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Fahrwerksumbauten eintragungspflichtig?
Hallo zusammen,
hab da mal ne vielleicht doofe Frage, hoffe aber trotzdem, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe mir vor kurzem einen Gebrauchtwagen zugelegt. Das Auto hat ein Sportfahrwerk, hinten Spurverbreiterungen und eine Bereifung, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Die Frage ist nun, ob ich damit überhaupt fahren darf. Zwar hat mir der Verkäufer allerhand Dokumente zu den Umbauteilen mitgegeben (irgendwelche TÜV-Gutachten vom Hersteller der Teile), aber im Fahrzeugschein sind dazu keine Eintragungen zu finden.
Was müsste ich tun, angenommen die Betriebserlaubnis ist aufgrund der Umbauten erloschen, um mit dem Auto wieder fahren zu dürfen?
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zum Prüfunternehmen fahren, das mit einem Prüfer abklären (der weiß was eingetragen werden muss und ob das überhaupt möglich ist in der Kombination) und wenn Eintragungen im Schein zu machen sind, diese machen lassen.
Ganz einfach, also am besten direkt einen Termin ausmachen und bis dahin auch nur diese eine - terminlich vereinbarte - Fahrt antreten.
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22 Antworten
Eintragungen werden nicht mehr im Schein vermerkt. Die Daten werden separat bei gefügt.
Wenn du Zweifel über die Vollständigkeit hast kann dir jeder Prüfer helfen.
Zum Prüfunternehmen fahren, das mit einem Prüfer abklären (der weiß was eingetragen werden muss und ob das überhaupt möglich ist in der Kombination) und wenn Eintragungen im Schein zu machen sind, diese machen lassen.
Ganz einfach, also am besten direkt einen Termin ausmachen und bis dahin auch nur diese eine - terminlich vereinbarte - Fahrt antreten.
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Eintragungen werden nicht mehr im Schein vermerkt. Die Daten werden separat bei gefügt.
Wo hast du denn diese Weisheit her??
@TE: technische Änderungen sind von ein Paar Ausnahmen abgesehen immer eintragungspflichtig. Ob das unverzüglich oder bei nächster Befassung mit den Papieren zu erfolgen hat, kannst du den Gutachten der Prüforganisationen entnehmen. Ich bin mir in deinem Fall ziemlich sicher, dass sowohl die gesamte Kombination als auch jede einzelne Komponente eintragungspflichtig ist. Am Besten klärst du das mit einem Prüfer, ob die bisher vorhandenen Gutachten ausreichen, um das ganze eingetragen zu bekommen und dann lässt du das bei der Zulassung des Fahrzeugs auf dich gleich mit machen.
Also der nachträgliche Einbau eines Sportfahrwerks und die Spurplatten müssen normalerweise vom TÜV abgenommen werden. (Es sei denn da ist eine ABE dabei die davon befreit, aber kann ich mir bei Fahrwerk und Spurplatten kaum vorstellen).
Ich musste mit sowas mehrfach zum TÜV.
Dabei erhält man dann entsprechende Papiere über die Abnahme.
Darin ist vermerkt ob eine Berichtigung der Fzg.-Papiere zu erfolgen hat und wenn Ja dann auch ob das "bei nä. Befassung" oder "unverzüglich" zu erfolgen hat.
Damit geht man zur Zulassungstelle und lässt diese "Technischen Änderungen" in die Fzg.-Papiere eintragen.
Bei den Reifen kann es auch sein das die zwar nicht im Schein stehen aber lt. Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC Papier genannt) freigegeben sind. Das sollte beim Kauf des Fzg. übergeben worden sein. Darin stehen alle freigegebenen Felgen/Reifenkombinationen. Passt die montierte nicht dazu muss auch das vom TÜV abgenommen werden.
Schau also mal ob Du bei den Papieren Berichte / Bestätigungen über die TÜV-Abnahme findest. Dann siehst Du auch was alles abgenommen wurde und was in die Fzg.-Papiere eingetragen werden muss.
Wenn Du da nichts zu findest oder im Zweifel würde ich auch empfehlen mit den Papieren vor Ort mal beim TÜV das ganze zu klären. Das ist sicherer und Du hast alles korrekt gemacht.
Stoppelfahrer
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Zum Prüfunternehmen fahren, das mit einem Prüfer abklären (der weiß was eingetragen werden muss und ob das überhaupt möglich ist in der Kombination) und wenn Eintragungen im Schein zu machen sind, diese machen lassen
Das ist die sicherste Methode.
In der Kombination ist die Änderung zumindest garantiert mindestens Abnahmepflichtig, d.h. es werden nicht nur die "Zettel" dabei benötigt sondern ein Wisch von TÜV/Dekra und Co. wo oben was von Abnahme nach 19(3) bzw. Bescheinigung nach 19(4) draufsteht. Solche Änderungen sind i.d.R. wie schon gesagt offiziell bei nächster Gelegenheit in die Papiere einzutragen, ist aber auch kein Beinbruch wenn es nicht erfolgt ist und man die Abnahmebescheinigung mitführt.
Problematisch ist es wenn eine erforderliche Änderungsabnahme nicht erfolgt ist, dann fährt man formal ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend. Damit erlischt zwar nicht wie gerne behauptet gleich der ganze Versicherungsschutz, aber im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls kann es diesbezüglich schon mal reichlich Stress geben.
