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Fahrzeug nach Hause schleppen lassen (Unfall - Totalschaden)

Themenstarteram 17. März 2014 um 17:52

Hallo,

ich hatte vor einer Woche einen Unfall, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war, wurde es dann durch den ADAC in die nächste Werkstatt (1km) geschleppt. Dort wurde nun erstmal ein Gutachten erstellt, welches besagt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

So nun steht das Auto noch auf dem Hof der Werkstatt, wo nun auch jeden Tag Verbringungskosten fällig werden. Kann ich das Fahrzeug zu mir nach Hause abschleppen lassen (100km entfernt), da ich doch sowieso auf Totalschaden-Basis abrechne brauch das Fahrzeug dort ja nicht mehr zu stehen. Und wer würde das zahlen? (Versicherung des Unfallgegners, ADACPlus-Mitgliedschaft)

Vielen Dank schon Mal...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. März 2014 um 17:47

Für alle zur Info:

Der Fahrzeugrücktransport ist unproblematisch und steht mir auch zu. Das Auto wurde sofort abgeschleppt zum Wunschort!

Es kann jedoch auch passieren dass es nur per Sammeltransport kommt, dann kann es bis zu 2 Wochen dauern.

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Die erste bergung wurde schon von den gegner bezahlt ?

Themenstarteram 17. März 2014 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Das zahlst wohl du. Adac ist meistens nur 1x abschleppen kostenlos. Welchen tarif haste denn ?

Sonst wagen selber abschleppen .

Ich geh Mal davon aus, dass das 1. Abschleppen vom Unfallgegner und nicht vom ADAC bezahlt werden muss.

Bin ADAC-Plus Mitglied...

Wenn die Abrechnung auf Basis des Gutachtens erfolgt, wird das zweite Abschleppen nicht erstattet werden, da es dem Restwertaufkäufer egal ist, wo er den Wagen holt. Es ist also nicht erforderlich, den Wagen noch 100 km zu transportieren. 

 

Willst Du ihn selbst verwerten, ist der Transport Deine Aufgabe und daher auch nicht vom Gegner zu erstatten. 

 

Du solltest Dich mit dem Verkauf beeilen, denn wenn das Gutachten vorliegt, kann und muss das Fahrzeug verwertet bzw. vom kostenpflichtigen Stellplatz zügig entfernt werden. standgebühren werden nur für den  erforderlichen Zeitraum erstattet. 

http://www.brennecke.pro/.../...chleppkosten-nach-einem-Verkehrsunfall

Idr wird ein abschleppen zur nachsten werke bezahlt und kein zweiter.

Wenn die 1km abschleppen uber den gegner realisiert wurde. Kanbst du ja deine eigene adac leistung geltend machen.

Das wird der ADAC vermutlich auch nicht zahlen, da der Transport von Autowracks nicht zu den Club Leistungen gehört, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden soll. 

Hallo,

der ADAC schreibt u. a. folgendes:

3. Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall in Deutschland?

Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Unfall

liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer

Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat.

...

b) Abschleppen (ab der Haustüre):

Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in

Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.

Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,– € durch einen

ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten

Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden

Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernommen.

Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner

bis zu einem Betrag von 300,– €, wenn ein Transport zusammen mit

dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren werden

nicht transportiert.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/TuL_NeMo_01.14_Internet_V1_196758.pdf

Diese Leistung scheinst du bereits in Anspruch genommen zu haben.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 17. März 2014 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das wird der ADAC vermutlich auch nicht zahlen, da der Transport von Autowracks nicht zu den Club Leistungen gehört, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden soll. 

Wirtschaftlicher Totalschaden, heißt ja nicht Totalschaden.

Auszug aus ADAC-Leistungen:

Zitat:

Das ist passiert:

Ihr Fahrzeug fällt in Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus. Ihr gestohlenes Fahrzeug wurde wieder aufgefunden. Ein Rücktransport wird notwendig.

Das leisten wir für Plus-Mitglieder:

Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz

Übernahme der Abschlepp- und Einstellkosten

gemeinsamer Rücktransport von Ihnen und der berechtigten Insassen sowie des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands (Pick-up Service)

Themenstarteram 17. März 2014 um 18:23

Richtig, aber da die Abrechnung über die gegnerische Versicherung erfolgt, hat der ADAC ja vom Prinzip her noch nichts geleistet...

