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Fahrtenschreiber unter 3,5 t

Themenstarteram 2. November 2008 um 21:02

Hallo zusammen, ich habe in der letzten Zeit schon einige Beiträge über die Nutzung von digitalen Fahrtenschreiber gelesen und mir sind schon ein paar Fragen beantwortet worden, aber zu einigen Problemen find ich bis jetzt keine erschöpfende Lösung. Kreisverwaltung, BAG, Polizei und Fahrlehrer überbieten sich fast in der Anzahl verschiedener Antworten. Ich wäre euch auch sehr dankbar, wenn Ihr bei eventuellen Antworten, einen Hinweis auf den Paragrafen oder ähnliches geben könnt. VIELEN DANK im vorraus:)

folgende Situation: Ich beabsichtige einen Kleinbus (unter 8 Sitzen) oder einen Kleintransporter (geschlossener Kasten ) mit 3,1 T GG zukaufen. Der Wagen wird eine Anhängerkupplung haben um 4-5 mal im Jahr einen 2 T GG-Anhänger zu ziehen. Die Fahrten werden über den 50 KM Radius hinausgehen und sind eindeutig gewerblicher Natur. Ich betreibe aber kein Transportgewerbe. Wenn die Gesamtkarre über 3,5 t wiegt brauche ich ganz klar Digi. Fahrtenschreiber, Fahrerkarte, und die entsprechenden Ausdrucke nach 28 Tagen, Unternehmerkarte nicht zuvergessen. :mad:

ABER, wie sieht es bei gewerblichen (Werksverkehr) Fahrten unter 3,5 T aus?

1) Muss der Fahrtenschreiber benutzt werden, nur weil er eingebaut ist.

2) Muss ich den Fahrtenschreiber benutzen wenn ich mit dem Wagen privat unterwegs bin?

3) Wie muss ich Privatfahrten nachweisen?

4) Muss eine weitere Person, die den Wagen ausschließlich privat nutzt, auch eine Fahrerkarte benutzen?

4) Brauche ich als selbstfahrender Unternehmer überhaupt ein Fahrerkarte?

Ich danke euch allen da draussen für eure Bemühungen.

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18 Antworten
am 3. November 2008 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von vino58

Hallo zusammen, ich habe in der letzten Zeit schon einige Beiträge über die Nutzung von digitalen Fahrtenschreiber gelesen und mir sind schon ein paar Fragen beantwortet worden, aber zu einigen Problemen find ich bis jetzt keine erschöpfende Lösung. Kreisverwaltung, BAG, Polizei und Fahrlehrer überbieten sich fast in der Anzahl verschiedener Antworten. Ich wäre euch auch sehr dankbar, wenn Ihr bei eventuellen Antworten, einen Hinweis auf den Paragrafen oder ähnliches geben könnt. VIELEN DANK im vorraus:)

folgende Situation: Ich beabsichtige einen Kleinbus (unter 8 Sitzen) oder einen Kleintransporter (geschlossener Kasten ) mit 3,1 T GG zukaufen. Der Wagen wird eine Anhängerkupplung haben um 4-5 mal im Jahr einen 2 T GG-Anhänger zu ziehen. Die Fahrten werden über den 50 KM Radius hinausgehen und sind eindeutig gewerblicher Natur. Ich betreibe aber kein Transportgewerbe. Wenn die Gesamtkarre über 3,5 t wiegt brauche ich ganz klar Digi. Fahrtenschreiber, Fahrerkarte, und die entsprechenden Ausdrucke nach 28 Tagen, Unternehmerkarte nicht zuvergessen. :mad:

ABER, wie sieht es bei gewerblichen (Werksverkehr) Fahrten unter 3,5 T aus?

1) Muss der Fahrtenschreiber benutzt werden, nur weil er eingebaut ist.

2) Muss ich den Fahrtenschreiber benutzen wenn ich mit dem Wagen privat unterwegs bin?

3) Wie muss ich Privatfahrten nachweisen?

4) Muss eine weitere Person, die den Wagen ausschließlich privat nutzt, auch eine Fahrerkarte benutzen?

4) Brauche ich als selbstfahrender Unternehmer überhaupt ein Fahrerkarte?

Ich danke euch allen da draussen für eure Bemühungen.

wichtigste Frage dazu: Warum hast du den Anhänger bzw. was wird transportiert?

Auch wenn du kein Transportgewerbe ausübst, kannst du EG-Kontrollgerät pflichtig sein. Der Transport von Gütern mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 3,5 t ist Kontrollgerätpflichtig, wenn er im Rahmen eines Gewerbebetriebes fällt.

1) nein, nur wenn die Fahrzeugkombination über 3,5 t ist

2) nein - Privatfahrten erst ab 7,5 t.

3) wie 2)

4) wie 2)

5) selbstverständlich - die EG-VO (EU-Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten) gilt auch für Unternehmer.

Wichtig: Sobald du über 3,5 t fährst musst du auch die restliche Zeit vorher nachweisen können - siehe Forenthema "Urlaubsschein-Blödsinn"

Gilt im EU/AETR Raum - deutsches nationales Recht kenne ich nicht - bin aus Österreich.

Genau das ist der springende Punkt:

 

Zitat:

Original geschrieben von marbin

Zitat:

... Wichtig: Sobald du über 3,5 t fährst musst du auch die restliche Zeit vorher nachweisen können ...

Die Aufzeichnungspflicht besteht aber bereits ab 2,8t (gewerblich) - bis 3,5t wahlweise mit einem Kontrollgerät oder mit fortlaufenden Aufzeichnungen.

... und wenn ein Kontrollgerät verbaut ist, dann ist dieses zu benutzen (keine handschriftlichen Aufzeichnungen).

