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Fahrradunfall wie viel % schuld habe ich?

Themenstarteram 1. November 2014 um 1:38

Guten Tag,

ich hatte vor ca.1woche einen fahrradunfall und möchte wissen wie viel schuld ich kriege

ich schildere euch mal den Unfall hergang:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)

Ich fuhr in den Kreisverkehr gebremst habe ich und auch geschaut ob einer reinfährt in den Kreisverkehr ich habe nichts gesehen dann fuhr ich rein ich war kurz vor der ausfahrt wo es zur schule geht als eine Frau die mich nicht sah aus denn Kreisverkehr fuhr und mich mit ihrem Vorderrad an meinem Fahrrad erwischte ein anderer Mann der zur gleichen zeit im Kreisverkehr war hatte mich gesehen und auch angehalten ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht der Mann hat auch ausgesagt bei der Polizei

Ich hatte 2x kattzenaugen an jedem Rad und hatte auch rückstrahler vorne und hinten

es war ziemlich dunkel morgens 7:10-7:15

Falls noch fragen sind posten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)

Eine Frechheit diese Frage überhaupt zu stellen!

Soll jetzt wieder der Autofahrer Schuld sein... ? Ko...n könnte ich, bei so einer Einstellung.

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Zitat:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)

Eine Frechheit diese Frage überhaupt zu stellen!

Soll jetzt wieder der Autofahrer Schuld sein... ? Ko...n könnte ich, bei so einer Einstellung.

Themenstarteram 1. November 2014 um 3:36

Zitat:

@Questor schrieb am 1. November 2014 um 03:42:29 Uhr:

Zitat:

Wie jeden morgen fuhr ich mit dem Fahrrad zur Schule(ohne licht ich weiß ziemlich blöd)

Eine Frechheit diese Frage überhaupt zu stellen!

Soll jetzt wieder der Autofahrer Schuld sein... ? Ko...n könnte ich, bei so einer Einstellung.

Warum wieder der Autofahrer? Welche Einstellung? Ich habe denn unfallhergang geschrieben und wie es gesetzlich aussieht habe ich gefragt oder zu Was ist ein Forum dar...

Ein Autofahrer kann sich nicht, gerade nicht im einem Kreisverkehr wo man nicht sehr schnell fahren dürfte, es war innerhalb der Ortschaft, wie ich annehme, und die Lichtverhältnisse dementsprechend waren , darauf berufen das das Fahrrad kein Licht anhatte. Er wird eine Mithaftung/Schuld übernehmen müssen. Du hast natürlich, da Du ohne Licht unterwegs warst, die Hauptschuld zu tragen.

Wenn ich es richtig verstehe, wollte die Autofahrerin den Kreisel verlassen (das gilt als rechts abbiegen). Wenn du hinter ihr auf der Fahrbahn warst und den Kreisel weiter befahren wolltest, dann hättest du Vorfahrt gehabt (das ändert sich auch ohne Licht nicht). Trotzdem musst du bei Dunkelheit natürlich dafür sorgen, dass man dich erstmal überhaupt sehen kann. Ohne Licht dürfte es auf eine Teilschuld hinauslaufen.

So ganz werde ich aus dem Geschilderten nicht schlau. Wenn die Frau Dich erwischte, als sie aus dem Kreisverkehr ausfuhr, muss zuvor entweder SIE - DICH überholt haben 8 in diesem Fall hätte sie Dich gesehen und bekommt einen höheren Schuldanteil) oder Du warst dabei, SIE rechts zu überholen - und dann konnte sie den überholenden unbeleuchteten Radfahrer an ihrer Beifahrerflanke wirklich nicht sehen und es wa allein Dein eigenes Verschulden.

Egal wie - die Höhe der Schuld/Teilschuld kann allein ein Gericht festsetzen. Unfallverursacher sollte von der Polizei aber schon mal festgestellt werden - was sagten denn die aufnehmenden Beamten???

 

Gleich vorneweg - wer hier ein allgemeines "Doofe Radler-Rücksichtslose Autofahrer"- Geschreibsel initiiert oder darauf anspringt, darf sich über besondere Anteilnahme meinerseits freuen

Mindestens mal den Satz "ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht" verstehe ich nicht. Ein paar Satzzeichen und Rechtschreibung hätten hier sicher geholfen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. November 2014 um 08:17:18 Uhr:

Mindestens mal den Satz "ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht" verstehe ich nicht. Ein paar Satzzeichen und Rechtschreibung hätten hier sicher geholfen.

Was erwartest du von einer Person, die sich vorsätzlich verkehrswidrig verhält und dabei sich und andere in Gefahr bringt? Eine korrekte Rechtschreibung?

Ist das nicht genau genommen relativ "egal" mit der Schuldverteilung?

Also ich meine... klingt zwar blöd, aber wenn keine gesundheitlichen oder körperlichen Schäden zurück bleiben, dann ist hier ein Fahrrad kaputt und ein Auto zerkratzt.

An die Privathaftpflicht melden, die diskutiert das dann mit der PKW-Haftpflichtverischerung aus, fertig.

Und sollte es keine Privathaftpflicht geben bzw. man die Alleinschuld tragen, muss eben ein günstiges Fahrrad her und man darf die Schäden am PKW (teilweise) aus eigener Tasche bezahlen.

