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Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln wegen Härtefall - Erfahrungen?
Hallo,
es gibt ja diese Regelung, dass in Härtefällen, bei denen der Job vom Auto fahren abhängig ist, ein Fahrverbot gegen ein deutlich höheres Bußgeld umgewandelt werden kann.
Hat jemand hier Erfahrung damit, und könnte mir folgende Fragen beantworten:
1.) ich lese an mehreren Stellen dazu, dass das über einen Richter läuft. Bedeutet das, das es nur nach Widerspruch gegen das Ververbot und dann in so einem Prozess, wo man persönlich vor Gericht erscheint, geht? Und das es daher auch keinen Sinn macht, jetzt in der Anhörung schon was dazu zu schreiben?
2.) Falls es unkomoplizierter ist: Sollte ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen? Den Rahmen schriftlich darzustellen, bin ich auch selbst in der Lage, und sonst nehme ich auch nicht für jede Behördenkommunikation einen Anwalt.
3.) Wer das schon mal mit Anwalt gemacht hat: Wie hoch waren die Anwaltskosten und die Gesamtkosten ungefähr?
4.) dann habe ich noch eine Zusatzfragen: Unabhängig von der genannten Wandlung ist es ja auch möglich, die Strafe länger als 4 Monate aufzuschieben, indem man gegen den Bescheid Eispruch einlegt, viele Monate auf einen Gerichtstermin wartet, und vor Gerichtstermin den Einspruch zurückzieht und die Strafe doch anerkennt. Da für sind dann meines Wissens Verfahrenskosten der Gerichte zu tragen. Weiss zufällig jemand, wie hoch die Verfahrenskosten ungefähr wären, und wie lange eine Aufschiebung in Hamburg durch diese Vorgehensweise ungefähr funktioniert?
Disclaimer und eingentlich vermutlich nicht Relevant: Auf Autobahn geblitzt, als ich aufgrund des beginnenden Shutdowns eine berufliche mehrwöchtige Reise abbrechen musste, und spontan aus den Alpen nach HH zurück musste. Mit „Nach Toleranzabzug“ 143 statt der erlaubten 100km/h auf Autobahn.
Daher wohl nach altem Katalog auch schon ein Monat Fahrverbot.
Bisher wahrscheinlich keine Punkte, aber schon ein paar mal 10-15 km/h zu schnell gewesen.
Beruflich auf Führerschein angewiesen, da ich selbständig beim Kunden arbeite, sehr oft auf Dörfern an allen Ecken Deutschlands und oft ohne ÖPNV-Zugang. Kein Führerschein, keine Jobs.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 2. Mai 2020 um 13:12:47 Uhr:
Einfach an die Regeln halten und man hat keine Probleme mit Fahrverboten. Ich fahre seit 1971 Auto und bin noch niemals geblitzt worden. Ich halte 30 km/h strikt ein und auch 20 km/h. Alles eine Frage der Disziplin. Einmal in knapp 50 Jahren Strafzettel wegen Falschparkens in verkehrsberuhigter Zone. Allerdings waren die Markierungen in der Morgendämmerung nicht klar erkennbar.
Endlich...war auch höchste Zeit für diesen unbedingt notwendigen Hinweis!
30 km/h auch auf der Landstraße strikt einzuhalten finde ich aber sehr forsch. LoL.
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36 Antworten
Zu 1): Geht auch - nach meinen Erfahrungen sogar besser - über die Bußgeldstelle. Setzt aber voraus, dass man ansonsten ein unbeschriebenes Blatt ist. Wenn deine bisherigen Sachen im Verwarnungsgeld-Bereich waren, ist es in Flensburg nicht registriert.
Zu 2): Würde ich per Anwalt machen lassen, der sollte wissen, was zu schreiben ist. Klar kannst du den Sachverhalt auch selbst darstellen, etwaige Fehler darin ließen sich aber schlecht korrigieren.
Zu 3): Musst du um die 700,- € +/- rechnen.
Zu 4): Klar kannst du das so machen. Erfahrungen in Hamburg diesbezüglich hab ich jedoch nicht, bei uns liegen zwischen Einspruch und Hauptverhandlungstermin mind. drei Monate. Die Verfahrenskosten sind minimal, solltest nur rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht mitteilen, dass keine Zeugen geladen werden müssen. Könnte durchaus sein, dass sich das jetzt um ein/zwei Monate noch verlängert, da die Gerichte jetzt erst langsam wieder mit der Arbeit anfangen.
