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Fahrzeug absichern mit Baustellenlampe oder ähnlichem?
Hallo,
nach §17(4) StVO muss man sein Fahrzeug beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften und innerhalb geschlossener ortschaften bei ungenügender Beleuchtung in der Dunkelheit absichern. Nun geht ja Standlicht gerne auf die Batterie, vor allem dann, wenn man kein Parklicht hat. Der Einsatz von stromsparenden Leuchtmitteln in der fahrzeugbeleuchtung (LED) ist nicht legal. Nun frage ich mich, ob man nicht einfach das Fahrzeug mit Baustellenlampen oder anderen geeigneten Leuchtmitteln im oder am Fahrzeug absichern darf - oder muss es mit fahrzeugeigenen Beleuchtungsmitteln geschehen?
Die StVO spricht von "Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise" und "eigener Lichtquelle [...] oder [...] andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen". Nur ist eine Baustellenlampe zugelassen? Oder aber eine LED-basierte Innenraumbeleuchtung?
Oder gar mit einer Reflektortafel? Schließlich ist das auch eine zugelassene lichttechnische Einrichtung?
Hmm, §51c StVZO erlaubt "eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder [...] eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte oder [...] eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder [...] je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen". Damit sollte sowas (und zwar einmal die rote und einmal die weiße) oder sowas doch möglich sein?
mfg, pgs
Beste Antwort im Thema
Mich würde einfach mal der Grund der Frage interessieren - ich habe meinen FS seit 1974 und war viel unterwegs (das müssen deutlich über 1,5 Mio KM gewesen sein).
Ich habe nie die Standlichtfunktion benötigt, es muss sich also um einen sehr speziellen Fall handeln.
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43 Antworten
Und du meinst, die Lampen sind am kommenden Morgen noch da ?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es keinen interessiert, was in den Standlichtern vor sich hinfunzelt. Ich hatte bis März einen Citroen, der seit sicherlich 7 Jahren LED als Standlichter und Rückleuchten hatte. Soll heissen, dass der auch 3x TÜV ohne Beanstandung hatte. Die Hauptsache ist, dass es überhaupt leuchtet.Nach vorne weiss und nach hinten rot.
Einfach mal bei der Verkehrspolizei bei Dir nachfragen. Das sind doch die, welche draußen die Fahrzeugkontrollen durchführen. Die müßten doch alle Feinheiten kennen.
Und wenn du dir...
Zitat:
eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite
... selbst bastelst (aus zugelassenen Teilen, z. B. Standleuchten für Traktoren) bzw. geeignete Leuchten im Zubehör kaufst und montierst?
Alternativ eine spezielle Schaltung für das Standlicht und eine zusätzliche Stromversorgung, damit die Fahrzeugbatterie nicht entleert wird. Da könntest du dann einen Zusatzakku (vielleicht einen leichten Lithium-Ionen-Akku) anschließen.
Müsstest den dann eben entweder beim Fahren oder daheim laden. Jedenfalls würde so die Starterbatterie geschont.
Ist Standlicht (besonders das einseitige) nicht extra dafür gemacht, dass es eine Nacht durchhält?
Er wird wohl eher an die vermutlich altersschwache Batterie denken. Nicht, dass der Wagen nach einer Nacht nicht mehr anspringt.
Wie wäre es dann mit einer neuen (ggf. verstärkten) Batterie?
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Ist Standlicht (besonders das einseitige) nicht extra dafür gemacht, dass es eine Nacht durchhält?
Der TE schrieb im Eingangspost was von "wenn man kein Parklicht hat"...
Begrenzungslicht ist nicht unbedingt darauf ausgelegt, dass es eine Nacht durch hält, da leuchten ja auch alle Schalter im Auto.
Mich würde einfach mal der Grund der Frage interessieren - ich habe meinen FS seit 1974 und war viel unterwegs (das müssen deutlich über 1,5 Mio KM gewesen sein).
Ich habe nie die Standlichtfunktion benötigt, es muss sich also um einen sehr speziellen Fall handeln.
Naja, je nachdem, wo man gerade wohnt. Und wie es sich lesen lies, ist die Straße vermutlich dunkel wie... Und da macht man sich als Fahrzeughalter Gedanken, wie man den Wagen auch im stockdustren noch sichtbar gestalten kann. Der Batterie vertraut er nicht, weil die Standlichter diese über Nacht leerzutschen. Neue Batt ist wahrscheinlich zu teuer. Wenn man allerdings liest, was er bereit wäre, gegebenenfalls anzuschaffen, kann es daran eigentlich nicht liegen.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Mich würde einfach mal der Grund der Frage interessieren - ich habe meinen FS seit 1974 und war viel unterwegs (das müssen deutlich über 1,5 Mio KM gewesen sein).
Ich habe nie die Standlichtfunktion benötigt, es muss sich also um einen sehr speziellen Fall handeln.
Das schreibt er doch. Außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Fremdbeleuchtung....
Und bei der Laufleistung bist Du ja nur gefahren und musstest nicht parken
Es muss doch eine Möglichkeit geben das Auto nicht auf der Straße stehen zu lassen...
Sage das mal den Tausenden Laternenparkern.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Es muss doch eine Möglichkeit geben das Auto nicht auf der Straße stehen zu lassen...
Klar, es gibt immer Möglichkeiten, aber man muss auch fragen, ob diese praktikabel sind. Besonders in Gemeinden, wo die Straßenlaternen nicht die ganze Nacht leuchten, ist das nicht immer so einfach. Da muss der Wagen auf der Straße stehen
In unserer Siedlung stehen auch etliche Fahrzeuge auf der Straße, die Laternen werden um 23:00 h abgeschaltet, da kommt dann keiner, der das (halbe) Standlicht anschaltet, aus seiner Hütte.
Geht ja auch um außerhalb, wo ist das genaue Problem?