 

Grüsse,  motorina.

Und bei Gespannen und Zügen über 2,8 Tonnen !

z.b wenn der Geschäftsführer mit seiner M Klasse pder X5 und Anhänger was fährt müsste er auch einen Fahrtenschreiber haben!

nein bis 3,5 Tonnen reicht es aus handschriftliche Notizen zu führen aber ja er müsste

am 4. November 2008 um 14:52

jo, musst sen vordruck ausfüllen, ist wie auf denn tachscheiben hinten drauf

Themenstarteram 4. November 2008 um 20:18

a l s o, un die ganze Geschichte mal ein wenig zu kongretisieren:

ich bin selbstvermarktender Winzer und liefere regelmäßig meine Produkte ( Werksverkehr) an meine Kunden aus.

Dabei überschreite ich so gut wie immer die 50 km Zone. Bei den allermeisten Fahrten reicht mir eine Nutzlast von 1000 - 1200 Kg . Vielleicht 5 -7 mal im Jahr würde ich mir einen 2 t - Anhänger leihen. Damit komme ich auf ein GG von über 3,5 t. Bei einem neuen Transporter (mit Anhängerkupp.)brauche ich dann zwingend einen Digi.Fahrtenschreiber.

(Auskunft TÜV), den ich auch i m m e r nutzen muss wenn ich fahre . (Auskunft TÜV und Kreisverwaltung),, den ich

n u r nutzen muss wenn ich gewerblich unterwegs bin. (Auskunft befreundeter Fahrlehrer und hier im Forum):confused:

Bei, zum Beispiel Privatfahrten von Familiemitglieder (ohne Anhänger), müssen diese auch eine Fahrerkarte haben, weil ja ein Fahrtenschr. eingebaut ist und ich als Unternehmer und/oder fahrzeughalter mit den sogenannten Urlaubsscheinen ja nur bestätige, das ich als Fahrer nicht gefahren bin. (Auskunft BAG, ((und den Spassmaten ist schon mehrmals nichts besseres eingefallen, mich mit meinem alten/jetzigen 3,5 t Transporter zu kontrollieren:mad::mad:))) und sie müßten kontrollieren können ob ich nicht irgendwelche Lenkzeiten überschritten habe.(durch Anhängerkuppl. die möglichkeit ständig mit über 3,5 t durch die Gegend zu gondeln:rolleyes::rolleyes:).

Da fällt mir gerade ein, das meine Kinder, die demnächst eventuell Füherschein B17 machen wollen, überhaupt keine Fahrerkarte bekommen, da sie ja noch keinen regulären Füherschein haben. (Auskunft Füherscheinstelle und Fahrleher:mad:)

Wenn ich mir es sorecht überlege, bleibt mir bald nur noch die Möglichkeit meinen Wein selbst zu saufen (wird nur die Leber von dick und ich muss verhungern) oder den Wein mit einer Spedition zu verschicken ( erfahrungsgemäss schlechter Service und in meiner Branche wird grossen Wert auf persönl. Kontakt gelegt.) oder mir einen transporter mit max 3,5 t GG zukaufen und alles andere zuvergessen. Prost ! (während des schreibens proste ich gerade mit einem Glas Wein unserer Bürokratie zu:).

Vielleicht ist aber jemand in der Lage, Licht ins Dunkel der Fragen zubringen. schönen Dank, Vino

am 4. November 2008 um 20:36

wie würde nen türke jetzt sagen konkret :D

 

das mit dem wein saufen .... schmeckter denn was #??? :D

Themenstarteram 4. November 2008 um 20:45

naja, das mit dem saufen war mal nur so gesagt. Aber schmecken tut`s schon.:p:p:p

am 4. November 2008 um 21:13

naja, weil das ständige bier geht mir auch auf die nerven, obwohl ich eig keins trink ....

 

für fahrzeuge bis 3,5t reicht son schnicker vordruck http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/fahrpersv_anl1.jpg

die haben wir, aber du weist, papier ist geduldig, die dinger musst du auch 28tage am mann tragen wenn du gefahren bist und nach 28tagen kannst du die ins büro legen,

wenn du das fahrzeug für privat fahrten einsetzt dann lässt dir am besten auch so ein zettel ausfüllen schreibst oben dick und fett "privat fahrt" drauf, km anfangsstand und km endstand ...

fals du das nicht schon im fahrtenbuch machst

Der Amtschimmel wiehert....

am 4. November 2008 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Der Amtschimmel wiehert....

kennt mans anderst ??????????

 

und pete schon gewählt ??

Themenstarteram 4. November 2008 um 21:36

Das prob ist doch: neues Fahrzeug mit der theoretischen und prakt. Möglichkeit über 3,5 t GG zufahren, immer mit digi Fahrtenschr. und wenn die karre privat genutzt wird Fahrtenschr. ausbauen/zukleben/stilllegen/Hals rumdrehen???

Eigentlich ist das doch nicht so ein orginelles Probl. Komisch, angeblich gondeln doch tausende fahrer großer geländewagen mit Anhängerkuppl. (und fahrtenschreiber ) rum, und in meinem Fall haben doch einige, durchaus ernstzunehmende Gestalten gesagt: in meinem Fall keine Privatfahrt ohne fahrtenschreiber.

am 4. November 2008 um 21:39

funktion out of scope, nicht aufschreibpflichtige fahrt ....

 

und scho is der kas gesse .... :D

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Der Amtschimmel wiehert....

kennt mans anderst ??????????

 

und pete schon gewählt ??

Yup! Diesmal alles auf eine Karte gesetzt und ganz links gewählt :D

Praktisch kommunistisch :D :p

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