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fahrzeug nicht umgemeldet
Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.
Beste Antwort im Thema
Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.
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76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von glucke53
Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.
Soweit mir bekannt entweder bis zum Datum der Zwangsabmeldung oder falls diese nicht möglich ist (Fahrzeug ist zb nicht auffindbar), bis zum Ende des Jahres, allerdings musst du dann wohl auch ordentlich Kündigen.
Ein Anruf bei deinem Versicherer dürfte das aber recht schnell und eindeutig klären
Grüße
Steini
Moin,
wenn Du schon Deine KFZ-Steuerabrechnung vom verkauften KFZ erhalten hast, kannst Du da erkennen, am welchen Tag das KFZ um-/abgemeldet wurde.
Hallo,
nein man kann es an der Abmeldung vom Finanzamt nicht erkennen, denn wie die Versicherung mir mitteilte erhält sie eine Nachricht vom Finanzamt das das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Diese Nachricht hat sie noch nicht erhalten also wird auch nicht abgerechnet laut Versicherung.
Die Versicherung teilte mir nur mit das sie dem Käufer einen Brief mit der Aufforderung zum abmelden und dem abschließen einer neuen Versicherung geschrieben hat.
Nach 1 Monat ohne Reaktion des Käufers wird von der Versicherung dann beantragt das Fahrzeug zwangsstillzulegen.
Wie lange dies dann dauert weiß ich leider nicht.
Mir gehts eigentlich nur darum nicht jahrelang für ein Auto die Versicherung zu bezahlen das nicht mehr in meinem Besitz ist. Die KFZ Steuer das weiß ich jetzt immerhin brauch ich nicht mehr zu zahlen. Wurde auch schon abgerechnet.
Zitat:
nein man kann es an der Abmeldung vom Finanzamt nicht erkennen, denn wie die Versicherung mir mitteilte erhält sie eine Nachricht vom Finanzamt das das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Das Finanzamt meldet nichts ab.
Das Finanzamt bekommt, wenn der Wagen ab- oder umgemeldet wurde, eine Meldung vom Straßenverkehrsamt. Erst dann bekommst du Geld zurück.
.......und das STVA erteilt der Versicherung eine elektronische Meldung welchen Tag das KFZ um-/abgemeldet ist.
Wenn Du eine Gutschrift (Abrechnung) vom Finanzamt erhalten hast, ist das KFZ bereits ab-/umgemeldet, sonst würde das Finanzamt Dir keine Abrechnung schicken.
Du kanst es mir glauben ich war mehrere Male bei der Zulassungsstelle und die haben mir immer wieder gesagt das das Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet ist und bis jetzt nicht umgemeldet wurde.
Warum das Finanzamt bei mir abgerechnet hat weiß ich nicht.
Melde das Fahrzeug selbst mit dem Kaufvertrag ab, setze deine Versicherung davon in Kenntnis, dass es verkauft und von dir abgemeldet wurde.
Die Meldung von der Kfz-Meldebehörde kommt teilweise verspätet bei der Versicherung an, bekommst aber rückwirkend eine Rückzahlung.
Mein Golf habe ich damals ummelden lassen von meiner Freundin, hab am selben Tag bei der Versicherung angerufen und dies gemeldet und 2 Tage später kam die Bestätigung, über die ordnungsgemäße Kündigung. Warum so schwer, wenn es auch einfach geht.
Wenn sich der neue Fahrzeughalter nicht um Anmeldung und Versicherung kümmert, legen die ihm das Auto über kurz oder lang still. Für Schäden vor der Abmeldung bist nämlich du verantwortlich. Für evtl. Straftaten würde ich nicht aufkommen wollen, da muss man einfach konsequent sein.
Wohin hast du den Wagen denn verkauft?
Käufer mit Wohnsitz in D?
Hatte das Prozedere vor ein paar Jahren schonmal gehabt und das war kein schönes Gefühl
Der Käufer hat den Wagen nach ca. 2 Wochen erst abgemeldet, erfahren hab ich es knapp einen Monat später.
Und für eine Zwangsstillegung muss man erstmal den Käufer bzw das Auto finden
Adresse im Kaufvertrag?
