ForumTT 8J
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Fahrradträger ohne TÜV Segen: Welche Konsequenzen drohen?

Fahrradträger ohne TÜV Segen: Welche Konsequenzen drohen?

Themenstarteram 29. April 2010 um 21:34

Hallo TT'ler,

aus Kalifornien kommt die Lösung meines Mountain Bike Transport Problems. Absolut genial, einfach und schnell zu montieren. Kaum sichtbare Eingriffe.

Im Prinzip werden 2 Rohre mit 4 Befestigungspunkten am Unterboden des TT's verschraubt. Diese 2 Rohre nehmen dann den eigentlichen Träger auf

http://www.birdautomotive.com/Bike%20Rack%20Audi%20TT.htm

Aber: Keine TÜV Papiere.

Frage an die Experten:

1) was passiert wenn ich damit in Deutschland fahre? Strafe / Punkte??

2) wie geht man am besten vor um sich das ganze legalisieren zu lassen? Erfolgsaussichten / Kosten??

Vielen Dank für jeden hilfreichen Hinweis

Beste Antwort im Thema

Ohne eine ABE liegt das an den Kollegen der Rennleitung, vielleicht würdest du nur ein Bußgeld bekommen? Jedoch ist auch eine Mängelkarte drin oder wenn die Verkehrssicherheit extrem beeinträchtigt ist, kann es auch zur Stilllegung führen. Die Betriebserlaubnis erlischt vermutlich, d.h. falls es zum Unfall kommt, zahlt die Versicherung zwar, kann dich aber in Regress nehmen (bis 5.000 Euro meine ich, bin mir aber nicht sicher). Fahren ohne Betriebserlaubnis liegt bei 50.- Euro und 3 Punkten, was da aber alles greifen kann, keine Ahnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Eine Einzelabnahme ohne Materialgutachten o.ä. dürfte so gut wie unmöglich sein, zudem kannst du dir für die Kosten vermutlich noch ein Auto nur zum Rad-Transport kaufen ;)

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 1. Mai 2010 um 13:18

Danke für den Link, das wär ja mal eine echte Alternative zum Paulchen-Monstrum. Hast Du den schon bestellt?

Ohne eine ABE liegt das an den Kollegen der Rennleitung, vielleicht würdest du nur ein Bußgeld bekommen? Jedoch ist auch eine Mängelkarte drin oder wenn die Verkehrssicherheit extrem beeinträchtigt ist, kann es auch zur Stilllegung führen. Die Betriebserlaubnis erlischt vermutlich, d.h. falls es zum Unfall kommt, zahlt die Versicherung zwar, kann dich aber in Regress nehmen (bis 5.000 Euro meine ich, bin mir aber nicht sicher). Fahren ohne Betriebserlaubnis liegt bei 50.- Euro und 3 Punkten, was da aber alles greifen kann, keine Ahnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

Eine Einzelabnahme ohne Materialgutachten o.ä. dürfte so gut wie unmöglich sein, zudem kannst du dir für die Kosten vermutlich noch ein Auto nur zum Rad-Transport kaufen ;)

Grad hab ich mich noch mal schlau gemacht, ein Dachgepäckträger benötigt keine ABE, vielleicht geht da ja noch was bei dem Heckträger.

In § 30c (1) StVZO steht nur:

Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

Dann gibt es noch die Richtlinien über die Beschaffenheit und die Anbringung der äußeren Fahrzeugteile, dort steht:

Gepäckträger (z.B. Dachroste und Skiträger) dürfen keine Spitzen und müssen abweisende Wirkung haben.

Aber:

Zitat:

Auszug aus einem Merkblatt des VdTÜV:

Definition

Hecktragesysteme sind Transportgestelle (im Regelfall aus Metall) oder geschlossene Kästen,die am Heck von Fahrzeugen montiert werden und zur Aufnahme von Gepäck, Sportgeräten, Fahrrädern o.ä. dienen.

Die Anforderungen gelten für alle fest angebrachten oder abnehmbaren Tragesysteme am Heck von Pkw und Wohnmobilen.

Am Fahrzeugheck angebrachte Tragesysteme gelten als Fahrzeugteile. Die zulässige Länge des Einzelfahrzeugs gemäß § 32 Abs 1 Nr 3 (jetzt § 32 Abs 3) darf damit nicht überschritten werden. Das Hecktragesystem darf nicht über die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs hinausragen.

Rückwärtige lichttechnische Einrichtungen und amtliches Kennzeichen (§§ 49a und 60 StVZO)

Je nach Gestaltung des Fahrzeughecks sowie der Art und der Stelle der Anbringung kann durch den Anbau von Hecktragesystemen oder die daran befestigte Ladung die Sichtbarkeit der rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen sowie des amtlichen Kennzeichens beeinträchtigt werden. In diesem Fall ist die Wiederholung am äußeren Ende des Hecktragesystems notwendig (§ 49a Abs 9a,§ 60 Abs 5b StVZO). Die elektrische Schaltung der wiederholten Nebelschlußleuchte muß so ausgeführt sein, daß bei ihrem Einschalten die serienmäßige Nebelschlußleuchte am Fahrzeug außer Funktion bleibt.

