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Fahrzeug biegt rechts ab, hat Radfahrer Vorrang?

Themenstarteram 11. März 2016 um 6:27

Guten Morgen liebe Forenleser!!

Versuche schon seit ein paar Stunden zu folgendem rein hypothetischen Sachverhalt eine Lösung zu finden:

Wie auf der anliegenden Skizze zu sehen befindet sich das blaue Auto auf einer Straße in einem Wohngebiet (also ohne gestrichelte Linien, welche Spuren trennen, was für die Skizze aber nicht ohne Linien ging), wo überall Rechts-vor-Links gilt.

Das blaue Auto möchte nach rechts abbiegen in eine enge Straße, auf der rechtsseitig Fahrzeuge parken. Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.

Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht, um in die Straße, in welche er einbiegen möchte, einzufahren.

Es handelt sich um einen normalen Gehweg und das 7 jährige Kind möchte die Straße, auf der sich das blaue Auto befindet, überqueren und die Fahrt auf dem Gehweg auf der anderen Seite fortsetzen. Es existiert kein Fußgängerüberweg (d.h. kein Zeichen 293 StVO vorhanden).

Das Kind übersieht das blaue Auto und fährt in das stehende Auto rein, auch weil die Bremsen des Fahrrads des 7 jährigen Kindes ohne Funktion sind.

Fragen:

(A) Hat das 7 jährige Kind auf dem roten Fahrrad Vorrang vor dem blauen Auto?

(B) Ist in dieser Konstellation von einem Verstoß "Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG auszugehen?

(C) Da das Fahrrad des Kindes über keine funktionierenden Bremsen verfügt: Kann von einem Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ausgegangen werden? Ausgehend davon, dass diese ihr Kind darüber belehren, nicht mit einem Fahrrad ohne funktionierende Bremsen zu fahren.

Was ist die Meinung der Forenexperten?

Danke Euch und schönen Tag noch!!!!!!

Beste Antwort im Thema

Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.

"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:

Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§

Zitat aus:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php

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Der Radfahrer fährt auf der falschen Straßenseite, die Bremsen funktionieren nur eingeschränkt. Eigentlich sollte er vor der Überquerung absteigen...

Der Autofahrer hat schwächeren VTlern den Vorrang zu gewähren und hat denen gegenüber besondere Sorgfaltspflicht.

Ich würde sagen es läuft auf eine Teilschuld hinaus...

HTC

Hallo,

Ich habe das schon in der Fahrschule gelernt Rechts vor Links und bei dem Unfall

kommt noch dazu das man einen schwächeren Verkehrsteilnehmer geschädigt hat.

Die Bremsen kommen erst an zweiter Stelle.

Seelze 01

Zitat:

@HTC schrieb am 11. März 2016 um 07:36:55 Uhr:

Der Radfahrer fährt auf der falschen Straßenseite

Das trifft bei Kindern, die die Fahrbahn garnicht benutzen müssen, so nicht zu.

Zitat:

@HTC schrieb am 11. März 2016 um 07:36:55 Uhr:

Eigentlich sollte er vor der Überquerung absteigen...

Diese Regelung wäre mir neu ...

Themenstarteram 11. März 2016 um 7:01

Danke für Eure Antworten!!

In der Konstellation wird allerdings ein "Fußgängerüberweg" behauptet, den es aber tatsächlich nicht gibt. Aus den genannten Paragrafen ist auch nicht zu entnehmen, dass bei Überqueren der Fahrbahn durch einen Radfahrer (um von einer auf die andere Straßenseite zu gelangen) von einem Fußgängerüberweg gesprochen werden kann.

Dazu kommt dass das blaue Auto stand und für das 7 jährige Kind sichtbar gewesen ist.

@Seelze01: Gilt hier Rechts-vor-Links auch wenn ein Radfahrer den Gehweg benutzt? Dachte dass das blaue Auto hier nur warten müsste, wenn aus der Straße rechts, in die das Auto einbiegen möchte, jemand gefahren kommt?

Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.

"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:

Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§

Zitat aus:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php

Nach meiner Ansicht hätte das Kind in diesem Fall keinen Vorrang vor dem Auto. Für das Kind ist es ein ganz normales Überqueren der Fahrbahn, bei der der querende Verkehr Vorrang hat. Wäre es in gleicher Richtung mit dem Auto gefahren und wollte geradeaus weiter, dann hätte es Vorrang gehabt.

Allerdings hat das Kind den "Trumpf" mit der Nichthaftung unter 10 Jahren und der Autofahrer den schwarzen Peter mit der Gefährdungshaftung.

Aus meiner Erinnerung (ich habe im Moment keine Zeit zum recherchieren):

Kinder dürfen zwar mit dem Rad auf dem Gehsteig fahren, müssen aber zum Überqueren einer Straße absteigen.