Ansonsten kann man vom schlimmsten ausgehen. Darauf hätte ich mich nicht eingelassen. Ist ja auch schwer sich vorher Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen zu besorgen
Wie um alles in der Welt soll ich das Fahrzeug jetzt noch selber abmelden benötige die Papiere und die Schilder dazu. Selbstverständlich habe ich eine Adresse im Kaufvertrag und die Adresse stimmt sogar. Auch Telefonnummer habe ich. Habe ja der Zulassungsstelle noch am Tage des Verkaufes einen Brief geschickt ( Einschreiben mit Rückschein) ebnso war ich bei der Versicherung und habe auch dort den Kaufvertrag vorgelegt. Werde aber morgen noch einmal zur Zulassungsstelle gehen und fragen ob es eine Möglichkeit gibt nur mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug abzumelden. Werde euch berichten was die sagen
Zitat:
Original geschrieben von glucke53
Wie um alles in der Welt soll ich das Fahrzeug jetzt noch selber abmelden benötige die Papiere und die Schilder dazu. Selbstverständlich habe ich eine Adresse im Kaufvertrag und die Adresse stimmt sogar. Auch Telefonnummer habe ich. Habe ja der Zulassungsstelle noch am Tage des Verkaufes einen Brief geschickt ( Einschreiben mit Rückschein) ebnso war ich bei der Versicherung und habe auch dort den Kaufvertrag vorgelegt. Werde aber morgen noch einmal zur Zulassungsstelle gehen und fragen ob es eine Möglichkeit gibt nur mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug abzumelden. Werde euch berichten was die sagen
Wo wohnt denn der Käufer? Wenn er in meiner Nähe wohnt, dreh ich heute gerne ne Runde und schau nach dem Wagen.
Ohne Brief und Schilder abmelden geht nicht. Aber schau hier:
In deinem Fall unter "Versicherungsschutz erloschen" bzw "Kfz-Steuer nicht bezahlt".
Zitat:
Werde aber morgen noch einmal zur Zulassungsstelle gehen
Dann nimm die Abrechnung vom Finanzamt mit und lass dir erklären, wieso du die Steuer zurück bekommen hast, obwohl der Wagen angeblich noch auf dich zugelassen ist.
Oder frag‘ beim Finanzamt nach, aufgrund welcher Meldung die Rückerstattung erfolgte.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Werde aber morgen noch einmal zur Zulassungsstelle gehen
Dann nimm die Abrechnung vom Finanzamt mit und lass dir erklären, wieso du die Steuer zurück bekommen hast, obwohl der Wagen angeblich noch auf dich zugelassen ist.
Oder frag‘ beim Finanzamt nach, aufgrund welcher Meldung die Rückerstattung erfolgte.
Genau das würde ich auch machen!
btw ist in den seltenen Fällen, in denen der Käufer das Fahrzeug nicht ab-/ummeldet die Steuer das Problem und nicht die Versicherung. Wenn Du die Steuer also schon zurück bekommen hast, mach Dir keine Gedanken, sondern teile Deinem Versicherer mit, dass sie eine Erwerberkündigung gem. §96VVG aussprecehn sollen. Dann sollte Dein Versicherungsvertrag spätestens in vier Wochen abgerechnet werden und der Erwerber hat ein Problem, da er ohne Versicherungsschutz im Strassenverkehr unterwegs ist.
Ich bin allerdings der Meinung von Corsadiesel, dass der Erwerber das Fahrzeug bereits ab-/umgemeldet hat, da Du sonst schlicht keine Steuer zurück erhalten hättest!
Zitat:
Original geschrieben von glucke53
Du kanst es mir glauben ich war mehrere Male bei der Zulassungsstelle und die haben mir immer wieder gesagt das das Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet ist und bis jetzt nicht umgemeldet wurde.
Warum das Finanzamt bei mir abgerechnet hat weiß ich nicht.
Das Finanzamt rechnet nur ab, wenn sie von der Zulassungsstelle eine Meldung erhalten haben.
Hier dürfte mal wieder die Rechte nicht wissen, was die Linke tut, wie in allen Verwaltungen.