Daraus ergibt sich in meinen Augen die Konsequenz, dass der Anbau eines Heckgepäckträgers möglicherweise abnahmepflichtig ist und dass für den Heckträger - anders als bei einem Dachgepäckträger - eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile gemäß § 22 StVZO erforderlich ist, aus der auch hervorgeht, ob im Einzelfall eine Abnahme notwendig ist.

Schau vielleicht auch noch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradtr%C3%A4ger

Themenstarteram 1. Mai 2010 um 19:59

Vielen Dank für die Beiträge.

Das fazinierende an der Lösung ist, dass die Aufnahme praktisch unsichbar am Unterboden befestigt wird und dort verbleibt auch bei Nichtnutzung. Beim Paulchensystem müsste man bei Nichtnutzung immer mit dem kompletten Gestell rumfahren oder jedes mal den träger extra auf die Heckklappe schrauben.

Ich habe keine Sicherheitsbedenken an die Konstruktion selbst (habe mich mit Sam, dem Chef dort ausführlich unterhalten).

Das Problem das ich sehe ist, dass das Nummernschild verdeckt ist, die Rückleuten/Blinker sind durch die Speichen sicher noch gut genug erkennbar aber selbst das kann natürlich der TÜV auch anders sehen.

Ich könnte natürlich die Licht- und Nummernschild Leiste meines alten AHK-Heckträgers mit dem Bird Bike Rack kombinieren. Das Problem dann wäre weniger die Befestigung der Leiste am Träger bzw Bike als vielmehr die Stromversorgung. Optimal wäre eine Buchse im Kofferraum, dh man würde das Kabel in den Kofferraum führen und dort verbinden (sicher eine Aufgabe für einen Elektriker).

Wie löst PaulchenTräger den Stromanschluss? Extra Strombuchse am Unterboden wie bei einer AHK oder wird ein Kabel in den Kofferraum geführt?

zum Thema Genehmigung:

Der Paulenträger muss nicht eingetragen werden, ist aber TÜV- / GS geprüft.

Der Bird Bike Rack dagen ist nicht TÜV- / GS geprüft (ist Sam wohl zu teuer bzw lohnt sich nicht wg geringer Stückzahlen) somit ist ev. eine Einzelabnahme notwendig. Wieviel würde das denn konkret kosten? Soviel gibts da doch nicht zu prüfen...Zu den Materialdetails würde Sam sicher entsprechende Unterlagen liefern können.

grüsse

Hallo franz_1522

Das einfachste wird sein, dass du die Bilder der Konstruktion einfach mal beim TÜV, Dekra etc. vorlegst und fragst, was man dort davon hält. Die Kosten für die Einzelabnhame, wird man dort auch genauer abschätzen können, wobei ich nicht glaube, dass das für eine einzelne Person wirklich tragbar ist.

VG

Michael

ich denke du fährst unter umständen billiger wenn du einfach eine abnehmbare AHK verbaust.

http://www.kupplung.de/.../...utomatik-von-hinten-gesteckt-AU1297.html

Zitat:

Original geschrieben von MickeyBoc

Fahren ohne Betriebserlaubnis liegt bei 50.- Euro und 3 Punkten, was da aber alles greifen kann, keine Ahnung.

Hallo,

das ist wohl nicht der neuste Stand.

Der Bußgeldkatalog wurde um einen Tatbestand 2010 erweitert: "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt". Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift.

Wer ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, das keine Betriebserlaubnis mehr besitzt, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Sogar 180 bzw. 270 Euro Strafe müssen gezahlt werden, wenn das Fahrzeug ein Lkw oder gar ein Bus ist. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 Euro zahlen.

Gruß

TT-Eifel

Themenstarteram 2. Mai 2010 um 9:08

Ich werde nächste Woche mal bei einem KFZ Sachverständigen vorbeischauen, mal sehen was der dazu sagt und berichten

Zur Alternative AHK:

Die Gesamtkosten dafür betragen immerhin rund 2000 € inkl Montage, also auch keine billige Lösung.

Ausserdem hat das meines wissens noch keiner verbaut. Dass der Diffusor bearbeitet werden muss ist schlimm genug, aber was mir nicht klar ist ob man mit einem Ersatzdiffusor (zB im verkaufsfall) die Aufnahme für Kupplungskopf und Stecker verdecken kann oder ob alles soweit hinten raussteht, dass dies nicht möglich ist.

zur Strafe:

Ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit tagsüber angehalten zu werden recht gering ist, dh eine Strafezahlung verschmerzbar wäre, 3 Punkte wären natürlich übel. Im Wiederholungsfall schätze ich dürfte die Kulanz aber vorbei sein. Hat die Polizei in so einem Fall einen ermessensspielraum oder nicht? Ist ja was anderes als wenn man einen Exoten ohne BE fährt. Klar ist, dass ein legaler Betrieb immer besser ist

Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die Polizei oder die bearbeitende Behörde einen Ermessensspielraum, dass gibt es bei Straftaten so nicht.

