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Fahrt mit abgemeldeten Wohnwagen in Frankreich

Bürstner Elegance Elegance
Themenstarteram 8. Juli 2020 um 8:27

Hallo zusammen,

wir haben unseren Bürstner Wohnwagen seit 7 Jahren auf einem Campingplatz in Frankreich stehen. Während unserer Abwesenheit steht er auf dem Parkplatz des, Campingplatzes. Der Wohnwagen ist abgemeldet und hat eine Dauercampingversicherung über den ADAC. Zweimal im Jahr wird er vom Parkplatz auf unseren Stellplatz mal mit dem Auto gezogen und manchmal einfach von Hand gerollt.

Nun hat der Besitzer des Platzes gewechselt und hat uns erst im Urlaub mitgeteilt, dass er umfangreiche Bauarbeiten plant und der Wohnwagen somit vom Platz muss. Er machte den Vorschlag ein Winterlager zu suchen. Da wir keine Anhängerkupplung mehr besitzen, würde einer seiner Angestellten ziehen, aber auf unser eigenes Risiko. Das Problem: Alle möglichen Winterlager sind nur über öffentliche Straßen zugänglich. Da der Wohnwagen aber nicht angemeldet ist, wäre er auch nicht versichert. Das bereitet uns große Sorge, falls auf der Straße was passiert. Ich habe mich schon bei deutschen Versicherungen erkundigt, es gibt für diesen Transport keine Versicherung. Selbst die Beantragung roter Kennzeichen ist nicht möglich, da man mit einem Kfz ohne Zulassung nur innerhalb des Bezirks der Zulassungsstelle fahren darf. Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben.

Beste Antwort im Thema

Wenn der Betreiber anbietet, den Wowa im jetzigen Zustand zu ziehen, ist doch alles gut.

Wenn er ohne Zulassung fährt, dann fährt er und zahlt das Ticket.

Und ein Schaden am Wohnwagen, der jetzt einmal bewegt wird, ist wohl ein geringes Risiko. Übrigens zahlt zumindest in DE die Versicherung der Zugmaschine den Fremdschaden, wenn der Wohnwagen z. B. ein anderes Auto beschädigt.

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Hallo,

eine umfassende Lösung kann ich für das Thema auch nicht anbieten. Ich würde differenzieren zwischen dem Risiko, dass einem Dritten evtl. ein größerer Schaden zugefügt wird und dem Risiko, dass deinem Wagen etwas passiert.

Für ersteres ist zumindest in Deutschland generell die Haftpflicht des Zugfahrzeuges zuständig sobald der Wohnwagen am Fahrzeug hängt. Die Anhängerversicherung tritt nur für Schäden im abgehängten Zustand ein.

Bleibt halt das Risiko, dass deinem Anhänger etwas passiert. Da kann ich nicht beurteilen, was im schlimmsten Falle der evtl. Verlust des Wagens für dich bedeutet. Wobei zu beachten ist, dass auch die Vollkasko für den Wohnwagen viele Risiken nicht abdeckt, wie z.B. nicht beachtete Höhenbeschränkungen.

Ach ja und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Angst mit der Zeit abnimmt. Mir hat früher das Fahren ohne Versicherung auch Angst gemacht. Da aber in vielen Teilen der Welt ausländische Fahrzeuge nicht oder nur sehr schwer versicherbar sind, musste ich mich daran gewöhnen und macht mir tatsächlich zwischenzeitlich nichts mehr aus.

igs

Zitat:

@igs165 schrieb am 14. Juli 2020 um 15:49:04 Uhr:

..dass auch die Vollkasko für den Wohnwagen viele Risiken nicht abdeckt, wie z.B. nicht beachtete Höhenbeschränkungen..

Doch. Die zahlt auch bei eigener Blödheit.

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 14:01

Hallo Igs,

vielen Dank für die Nachricht. Das beruhigt mich ein bisschen. Zum Glück haben wir ein Winterlager gefunden und der Besitzer hat uns angeboten, den Wohnwagen mit einem Traktor zu ziehen.

Liebe Grüße Susanna

Zitat:

@4Takt schrieb am 14. Juli 2020 um 16:00:40 Uhr:

Zitat:

@igs165 schrieb am 14. Juli 2020 um 15:49:04 Uhr:

..dass auch die Vollkasko für den Wohnwagen viele Risiken nicht abdeckt, wie z.B. nicht beachtete Höhenbeschränkungen..