Außerdem handelt es sich bei dem Zitat nur um die Unfall-/Pannenhilfe des ADAC. Ich habe jedoch Anspruch auf den Fahrzeugrücktransport als PlusMitglied...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

der ADAC schreibt u. a. folgendes:

3. Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall in Deutschland?

Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Unfall

liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer

Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat.

...

b) Abschleppen (ab der Haustüre):

Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in

Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.

Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,– € durch einen

ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten

Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden

Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden von uns übernommen.

Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner

bis zu einem Betrag von 300,– €, wenn ein Transport zusammen mit

dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren werden

nicht transportiert.

http://www.adac.de/_mmm/pdf/TuL_NeMo_01.14_Internet_V1_196758.pdf

Diese Leistung scheinst du bereits in Anspruch genommen zu haben.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Richtig, aber da die Abrechnung über die gegnerische Versicherung erfolgt, hat der ADAC ja vom Prinzip her noch nichts geleistet...

Außerdem handelt es sich bei dem Zitat nur um die Unfall-/Pannenhilfe des ADAC. Ich habe jedoch Anspruch auf den Fahrzeugrücktransport als PlusMitglied...

Ob deine erste Annahme bezüglich der Abrechnung schlüssig ist kann ich nicht sagen, denn vermutlich hast du den ADAC beauftragt und der hat daraufhin eine Leistung für dich erbracht.

Beim zweiten hast du IMO nicht unrecht, das kann man so verstehen.

Es heißt aber "Ein Rücktransport wird notwendig." und über eine Notwendigkeit könnte man hier evtl. unterschiedlicher Auffassung sein.

Einfach mal beim ADAC so vortragen und sehen, was die antworten.

Alles außerhalb des ADAC hängt auch davon ab, ob du evtl. eine Mitschuld am Unfall trägst.

Es spielt keine Rolle, ob der ADAC "vom Prinzip her" noch nichts geleistet hat.

 

Entscheidend ist, ob es sich um eine versicherte Leistung handelt oder nicht. Und versichert ist eben der Abtransport von der Unfallstelle und nicht das Verbringen eines bereits abgeschleppten Fahrzeugs an einen anderen Ort.

 

Würde mich echt wundern, wenn die das übernehmen.

 

Aber ein Anruf in München macht Dich klüger.

 

 

Aus meiner Erfahrung (Plus-Mitgliedschaft) kann ich folgendes sagen...

Unfall (kein Totalschaden, aber nicht mehr fahrbereit): Der ADAC hat zunächst zur nächstgelegenen Werkstatt geschleppt. Da ich mein Fahrzeug aber wohnortnah reparieren lassen wollte, haben sie es (rollfähig) per Sammeltransport zu einer Werkstatt zu mir in der Nähe transportiert (ca. 500km). Das war in den Leistungen des ADAC enthalten, da zu diesem Zeitpunkt die Schuldfrage noch unklar war. Über die Hotline kein Problem.

Hallo Hafi,

es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen ADAC-Mitgliedschaft und der ADAC-Plus-Mitgliedschaft, die Schutzbriefleistungen enthält.

In der Plus-Mitgliedschaft ist u. a. folgendes versichert, worauf der TE richtigerweise hinweist:

Fahrzeug-Rücktransport

"Das ist passiert:

Ihr Fahrzeug fällt in Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus. Ihr gestohlenes Fahrzeug wurde wieder aufgefunden. Ein Rücktransport wird notwendig.

Das leisten wir für Plus-Mitglieder:

Organisation, Durchführung und Kostenübernahme des Rücktransports des Fahrzeugs an Ihren Wohnsitz

Übernahme der Abschlepp- und Einstellkosten

gemeinsamer Rücktransport von Ihnen und der berechtigten Insassen sowie des Fahrzeugs innerhalb Deutschlands (Pick-up Service)

Hinweis: bitte beachten Sie hier auch die Leistungsordnung für die Plus-Leistungen"

http://www.adac.de/mitgliedschaft/leistungen/

Liebe Grüße

Herbert

Evtl vergleichbar, bin mal in Norwegen mit nem Uralten Motorrad liegengeblieben, ADAC angerufen und zur nächsten Werkstatt schleppen lassen. Dort wurde festgestellt das Ventil abgerissen und es nicht mehr zu reparieren ist. Wurde dann nach Hause gefahren und das Mopped kam 3 Wochen später mit nem Sammeltransport, bezahlt hab ich nix....

Hi,

als Plus Mietglied sollte es funktionieren, ich denke der ADAC ist aktuell recht großzügig (Kundenbindung) :D

Gruß Tobias

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