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Fahrzeug gestohlen !

Audi A7 4G

Hallo liebe Gemeinde,

mein Audi A7 S-Line wurde heute zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr in Hannover Stöcken gestohlen.

Haltet bitte mit eure Augen auf und schützt euer Eigentum.

Vielleicht gibt es ja einen Hinweis!

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Danke.

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+2
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juli 2017 um 16:41

Update zur Sache:

In der morgigen Ausgabe der Auto Bild (Nr. 29 - 21.07.2017) erscheint auf der vorletzten Seite ein Bericht zu meiner Sache.

Gruß

amoxx

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Ohje, der wird wohl schon über der Grenze sein...

Mein Beileid. Würde mich wundern, wenn die Entwender hier bei mir auf dem flachen Land vorbeikommen würden. Habe mir das Fahrzeug trotzdem gemerkt. Halte uns doch aber bitte auf dem Laufenden, was unternommen wurde und was rauskam.

Wie darf man diesbezüglich den Ratschlag des TE "schützt euer Eigentum" in die Tat umgesetzt interpretieren, wenn das Fahrzeug draußen steht?

Zitat:

@Caligari schrieb am 15. Februar 2017 um 23:44:09 Uhr:

(...) Wie darf man diesbezüglich den Ratschlag des TE "schützt euer Eigentum" in die Tat umgesetzt interpretieren, wenn das Fahrzeug draußen steht?

Gear up: https://www.youtube.com/watch?v=dUa7YK17QP0

*G*

Tut mir sehr leid. Ich hoffe es ergibt sich noch was.

@nocheinStefan: :D:D:D:D:D

....die bösen Buben werden aber frustriert sein wenn sich der vermeintliche RS7 als Diesel herausstellt. Das nächste Mal werden die genauer auf die Bremsanlage schauen... Kleiner Tip: die GPS-Sender gibt es für nen Hunni..z.B. der Allround Finder von PAJ. Kannste zur Not auch mal ins Reisegepäck schmeissen- ist nicht nur auf Kfz beschränkt.

GPS kannst du vergessen, da kauft man sich für 10 Euro einen Blocker aus China und schon ist das Signal unterdrückt. Die Diebe sind nicht blöd...leider.

Wie gehts bei dir denn jetzt weiter?

Wird das Fahrzeug gesucht oder direkt über die Versicherung bezahlt?

Und hast du schon ein neues Auto?

am 23. Februar 2017 um 20:01

in der Regel bekommt man nach ca 4 - 6 Wochen von der Staatsanwaltschaft bescheid, dass das Fahrzeug nicht wieder gefunden wurde.

Das geht an die Versicherung, die bezahlt dann den aktuellen Restwert des Fahrzeug.

Auch wenn es traurig klingt und so mancher viel Liebe ins Auto steckt:

besser ist es, wenn es nicht gefunden wird, ansonsten muss das Fahrzeug so zurückgenommen werden, wie es aufgefunden wurde ...

ggf auch leer und ausgeräumt ... viel Spaß dabei

meinem Kollegen wurde der A5 SB vor der Tür gestohlen, Standzeit dort nur 4 Std.

Daneben ein TT und ein Stückchen weiter ein Q7.

wurde auch nie gefunden. mittlerweile fährt er wieder einen A5

Themenstarteram 24. Februar 2017 um 7:33

Hallo,

Danke für eure Anteilnahme. So ein Fahrzeugdiebstahl ist wirklich sehr unangenehm und ärgerlich. Das Fahrzeug wurde bis jetzt noch nicht aufgefunden.

Meine Info ist folgende (muss aber nicht alles richtig sein). Wenn das Fahrzeug nicht aufgefunden wird geht es nach 4 Wochen (gesetzlich festlegte Wartezeit) in den Besitz der Versicherung über. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert aus. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am aktuellen Markt unter Berücksichtigung von Marke, Ausstattung und Laufleistung.

Sollte das Fahrzeug aufgefunden werden und beschädigt sein geht es in die Werkstatt und wird wieder hergestellt. Sollte die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigen zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert.

Ich persönlich würde mich freuen wenn das Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Ich war sehr zufrieden mit dem A7 und hatte auch schon ein wenig Zeit und Geld investiert.

Mein nächstes Fahrzeug wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ein A7. Ich habe mir auch schon diverse Maßnahmen angeschaut um einen erneuten Diebstahl deutlich zu erschweren. Da möchte ich aber nicht so ins Detail gehen. Man weiß ja nie wer alles so mit liest.

Gruß

amoxx

Zitat:

@amoxx schrieb am 24. Februar 2017 um 08:33:33 Uhr:

 

Meine Info ist folgende (muss aber nicht alles richtig sein). Wenn das Fahrzeug nicht aufgefunden wird geht es nach 4 Wochen (gesetzlich festlegte Wartezeit) in den Besitz der Versicherung über. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert aus. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am aktuellen Markt unter Berücksichtigung von Marke, Ausstattung und Laufleistung.

Sollte das Fahrzeug aufgefunden werden und beschädigt sein geht es in die Werkstatt und wird wieder hergestellt. Sollte die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigen zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert.

Gruß

amoxx

Ja, stimmt, 1 Monat, danach gehts auf die Versicherung. Danach wenn er gefunden wird muss man das Auto nicht nehmen. I.d.R. bietet die Versicherung ihn auch nicht mehr an, denn die verkaufen ihn dann nach Aktenlage schon weiter.

Bezüglich Rep: Wird das Auto vor der Monatsfrist gefunden kommt es auf die Versicherung an ab welcher Schadenhöhe er als Totalschaden zählt. Liegt so zwischen 70 und 90% (Schaden zur Wiederbeschaffung).

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 9:26

Hier mal ein Update von mir. Vorab, das Fahrzeug ist nicht wieder aufgetaucht!

Der Fahrzeugdiebstahl ist jetzt fast 15 Wochen her. Das Verfahren ist seit ca. 3 Wochen eingestellt (es wurde lange und gründlich Ermittelt).

Die Axa hat bis heute nicht gezahlt, eine Klage gegen die Axa ist eingereicht.

Passt gut auf euer Eigentum auf, es gibt nur Stress und Ärger.

am 29. Mai 2017 um 9:44

Wahnsinn.. Versicherung probiert alles mögliche aus.. wird immer Ärger und Ärger mit Versicherungen

Warum soll die Versicherung nicht zahlen? Das tut mir sehr leid für Dich.

Zitat:

@swannika schrieb am 29. Mai 2017 um 22:50:11 Uhr:

Warum will die Versicherung nicht zahlen? Das tut mir sehr leid für Dich.

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