Ob das Auto gestanden hat, ist sekundär. Primär ist, wie lange es gestanden hat, z.B. 0,1 Sekunden oder schon 30 Sekunden.

Kinder sind schutzbedürftig. Autofahrer müssen also mit Kindern auf den Gehweg rechnen. Kinder bis zu einem gewissen Alter haften nicht.

Wegen den defekten Bremsen könnte man wirklich versuchen, die Eltern zur Verantwortung zu ziehen.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. März 2016 um 08:12:01 Uhr:

Nach meiner Ansicht hätte das Kind in diesem Fall keinen Vorrang vor dem Auto. Für das Kind ist es ein ganz normales Überqueren der Fahrbahn, bei der der querende Verkehr Vorrang hat. Wäre es in gleicher Richtung mit dem Auto gefahren und wollte geradeaus weiter, dann hätte es Vorrang gehabt.

Sehe ich auch so.

Zwar ist es zumindest hier in der Gegend üblich, auch bei solchen Konstellationen Vorrang zu gewähren, aber laut STVO müsste der Autofahrer das imho nur, wenn jemand die Straße queren will, in die der Autofahrer einbiegen möchte.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 11. März 2016 um 08:19:50 Uhr:

[...], aber laut STVO müsste der Autofahrer das imho nur, wenn jemand die Straße queren will, in die der Autofahrer einbiegen möchte.

Eben. Das wäre dann ja der "Fall 2" aus meinem Beitrag.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 11. März 2016 um 07:58:35 Uhr:

Zitat:

@HTC schrieb am 11. März 2016 um 07:36:55 Uhr:

Der Radfahrer fährt auf der falschen Straßenseite

Das trifft bei Kindern, die die Fahrbahn garnicht benutzen müssen, so nicht zu.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 11. März 2016 um 07:58:35 Uhr:

Zitat:

@HTC schrieb am 11. März 2016 um 07:36:55 Uhr:

Eigentlich sollte er vor der Überquerung absteigen...

Diese Regelung wäre mir neu ...

Ich zittiere:

"Wo müssen Kinder fahren?

 

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

 

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."

Eine Ausnahmeregelung, die von der Richtungsbindung bei Benutzung der Fahrradwege entbindet habe ich nicht gefunden. Wo soll das genau geregelt sein? Bin neugierig, meine Kleine wird auch in dem Alter kommen, da will ich wissen was ich Ihr zu sagen habe...

HTC

Zitat:

@ChrisCRI schrieb am 11. März 2016 um 08:07:45 Uhr:

Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.

"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:

Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§

Zitat aus:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php

Habe es duchgelesen.

Hier wird wieder Haftung und Verkehrsrecht durcheinandergewürfelt. Die Kinder haften zwar nicht für den Schaden, der Autofahrer verhält sich aber auch nicht rechtswirdrig.

Hier geht es aber rein um Verkehrsrecht! Und da haben sich beide Parteien teilweise falsch verhalten.

HTC

Themenstarteram 11. März 2016 um 7:59

Ein großer dank Euch allen!!

Festzuhalten ist also dass das blaue Auto dem 7 jährigen radfahrenden Kind nicht Vorrang gewähren musste und damit aber auch kein Verstoß gegen

"Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG

vorliegen kann. Habe ich Euch insoweit richtig verstanden? Sprich gegen einen Bußgeldbescheid müsste sich der Fahrer also mit einem Rechtsmittel (einsprechen) zur Wehr setzen.

Was den am Fahrzeug entstandenen Schaden anbelangt (das Kind bleibt im Beispiel unverletzt und das Fahrrad ist - bis auf die schon vor dem Unfall funktionsuntühctigen Bremsen - unbeschädigt) haftet das Kind nicht, da es 7 Jahre alt ist. Aber die Erziehungsberechtigten können was den Schaden am blauen Auto anbelangt, angegangen werden mit Blick auf eine Aufsichtspflichtverletzung. Denn sie haben ihr Kind ja mit einem Fahrrad ohne funktionstüchtige Bremsen fahren lassen (auch wenn die Eltern beim Unfall nicht dabei waren). Ist hier ein Mitverschulden durch den Fahrer des blauen Autos zu berücksichtigen?

Ich habe das so verstanden, daß weder Kind noch Aufsichtspersonen haftbar gemacht werden können...

Ein Mitverschulden ist in jedem Fall gegeben, weil Unfall mit Fahrradfahrer (Habe bisher kaum was anderes Gelesen, wo der Autofahrer ohne Blaues Auge davon kam).

HTC

Ist mir auch schon passiert. Nur war der Radfahrer in meinem Fall schon 20 Jahre alt. Ich hab damals 1Punkt und 120 Euro bekommen, wegen Missachtung der Vorfahrt des Radfahrers.

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