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Fahrzeug neuzulassen , doch >>>fahrzeugschein fehlt<<< ??

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 9:25

Am Mittwoch wollte ich endlich mein neues gebrauchtes abgemeldetes Motorrad (Bj06) zulassen.

War aber ein totaler Reinfall,da ich keinen Fahrzeugschein für die Maschine habe und so Zulassung unmöglich ist.

Beim Kauf damals hat der Verkäufer gemeint,dass der Fahrzeugschein eigentlich nicht benötigt wird und so hab ich ihn auch nicht mitgenommen.

Der Verkäufer ist jetzt dummerweise auch noch für längere Zeit im Urlaub.

Ich hab keine Zeit und Lust nochmal zu warten und will das Motorrad endlich mal fahren können,

deshalb,

kann ich den Fahrzeugschein selber irgendwie verloren melden und einen neuen dann einen neuen bekommen oder kann das in dem Fall nur der Vorbesitzer.Bis auf den Fahrzeugschein hab ich alle anderen Papiere.

Beste Antwort im Thema

OK und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe?

Hauptsache etwas geschrieben.!

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Wenn das Moped abgemeldet ist, gibt es KEINEN Fahrzeugschein. Den bekommst Du bei der Zulassung.

 

Solltest Du den KFZ-Brief meinen so kannst Du diesen bei der Zulassungstelle neu beantragen Kosten je nach Amt 100.-€. Du mußt aber beweisen, daß das Teil DEINES ist und nicht evtl. nach sagen wir mal GEFUNDEN wurde.

 

Abgesehen davon ist es besser sich bei der ZUSTÄNDIGEN Zulassungsstelle zu erkundigen da es von Amt zu Amt verschieden gehandelt wird.

Was mir ein bischen aufstößt ist, daß Dich die Zulassungstelle welche Dich abgewiesen hat nicht aufgeklärt hat. Evtl. doch GEFUNDEN??

Hallo , Du brauchst zur Zulassung nur den KFZ-Brief , TÜV-Bescheinigung , evtl. AU-Bescheinigung ( ab EZ.89 ) und die Versicherungskarte , den neuen KFZ-Schein bekommst Du dann von der Zulassungsstelle , brauchst Du einen neuen KFZ-Brief , benötigst Du außerdem einen Kaufvertrag aus dem hervorgeht daß Du der Eigentümer bist , dann gibt es keine Probleme , gruß hanspool

OK und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe?

Hauptsache etwas geschrieben.!

Moment...wenn das Fahrzeug schon die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung) hat und abgemeldet ist und jetzt in einem neuen Kreis wieder zugelassen werden soll, dann braucht man definitiv die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein) mit Abmeldevermerk vom Vorbesitzer.

Wenn es noch angemeldet ist, braucht man das Teil 1 natürlich auch.

Sonst ist nix mit problemlosen Anmelden!

am 31. Juli 2009 um 10:58

Es gibt einen entscheidenen Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Dann geh nochmal zu deinem Straßenverkehrsamt und nimm eine andere Tante. VIelleicht hatte die erste was falsch verstanden.

 

Merle

Das "verloren" melden geht nur, wenn Du im Brief stehst.

Einzige Möglichkeit die ich sehe ist, mit Kaufvertrag und Brief zum Strassenverkehrsamt gehen, eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Du den Schein nicht erhalten hast und dieser auch verloren ist. Vieleicht lassen sie sich drauf ein. Normalerweise muss der eingetragene Eigentümer die eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn nicht, warten.

Im Gegensatz zu früher wird der Schein nämlich nicht mehr eingezogen und vernichtet, bei Abmeldung.

da das Bike Bj. 2006 ist geht es hier nicht mehr um Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sondern eben um die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Früher war es natürlich so, daß der Fahrzeugschein beim Abmelden vom Amt eingezogen wurde und beim Anmelden gab es einen neuen. Heute ist es aber so, daß man beim Abmelden die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem Abmeldevermerk gestempelt wieder mitbekommt.

Diese (WICHTIG!) ist unbedingt bei der Wiederzulassung dem Amt vorzulegen. Diese wird dann vom Amt eingezogen (steht ja noch die Daten des alten Halters drauf) und man bekommt eine neue ZB Teil I.

Der TE hat jetzt das Problem, daß er den Teil I vom Vorbesitzer nicht bekommen hat. Jetzt wird es kompliziert und ich zitiere mal aus den FAQ meiner zulassungsstelle:

--------------------

Falls Ihr Fahrzeugschein beziehungsweise Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen ist, benötigen Sie:

* einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

* falls der alte Fahrzeugschein bis zum 30.09.2005, das heißt nach altem Recht, ausgestellt wurde, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden! Grund: Dokumententausch!

