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Fahrzeug ohne DPF gekauft

BMW 5er E61

Hallo Zusammen,
vor einem halben Jahr habe ich meinen E61 530d LCI gekauft, der Wagen lief super.
Im Fehlerspeicher kamen allerdings merkwürdige Meldungen, schlussendlich auch "Abgasgegendruck zu Niedrig" etc.
Der Verdacht bestätigt sich.... Der Wagen hat weder DPF noch KAT.
Verkauft wurde der Wagen ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung blablabla.
Nun steht der Tüv an.... Ich denke Rücktritt vom Kauf kann ich knicken, mit welchem Preis muss ich rechnen einen DPF samt KAT wieder einbauen zu lassen - samt Rückprogrammierung des Steuergerätes auf Serienzustand?
Grüße

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54 Antworten

Was sagt der Verkäufer?
Ohne Kat ohne DPF hat er Dir ein Fzg ohne BE verkauft.
RSV vorhanden?

Wenn das Fahrzeug wissentlich mit Mangel (und nichts anderes ist ein absichtlich ausgebauter DPF) verkauft wird, dann kannst du da sehr wohl was machen.
Ich würde allerdings einen Rechtsanwalt einschalten, und wäge die Kosten ab. Es gibt hier und dort auch mal günstige DPFs (wobei die Nachbauten nicht so gut sein sollen). Wahr. würde ich irgendwo im Netz einen Original gebrauchten holen, und dann wenns soweit ist, oder vorher schon, zum reinigen bringen. Kostet alles nicht die Welt!
Btw: Dein Fahrzeug wird neben dem ausgebauten DPF sicher auch noch eine andere Software haben, sonst müste nämlich auch dein Motor schlecht laufen, bzw. extrem Rußen. Das wäre dann noch ein verschwiegener Mangel.

Danke erstmal an euch.
Kaufvertrag war nur Handgeschrieben, als "Bastlerfahrzeug" wegen dem KM Stand wurde er verkauft... Ja war Dumm, ich weiß :)
RSV ist vorhanden, ja. Der Kauf war allerdings im Mai, bin ich da nicht etwas spät dran?
Ich dachte ich müsste ihm nachweisen, dass er den Mangel wissentlich verschwiegen hat - liege ich da falsch?
Ja, der hat auch andere Software, die Fehlermeldungen sind ziemlich wirr, Wagen läuft sonst aber gut. Rußt hier und da mal, stinkt aber auch ganz schön um ehrlich zu sein.
Wenn man ihn nicht ausliest könnte man meinen alles wäre in Ordnung.
Jedoch die DPF Temperatur ist definitiv merkwürdig, der Abgasgegendruck unplausibel und das Glühkerzensteuergerät kann er angeblich nicht ansteuern, Meldung zum Vorglühen kommt aber.
Alles ja ein Indiz, dass da dran rum gebastelt wurde.

Der Mangel muss wissentlich verschwiegen worden sein, ja.
Was man bspw. beweisen kann ist, wann die Software im Steuergeräte verändert wurde (KM Stand!). Das heißt, das ist dort leicht nachvollziehbar, ob du es warst, oder er es war. Und dann zu behaupten "wusste ich nicht" oder sonstige, wird dann schon schwer.
Und ja, du musst ihm das nachweisen. Er wird aber sicherlich mitbekommen haben, wenn jemand an seinem Auto einfach mal so die Software verändert + den DPF aufmacht und leer räumt. So ganz kostenlos wird die Aktion nämlich sicher auch nicht gewesen sein!
Das muss dir wie gesagt aber der RA sagen. Sowas kann zwar verjähren, ja, dürfte aber noch nicht verjährt sein.
In Zukunft: Kaufverträge nicht mehr Handschriftlich, und niemals als "Bastlerfahrzeug". Das könnte dir definitiv das Genick brechen, vorallem letzteres!

Japp, ansonsten muss ich es als Lehrgeld verbuchen.
Sau ärgerlich das Ganze, vor allem wenn ich erstmal in Vorkasse für Gutachter und Co treten muss.
Sollte dabei rum kommen dass ich keine Chance hab, mit welchen Kosten rechnest du? Einen gebrauchten DPF einbauen wäre für mich Handwerklich nicht das Thema, das Flashen müsste ich allerdings natürlich abgeben.

