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Fahrzeug mit vermeintlichem Mangel verkaufen?

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 18:45

Hallo,

mein neu erworbenes Gerbaucht-Fahrzeug hat einen Mangel. Zur Behebung des Mangels war ich bereits einige Male beim Verkäufer. LEider erfolglos, da er den Mangel nicht reproduzieren konnte und somit nicht reparieren "kann". Wollte es wandeln, doch für ihn kommt es nicht in Frage, ein "mängelfreies" Fahrzeug zu wandeln. Werde dort schon nicht mehr ernst genommen.

Darf ich das Fahrzeug jetzt so ohne genannten Mangel wieder verkaufen? Eigentlich nicht oder? Aber mir kauft ja keiner das Auto ab, wenn ich bereits vor dem Verkauf den Mangel erwähne..

Was soll ich tun?

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16 Antworten

Darfst Du...darf dir aber keine die Arglist nachweisen können weil du es wissentlich verschweigst.

Aber: nenn mal Roß und Reiter, worum geht es konkret?

Wenn es tatsächlich ein Mangel ist (im technischem Sinne) ist es festellbar, ggf. durch Gutachter/Klage durchbringbar an deinen Verkäufer. Ist es dass nicht, ist es wohl kein Mangel. Auch wenn du es als solchen empfindest, z.B. mangelndes Durchzugsvermögen oder Turboloch vom 3ten in den vierten Gang. Das kann durchaus bei bestimmten Modellen Stand der Technik sein.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 20:38

Der Motor ruckt oft, dann ist es tagelang wieder weg. Keine Ahnung unter welchen Bedingungen es auftritt, ich erkenne kein Muster. Wie soll ich das mit einem Gutachter machen? Jeden Tag auf ein paar Runden mitnehmen? Wie läuft sowas ab?

Ich weis nicht mehr weiter...

Fehlerspeicher mal auslesen,da wird wohl was hinterlegt sein.Was für ein Auto ist es denn BJ und Marke?

Ich fürchte, da wirst Du nicht viel machen können. Das ist kein offensichtlicher Mangel, zumal er nicht einmal zuverlässig dauernd auftritt. Ein Nachweis, daß das vor dem Verkauf bestand ist da sehr schwer zu führen.

Was das letztlich ist, lässt sich auf Grund fehlender Informationen nicht einmal vermuten. Warst Du schon damit in der Werkstatt?

Wenn Du das Auto verkaufst, ohne das "Ruckeln" zu erwähnen, und der Käufer konfrontiert Dich damit und sagt "das war doch bei Ihnen auch schon so" - was würdest Du ihm antworten?

Egal ob Deine Antwort "ja" oder "nein" lautet, beantwortet das aber Deine Eingangsfrage schon zu 100%, oder...?

Den Schuh möchtest Du Dir nicht wirklich anziehen ...

Dem TE dürfte jetzt klar sein warum das Auto überhaupt verkauft wurde.

Ein aufgetretener Mangel wegen dem man schon erfolglos in der Werkstatt war, ist in meinen Augen zu 100% offenbarungspflichtig, selbst wenn dieser Mangel nur sprodisch auftritt.

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 31. Oktober 2019 um 00:32:52 Uhr:

Ich fürchte, da wirst Du nicht viel machen können. Das ist kein offensichtlicher Mangel, zumal er nicht einmal zuverlässig dauernd auftritt. Ein Nachweis, daß das vor dem Verkauf bestand ist da sehr schwer zu führen.

Da uns hier nicht bekannt ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt (gewerblich wäre wohl naheliegnder, wenn er zur Fehlersuche bereit ist), geschweige denn wann der Kauf stattfand, ist deine Aussage pauschal nicht korrekt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 31. Oktober 2019 um 09:12:44 Uhr:

Ein aufgetretener Mangel wegen dem man schon erfolglos in der Werkstatt war, ist in meinen Augen zu 100% offenbarungspflichtig, selbst wenn dieser Mangel nur sprodisch auftritt.

Sehe ich auch so. Zumidest, wenn er mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt und zu erwarten ist, dass er wieder kommt.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 31. Oktober 2019 um 08:02:08 Uhr:

Dem TE dürfte jetzt klar sein warum das Auto überhaupt verkauft wurde.

wobei wir nicht wissen:

ob der TE das Auto direkt vom Vorbesitzer gekauft hat, oder von einem Kiesplatz, wo die Inzahlungsnahmen irgendeines Autohauses paketweise reinkommen und - ohne dass der Händler die Autos kennt - schön aufpoliert an Endkunden verteilt werden?

Interessant wären die Eckdaten von dem Fahrzeug. Der Typ und das Modell muss dabei ja nicht genannt warden, falls der TE sich nicht zuviel outen möchte.

Es dürfte aber zur situationsgerechten Bewertung einen Unterschied machen, ob es sich um ein > 15 Jahre altes Fahrzeug mit > 250 tsd km handelt oder um ein 3-5 jähriges Fahrzeug mit unter 100 tsd km.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:59:55 Uhr:

Es dürfte aber zur situationsgerechten Bewertung einen Unterschied machen, ob es sich um ein > 15 Jahre altes Fahrzeug mit > 250 tsd km handelt oder um ein 3-5 jähriges Fahrzeug mit unter 100 tsd km.

Eigentlich nicht. Ein ruckelnder Motor dürfte immer ein Mangel sein (wenn wir nicht gerade von einem Trecker oder wirklich altem Vergaser-Oldtimer o.Ä. sprechen)

Jetzt rate mal, welcher Käufer ein Fahrzeug kauft, was extrem kurz in deinem Besitz war und vermutlich niccht im allerbesten Zustand ist. Dann hast du immer noch kein neues Auto, eine hübsche Summe Geld verbrannt und als Bonbon obendrauf vielleicht noch Ärger mit dem Käufer ... für das Geld kann man eventuell auch eine professionelle Fehlersuche machen lassen.

Mal zur Fehlersuche ... der Grundgedanke das ein Gutachter mitfährt ist garnicht so dumm... nur in elektroischer Form und günstiger;)

Heute gibt es doch über´s Neuland bluetooth obd doongels fürn 10er, das in Kombination mit einer kostenfreien oder wenig EURO kosten App und einfach mal eine Zeit lang wärend der Fahrt alle möglichen Daten tracken, evtl. sieht da einer mit Ahnung ganz schnell wo der Schuh drück/welche werte aus den Ruder laufen .... Heutzutage hat man die ganzen sensoren an Bord, also sollte man die auch zur Fehlersuche nutzen...

Hatte sowas auch mal, da hat sich sporadisch ein Temp-Sensor verabschiedet, konnte man sehen, alle paar km ist der Motortempsensor von ~88 auf -10 °C gesprunden, das hat die Steuerung natürlich verwirrt = kurzzeitig schlechter Motorlauf ...

Es wird aber doch wohl seine Gründe haben, dass der Verkäufer diese Probleme nicht selber "beseitigen wollte/hat" ??

Habe bisher nur einen "Ruckenden" Motor gesehen, wo zu wenig Oktan in Optimierte Fahrzeuge getankt wurde was dem motor garnicht gefallen hat -> Klopfen usw... naja logisch wenn man so im "Rennsport" fährt wo Leistung erwartet wird...

Es kann mehrere Ursachen haben, würde dir so doof es klingen mag an Anwaltliches Vorgespräch empfehlen.

Es kann ja nicht sein, dass man dir die Mängel verschweigt und sich am Ende drückt vor einer vernünftigen Diagnose/Reparatur...

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