Warum du so schnell gefahren bist, würde ich nicht ausführen, kommst sonst schnell in den Bereich Vorsatz.
Danke.
Wenn über die Bußgeldstellem, dann auch erst nach dem Bugeld und Farverbot, und nicht schon in der Anhörung, oder?
Du meinst 700 Euro zuzüglich der dann verdoppelten oder verdreifachten Bußgelder, richtig.
Also Größenordnung 700 Euro für Anwaltliche Beratung und das Aufsetzen des enstprechenden Schreibens?
Die Situation mit dem Shutdown wäre halt eine Erklärung für die Einmaligkeit und meine Unaufmerksamkeit, aber vermutlich hast Du recht und das tut wenig zu Sache
Wir machen das immer vor Erlass des Bußgeldbescheides noch im Anhörungsverfahren. Teils mit tel. Kontaktaufnahme zur Bußgeldstelle. Warum sollten wir diese erste Möglichkeit nicht nutzen? Wenn der Sachbearbeiter nicht will, können wir das immer noch vor Gericht versuchen.
700,- € sind für den ganzen Vorgang, incl. Verhandlung vor dem Amtsgericht. Gibt bei Google Gebührenrechner, einfach mal testen. Das ist nur die sog. Mittelgebühr. Da die Bedeutung (Fahrverbot/(Jobverlust) für dich hoch ist, kann man als Anwalt durchaus 20% Aufschlag nehmen.
Beschränkt sich die Tätigkeit auf das Verfahren bei der Bußgeldstelle, dürften ca. 400,- € an Kosten entstehen.
Bußgeld wird hier meistens "nur" verdoppelt.
Als Vielfahrer würde ich mir an deiner Stelle mal eine RS-Versicherung zulegen.
Zitat:
@motormat schrieb am 1. Mai 2020 um 15:13:35 Uhr:
Disclaimer und eingentlich vermutlich nicht Relevant: Auf Autobahn geblitzt, als ich aufgrund des beginnenden Shutdowns eine berufliche mehrwöchtige Reise abbrechen musste, und spontan aus den Alpen nach HH zurück musste. Mit „Nach Toleranzabzug“ 143 statt der erlaubten 100km/h auf Autobahn.
Daher wohl nach altem Katalog auch schon ein Monat Fahrverbot.
In dem Fall könnte sich der Anwalt auch lohnen, weil er besser als du prüfen kann, ob die Messung streng unter Einhaltung aller Vorschriften erfolgte. Mit einigem Glück ist die Messung anfechtbar.
Zitat:
In dem Fall könnte sich der Anwalt auch lohnen, weil er besser als du prüfen kann, ob die Messung streng unter Einhaltung aller Vorschriften erfolgte. Mit einigem Glück ist die Messung anfechtbar.
Da der Blitzer stationär angebracht war, gehe ich davon aus, dass sich keine Fehler finden lassen werden.
Ist halt immer eine Frage der Kosten, ob es sich lohnt das alles checken zu lassen.
Da es sich um ein einmonatiges Fahrverbot handelt: Wäre es da nicht machbar und sinnvoller, das Fahrverbot anzutreten und in der Zeit Urlaub zu nehmen? Also ich meine, bevor man mit Anwalt, Gericht, usw. anfängt, da viel Geld versenkt und einen ungewissen Ausgang hat.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 1. Mai 2020 um 23:04:16 Uhr:
Da es sich um ein einmonatiges Fahrverbot handelt: Wäre es da nicht machbar und sinnvoller, das Fahrverbot anzutreten und in der Zeit Urlaub zu nehmen? Also ich meine, bevor man mit Anwalt, Gericht, usw. anfängt, da viel Geld versenkt und einen ungewissen Ausgang hat.
Das überlege ich auch gerade, daher ja auch die Fragen oben, was das ganze ungeofähr kostet, und ob es auch ohne Anwalt geht.
Es ist halt auch am Ende auch ein finanzielles abwägen.
Urlaube ganz ohne Auto sind halt gerade nicht geplant, gerade jetzt in der Corona Zeit ist das ja alles unklar.