Wenn du dir einen DPF kaufst (gebraucht), würde ich den noch reinigen lassen. Dann die Software (jenachdem, ob du weiter gechippt fahren willst, oder nicht).
Würde ich veranschlagen:
DPF X Euro (je nach KM, Zustand, usw)
Reinigen (bspw. bei Barthen): 400 Euro
Software (Original): Bei BMW normalerweise 150 Euro fürs flashen der Steuergeräte.
Alternativ: (Original): Codierer mit BMW Software. Müsste man anfragen.
Alternativ: Chiptuner: 400-500 Euro fürs "normale" Chiptuning, was dem Motor bei guter Behandlung sicher auch nicht schadet.
Also nicht die Welt.

Hast du es nicht gemerkt am Klang vom auspuff das der keinen dpf mehr hat ?
Und frag mal einen Programmierer bei dir für das zurück flashen nehmen die meisten etwas für die Kaffee Kasse

Wenn jetzt der TÜV ansteht und der Verkäufer vor 2 Jahren bereits der Halter
war, dann ist er vor 2 Jahren durch den TÜV gekommen mit Kat und DPF.
Wenn es jetzt keinen KAT/DPF mehr gibt, dann bist Du zwar sicher, dass
er den ausgebaut hat aber der Nachweis ist trotzdem schwierig, da er nach
über einem halben Jahr sagen kann, ... bei Verkauf war der eingebaut.
Dann steht Aussage gegen Aussage.
Ein Blick unters Auto hätte ja auch genügt um festzustellen, dass der Topf
mal geöffnet wurde und/oder bestätigen lassen, dass der drin ist.
Auch das Ding sich als Bastel-Kiste verkaufen zu lassen bedeutet doch von
vorn herein, dass der Verkäufer nicht mal ein betriebssicheres Fahrzeug
übergeben muss. So zumindest meine Logik dazu, lass mich aber auch
immer gern eines besseren belehren.

Du kannst auch, wenn du einen TÜVler kennst, ohne DPF und Kat durch den TÜV kommen. Das ist nicht das riesen Problem. Die Software kann auch so geschrieben werden, das er sogar der Abgaßmessung stand hält. Alles kein Hexenwerk. So würde ich das jetzt also nicht sehen.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 2. Januar 2021 um 18:16:20 Uhr:


Wenn jetzt der TÜV ansteht und der Verkäufer vor 2 Jahren bereits der Halter
war, dann ist er vor 2 Jahren durch den TÜV gekommen mit Kat und DPF.
Wenn es jetzt keinen KAT/DPF mehr gibt, dann bist Du zwar sicher, dass
er den ausgebaut hat aber der Nachweis ist trotzdem schwierig, da er nach
über einem halben Jahr sagen kann, ... bei Verkauf war der eingebaut.
Dann steht Aussage gegen Aussage.
Ein Blick unters Auto hätte ja auch genügt um festzustellen, dass der Topf
mal geöffnet wurde und/oder bestätigen lassen, dass der drin ist.
Auch das Ding sich als Bastel-Kiste verkaufen zu lassen bedeutet doch von
vorn herein, dass der Verkäufer nicht mal ein betriebssicheres Fahrzeug
übergeben muss. So zumindest meine Logik dazu, lass mich aber auch
immer gern eines besseren belehren.

Genau so sehe ich das auch. Die Beweislast liegt auf der Seite des TE.

@Bmw_driver123, meinst du, das geht wirklich? Da halte ich die legale Lösung mit gebrauchten DPF irgendwie für besser

Nochmal zusammenfassend.
Das Fahrzeug ist mein erster Diesel, und beim normalen Fahrzeugcheck ist mir tatsächlich nichts aufgefallen.
Genau an dem Tag funktionierte mein Rheingold Laptop natürlich nicht, ich war aber natürlich heiß auf das Auto ;)

Der KAT und DPF wurde ausgebaut, ich denke rausgemeißelt und alles wieder zusammen geschraubt.
Ein Freund beschäftigt sich semi Professionell mit Softwareoptimierungen, der hatte sich die Software auch angeschaut - ohne Definitionsdateien konnten wir aber nur sehen, dass im Vergleich zur Serien Software einige Kennfelder genullt waren.
Wir hatten aber auch nicht die exakt gleiche Software, sondern vom 525d aus selbiger Generation.