Zitat:
Damit erlischt zwar nicht wie gerne behauptet gleich der ganze Versicherungsschutz,
Nur der Kaskoschutz + 5000,- € für den Haftpflichtschaden.
Ich danke euch für die Antworten.
Wo landet man da kostenmäßig, falls alle Eintragungen gemacht werden müssten?
TÜV Nord nimmt aktuell für Anbauabnahme §19.3 StVZO
-> Stufe1 38,50€
-> Stufe2 52,00€
Eintragung pro "Technische Änderung" bei der Zulassungsstelle 11,40€ (Bei uns hier im Landkreis).
Preise können je nach Prüforganisation natürlich abweichen.
Stoppelfahrer
Zitat:
Original geschrieben von apocalypsedude
Ich danke euch für die Antworten.
Wo landet man da kostenmäßig, falls alle Eintragungen gemacht werden müssten?
Das kommt darauf an, was Du an Unterlagen mitbringst bzw. wieviel Zeitaufwand der Sachverständige braucht, um die Unterlagen und das Zusammenpassen der Änderungen in Verbindung mit dem Fahrzeug benötigt.
Im Gegensatz zu den geschätzten hier mitschreibenden Kollegen Prüfingenieuren ist das von Dir beschriebene (Rad-Reifenkomi + Spurplatten + Fahrwerk) ganz klar eine sogenannte Mehrfachänderung, weil ich nicht glaube, dass diese jeweilige Beeinflussung in den Einzel-Prüfzeugnissen der Komponenten legitimiert ist. Demzufolge wird das zwingend eine Untersuchung nach §21 StVZO mit anschließender EintragungsPFLICHT in die Fz-Papiere, und sowas kostet bei mir schnell mal 100 - 130 Euro.
Gruß Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
...
Demzufolge wird das zwingend eine Untersuchung nach §21 StVZO mit anschließender EintragungsPFLICHT in die Fz-Papiere, und sowas kostet bei mir schnell mal 100 - 130 Euro.
...
Ich hatte vor kurzem für die Abnahme (§19.3) von Spurplatten mit zwei unterschiedlichen Felgensätzen (Sommer/Winter) 52€ bezahlt. Daher dachte ich das könnte hier ebenso passen.
Das mehrere Änderungen die sich gegenseitig beeinflussen anders berechnet werden hatte ich nicht bedacht.
Der TE sollte vor Ort mit den Prüfern sprechen um da genaue Ansagen zu bekommen.
Stoppelfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
In der Kombination ist die Änderung zumindest garantiert mindestens Abnahmepflichtig, d.h. es werden nicht nur die "Zettel" dabei benötigt sondern ein Wisch von TÜV/Dekra und Co. wo oben was von Abnahme nach 19(3) bzw. Bescheinigung nach 19(4) draufsteht. Solche Änderungen sind i.d.R. wie schon gesagt offiziell bei nächster Gelegenheit in die Papiere einzutragen, ist aber auch kein Beinbruch wenn es nicht erfolgt ist und man die Abnahmebescheinigung mitführt.
Was "offiziell" zu machen ist, steht drauf. Entweder bei nächster Gelegenheit ODER unverzüglich. Bei unverzüglich reicht es eben gerade nicht, die Zettel nur mitzuführen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Eintragungen werden nicht mehr im Schein vermerkt. Die Daten werden separat bei gefügt.
Wo hast du denn diese Weisheit her??
Ich kann lesen!
Zitat:
Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den Ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.
(Quelle: http://www.meiswinkel-kfz.de/tuning.html)
Zitat:
Ich kann lesen!.
Dann solltest du auch die »schriftliche Bestätigung« lesen.
Da steht drin ob die Änderung der Fahrzeugpapiere »sofort« oder bei »nächster Befassung« erfolgen muss.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Im Gegensatz zu den geschätzten hier mitschreibenden Kollegen Prüfingenieuren ist das von Dir beschriebene (Rad-Reifenkomi + Spurplatten + Fahrwerk) ganz klar eine sogenannte Mehrfachänderung, weil ich nicht glaube, dass diese jeweilige Beeinflussung in den Einzel-Prüfzeugnissen der Komponenten legitimiert ist. Demzufolge wird das zwingend eine Untersuchung nach §21 StVZO mit anschließender EintragungsPFLICHT in die Fz-Papiere, und sowas kostet bei mir schnell mal 100 - 130 Euro.
Natürlich trauern die geschätzten Kollegen aaSoP dem verloren gegangenen Monopol nach und versuchen trotzdem nach Kräften den Eindruck zu erwecken, nur sie selbst könnten das Heil bringen
Aber ganz im Ernst:
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kombination von Fahrwerk und Rad/Reifen und Spurplatten eine Einzelabnahme bedingt ist tatsächlich sehr hoch.
In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis erloschen und bleibt auch so lange erloschen, bis die Änderungen im Fahrzeugschein stehen.
Die Betriebserlaubnis bleibt auch erloschen, wenn das Gutachten über eine positiv abgeschlossene Einzelabnahme im Handschuhfach liegt, aber die Änderung nicht von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen wurde.