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Fahrverbot bis wann?

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 10:17

Hallo zusammen ,

kennt sich hier jemand mit Fahrverboten aus?

 

Musste am 30.05 meinen Lappen für einen Monat abgeben,hab ihn dann gestern per Einschreiben zurück bekommen mit einem Schreiben dabei, wo drin steht das ich

" vor ablauf des Fahrverbotes am 29.06. kein Kraftfahrzeug führen darf"

Heißt das ich darf heute wieder ?

War schon auf der Polizeiwache die beiden Beamten waren sich nicht sicher, begründung : " ist komisch geschrieben "

 

Liebe grüße aus Hannover

Beste Antwort im Thema

Du darfst am 30.06.2014 ab 0.00 Uhr wieder fahren.

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Du darfst am 30.06.2014 ab 0.00 Uhr wieder fahren.

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 10:20

Alles klar danke

kann gut sein dass drahke recht hat aber ich würde es rein grammatikalisch / semantisch anders verstehen.

Da steht ja, dass das Fahrverbot heute abläuft. Also kann man es so auslegen, dass es um 00:01 Uhr abgelaufen ist und somit dürftest du wieder fahren.

Das ist aber alles weder rechtssicher noch ein Tipp, nur ich würde das so verstehen. Wenn aber nix dringendes wäre, würde ich halt den einen Tag noch darauf verzichten - Der Teufel ist ein Eichhörnchend

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Da steht ja, dass das Fahrverbot heute abläuft. Also kann man es so auslegen, dass es um 00:01 Uhr abgelaufen ist und somit dürftest du wieder fahren.

Ja, es läuft heute ab, nämlich um 23:59 Uhr. 00:01 Uhr kann man da eigentlich nicht hinein interpretieren. Fristen laufen meist immer zum Ende eines Tages ab. Darüber hinaus würde es ja auch Sinn machen, da der Führerschein am 30.05. abgegeben wurde.

am 29. Juni 2014 um 11:39

Läuft ab am 29.6.:

Du darfst ab dem 30.6. 0:00 Uhr wieder fahren

Läuft ab zum 29.6.:

Du dürftest seit dem 29.6. 0:00 Uhr wieder fahren.

Kleine Gemeinheiten der deutschen Sprache.

am 29. Juni 2014 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Ja, es läuft heute ab, nämlich um 23:59 Uhr.

Genau genommen um 24.00 Uhr

Themenstarteram 29. Juni 2014 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Läuft ab am 29.6.:

Du darfst ab dem 30.6. 0:00 Uhr wieder fahren

Läuft ab zum 29.6.:

Du dürftest seit dem 29.6. 0:00 Uhr wieder fahren.

Kleine Gemeinheiten der deutschen Sprache.

Deutsche Sprache , Schwere Sprache ;)

Okay dann weiß ich bescheid :)

am 29. Juni 2014 um 12:33

Kommt es den auf einen Tag an das man dafür extra zur Polizeidienststelle geht?

Bis morgen warten und fertig, dann kann dir auch keiner eine "Falle" stellen ;-)

Ich hätte es auch so interpretiert das das Verbot heute abgelaufen ist und du somit wieder fahren darfst und wäre in deiner Situation reinen Gewissens gefahren.

Wenn etwas missverständlich geschrieben ist lege ich es grundsätzlich zu meinen Gunsten aus.

am 29. Juni 2014 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von John-Mac-Dee

Wenn etwas missverständlich geschrieben ist lege ich es grundsätzlich zu meinen Gunsten aus.

Nur das hier eben nichts missverständlich formuliert wurde.

am 29. Juni 2014 um 17:21

Was bitte ist an dem Text missversändlich?

Nicht vor Ablauf 29.06.2014...also am 30.06. und der beginnt nun mal am 30.06.um 00.00.01 Uhr

Formuliere eher, nicht jeder kapiert es!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Was bitte ist an dem Text missversändlich?

..also am 30.06. und der beginnt nun mal am 30.06.um 00.00.01 Uhr

Bischen Erbsezählen..?? Der neue Tag/jeder Tag beginnt exakt um 00:00:00 , nicht um 00:00:01 ;)

am 29. Juni 2014 um 18:10

Es gibt da eine "juristische Sekunde"....:cool:

Immer erst überlegen in welchem Zusammenhang man antwortet! ;)

Naturwissenschaftlich gesehen hast Du recht....:cool:

Na denn,,wieder mal was gelernt "Juristische Sekunde"...nie vorher davon gehört. :-)

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