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Fahrverbot...welche Möglichkeiten gibt es?

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 12:46

Hi

ich weiß das ist kein audithema, aber hier fühl ich mich am wohlsten :-)

ne frage, besteht die möglichkeit ein einmonatiges fahrverbot auf eine andere person umschreiben zu lassen?

wahrscheinlich nicht....aber man kann ja hoffen oder :-/

Beste Antwort im Thema

Diese Diskussion ist doch nicht wirklich euer Ernst, oder? :confused:

In welcher Welt lebt ihr eigentlich?

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Nein, das ist nicht möglich. Maximal kannst du mit der Behörde darüber verhandeln wann du dein Fahrverbot "absitzt". Zum Beispiel wenn du deinen Führerschein beruflich brauchst, dann das Fahrverbot in den Urlaub verlegen.

Mehr ist allerdings nicht möglich und wie ich finde auch zurecht.

am 27. Juni 2009 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von toolow

 

wahrscheinlich nicht....

Was meinst du denn, was das für ein Geschacher gäbe... lauter Studenten, die sich eh gerade kein Auto leisten können, sitzen für andere die Führerscheinsperren ab und verdienen sich damit ein Zubrot. :D

Vergiss es. Wenn du Mist gebaut hast, bade ihn halt aus. Vielleicht hast du Glück, und kannst das Fahrverbot auf deinen Urlaub legen... zumindest das war früher mal möglich, ob es noch geht, weiß ich leider nicht.

Lies Dir doch mal das hier : http://www.finanztip.de/d/verkehrsrecht/Fahrverbot.htm

durch. Vielleicht gibt es ja noch eine legale Chance.

Diese Diskussion ist doch nicht wirklich euer Ernst, oder? :confused:

In welcher Welt lebt ihr eigentlich?

am 27. Juni 2009 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von toolow

Hi

ich weiß das ist kein audithema, aber hier fühl ich mich am wohlsten :-)

ne frage, besteht die möglichkeit ein einmonatiges fahrverbot auf eine andere person umschreiben zu lassen?

wahrscheinlich nicht....aber man kann ja hoffen oder :-/

Allein der Gedanke ist perfide. Für eine begangene Übertretung der STVO einen Statthalter gerade stehen zu lassen entspricht dem auch teilweise hier gepflegten Zeitgeist, geht jedoch am Sinn einer Strafe vorbei. Ein mögliches Opfer einer Geschwindigkeitsübertretung hat auch keinen Statthalter für die möglichen Folgen.

ich hätte da mal eine andere frage.

was passiert wenn man die kennzeichen von Auto A an Auto B macht und damit nur zur waschanlage will, jedoch keinen Unfall baut und auch keinen bauen will

, aber kontrolliert wird.

Ist ja quasi fahren ohne zulassung und versicherungsschutz oder ?!

gibts da bußgeld / punkte /fahrverbot ??

Zum ersten Beitrag : http://www.finanztip.de/.../...feststellung-falsche-verdaechtigung.htm

Zum Kennzeichen : http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php

alles klar, vielen dank!

Es gibt eine Möglichkeit, dass abzuwenden.

1. Du weißt nach, dass du in einer besonderen Situation warst. z.B. Hat ein Nachbar von uns eine rote Ampel überfahren. Die Polizisten änderten die Strafe von ca. 400€ auf 90€ 1Punkt und kein Fahrverbot, weil er von einer Gerichtsverhandlung zurückkam.

2. Das Auto für dich beruflich zwingend nötig ist und du ansonsten einen starken wirtschaftlichen Schaden zu befürchten hast

3. Das dein erster Verstoß überhaupt ist bzw. seit sehr, sehr langer Zeit, dann kann ein Richter die Strafe abmildern.

mfg Marc

hmm, also ich will ja mir der kiste iegendlich nur mal ca 1-2km fahren zwecks waschanlage.

und dafür extra kurzzeitkennzeichen steht nicht im verhältnis.

kenn leider auch niemanden der mir für die halbe std mal eine rote nummer geben würde.

jetzt habe ich aber heute gehört dass es evtl "billiger" (oder weniger schlimm) ist wenn ich anstatt die schilder von PKW A, einfach keine schilder verwende, bzw die letzten kurzzeitkennzeichen.

ist da was dran ?

am 28. Juni 2009 um 6:04

Aus der Rechtspraxis:

Das Delikt kann seitens des Fahrzeugführers, des -halters oder einer anderen Person, die die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug ausübt, begangen werden. Versicherungskennzeichen fallen nicht hierunter, da diese Fahrzeuge keiner individuellen amtlichen Zulassung bedürfen.