Doch. Die zahlt auch bei eigener Blödheit.

Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Vollkasko i.d.R. nicht. Es gibt zwar einige Versicherungen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten, das gilt aber definitiv nicht für alle Versicherungen. Und das Übersehen von Verkehrsschildern (z.B. Höhenbeschränkung) oder roten Ampeln ist grobe Fahrlässigkeit.

In meiner Zeit im Autohaus hat aber jede Kaskoversicherung bezahlt, auch wenn der Versicherte bei Rot über die Ampel ist. Das mit der groben Fahrlässigkeit ist, die Kasko betreffend, schon länger nicht mehr aktuell.

Probates Mittel wäre hier der transport des WoWas auf einem KFZ-Transportanhänger

6473795xtk

Wenn der Betreiber anbietet, den Wowa im jetzigen Zustand zu ziehen, ist doch alles gut.

Wenn er ohne Zulassung fährt, dann fährt er und zahlt das Ticket.

Und ein Schaden am Wohnwagen, der jetzt einmal bewegt wird, ist wohl ein geringes Risiko. Übrigens zahlt zumindest in DE die Versicherung der Zugmaschine den Fremdschaden, wenn der Wohnwagen z. B. ein anderes Auto beschädigt.

Aber nur, wenn der Anhänger zugelassen ist, sonst nimmt sie dich in Regress.

Zitat:

 

Wenn er ohne Zulassung fährt, dann fährt er und zahlt das Ticket.

Er zieht das Ding mit einen Trecker !

Hinten ein Pappschild mit der Treckernummer drann und ab geht es.

Ist wie ein Bauwagen ziehen,der ist auch nicht zugelassen.

Dann beträgt aber die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nur 6km/h.

Und es muss ein 6km/h-Schild hinten dran hängen. Zumindest in Deutschland.

Moin

Normalerweise haben die Einlagerer eine Lösung dafür,von unserem Camping in F werden oft abgeledete abgeholt,habe aber auch noch nicht extra geguckt,ob da hinten auch ne Nummer dran war,also botte beim Lagerhalter erkundigen,idealerweise tut das der Franzose selber!

Gruß,Rainer

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. Juli 2020 um 10:34:48 Uhr:

Aber nur, wenn der Anhänger zugelassen ist, sonst nimmt sie dich in Regress.

Wenn der Franzose den Anhänger zieht?

Eher unwahrscheinlich...

Auch noch Franz. Recht

Zitat:

@4Takt schrieb am 17. Juli 2020 um 10:34:48 Uhr:

Aber nur, wenn der Anhänger zugelassen ist, sonst nimmt sie dich in Regress.

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 23. Juli 2020 um 22:11:29 Uhr:

..Wenn der Franzose den Anhänger zieht?..

Ich habe dir auf deinen Beitrag geantwortet und da ging es um deutsches Recht. Schon vergessen?

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 17. Juli 2020 um 08:12:15 Uhr:

..Übrigens zahlt zumindest in DE die Versicherung der Zugmaschine den Fremdschaden, wenn der Wohnwagen z. B. ein anderes Auto beschädigt.

Zitat:

@igs165 schrieb am 14. Juli 2020 um 15:49:04 Uhr:

Für ersteres ist zumindest in Deutschland generell die Haftpflicht des Zugfahrzeuges zuständig sobald der Wohnwagen am Fahrzeug hängt. Die Anhängerversicherung tritt nur für Schäden im abgehängten Zustand ein.

Das hat sich bereits vor mehreren Jahren geändert! Die Versicherung des Anhängers und die des Zugfahrzeugs teilen sich mittlerweile den Schaden im angehängten Zustand. Eine Versicherung des Anhängers ist Pflicht.

Zitat:

@tanzmich schrieb am 8. Juli 2020 um 10:27:16 Uhr:

Ich habe mich schon bei deutschen Versicherungen erkundigt, es gibt für diesen Transport keine Versicherung. Selbst die Beantragung roter Kennzeichen ist nicht möglich, da man mit einem Kfz ohne Zulassung nur innerhalb des Bezirks der Zulassungsstelle fahren darf.

Das ist nicht korrekt. Genau zu diesem Zweck gibt es Kurzzeitkennzeichen zur Überführung.

Das einfachste wäre allerdings ein Transportanhänger.

 

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