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Fahrzeug aus DE länger in England fahren
Hallo,
da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.
Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?
Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.
Vielleicht weiß jemand ob man die Scheinwerfer einfach umstellen kann, habe einen BMW 5er 535i Active Hybrid mit Xenon.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 17:19:23 Uhr:
Hallo,
da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.
Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?
Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.
...
Danke für eure Hilfe
Dein Plan mit den 2x 6 Monaten dürfte vermutlich nicht aufgehen, zumindest wenn es so ist, wie in einigen anderen europäischen Ländern. Es interessiert nicht, wielange das Auto dort ist, sondern wielange Du dort gemeldet bist. Nach einer gewissen Zeit darfst Du nur noch ein in GB zugelassenes Fahrzeug fahren.
Btw, Belfast liegt in Nordirland, nicht in England.
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27 Antworten
Dein Plan dürfte aufgehen. Es handelt sich in erster Linie um ein KFZ-Steuerproblem. Ich würde mich aber bei der Botschaft rückversichern. Immerhin benötigst Du doch eine Aufenthaltsgenehmigung?
peso
Denkst du auch an andere Scheinwerfer/LIcht als bei uns?
Rechtsverkehr/Linksverkehr?
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 19. November 2018 um 17:37:26 Uhr:
Dein Plan dürfte aufgehen. Es handelt sich in erster Linie um ein KFZ-Steuerproblem. Ich würde mich aber bei der Botschaft rückversichern. Immerhin benötigst Du doch eine Aufenthaltsgenehmigung?
peso
Um die Aufenthaltsgenehmigung kümmert sich mein Arbeitgeber, mal sehen wie es sich ändert falls es zum Brexit kommt. Würde das Fahrzeug auf meine Eltern anmelden welche in Deutschland leben, sollte ja kein Problem geben!?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. November 2018 um 17:50:10 Uhr:
Denkst du auch an andere Scheinwerfer/LIcht als bei uns?
Rechtsverkehr/Linksverkehr?
Deswegen meine Frage:
Zitat:
Vielleicht weiß jemand ob man die Scheinwerfer einfach umstellen kann, habe einen BMW 5er 535i Active Hybrid mit Xenon.
Du brauchst andere mit anderen Streuscheiben....
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 17:19:23 Uhr:
Hallo,
da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.
Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?
Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.
...
Danke für eure Hilfe
Dein Plan mit den 2x 6 Monaten dürfte vermutlich nicht aufgehen, zumindest wenn es so ist, wie in einigen anderen europäischen Ländern. Es interessiert nicht, wielange das Auto dort ist, sondern wielange Du dort gemeldet bist. Nach einer gewissen Zeit darfst Du nur noch ein in GB zugelassenes Fahrzeug fahren.
Btw, Belfast liegt in Nordirland, nicht in England.
Zitat:
Dein Plan mit den 2x 6 Monaten dürfte vermutlich nicht aufgehen, zumindest wenn es so ist, wie in einigen anderen europäischen Ländern. Es interessiert nicht, wielange das Auto dort ist, sondern wielange Du dort gemeldet bist. Nach einer gewissen Zeit darfst Du nur noch ein in GB zugelassenes Fahrzeug fahren.
Btw, Belfast liegt in Nordirland, nicht in England.
Fahrzeug ist aber nicht auf meinen Namen gemeldet bzw. melde es vor meiner Ausreise um, bin ja nur Fahrer und nicht Halter und sind zwei verschiedene Fahrzeuge. Sollte doch gehen?
Belfast ist Nordirland aber gehört zu UK daher interessieren mich auch nur die englischen Gesetze ;-), aber geografisch hast du völlig recht.
Moin,
Bei meinem Škoda Octavia (2012 neu gekauft) konnte ich soweit ich mich zurück erinnere einfach im Boardcomputer die Scheinwerfer von RHD auf LHD umstellen. Waren aber auch Xenon mit Kurvenlicht. Hast du Kurvenlicht etc?
