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Fahrtenschreiber für Wohnmobil

Schaut euch mal das Video an.

Solangsam glaube ich die haben sie nicht mehr alle.

 

https://youtu.be/s4m4OgtA-O0?si=56NhiKOGvU6PjMXV

 

Was meint ihr?

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21 Antworten

Zitat:

@HarryR schrieb am 19. Dezember 2024 um 23:26:15 Uhr:

Schaut euch mal das Video an.

Solangsam glaube ich die haben sie nicht mehr alle.

https://youtu.be/s4m4OgtA-O0?si=56NhiKOGvU6PjMXV

Was meint ihr?

Suche dir bitte verlässliche Informationsquellen und mach den Fake Wahnsinn nicht mit. Hier ein eindeutiges Ziel Stimmung gegen die Regierung zu machen. Also bitte verstopft mit solchen Dünnsch*** nicht das Forum.

Edit: Kraftausdruck entfernt
Dr.OeTzi | MT-Moderation

Themenstarteram 20. Dezember 2024 um 4:12

Mäßige mal dein Ton!

@ hatzmazda dir hat wohl einer den Dünn..... im kopf abgeladen? Oder was ist mit dir los

Können wir bitte hier faktenbasiert diskutieren?

Wie wäre es die aktuell geltenden offiziellen Dokumente hier als Referenz zu verlinken. Dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen.

Ich habe hier zur Einleitung auch noch ein Video:

https://youtu.be/Q9XI2E030kE

Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom BALM

Umrüstungspflichten von VDO

Letzter Stand der Diskussion in der Community ist das Fahrzeuge/Kombinationen über 7,5 t ab dem 1.1.2025 auf jeden Fall ein EG Kontrollgerät brauchen.

Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhängerkupplung, die über 7,5 t kommen könnten, ebenfalls.

Es gibt bereits Urteile welche bestätigten, dass bei einem Pferdetransporter mit Wohnteil und bei einem Wohnmobilgespann mit Anhänger mit mehr als 7,5 t ein EG-Kontrollgerät nötig ist. Gütertransport soll auch der der private Transport von Gegenständen auf dem Anhänger, oder gar in der Heckgarage des Wohnmobils sein. In der Verordnung gibt es keine Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichen Transport.

Bei Fahrzeugen/Kombinationen über 7,5 t wird die Notwendigkeit auch mit der Sicherheit begründet, da es bei schweren Fahrzeugen ja keinen Unterschied zwischen einem gewerblichen LKW-Fahrer und einem privaten Wohnmobilfahrer gibt. Auch letzterer soll sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten, und zusätzlich die Einhaltung der Geschwindigkeit dokumentiert werden.

Die Interpretation ist kompliziert und teils widersprüchlich. Auskünften von Behörden kann man nicht wirklich trauen. Wahrscheinlich muss man es im Falle des Falles auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Danke für die ausführliche Darstellung.

Die Begründung der Notwendigkeit der Kontrolle bei schweren Fahrzeugen mag ja noch einleuchten.

Dann müsste aber auch das System Unternehmerkarte umgestellt werden. Mir ist momentan kein Weg bekannt ohne eine Gewerbeanmeldung an eine Unternehmerkarte zu kommen.

Welches Gewerbe müsste man dazu anmelden?

Gewerblicher Gütertransport?

Das würde zwar gehen, würde aber wie bei gewerblicher Wohnmobilvermietung zu einer Zwangsmitgliedschaft in der IHK und evtl. sogar zur Notwendigkeit der Erteilung einer Erlaubnis das Gewerbe auszuüben führen.

Oder wird die Unternehmerkarte ab 01.01.25 nicht mehr notwendig sein?

Dann liest man eben keine Unternehmenskarte ein, steckt seine Fahrerkarte und fährt. Das geht.

 

Wenn das diesmal wirklich für alle verpflichtend wäre, wär es ja okay. Aber ich sehe schonwieder die Ausnahmen für Schausteller und Landwirtschaft kommen.

Solo Wohnmobile ÜBER 7,5t mußten schon immer ein EG Kontrollgerät verbaut haben. Die Lenk, Schicht & Ruhezeiten gelten nur für den "Gewerblichen Güterverkehr", nicht für den privaten Verkehr.

Bei einer Kontrolle wurde sich nicht für die Lenk & Ruhezeiten interesiert, nur die gefahrende Geschwindigkeit war für die Kontrolle interesant.

Auch die Führerscheinklasse CE OHNE Module reichte den Beamten, da kein gewerblicher Güterverkehr.

Auch eine nicht gesteckte Fahrerkarte interesierte nicht.

Aus der Erfahrung aus der Kontrolle würde ich es so deuten:

Eine Unternehmerkarte dürfte für den PRIVATEN Verkehr nicht nötig sein, da die sozialgesetzlichen Bestimmungen nicht für den privaten Verkehr gelten & folglich auch nicht dauerhaft gespeichert/nachgewiesen werden müssen.

Also 60 auf der Landstraße, 80 auf der Autobahn.

Bei den NEUEN EG Kontrollgeräten, die ab dem01.01.2025 Pflicht werden, wird auch der Standort mit aufgezeichnet, so dass über GPS die erlaubte Geschwindigkeit überprüft werden kann.

Nachzuweisen bei Wohnmobilgespannen über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht (nicht verwechseln mit dem tatsächlichen Gewicht) wäre also, dass kein gewerblicher Güterverkehr stattfindet.

