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fahrverbot in geldstrafe umwandeln???

Themenstarteram 26. März 2007 um 5:17

^hei, also doofe situation, landstrasse mit vielen kleinen dorfern, also orteingangs und außgangsschild immer nur 1km entfernt, so fahre ca 80-90 auf der landstrasse und schau auf navi, merke dabei nicht das ich in einen ort rein fahre, schaue hoch, merke oh bin im dorf, gehe vom gas und gerade auf die bremse da macht es schon blitz und das foto war perfekt, so nun wurde ich mit ca 80 in der stadt geblitz. bin beruflich aber im außendiest tätig und somit aufs auto angewiesen. habt ihr da erfahrungen, ich hatte mal was gehört das man wenn man aufs aut5o angewiesen ist und das auch nachweisen kann, was ich ja bei meiner tätigkeit kann, das man die fahrverbotsstrafe in eine geldstrafe umwandeln kann????

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25 Antworten

Guten Morgen,

erstens Du würdest den Lappen erst ab 31km/h zu schnell innerorts abgeben müssen. Zweitens wenn das Dein erstesmal ist und Du dir einen Anwalt nimmst kann es sein das der Richter die das zwei bis drei fache an Bußgeld aufbrummt und Dir das Fahrverbot erlässt. Weiter Vorteil vielleicht kommt raus das die Messung nicht korrekt war, oder das Gerät den Eichtermin überschritten hatte. Ansonsten keine Chance. Btw Du hast auch 4 Monate den Zeit abzugeben ich würde die 2-300 Euro Sparen und lieber davon in den Urlaub fahren innerhalb der nächsten 4 Monate !

Themenstarteram 26. März 2007 um 5:39

ok also 31 hab ich auch gelesen aber wie gesagt so genau weiß ich nicht wo die nadel stand denke so genau zwischen 80 und 90 also mit 3kmh toleranz und ein wenig schumelt ja der tacho hoffe ich mal in die 30er grenze zu kommen. und gut wenn man 4 monate zeit hat geb ich den ab wenn ich 3 wochen in jamaika bin da stört mich das herzlich wenig:). und das gerät war ein fester blitzer also das wird nichts mit messung nicht korrekt. bin auch so noch nie groß strafrechtlich aufgefallen also somit mein erster verstoß und dann gleich sowas:(

am 26. März 2007 um 6:05

Also wenn bei mi die Nadel auf 90 steht fahre ich laut GPS 78 km h.

am 26. März 2007 um 6:09

ich würde mich da erstmal nicht verrückt machen, es werden auch noch 3 km/h abgezogen im ort.

(meiner fährt bei tacho 100 laut gps 97 km/h)

Ich wurde auch geblitzt,mit ca 100kmh in einer 50er Zone.

Kam noch nichts,bin ja gespannt,aber das liegt bei mir im berreich von ca 165€,4 Punkte und 1 Monat.War auch mein erster Blitzer in 6 Jahren Führerschein.Na was solls,kann man eh nicht mehr ändern.

Gruß

Was machst du genau beruflich im Aussendienst müsstest du mal eben schildern.. dann kann ich dir genaueres dazu sagen!

Aussendienst ist nicht immer ein Grund!

Gruss,

Mfg MICHA

am 26. März 2007 um 10:46

Beim ersten mal Fahrverbot hast Du etwas Spielraum.

Du must Ihn abgeben innerhalb 4 Monaten.

Bei mir war es damals so das ich dort angerufen habe und denen gsagt habe das ich das Auto benötige, weil ich aus unserem Dorf zu der Zivistelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln fast 4 Stunden benötigt hätte! (ist immer so schlecht wenn man auf die andere Rheinseite muß :D )

Die haben mir dann Angeboten, die doppelte Strafe zu Zahlen und dann ist das Thema erledigt!

Da ich aber in der Zeit Zivi war, konnte ich keine 800 DM aufbringen und bin halt Fahrrad gefahren... dazu habe ich mir viele Feinde gemacht, die mich immer irgendwo hin fahren mussten :D

Ich würde wirklich versuchen den Führerschein abzugeben wenn ich im Urlaub bin, dann ist das Thema durch und man hat noch ein wenig mehr Geld in der Tasche ;)

Aber an Deiner Stelle würde ich mich jetzt überhaupt nicht verrückt machen und erst einmal abwarten bis was schriftliches kommt!