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 19:26:23 Uhr:
Belfast ist Nordirland aber gehört zu UK
daher interessieren mich auch nur die englischen Gesetze ;-),
aber geografisch hast du völlig recht.
Selten so gelacht. Ich übertrage das mal auf hiesige Verhältnisse:
München ist in Bayern aber gehört zu Deutschland
daher interessieren mich auch nur die niedersächsischen Gesetze.
Und das ist nur nur eine Frage der Geografie.
Zur Scheinwerferumstellung: Was sagt denn die Betriebsanleitung des Fahrzeugs dazu?
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 19:26:23 Uhr:
Fahrzeug ist aber nicht auf meinen Namen gemeldet bzw. melde es vor meiner Ausreise um, bin ja nur Fahrer und nicht Halter und sind zwei verschiedene Fahrzeuge. Sollte doch gehen?
Zumindest in NL und für Nichtdeutsche gleichermassen in D geht das nicht. Und ich vermute stark, dass das in UK ähnlich ist. Dann wäre es so, wenn Du in UK Deinen ständigen Wohnsitz hast, darfst du nach einer kurzen Frist in UK auch nur noch Autos fahren, die dort zugelassen sind. Wer der Halter ist, ist egal. Wielange das Auto dort ist, ist auch egal. Entscheidend ist Dein Wohnsitz.
Du kannst es auch darauf ankommen lassen, und mit deutschen Kennzeichen dort rumfahren. Ist dann ein Steuervergehen und wie das in UK bestraft wird, weiss ich nicht. Wie hoch die Gefahr ist, dass das auffällt, kann ich auch nicht beurteilen.
Ich bin übrigens 3 Jahre im Ausland mit deutschen Kennzeichen herumgefahren. Wäre dort, wo ich war, bei der hohen Anzahl ausländischer Kennzeichen wahrscheinlich nur bei einem Unfall aufgefallen, zumal das Auto die meiste Zeit in der Garage stand. Aber die Kosten beim erwischt werden wären mehrere tausend Euro gewesen.
Zur Not schaltest du ein Inserat in Deutschland auf Ebay Kleinanzeigen und bietest den Wagen zum Verkauf an. Schreibst daß du ein Arzt bist der heimweh hatte und die Zulassung in UK so teuer ist.
Dazu bietest Du an die Transportkosten zu übernehmen und das Fzg.bei Nichtgefallen zurück zunehmen.
Und schon gibt's hier auf MT wieder reichlich Diskussionen und Lesestoff.
Denk rechtzeitig an einen britischen Führerschein. In der Rep. Irland durfte ich als resident nach 6 Monaten nicht mehr mit deutschen fahren. Und beim harten Brexit brauchst Du einen internationalen und einen lokalen. Uk hat eingeschränkte Resourcen. Aktuell können nur max. ca. 1200 LKW/Jahr ausgestellt werden. PKW - ???. Also erkundigen und Termine machen.
Warum werden hier alle möglichen Dinge durcheinander geworfen? HHH1961 hat das ja schon mal deutlich angemerkt. Was interessieren in Nordirland die englischen Gesetze? Und mein deutscher EU Führerschein ist uneingeschränkt in England gültig. Aber ja, dass ist dann natürlich in einem Teil des UK das nicht Mitglied der EU ist wieder anders aussehen.
An den TE: Ich würde die Idee verwerfen. Ich wollte auch erst meinen Wagen, zumindest für den Übergang nach England mitnehmen. Lohnt nicht... In jeder Hinsicht.
Wirklich nicht ...
Vor allem nicht, wenn du ihn nicht dort zulassen willst. Aber auch dann nicht. Auf dauere einen Rechtslenker im Linksverkehr ist auch ein gewisses Sicherheitsrisiko.
Als Ferienbesucher geht der EU Führerschein problemlos. Aber nicht wenn man dort arbeitet und gemeldet ist.
Es gibt keine Meldepflicht in GB .