Als Strafe sieht § 22 StVG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung werden automatisch sechs Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt dem Verurteilten zugeschlagen

Die Benutzung eines Phantasiekennzeichens ist ebenso strafbar wie das Anbringen eines echten Kfz-Kennzeichens an andere Fahrzeuge. Auch das Entfernen des Kennzeichens, das Verändern der Zahlen und Buchstaben, ihr Verdecken oder Unleserlichmachen (etwa durch den Betrieb einer Gegenblitzanlage oder durch ein Anbringen von Deckfolien) sind verboten. Dabei muss das Kraftfahrzeug nicht betrieben werden, es reicht bereits ein Parken oder ein Schieben auf öffentlichem Verkehrsgrund.

Und GANZ wichtig:

Subsidiarität

Liegt ein Vergehen der Urkundenfälschung vor, weil zur Täuschung ein abgestempeltes Kennzeichen verwendet wird, wobei das Kennzeichen eine „zusammengesetzte Urkunde“ mit dem Kraftfahrzeug bildet (Verbundenheit des Schildes mit dem Fahrzeug, z. B. verschraubt), tritt die Strafbarkeit nach § 22 StVG hinter die schwerere Strafdrohung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Sven87

hmm, also ich will ja mir der kiste iegendlich nur mal ca 1-2km fahren zwecks waschanlage.

und dafür extra kurzzeitkennzeichen steht nicht im verhältnis.

kenn leider auch niemanden der mir für die halbe std mal eine rote nummer geben würde.

jetzt habe ich aber heute gehört dass es evtl "billiger" (oder weniger schlimm) ist wenn ich anstatt die schilder von PKW A, einfach keine schilder verwende, bzw die letzten kurzzeitkennzeichen.

ist da was dran ?

Dann häng Dir doch ein 6km/h-Schild hintendran und fahre nicht schneller, dann sollte es ohne Kennzeichen gehen.

am 28. Juni 2009 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Sven87

hmm, also ich will ja mir der kiste iegendlich nur mal ca 1-2km fahren zwecks waschanlage.

und dafür extra kurzzeitkennzeichen steht nicht im verhältnis.

kenn leider auch niemanden der mir für die halbe std mal eine rote nummer geben würde.

jetzt habe ich aber heute gehört dass es evtl "billiger" (oder weniger schlimm) ist wenn ich anstatt die schilder von PKW A, einfach keine schilder verwende, bzw die letzten kurzzeitkennzeichen.

ist da was dran ?

Diese Wagenwäsche deiner nicht angemeldeten "Kiste" muss dir ja unheimlich wichtig sein, da du bereit bist, dafür sogar eine Straftat zu begehen.

Am besten kommst du weg, wenn du deine "Kiste" nicht illegal in die Waschanlage fährst, sondern an Ort und Stelle per Hand wäscht.

Zitat:

Original geschrieben von A4 Avant 143 PS

1. Du weißt nach, dass du in einer besonderen Situation warst. z.B. Hat ein Nachbar von uns eine rote Ampel überfahren. Die Polizisten änderten die Strafe von ca. 400€ auf 90€ 1Punkt und kein Fahrverbot, weil er von einer Gerichtsverhandlung zurückkam.

Inwiefern ist denn das "Zurückkommen von einer Gerichtsverhandlung" ein Argument, die Strafe abzumildern?

Zitat:

2. Das Auto für dich beruflich zwingend nötig ist und du ansonsten einen starken wirtschaftlichen Schaden zu befürchten hast

Könnte ich mir ehrlich gesagt nur unter der Voraussetzung vorstellen, dass mit dem Fahrverbot die Existenz einer gesamten Firma und daran hängende Arbeitsplätze bedroht sind, womit man dann definitv unschuldige bestrafen würde. Aber ob so ein Fall wirklich eintritt?

Taxifahrer oder Berufskraftfahrer werden jedenfalls normalerweise nicht verschont. Warum auch?

Zitat:

3. Das dein erster Verstoß überhaupt ist bzw. seit sehr, sehr langer Zeit, dann kann ein Richter die Strafe abmildern.

Das war bei dem Fahrverbot, das ich mir damals "verdient" hatte ebenfalls kein Argument.

Aber ich nehme mal an, Du meinst alle die drei von Dir benannten Situationen auf einmal, richtig?

Eine solche Kombination ist natürlich auch äusserst selten.

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