* eine vom Halter unterschriebene Verlusterklärung, die mindestens beinhaltet, dass der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht hinterlegt, sichergestellt, beschlagnahmt oder gepfändet ist. Die Verlusterklärung kann vom Halter auch in der Zulassungsstelle abgegeben werden.

* ein Ausweisdokument des Fahrzeughalters, wenn er nicht persönlich erscheint

* den letzten HU-Bericht, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist

--------------------

@Schweisserin:

eine andere "Tante" (du meinst die Sachbearbeiterin dort?) wird da auch nix dran ändern können!

Bei uns ist die Verlusterklärung eine eidesstattliche Versicherung. Kostet 35 Euro. Das Abgeben der e.V..

Da ich Motorradanhänger verleihe, ist es nun schon zweimal vorgekommen, dass der Schein auf der Reise verlorenging. Daher kenn ich das Prozedere. :rolleyes:

am 31. Juli 2009 um 11:23

früher war das kein problem ein auto bzw motorrad ohne schein anzumelden....!!

da hat sich aber was anscheinend grundlegend geändert...!

er ist sehr wichtig....ohne schein, keine neue anmeldung bzw nur so, das der alte schein als verloren gemeldet wurde und dann muss die "letzte zulassungsstelle" dies bestätigen...!

dies ist aber so wie ich gehört habe ein längeres prozedere...!

so erklärte man mir es damlas, als ich den schein zuhause vergessen hatte...

also eig so wie es lawellyn beschrieben hat....

habe damals nicht so wirklich verstanden, wo das problem ist...früher gings doch auch so....

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 12:19

richtig ,

mir fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I .

Bei der Zulassungsstelle hat man mir gesagt ,dass der Vorbesitzer eine Eidesstaatliche Erklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei seiner Zulassungsstelle abgeben müsse,(hatte denen allerdings gleich erzählt ,dass ich den Schein vom Verkäufer/Vorbesitzer gar nicht erst bekommen hatte).

 

Also kann ich wohl gar nichts tun ?!? ,außer warten, selbst wenn ich behaupten würde,dass ich den Schein vom Vorbesitzer bekommen hätte,aber er schon gleich mal eben wieder mir verloren ging ?

Du gibst dabei eine eidesstattliche Versicherung ab. Dir ist ungefähr klar, was es bedeutet, dabei nicht die Wahrheit zu erklären?

Wie ich schon schrieb: hingehen, mit Kaufvertrag, in dem alle Fahrzeugdaten enthalten sind und die Sachlage schildern. Vieleicht lassen sie sich drauf ein, wenn Du an Eides statt versicherst, den Schein nicht bekommen zu haben und der Verkäufer längerfristig nicht auffindbar ist.

Ansonsten: Warten.

am 4. Juni 2015 um 12:47

Moin zusammen,

ich hab folgendes Problem(oder auch nicht)

Will Morgen mein umgebautes Bike zulassen und hab "nur" den fahrzeugbrief da ja damals bei Abmeldung der Schein eingezogen wurde(Januar 2005) , bzw in der grünen abmeldebscheinigung steht sogar drin "verloren/gestohlen" , kommt da als neu Besitzer irgendein Problem auf mich zu?

Sieht so aus als hätte der Vorbesitzer bei Abmeldung eben diesen Eid bereits geleistet!?

Zitat:

@Mr.Lustig6661 schrieb am 4. Juni 2015 um 14:47:53 Uhr:

Will Morgen mein umgebautes Bike zulassen und hab "nur" den fahrzeugbrief da ja damals bei Abmeldung der Schein eingezogen wurde(Januar 2005) ,

Der frühere »Schein« wird bei einer Außerbetriebsetzung nicht eingezogen, sondern entsprechend gestempelt und - zumindest in Neu-Ulm und im Oberallgäu - an den »Brief« geheftet. Im Schein ist die nächste HU vermerkt, diese wird dann bei einer erneuten Zulassung übernommen.

Zitat:

@Mr.Lustig6661 schrieb am 4. Juni 2015 um 14:47:53 Uhr:

bzw in der grünen abmeldebscheinigung steht sogar drin "verloren/gestohlen" , kommt da als neu Besitzer irgendein Problem auf mich zu?

Dann war er wohl bei der Außerbetriebsetzung nicht mehr vorhanden und der Vorbesitzer hat die zusätzlichen Kosten dafür schon berappen müssen.

Blöd ist es jetzt natürlich, wenn du keinen Nachweis für die HU hast. Denn die ist dann fällig.

Grüße, Martin

am 4. Juni 2015 um 14:51

hab die Maschiene die Woche vollabnehmen lassen, ist soweit alles an Dokumenten vorhanden.

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