am 28. April 2019 um 19:59

Im "günstigsten" Fall ja, aber im dümmsten Fall, siehe Oben, kommt das noch dazu-zumindest das dazu gehörige Ticket.

Die Versicherung wird dich in Regress nehmen wollen und das sind meistens 5000€, wenn ich mich nicht irre.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Ich bezog das "schlimmstenfalls" nur auf die Polizeikontrolle - also zusätzlich zu dem Unfallrisiko und Versicherungsproblemen (wobei bei der Kontrolle zusätzlich noch ne Geldstrafe zu erwarten wäre) ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Erischt dadurch nicht sogar die Betriebserlaubnis ? Dann wäre das genauso als würde man mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug fahren. 45 Kg Bikes, 17 Kg Träger, das sind 62 Kg, also über 20 % überladen. Würdest du in dem Auto auch "nur" 200 Km fahren mit 7 Personen ? Pack sie aufs Dach, oder zumindest eins, wenn der Träger abschmiert und jemand kommt zu Schaden, dann ist das vorsätzliche Körperverletzung. Da hilft es auch nicht , hier danach zu fragen, wenn Zulassungsbehörden und Hersteller nicht mehr erlauben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

am 28. April 2019 um 20:17

Nein. Erlischt nicht...warum auch?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Hi,

was kann der Träger? da würde ich jetzt mal die größte Gefahr sehen die Dinger sind je nach Hersteller oft eh schon an Limit ihrer Stabilität und Tragfähigkeit.

Mit höherer Last auf der AHK verschlechtert sich das Fahrverhalten und das unter umständen deutlich. 50kg sind schon verdammt viel und jedes Kg mehr macht es nicht besser.

Auf jeden Fall solltest du das Gewicht so weit wie möglich reduzieren, wie Germania geschrieben hat ,Akku raus und vielleicht noch die Sättel. Taschen und schwere Schlösser natürlich auch. Vielleicht kannst du das Gewicht dann Richtung 50kg drücken.

Wenn ich auf der Autobahn ein Auto mit Fahrrädern sehe mache ich immer einen großen Bogen drum und versuche schnell dran vorbei zu kommen. Gerade die Träger für die Anhängerkupplung hab ich schon ein paar mal auf "halb acht" hängen sehen. Und wenn man selbst 150 fährt und wird locker von einem SUV überholt mit 2 Rädern auf dem Dach wird es mir auch immer ganz anders ;)

Stützlast 50kg?

Gibts das noch?

Evtl. bringt abspannen was, falls das nicht sowieso vorgeschrieben ist. Wobei m.W. dabei kein grossartiger Zug entstehen darf.

Hab einen 4er-Träger mit glaube zulässig 100kg (allerdings Stützlast "nur" 90kg), den muss man erst ab dem dritten oder sogar vierten Rad abspannen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. April 2019 um 12:32:42 Uhr:

Stützlast 50kg?

Gibts das noch?

Evtl. bringt abspannen was, falls das nicht sowieso vorgeschrieben ist. Wobei m.W. dabei kein grossartiger Zug entstehen darf.

Hab einen 4er-Träger mit glaube zulässig 100kg (allerdings Stützlast "nur" 90kg), den muss man erst ab dem dritten oder sogar vierten Rad abspannen.

Ist vollkommen korrekt.

Habe hinter der Heckklappe einen Spanngurt gehangen und damit die Fahrräder verbunden.

Dadurch wurde auch das lästige Wippen verhindert.

Grüße von Klaus

Nachtrag:

Ich frage mich, aus welchem Grunde der TE zu dem gleichen Thema 2 Threads am gleichen Tage aufmacht?

Sicherung

Leute, lasst mal die Kirche im Dorf! Erlöschen der BA, "vorsätzliche Körperverletzung" - was denn noch - versuchter Mord?

Überschreiten der Stützlast BIS 50% ist eine QWi und wird mit 25EUR geahndet. Das ist MIT SICHERHEIT keine "vorsätzliche" Körperverletzung wenn was passiert. Auch wird man dann nicht gleich (wie bei einer Trunkenheitsfahrt) von der Haftpflicht in Regress genommen. WENN die Rennleitung überhaupt was sagt, dann untersagt sie im schlimmsten Fall die Weiterfahrt mit beiden Rädern und kassiert das Verwarngeld.

Auch wird die Fahrstabilität mit Sicherheit nicht durch 12kg zuviel auf der Kupplung derart beeinträchtigt, dass dies Unfallursächlich sein könnte. (Etwas anderes ist das, wenn die maximale Zuladung überschritten wird, aber auch da sind Reserven)

Das Problem ist einfach, was passiert bei abrupten Fahrmanövern, starken Bremsungen oder gar einem Crash. Beispielsweise könnte sich die Kupplung schon bei ersterem verziehen aber dann fallen die Räder auch nicht gleich runter. Auch könnte beispielsweise die Kasko einen Schaden am eigenen Fahrzeug - verursacht durch die Räder, sollte sich der Träger lösen oder verziehen - nicht übernehmen (Ist eine Mutmaßung von mir). Die Haftpflicht zahlt aber in jedem Fall.

Jeder muss selber wissen was er macht aber ganz so haarstreubend wie einige hier schreiben ist es mit Sicherheit nicht.

Ich würde mir da mehr Gedanken um den Träger selbst machen, denn es gibt nicht nur eine Angabe für das Gewicht aller Räder zusammen, sondern auch eine Angabe für das maximale Gewicht jedes einzelnen Rades. Was diesen Punkt angeht, wäre ich also tatsächlich vorsichtig, denn so ein Träger ist im Gegensatz zur Kupplung schneller abgeflogen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger kupplung Gewicht überschritten' überführt.]

Die Lastverteilung weit hinter der Hinterachse ist sowieso nicht besonders ideal für das Auto und das Fahrverhalten.

Wenn dein Auto also die 50kg Stützlast mitbringt, würde ich eine andere Transportmöglichkeit wählen. Auf dem Dach ist zwar für den Schwerpunkt nicht ideal, aber wenigstens verteilt sich die Last gleichmäßiger.

Insbesondere wenn noch Urlaubsgepäck in den Kofferraum kommt, ist die zulässige Hinterachslast schnell erreicht oder überschritten.

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