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Fahrtrichtungsanzeiger hinten links und rechts Farbe unzulässig

Themenstarteram 3. Oktober 2024 um 8:38

Hier handelt es sich um ein Porsche Cabriolet aus 2019.

Dieser Mangel wurde bei allen HU nie beanstandet, erst jetzt von der Dekra.

Des weiteren wurde der Schwingungsdämpfer links und rechts Anschlaggummi / Zusatzgummi beschädigt

und wegen eines Kalkansatzes Kühlsystem Flüssigkeitsverlust beanstandet.

Der Wagen wurde regelmässig gewartet. Hat einen Km-Stand von 41.813 km, die letzten HU auch in der gleichen Werkstatt von der Dekra durchgeführt, wurden keine Mängel festgestellt, ebenso vom TÜV Wolfratshausen in den Vorjahren. Die vorletzte HU-Untersuchung fand auch im Oktober 2022 bei einem km-Stand von 37 897 km statt.

Das Auswechseln der hinteren Scheinwerfer würde mich fast 2.000 € kosten, derzeit von Porsche nicht sofort lieferbar.

Danke für Ihren Rat

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17 Antworten

Was für ein Porsche genau?

Andere Prüfstelle aufsuchen.

Die andere Frage wäre, ob das originale Rückleuchten sind oder irgendwas anderes, oder auch originale für andere Märkte.

Zitat:

@gil1605yahoo.de schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:38:39 Uhr:

Hier handelt es sich um ein Porsche Cabriolet aus 2019.

Dieser Mangel wurde bei allen HU nie beanstandet, erst jetzt von der Dekra.

...

Bei allen HU ist gut. Es kann ja bisher vorher nur eine gegeben haben, in 2022.

Oder ist das ein Mietwagen?

Die originalen Rückfahrscheinwerfer verändern ihre Farbe nicht derartig in nur 5 Jahren. Vermutlich ein Import mit roten Blinker.

Ich habe mir 1992 einen Renault 19 TSE neu gekauft, der hatte abgedunkelte Rückleuchten Serie. Beim zweiten HU-Termin wurden die bemängelt wegen der Farbe und als geringer Mangel festgehalten, ich habe danach daran nichts geändert. Ich war dann mit dem Fahrzeug noch fünfmal beim TÜV und es wurde nie wieder was wegen den Rückleuchten beanstandet. Deswegen auch mein Tipp - wenn die Teile am Porsche Original sind - andere Prüfstelle aufsuchen.

Wie kann man dem TÜV eigentlich beweisen, daß die bestehende Ausstattung "original ab Werk für deutsche Zulassung" ist?

Es geht um die Fahrtrichtungsanzeiger aka Blinker hinten…

Farbe unzulässig klingt sehr stark nach rot leuchtenden Blinker. Ist für dieses Erstzulassungsdatum halt nicht zulässig wenn es so ist.

 

Nur weil es vorher nicht bemängelt wurde, macht es dies nicht legaler.

 

Der Ersteller könnte ja mal kurz sagen in welcher Farbe der Blinker hinten leuchtet.

Ich schätze, wenn es wirklich darauf ankommt, dann muss man sich wohl Zugang verschaffen zum Original-Homologationsbericht des Herstellers (den Bericht, mit dem der Hersteller in einem ECE-Land seiner Wahl eine Typgenehmigung bekommen hat). Stelle ich mir aber nicht leicht vor und ist auch nur ein Gedanke.

Manchmal helfen wohl auch Prospekte weiter.

Heißt das also, es sind keine originalen Blinker von Porsche?

Als erstes gilt zu klären, ob es Rückleuchten/Blinker aus dem Zubehör oder das Fahrzeug evtl. ein Auslandsimport ist.

Und sind es LED oder normale Leuchten, sind es weiße Blinker wo dann die Farbe der normalen Leuchten einfach nur weg sind?

Fragen über Fragen.

Daher müssen wir jetzt wissen was da genau verbaut ist. Ein Bild könnte vielleicht helfen. Vor allem auch die E-Nr.

Zitat:

@Twinni schrieb am 3. Oktober 2024 um 11:03:22 Uhr:

Die originalen Rückfahrscheinwerfer verändern ihre Farbe nicht derartig in nur 5 Jahren. Vermutlich ein Import mit roten Blinker.

Es soll im Umfeld der VW-Familie Modelle geben, bei denen für den Nordamerika-Markt die gleichen Rückleuchteneinheiten wie für den europäischen Markt verbaut werden. Da wird alleine über die Programmierung der Steuergeräte festgelegt, ob hinten rot oder gelb geblinkt wird.

Nun kann es bei einem für den Nordamerika-Markt ausgelieferten Modell sein, dass beim Import die Programmierung entsprechend auf "hinten gelb blinken" geändert wurde und damit alles regelkonform war. Dummerweise weiß der große Computer des Herstellers [tm] aber, dass das Fahrzeug ab Werk hinten rot blinkt, und dann kann es beim nächsten Software-Update passieren, dass es das auch wieder tut.

Ein Austausch der Rückleuchten würde das auch nicht ändern.

Wenn die Fahrtrichtungsanzeiger am Zeitpunkt der Kontrolle unzulässig sind spielt die Vorgeschichte keine Rolle.

Mich stört das der Themenstarter zwar die Preise von Porsche kennt, aber offensichtlich nicht mal den einfachsten Weg gegangen ist: In einer Porsche-Werkstatt nachfragen. Für solche Fragen kann man in der Regel ohne Termin einfach nachfragen und erhält eine qualifizierte Auskunft.

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