Das mit dem TÜV ist so ne Sache, ich würde sicherlich irgendwen finden - allerdings suche ich schon nach meinem nächsten und will den Wagen ungerne so weiterverkaufen, zumal der Wagen mit Haufenweise Ausstattung und sehr gutem Zustand wirklich sonst tadellos ist.
Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag wegen Heck Parkschaden - also wahrscheinlich auch unwirksam.
Ich stelle es mir einfach sehr schwer vor es nachzuweisen, dass er es gewusst hat.

Was haltet ihr von den APS Teilen? Die werden ja im Netz wirklich für 250-350 OHNE Pfand verkauft?

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 2. Januar 2021 um 18:27:17 Uhr:



Zitat:

@GerhHue schrieb am 2. Januar 2021 um 18:16:20 Uhr:


Wenn jetzt der TÜV ansteht und der Verkäufer vor 2 Jahren bereits der Halter
war, dann ist er vor 2 Jahren durch den TÜV gekommen mit Kat und DPF.
Wenn es jetzt keinen KAT/DPF mehr gibt, dann bist Du zwar sicher, dass
er den ausgebaut hat aber der Nachweis ist trotzdem schwierig, da er nach
über einem halben Jahr sagen kann, ... bei Verkauf war der eingebaut.
Dann steht Aussage gegen Aussage.
Ein Blick unters Auto hätte ja auch genügt um festzustellen, dass der Topf
mal geöffnet wurde und/oder bestätigen lassen, dass der drin ist.
Auch das Ding sich als Bastel-Kiste verkaufen zu lassen bedeutet doch von
vorn herein, dass der Verkäufer nicht mal ein betriebssicheres Fahrzeug
übergeben muss. So zumindest meine Logik dazu, lass mich aber auch
immer gern eines besseren belehren.

Genau so sehe ich das auch. Die Beweislast liegt auf der Seite des TE.
@Bmw_driver123, meinst du, das geht wirklich? Da halte ich die legale Lösung mit gebrauchten DPF irgendwie für besser

Oh, so war das nicht gemeint. Ich meinte damit, das der Vorbesitzer auch ohne DPF und Kat durch den TÜV gekommen sein könnte, oder habe ich da was überlesen? Möglich ists wie gesagt. Bei uns gibts auch Institutionen, die gucken nicht so genau hin. Der TÜV hingegen bei uns ist schon ziemlich genau. Die sehen alles.

Für mich ists halt kein Beweis, das der Wagen das letzte mal noch den DPF drin hatte. Der einzige Beweis ist die Software die drauf ist, weil dort wie gesagt angezeigt wird, wann das Teil gechippt wurde.

Zitat:

@radrian schrieb am 2. Januar 2021 um 19:01:13 Uhr:


Nochmal zusammenfassend.

Was haltet ihr von den APS Teilen? Die werden ja im Netz wirklich für 250-350 OHNE Pfand verkauft?

Gar nichts. Wenn du den Wagen nicht lange fahren willst, dann rein damit. Wenn du den Wagen aber paar Jahre fahren willst, mach es besser nicht.

Das wirst du beim Verkauf übrigens erwähnen MÜSSEN was da alles passiert ist. Und wenn du ruhig schlafen willst, nimmst du wie gesagt einfach ein Originalteil. Sicher ist sicher. Auch das mit der Software wirst du erwähnen müssen.

Ich glaube spätestens dann ist dein Auto nur noch für Export zu gebrauchen, weil die meisten solche Spielchen nicht mitspielen. Das ist jetzt keine Kritik an dir, aber du hättest den Wagen sicher auch nicht in solch einem Zustand gekauft. Zurücksetzen ist halt so ne Geschichte. Der Wagen war ja trotzdem dann mal gechippt, und hatte definitv Mehrleistung gehabt.

Nicht nur AGR und DPF ist aktuell Off, deine Betriebserlaubnis auch.

Eine normale Polizei Kontrolle reicht und du bist am arsch.

Mal abgesehen davon hast du vom Händler gekauft?

Der darf nicht einfach die Gewährleistung ausschließen

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