Ich könnte auch einen Monat lang mit Bahn plus Taxi zu den Jobs die ich trotz Corona noch habe (wenn ich hier alleine 500 Euro Anwaltskosten habe, kann ich dafür ja schon auf einige Dörfer mit dem Taxi kommen, und wegen Corona ist eh gerade nicht so viel los).
Deswegen frag ich ja. Vielleicht wäre jetzt die Zeit für einen Zwangsurlaub gerade recht günstig. Man hat dann natürlich kein Auto während des Urlaubs. Sozusagen 4 Wochen freiwillie Quarantäne.
Ichkenne es so von meinem ehemaligen Chef, dass die Ersatzstafe (finaziell) vom Einkommen abhängt und da ein vielfaches davon zu grunde gelegt wurde.
Zitat:
@audi5506 schrieb am 2. Mai 2020 um 08:19:47 Uhr:
Ichkenne es so von meinem ehemaligen Chef, dass die Ersatzstafe (finaziell) vom Einkommen abhängt und da ein vielfaches davon zu grunde gelegt wurde.
Ohne jetzt direkt zu der Fragestellung des TE was beitragen zu können (sorry fürs OT) mal nur ein kurzer Einwand: Das, was Du, @audi5506, da ansprichst, klingt aber eher wie die Berechnung von Tagessätzen für eine Geldstrafe. Dort wird der Tagessatz (also das Einkommen auf einen Tag heruntergerechnet) genommen und dann je nach Schwere des Delikts eine gewisse Anzahl von Tagessätzen verhängt. Dann war die Sache allerdings schon vor Gericht, was ja der TE versucht zu vermeiden.
Bei der Umwandlung von Fahrverboten in höhere Bußgelder meine ich hier bereits mehrmals gelesen zu haben, dass das Bußgeld dann verdoppelt oder verdreifacht werden kann, um den "Vorteil" den entfallenen Fahrverbotes zu kompensieren - aber das ist ohne Gewähr.
Zitat:
@audi5506 schrieb am 2. Mai 2020 um 08:19:47 Uhr:
Ichkenne es so von meinem ehemaligen Chef, dass die Ersatzstafe (finaziell) vom Einkommen abhängt und da ein vielfaches davon zu grunde gelegt wurde.
Zumindest in Deutschland sind die Bussgelder nicht Einkommensabhängig. Hier käme höchstens eine Verdoppelung des Bussgeldes in Betracht, falls mit dem Fahrverbot ein Jobverlust drohen würde.
Allerdings muss es dafür ein erstmaliges Vergehen sein. Da die anderen Überschreitungen offenbar nur im Ordnungswidrigkeitsbereich waren(also keine Punkte), dürfte das hier zutreffen.
Ich würde hier wohl auch eher eine freiwillige ,,Quarantäne,, vorziehen. Es sei denn, man bekäme das Geld durch seine Tätigkeit in den vier Wochen wieder rein. Laut Aussage des TE ist aber nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Auftragsflut käme.
Das verdoppeln gilt für die Strafe, aber nicht für die Ersatzleistung für die Strafe, Besser gesagt, wenn man ein Fahrverbot bekommt und nachweisen kann, dass ma den Führerschein unbedingt beruflich braucht, dann kann die Strfe gegen eine Fianzielle Zahlung ausgleichen und die wird nach einkommen berechnet.
Jeder weiß ob er zwingend auf den FS angewiesen ist oder nicht. Netto auf der AB 43 kmh ist schon mal keine Kleinigkeit.
Es ist durchaus möglich, dass die AB frei war daher liegt es mir fern den TE als Raser zu bezeichnen.
Er war schlicht und einfach zu schnell und hat die Konsequenzen zu tragen.
Ich bin auch auf den FS angewiesen darum versuche ich alles, dass er mir nicht abhanden kommt.
Auch ich hab schon manchmal was übersehen
Ich weiß nicht, ob es für einen Aussendienstler da so einfach sein wird, das Fahrverbot umzuwandeln. Ich glaube, wenn dem so wäre, würde sowas ständig passieren. Ich kenne diese Regelung nur bei Leuten, die beruflich fahren, aber nicht für die, die für den Beruf fahren. Demnach kämen nur Taxifahrer, Kurierfahrer, LKW-Fahrer, usw in Frage. Bei Aussendienstlern wird man sagen, du kannst deine Arbeit trotzdem machen, mußt halt bloß auf Öffis und Taxis ausweichen.