Zitat:

@Bamako schrieb am 20. Dezember 2024 um 14:42:33 Uhr:

Dann liest man eben keine Unternehmenskarte ein, steckt seine Fahrerkarte und fährt. Das geht.

Wenn das diesmal wirklich für alle verpflichtend wäre, wär es ja okay. Aber ich sehe schonwieder die Ausnahmen für Schausteller und Landwirtschaft kommen.

Für "Sammelverkehr im Nahbereich" z.B. Milchwagen, brauchten früher schon kein EG Kontrollgerät verbaut haben.

@Semmelb, das ist die sogenannte Handwerksregelung.

 

Was ich nicht verstehe ist, das zum einen etwas von 4t und AHK geschrieben wird und dann wieder über 7,5t.

 

Aber für einen Digitalen Fahrtenschreiber braucht man eine Fahrerkarte, die muss alle 5 Jahre erneuert werden.

5x Module + Amtsärztliche Untersuchung.

Der Fahrtenschreiber muss mit einer Firmenkarte aktiviert werden.

 

Irgendwie alles sehr Nebulös.

Zitat:

@HarryR schrieb am 20. Dezember 2024 um 18:11:18 Uhr:

 

Was ich nicht verstehe ist, das zum einen etwas von 4t und AHK geschrieben wird und dann wieder über 7,5t.

Das mit dem Gewicht würde ich so interpretieren, dass ein Fahrzeug dass durch sein eigenes zulässiges Gesamtgewicht plus maximal zulässige Anhängelast auf 7,5 Tonnen oder darüber kommt, von den entsprechenden Vorschriften betroffen ist. Deshalb wurde auch irgendwo formuliert 4 T plus 3,5 T-Anhänger. Mein Gedanke war zunächst: Welches Wohnmobil hat solche Anhängelasten und zweitens wer braucht die? Die angesprochenen Pferdetransporter sind für mich jedenfalls keine klassischen Wohnmobile...

Zitat:

@bebahunter schrieb am 20. Dezember 2024 um 19:17:18 Uhr:

 

Mein Gedanke war zunächst: Welches Wohnmobil hat solche Anhängelasten und zweitens wer braucht die? Die angesprochenen Pferdetransporter sind für mich jedenfalls keine klassischen Wohnmobile...

Betrifft wohl eher die Linerfahrer.

Hatte auf der Autobahn schon öfters nen Morello oder Concorde Liner mit nem Autoanhänger gesehen, insbesondere wenn ich auf Montage in Bayern auf der Autobahn Richtung Süden bin. Vermutlich haben da einige einen Kleinwagen zum Einkaufen mit, um nicht jedesmal vom Stellplatz rangieren zu müssen.

Concorde wirbt sogar auf ihrer Webseite mit jemandem der mit dem Linier seine Oldtimer zu Ausfahrten fährt

https://www.concorde.eu/magazin/gekommen-um-zu-gewinnen/

"Aber für einen Digitalen Fahrtenschreiber braucht man eine Fahrerkarte, die muss alle 5 Jahre erneuert werden.

5x Module + Amtsärztliche Untersuchung.

Der Fahrtenschreiber muss mit einer Firmenkarte aktiviert werden."

Das gilt auch nur für für den "gewerblichen Güterverkehr". Für private Fahrten über 7,5t brauchst du keine Fahrerkarte & auch keine Module.

Die ärztliche Untersuchung brauchst du für den Führerscheinklasse C/CE zu verlängern. Nicht für den Fahrtenschreiber.

Privat = nur für dich persönlich

Gewerblich = für andere Personen aus Gefälligkeit oder gegen Bezahlung

Fahrtenschreiber für Überwachung der Sozialvorschriften-

Im deutschen Recht und insbesondere im Urheberrecht bezieht sich der Begriff "kommerziell" auf Handlungen oder Aktivitäten, die in einer gewerblichen Absicht und auf wirtschaftlichen Gewinn abzielen. Dies können beispielsweise der Verkauf, die Vermietung oder der Verleih von urheberrechtlich geschützten Werken sein.14.09.2023

https://sozialvorschriften.com/

https://www.drivers-check.de/.../

Zitat:

@Semmelb schrieb am 20. Dezember 2024 um 15:04:21 Uhr:

Solo Wohnmobile ÜBER 7,5t mußten schon immer ein EG Kontrollgerät verbaut haben.

Das stimmt so nicht. Es gab schon die Befreiung für Wohnmobile über 7,5 t mit dem Erstzulassungs ab dem 1. Januar 2013. Der Pasus der das gefordert hat in StVZO §57a ---> Absatz 1, und dieser ist ersatzlos gestrichen worden.

Daher sind nun alle Womos auch über 7,5 t davon befreit.

Zitat:

Die Aufhebung der Pflicht zur Ausrüstung mit analogen Fahrtenschreibern für bereits vor dem 1. Januar 2013 zugelassene Fahrzeuge, z. B. Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t oder Linienbusse mit einer Linienwegstrecke kleiner als 50 km.

Zitat:

Die Verordnung trat überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft

Jetzt kommt neu die Forderung das Sie versuchen Privatpersonen mit Anhängern an Womos gewerbliche Transporte zu unterstellen - das ist eigentlich vollkommen lächerlich.

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