Auf jeden Fall hat der TE hoffentlich etwas gelernt (bezüglich Licht und Privathaftpflicht) und sollten 1.000 € an Schaden rumkommen, muss man die eben abstottern.

Daran geht eigentlich keiner zugrunde... blöde Sache, aber der Erfahrungsgewinn ist das allemal wert.

PS:

Erinnert mich an den Mopedfahrer. Der kam zwar unverschuldet in einen Unfall und hat den Gutachter der gegnerischen Versicherung machen lassen, aber wenn er jetzt 500 € "Schaden" hat, dann weiß er wenigstens beim nächsten Mal, dass er gleich selbst einen Gutachter beauftragen sollte.

Fragestellungen gibt´s hier... klar, Fragen kostet nichts, aber es scheint als würden die Leute ihr Leben nicht selbst auf die Reihe bringen, könnten nicht mal eben bei einer Versicherung anrufen, vorher mit dem Anwalt reden, wenn schon eine Rechtsschutz da ist... etc...

Und am Ende regeln sie es ja doch selbst, denn eine Rückmeldung, wie es wirklich ausgeht, bleibt in 90 % der Fälle aus.

Also entweder die Leute landen aufgrund ihrer "Umstände" (die sie hier mehr oder weniger gut schildern) im Knast, auf der Straße oder im Grab oder sie haben es doch - selbst - einigermaßen geregelt bekommen.

Wieviel Schuld du zugesprochen bekommst, sagt dir spätestens der Richter.

Aber ich als Hobbyradfahrer würden dir 100% Schuld geben, Radfahrer sind im Dunkeln einfach schieße zu sehen und sind wesentlich schneller als Fußgänger. Lampen Kosten 30€ für Vorne und Hinten, die reichen schon damit man dich sieht.

Aber aus Fehlern lernt man, ich hoffe sowas passiert dir nicht noch mal.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 1. November 2014 um 08:40:18 Uhr:

Was erwartest du von einer Person, die sich vorsätzlich verkehrswidrig verhält und dabei sich und andere in Gefahr bringt? Eine korrekte Rechtschreibung?

Zumindest kann man von dir nicht mal ein Fünkchen Anstand erwarten, wie es scheint.

Weist du überhaupt, warum der TE ohne Licht unterwegs war? Nein? Aber mal pauschal die Moralkeule auspacken.

Widerlich.

Radfahrer und 100% Schuld, schließen sich praktisch aus :D

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 1. November 2014 um 11:12:57 Uhr:

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 1. November 2014 um 08:40:18 Uhr:

Was erwartest du von einer Person, die sich vorsätzlich verkehrswidrig verhält und dabei sich und andere in Gefahr bringt? Eine korrekte Rechtschreibung?

Zumindest kann man von dir nicht mal ein Fünkchen Anstand erwarten, wie es scheint.

Weist du überhaupt, warum der TE ohne Licht unterwegs war? Nein? Aber mal pauschal die Moralkeule auspacken.

Widerlich.

Gibt es denn einen Grund ohne Licht zu fahren? Für mich ist das widerlich und das nimmt auch immer mehr zu.

Als Richter würde ich hier ebenfalls 100% verhängen.

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 1. November 2014 um 08:40:18 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. November 2014 um 08:17:18 Uhr:

Mindestens mal den Satz "ob die Frau angehalten hat weiß ich nicht" verstehe ich nicht. Ein paar Satzzeichen und Rechtschreibung hätten hier sicher geholfen.

Was erwartest du von einer Person, die sich vorsätzlich verkehrswidrig verhält und dabei sich und andere in Gefahr bringt? Eine korrekte Rechtschreibung?

Nun. "Rechtschreibung"/"deutsche Sprache" und "Beleuchtung am Fahrrad" haben mal rein garnichts miteinander zu tun.

und - wenn du schon so fragst:

Ich denke, daß wir es hier mit einem Fake zu tun haben, der zu Provokationszwecken aktiviert wurde und das Thema gestartet hat. Dabei wird versucht, die Wirkung zu steigern, indem bewusst sprachliche Mängel eingebaut wurden und eine gewisse Rolle simuliert werden soll.

Kurz gesagt:

Dies ist ein Troll- Thread.

(sollte ich mich täuschen, wäre es für denjenigen immer noch der Beweis, warum Rechtschreibung/Zeichensetzung wirklich im echten Leben nützlich ist / und: nein, ich will nicht den Deutschlehrer geben - und bin auch selbst kein wandelnder Duden, aber ein paar Grundregeln helfen, wie man an diesem Beispiel sieht)

Was hier wieder ein Quark steht. In den seltensten Fällen entscheidet ein Richter über die zivilrechtliche Schuldverteilung. Melde die Sache Deiner Haftpflichtversicherung. Die wird entscheiden, ob und in welcher Höhe sie den gegnerischen Schaden erstattet. Du musst Deinen Schaden der Versicherung der Autofahrerin melden und dich mit der auch über die Regulierung streiten. Dabei sind 30% Schuldanteil beim Autofahrer aus der Gefährdungshaftung schon gesetzt. Wenn der Rest 50/50 ausgeht, bekommst Du 2/3 Deines Schadens ersetzt.

Allerdings werde ich auch aus Deiner Schilderung nicht schlau. Auf keinen Fall ist das Fahren ohne Licht gewichtiger als die genommene Vorfahrt. Du hast Anspruch auf einen Anwalt (zumindest anteilig).Könnte sich lohnen.

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