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Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 17:24

Hallo,

ich habe schon einige Threads gelesen aber im Endeffekt bin ich nicht schlau daraus geworden.

Ich hole am Freitag mein Auto ab und wollte den Weg ca. 62 km ohne Kennzeichen fahren, da es meineserachtens mgl. ist, solange man eine ausgefüllte Doppelkarte bei sich trägt und sozusagen auf den direkten Weg zur Zulassungsstelle ist.

Ist das nun richtig oder falsch?

Paragraph wäre gut falls es richtig ist, damit ich dann auch was in der Hand habe falls ein grün weißer den Paragraph nicht kennen sollte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Easy;-)

Hallo,

 

Es geht auch einfacher rufe bei der Zulassungstelle in dem Ort wo du das Fahrzeug abholst an.

Frage ob du das Fahrzeug da zulassen kannst.Bei den meisten wenn nicht gerade in den Pampas geht das.

Fahre rechtzeitig los alle Unterlagen mitnehmen, ich denke irgend ein Freund oder so

fährt dich zum Abholort. Mit dem zur Zulassungstelle anmelden Schilder an Auto schrauben nach Hause fahren.

 

So brauchst du dich nur einmal anstellen und gehst jeden Ärger aus dem Weg.

 

 

Gruss

 

Juergen

Wie bitte?

Jau, da bekommt man garantiert keinen Ärger :) - aber Kennzeichen auch nicht ;)

 

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Hallo,

ganz ohne Kennzeichen klingt fragwürdig, da frag lieber nochmal bei Deiner Versicherung nach.

Wie ich dass verstanden habe, darfst Du nach Rücksprache mit der Versicherung mit entwerteten Kennzeichen direkt zur Zulassungsstelle, aber wohl nicht komplett ohne Kennzeichen. Dass steht auch so ähnlich auf jeder Doppelkarte: " Gilt auch für Fahrten mit entwerteten Kennzeichen gemäß § ..." oder so was in der Art.

Hier ist der einzige brauchbare Link, den ich finden konnte ( letztes Thema, ganz unten: "Wann darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?" ):

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/default.asp?ComponentID=180213&SourcePageID=27368#atcm:8-180221

 

Grüße,

John

Hallo,

bzw. pardon. Sagt mal ist das soooooo schweeeer sich fuer so einen Fall ein Kurzkennzeichen zu besorgen?????? Da zahltse halt mal ca. 20EUR fuer die Dinger. Mit der Versicherung ist das normalerweise kein Problem, wenn du dann den Vertrag mit denen abschliesst faellt das unter den Tisch, ansonsten musst du den Pauschalbetrag fuer Versicherung Kurzkennzeichen bezahlen.

Es geht auch billiger als mit Kurzzeitkennzeichen bei nur 60 km:

du gehst mit Brief/Versicherungsnachweis/Ausweis zur Zulassungstelle, lässt dir die endgültigen Kennzeichen machen und fährst mit den Kennzeichen am Auto ohne Plaketten direkt zur Zulassungsstelle. Das ist vollkommen ok und spart die 50 Euro für die Kurzzeitkennzeichen. 2-mal anstellen bei der Zulassungsstelle musst du in beiden Fällen.

Wenn es kein Neuwagen ist: gibt es noch die alten entwerteten Kennzeichen ? Mit denen dürfe das auch gehen, spart einmal warten auf dem Amt.

Ganz ohne Kennzeichen: da dürftest du nicht weit kommen und teuer dürfte das auch werden.

Hallo,

 

Es geht auch einfacher rufe bei der Zulassungstelle in dem Ort wo du das Fahrzeug abholst an.

Frage ob du das Fahrzeug da zulassen kannst.Bei den meisten wenn nicht gerade in den Pampas geht das.

Fahre rechtzeitig los alle Unterlagen mitnehmen, ich denke irgend ein Freund oder so

fährt dich zum Abholort. Mit dem zur Zulassungstelle anmelden Schilder an Auto schrauben nach Hause fahren.

 

So brauchst du dich nur einmal anstellen und gehst jeden Ärger aus dem Weg.

 

 

Gruss

 

Juergen

Zitat:

Original geschrieben von Easy;-)

Hallo,

 

Es geht auch einfacher rufe bei der Zulassungstelle in dem Ort wo du das Fahrzeug abholst an.

Frage ob du das Fahrzeug da zulassen kannst.Bei den meisten wenn nicht gerade in den Pampas geht das.

Fahre rechtzeitig los alle Unterlagen mitnehmen, ich denke irgend ein Freund oder so

fährt dich zum Abholort. Mit dem zur Zulassungstelle anmelden Schilder an Auto schrauben nach Hause fahren.

 

So brauchst du dich nur einmal anstellen und gehst jeden Ärger aus dem Weg.

 

 

Gruss

 

Juergen

Wie bitte?

Jau, da bekommt man garantiert keinen Ärger :) - aber Kennzeichen auch nicht ;)

 

Hallo, sorry fürs Ausgraben, aber ich wollte nochmal meinen Senf da lassen^^

Also ich bin damals von Dresden nach Calau zur Zulassungsstelle gefahren...ohne Kennzeichen, nur mit elekt.Versicherungsbestätigung.

Hatte vorher mit Versicherung und Autobahnpolizeien des Abschnitts telefoniert und die haben grünes Licht gegeben.