Es liegt also immer am Beamten vor Ort, wie er damit umgeht. Dumme Ausreden die die Rennleitung tagtäglich hört, dürfte wohl eher zu einer harten Gangart führen, genauso wie eine echte Gefährdung Dritter wohl auch eher härter geahndet wird, als eine simple Behinderung etc.

Je nach Polizist und Ort, dürfte recht unterschiedlich mit ein- und demselben Vergehen umgegangen werden.

@TT-Eifel

Thx für die Info, ich kannte tatsächklich nur den alten Tatbestand.

 

Dann werd ich mit dem unten nicht mehr fahren ;)

Tuning

Zitat:

Original geschrieben von franz_1522

Ich werde nächste Woche mal bei einem KFZ Sachverständigen vorbeischauen, mal sehen was der dazu sagt und berichten...

Welches Ergebnis hat dieses Gespräch denn nun gebracht?

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 20:46

Tja, ich habe mit verschiedenen Leuten das Thema diskutiert und habe aktuell folgenden Stand:

- ein allg. Gutachten hat Sam (der Hersteller) versucht aber mittlerweile aufgegeben. Für ihn ist der deutsche Markt kein thema mehr

- die einzig realistische Möglichkeit ist eine Einzelabnahme vom TÜV

- vom TÜV bekam ich die Info, dass ein Einzelgutachten denkbar ist. Der Mitarbeiter war aber sehr vorsichtig, auch in der Kostenschätzung. Wichtig war ihm, dass er eine dynamiche Beslastungsrechnung bekommt. Ich habe Sam gefragt ob er sowas hat. Ergebnis: Nein, in USA konstruiert man grossdimensioniert, dann liegt man auf der sicheren Seite.

- Detailzeichnungen / Material specs usw rückt Sam nicht raus, da er Angst vor China (oder D) - Nachbauten hat.

- der TÜV hat auch gesagt, dass man eine Lichtleiste braucht. Diese müsste mit dem Träger fixiert werden. Die Stromversorgung könnte dann ähnlich dem Paulchen System durch die Heckklappe erfolgen. Dies wäre m.E. kein No Go

- Nicht gross weitergekommen bin ich mit den Folgen einer Nichtgenehmigung. Wenn man tasächlich Gefahr laufen sollte 3 Punkte zu kassieren , dann wäre dies schon krass. Haftungsschäden halte ich für wenig wahrscheinlich (1-2 leichte Bikes, kein übertriebenes Tempo)

- Aktuell habe ich mich noch nicht entschliessen können das teil zu bestellen. Ich werde mal bei einem lokalen Tuner vorbeischauen. Ev hat der Ideen / Kontakte wie man sinnvollerweise eine Einzelabnahme bekommt.

MTB- / RR- / Snowboard- / Ski-Fahrer werden im Kreis der sportlichen TTs- und noch sportlicheren TTRS-Fahrer ja eher belächelt, aber vieleicht hat ja doch Einer eine Idee wie man zusammen bekommt was nicht zusammen gehört..........

viel aufwand, aber ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht warum du nicht einfach eine abnehmbare AHK verbaust + 0815 radträger. die sieht man im abgebauten zustand auch nicht

und du hast keine tuev probleme...

Themenstarteram 20. Mai 2010 um 19:50

Für die AHK muss man halt einen Ausschnitt aus dem Diffusor schneiden, man sieht die Aufnahme der Kupplung und auch die Steckerbuchse. Interessieren würde mich ob man zB im Winter oder für einen ev. Verkauf einen neuen Diffusor montieren könnte der die AHK Aufnahme komplett verdeckt. Konnte mir bisher keiner sagen, ich vermute aber eher dass das nicht klappt. Ausserdem kostet so eine AHK plus Montage knapp 2000 € (ohne Träger) wenn ich das richtig in Erinnerung habe (bei ATU gefragt). Bisher scheint auch noch niemand hier im Forum verbaut zu haben. Ich glaube ich muss mal im MTB Forum suchen.

Also eine AHK ist weder günstig noch elegantes Plug & Play wie bei der Sambird Lösung...

am 25. Mai 2010 um 9:01

Ich fahre den TT Roadster mit abnehmbarer AHK und kann dir sagen der Standard Diffusor passt über die AHK,

habe einen mit Ausschnitt und Einen ohne hier liegen der nur auf die Montage wartet,

wie es bei S-line oder TTS aussieht weiß ich nicht müsste ersmal einen genau unter die Lupe nehmen können.

Foto kann ich auch machen wenn Bedarf besteht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Fahrradträger ohne TÜV Segen: Welche Konsequenzen drohen?