Vieleicht hast Du ja auch Glück und es kommt nix, ist mir auch schon oft so ergangen bei festen blitzern ;)

Kann übrigens länger dauern... bei mir kam die Post erst nach 5 Monaten!

Gruß Jordy

am 26. März 2007 um 11:04

Wie weit war denn der Blitzer nach dem Ortseingang? Da muss doch auch eine gewisse Entfernung eingehalten werden.

Die Entfernung liegt zum Beispiel bei uns in Brandenburg bei 150 Metern. Ist aber leider nicht bindend.

Moin,

Grundlegend geht dies, ist aber seit einigerzeit deutlich schwerer geworden. Wichtig sind dabei wirklich ansprechende Gründe.

@Kiese ... nein ... geblitzt werden DARF direkt ab Ortseingangsschild. Empfehlungen gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende von 50m bis 150m, es sei denn es handelt sich bei der Stelle um eine spezielle Gefahrenstelle.

Da es eine Empfehlung ist, ist dies weder bindend, noch einklagbar.

MFG Kester

Themenstarteram 26. März 2007 um 14:09

also wenn ich die pappe abgeben muss dann hoffe ich das es so schnell kommt das ich es in meinem sommerurlaub legen kann der ist ende juli, da bin ich sowieso 3 wochen weg und liege am strand:) außendienst, ich besuche eben kunden, bringe denen ware wenn sie was brauchen, helfe bei problemem usw.

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

also wenn ich die pappe abgeben muss dann hoffe ich das es so schnell kommt das ich es in meinem sommerurlaub legen kann der ist ende juli, da bin ich sowieso 3 wochen weg und liege am strand:) außendienst, ich besuche eben kunden, bringe denen ware wenn sie was brauchen, helfe bei problemem usw.

Wenn es dir mit öffentl. Verkehrsmitteln in einem Ballungsgebiet möglich ist deine Kunden auch so zu besuchen, dann ist eine Aussendiensttätigkeit leider nicht immer ein Grund.

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

....und das gerät war ein fester blitzer also das wird nichts mit messung nicht korrekt.

FALSCH, auch beim festen Blitzer kannst Du Erfolg mit Einspruch haben. Zum Beispiel muss auf dem Blitzerfoto eine weisse Linie auf dem Asphalt sichbar sein - wenn die abgefahren und nicht mehr auf dem Foto sichtbar ist - kannst der Anwalt Einspruch einlegen. Ebenso müssen die "Starenkästen" auch regelmässig mit einem Prüfprotokoll überprüft werden. Wenn Du Deinen "Brief" vom Amt bekommst, steht der Blitzertyp drauf, dann kannst Du oder Dein Anwalt danach Googeln - dann findet Ihr alle Möglichkeiten :-)

Desweiteren kann es sein, dass durch das Blitzen von OBEN Dein Gesicht durch den "fetten" BMW - Spiegel zum Teil verdeckt ist (hatte ich auch mal) - auch dann hat Dein Anwalt die Möglichkeit - erfolgversprechenden Einspruch einzulegen.

Also - erst mal abwarten was kommt, dann sofort zum Anwalt damit.

Zitat:

Original geschrieben von Westi78

Du würdest den Lappen erst ab 31km/h zu schnell innerorts abgeben müssen

FALSCH, innerorts ist er unter normalen Umständen schon ab 21 km zu schnell weg. Toleranz natürlich schon abgezogen.

Ergibt dann 4 Wochen Fahrverbot....

Hatte dasselbe Problem. Abzüglich Toleranz 23 zu schnell innerorts. Eigentlich Lappen weg. Anwalt von mein Chef gleich beigegangen und Ende vom Lied war : 150 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburch.

Muss dazu sagen das ich beruflich auch seeeeehr viel unterwegs bin und keine Punkte oder dergleichen hatte. Also unbeschriebenes Blatt quasi :D

Wenn du nicht selbstständig bist warte den Bescheid ab und rede mit deinem Chef ( Für den du natürlich unterwegs warst... ) ob er mit seinem Anwalt spricht und die Sache für dich regelt. Vielleicht haste ja Glück und kommst mim blauen Auge davon.

Wünsch dir viel Glück

MfG Stefan

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