Also geht auch ohne,auch über weitere Strecken wenns denn wirklich nur zur Zulassungsstelle geht.

Gruss Kuehnchen

dann hast du die auskunft ja sicherlich auch schriftlich gehabt?!

mir wäre neu, wenn polizisten gesetze aendern ^^

was geahndet wird, ist natuerlich wieder was anderes.

oder ist der zulassungsbezirk fuer calau angrenzend zum zulassungsbezirk dresden? (80km)

dann ist es natuerlich auch erlaubt.

Versicherungstechnisch mag das ok sein, aber die Rennleitung hat es nicht gerne, wenn man ohne Erkennungsmarke rumfährt. Man könnte ja auch versichert und auf dem Weg zur Zulassungsstelle geblitzt werden. Und dann?

So geht es also nicht, Kurzzeitkennzeichen oder mit den Papieren zum Amt fahren lassen, und dann daheim alles zusammenbauen ;-)

ja, DD grenzt direkt an OSL.

Schriftlich hab ich es nicht gehabt, aber die dresdner und die osl haben gemeint das es ok ist.

Zitat:

Original geschrieben von kuehnchen

ja, DD grenzt direkt an OSL.

Schriftlich hab ich es nicht gehabt, aber die dresdner und die osl haben gemeint das es ok ist.

und es ist definitiv so nicht ok.

Du musst mit gültigen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, die dort abschrauben und damit das Fahrzeug abmelden. Anschließend darf man die entstempelten Kennzeichen jedoch wieder anschrauben und damit das Fahrzeug auf dem direkten und schnellsten Weg zur Abstellfläche fahren.

Eine Einschränkung gibt es jedoch.....es muss immer innerhalb eines Zulassungsbezirkes sein.....also nicht in DD abmelden und damit nach OSL fahren. Das ist defacto nicht zulässig.

am 4. Mai 2011 um 12:08

der angrenzende Zulassungsbezirk ist auch zuklässig.

Zitat:

Original geschrieben von sapere_aude

Hallo,

ich habe schon einige Threads gelesen aber im Endeffekt bin ich nicht schlau daraus geworden.

Ich hole am Freitag mein Auto ab und wollte den Weg ca. 62 km ohne Kennzeichen fahren, da es meineserachtens mgl. ist, solange man eine ausgefüllte Doppelkarte bei sich trägt und sozusagen auf den direkten Weg zur Zulassungsstelle ist.

Ist das nun richtig oder falsch?

Paragraph wäre gut falls es richtig ist, damit ich dann auch was in der Hand habe falls ein grün weißer den Paragraph nicht kennen sollte.

Innerhalb des Stadtgebietes oder Landkreises ist diese Aussage richtig.

Ansonsten ist dies nur über ein Kurzkennzeichen möglich.

Allerdings eine EVB-Nr. (Deckungskarte) muss vorliegen!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kuehnchen

Hallo, sorry fürs Ausgraben, aber ich wollte nochmal meinen Senf da lassen^^

Also ich bin damals von Dresden nach Calau zur Zulassungsstelle gefahren...ohne Kennzeichen, nur mit elekt.Versicherungsbestätigung.

Hatte vorher mit Versicherung und Autobahnpolizeien des Abschnitts telefoniert und die haben grünes Licht gegeben.

Also geht auch ohne,auch über weitere Strecken wenns denn wirklich nur zur Zulassungsstelle geht.

Gruss Kuehnchen

Wichtig ist das du ein Kennzeichen verwendest das "zugeteilt" ist, kann auch entstempelt sein. So das man dich bei eventuellen Verfahren ermitteln könnte. Das ist der Sinn der ganzen Sache ;) Ohne Kennzeichen wie hier teilweise angemerkt nicht.

Also entstempelt ja, aber mit entsprechender Deckung durch deine Versicherung ausgestattet und auf dem direkten Weg! § 10(4) FZV dort kannst du die Details finden.

@Versicherungsfachmann: Nein, die Aussage ist falsch!

Und wenn man 10 Doppelkarten im Gepäck hat, darf man ohne Kennzeichen keinen Meter im öffentlichen Verkehrsraum fahren.

Da beißt die Maus keinen Faden ab.

 

Was hier immer wieder zitiert und falsch verstanden wird, sind Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung gem. § 10 (4) FZV.

 

Solche Fahrten sind nur zulässig, wenn bereits ein Kennzeichen zugeteilt war. Und das heißt nicht, dass man es irgendwie unverbindlich im I-Net reserviert hat, sondern dass man als Halter bereits im System erfasst ist, denn nur so ist eine zweifelsfreie Zuordnung möglich.

 

Also: Wenn ich meinen Wagen im Oktober abmelde, um ihn über Winter in die Halle zu stellen, darf ich entstempelt zum Abstellplatz fahren.

Wenn ich im April den Wagen wieder zulasse, darf ich -vorausgesetzt eVB liegt vor- ungestempelt zu Zulassung fahren, um mir die Stempel abzuholen (Auf direktem Weg, innerhalb des Kreises/angrenzenden Kreises).

Wenn zwischendrin der TÜV abgelaufen ist, darf ich zur HU und dann zur Zulassung.

Das war´s.

 

Alles, was mit "Auto gekauft", "vor dem TÜV noch zur Werkstatt" usw. zu tun hat, ist ein Fall für ein Überführungskennzeichen. Genau dafür sind die nämlich da.

 

Hafi

EDIT:  *Girks war schneller!*

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