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Fahrzeug im Ausland kaufen ohne TüV
Hallo zusammen,
Wir haben ein Fahrzeug ins Auge gefasst, das im Ausland steht und seit vielen Jahren keinen TüV mehr hat.
Seit ein paar Jahren ist es ja aber leider Pflicht eine HU fürs Anmelden eines Fahrzeugs zu haben.
Habt ihr eine Idee, wie das funktionieren könnte?
Danke im Voraus!
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29 Antworten
Ja, seit ungefähr 70 Jahren braucht man eine gültige HU für die Anmeldung
Letztlich ist es ganz einfach: Das Fahrzeug muss nach Deutschland, dann hier eine neue HU bekommen (Deutsche Papiere hat es aber schon??) und kann dann an- bzw. umgemeldet werden.
Wie das Fahrzeug hier hin kommen kann hängt von seinem jetzigen Status ab.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 3. Oktober 2021 um 22:20:11 Uhr:
Hallo zusammen,
Wir haben ein Fahrzeug ins Auge gefasst, das im Ausland steht und seit vielen Jahren keinen TüV mehr hat.
Seit ein paar Jahren ist es ja aber leider Pflicht eine HU fürs Anmelden eines Fahrzeugs zu haben.Habt ihr eine Idee, wie das funktionieren könnte?
Danke im Voraus!
Ganz Einfach.
HU machen
Da dürfte der Anhänger die beste Lösung sein. Damit in eine Werkstatt die auch die HU macht.
Alternativ kann man in D auch ein KZK bekommen zum erlangen der HU. Meist ist dann ein Termin Pflicht und der Landkreis darf nicht verlassen werden.
Grüße
Steini
Da das Fahrzeug im Ausland steht, fällt das KZK aus.
Fahrten zur HU dürfen im Landkreis der zuteilenden Zulassungsstelle und in den angrenzenden Landkreis durchgeführt werden.
Anhänger.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man hier zur Zulassung das große Besteck beim TÜV (fehlende CoC) benötigt.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 3. Oktober 2021 um 22:20:11 Uhr:
Wir haben ein Fahrzeug ins Auge gefasst, das im Ausland steht und seit vielen Jahren keinen TüV mehr hat.
Ist es denn noch in Deutschland angemeldet?
Es ist in Deutschland gemeldet, steht aber im Südafrika.
Anhänger fällt also eher raus. Mal eben hier hin verschiffen kostet eine Mark mehr und ist nur um einen TüV zu machen Quatsch.
Um ein neues Carnet de Passages auf meinen Namen zu bekommen brauche ich aber deutsche Papiere auf meinen Namen. Aber ohne HU bekomme ich die leider nicht.
Das Auto gefällt, der Preis passt. Aber ohne Papiere sieht die Situation doof aus
Muß man das Auto nicht im jeweiligen Land anmelden, wenn es für längere Zeit dort betrieben wird?
Vielleicht kannst du das Auto hier abmelden und dann in SA wieder anmelden mit dortigen Kennzeichen. Wie da die Voraussetzungen sind, weiß ich nicht, aber scheint mir die einfachste Lösung zu sein.
TÜV ist ja international tätig. Vielleicht können südafrikanische Stellen gegen passende Bezahlung ausnahmsweise mal eine deutsche HU machen.
https://www.tuvsud.com/de-de/standorte/africa/south-africa
Solange das Fahrzeug unter einem Carnet in Südafria ist, kann dir der Verkäufer das Fahrzeug nicht verkaufen... er muss erstmal den Zoll bezahlen.
Alternativ muss das Fahrzeug wieder zurück in die EU, um ohne Zoll an dich verkauft werden zu können.
Ein Halterwechsel ist bei aktivem Carnet nicht vorgesehen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 4. Oktober 2021 um 10:48:45 Uhr:
Muß man das Auto nicht im jeweiligen Land anmelden, wenn es für längere Zeit dort betrieben wird?
Genau dafür gibt es ja das Carnet; damit man das nicht muss. In Südafrika geht das für 12 Monate (Verlängerbar um weitere 12 Monate maximal)
In den USA kannst du mit deutschem Kennzeichen für 364 Tage rumfahren, bevor eine Zoll und Einfuhrpflicht (-> Zulassungspflicht) greift. Man braucht aber eine sehr teure KfZ-Versicherung, die in den USA gültig ist.
Achso, ich wußte nicht, was dieses Carnet bedeutet. Ich dachte, das wäre so eine Art Mautgebühr.
In dem Fall würd eich auch versuchen, ob man da über den TÜV in SA nicht was machen kann.
Ist das Auto seit mehreren Jahren in Südafrika mit deutscher Zulassung und abgelaufener deutscher HU unterwegs? Oder erst seit max. 12 Monaten?
Soll es künftig weiter in Südafrika betrieben werden, mit deutscher oder lokaler Zulassung, oder auf Dauer nach Deutschland zurück?
https://www.adac.de/.../carnet-de-passages
Dort steht auch was für deinen Fall, glaube ich:
Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die "TÜV-Plakette" abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Sollte Ihre Prüfplakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.
Nähere Ausführungen zum Thema TÜV im Ausland. (Link)
Ich verstehe es so, dass das Auto dort verbleiben soll, denn er schreibt, es wäre zu aufwendig, das Auto nur für TÜV nach D zu verbringen.