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Fahrzeug privat kaufen, aber MwSt-Ausweis erhalten durch Leasing
Hallo Leute,
ich möchte mir privat ein recht kostspieliges Auto zulegen und habe von meinem Händler gehört, dass der Mwst-Ausweis erhalten werden kann, wenn ich das Fahrzeug lease. MwSt ausweisbar wäre bei einem evtl. Wiederverkauf praktisch.
Ich habe das Geld auf der "hohen Kante", d.h. Leasing ist nicht nötig und kostet ja auch Geld/Zinsen.
Er schlägt vor, dass ich 95% als Leasingsonderzahlung bezahle und die restlichen 5% über 3 Jahre lease.
Aber erstens müsste ich der Leasinggesellschaft dann vertrauen, dass Sie mir das Auto wirklich für den fixierten Preis verkauft in 3 Jahren.
Nehmen wir an das lässt sich vertraglich so festhalten, wo wäre denn der Sinn, denn die MwSt bliebe ja nur ausweisbar, wenn die Leasinggesellschaft das Fahrzeug dann an einen Dritten weiterverkauft statt an mich.
Das gibt aber bestimmt Komplikationen, bzw. die Leasing wird dafür wohl Gebühren oder einen Anteil verlangen.
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17 Antworten
Egal wie du es drehst, wenn du als Privatperson am Ende das Fahrzeug übernimmst, und nur dann kannst du es selbst ja verkaufen, fällt die Ausweisbarkeit der MWSt. weg.
Sie bleibt lediglich erhalten, wenn die Leasing das Fzg. an einen gewerblichen Abnehmer verkauft. Wenn die Leasing dann einen höheren Preis erzielt, als der kalkulierte Restwert war, dann freut sich die Leasing. Du hast da gar nichts davon.
mfg, Schahn
Ob die MwSt ausweisbar ist, interessiert Dich als Privatperson überhaupt nicht.
Das ist nur interessant wenn ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler bzw. einem gewerblichen Vorbesitzer an einen Gewerbetreibenden verkauft wird. Sobald da in irgendeiner Form eine Privatperson drin steckt hat sich das Thema erledigt. Wenn du nach dem Leasing das Auto privat übernehmen möchtest wars das mit der Ausweisbarkeit der Mehrwertsteuer.
Übrigens: Wenn du dss Auto eh übernehmen möchtest gibt es preisgünstigere Alternativen wie Leasingübernahme. Ich denke da an die klassische Finanzierung oder die flexiblere Ballonfinanzierung.
Edit: Ergänzend muß ich darauf hinweisen das, das was dein Händler gesagt hat, nicht nur Blödsinn ist, sondern, es wäre im Fall der Fälle, schlichweg kriminell (Steuerhinterziehuing). Den wer Ust ausweißt, MUSS diese auch abbführen Wer unberechtigt die Ust als Ausweißbar angiebt, begeht Steuerhinterziehung, da der gewerbliche Käufer diese als Vorsteuer in Abzug bringen kann. Da die ausgewiesene Ust nicht gezahlt wurde ist dieser Abzug wiederrum unberechtigt.
Und im Übrigen: Wie willst Du ein Auto verkaufen, was Dir garnicht gehört? Es ist ja schließlich nur "gemietet". Gehören tut es immer der Bank bzw. dem Leasingunternehmen. Du hast evtl. ein Vorkaufsrecht am Ende der Laufzeit aber zu welchem Preis? Leasing mit mehr oder weniger festem Übernahmepreis giebt es schon längst: Nennt sich 3 Wege oder Ballonfinanzierung. Da gewinnt aber eigentlich nur der Händler und der Hersteller und evtl. die Bank. Der Kunde nie.
Welcher private Verkäufer wird denn die MwSt. ausweisen? Wäre für ihn gleichbedeutend mit der Verpflichtung, die MwSt. auch ans Finanzamt abzuführen. Also würde er den Kaufpreis um die MwSt. erhöhen.
Gehen wir mal von 100.000,- € Kaufpreis aus, 95.000,- € zahlst du selbst und du würdest über 36 Monate einen Leasingvertrag abschließen? Glaubst du denn, eine Leasinggesellschaft würde das mitmachen?
Und wenn du später das Fahrzeug mit MwSt.-Ausweis verkaufen möchtest, würdest du quasi eine gewerbliche Nutzung behaupten und schon wärst du in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Nehmen wir mal ein 100.000-Euro-Auto im Leasing mit einer Sonderzahlung von 95.000 Euro und 200 Euro-Rate im Monat. Drei Jahre später sagt dir der Leasinggeber "Verkaufe ich dir nicht" und du schaust in die Röhre. Verlust von 50.000 Euro.
Wer die Wette eingeht braucht das Geld nicht und sollte das Ding einfach komplett kaufen und fertig.
@Schahn hat es doch deutlich gesagt. MwSt. ausweisbar geht nur bei gewerblichen Kunden, eine Privatperson muss immer den Bruttobetrag inkl. MwSt. bezahlen. Was Dein Händler da vorschlägt ist einfach mal Unsinn.
Wenn ich mal so fragen darf: Wo läge denn der Sinn einer solchen Aktion?
Teure Autos kannst du einfacher an Gewerbe verkaufen und die legen oft Wert auf einen MwSt.-Ausweis. Macht aber nur Sinn, wenn das Auto mit Ausweis nicht um die MwSt. teurer ist, als das ohne.
Wobei nüchtern betrachtet für einen Gewerbetreibenden der Gebrauchtkauf selten Sinn macht, da der Privatanteil nach dem Bruttolisten-Neupreis berechnet wird.
Dankeschön.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. September 2020 um 18:26:57 Uhr:
Teure Autos kannst du einfacher an Gewerbe verkaufen und die legen oft Wert auf einen MwSt.-Ausweis. Macht aber nur Sinn, wenn das Auto mit Ausweis nicht um die MwSt. teurer ist, als das ohne.
Wobei nüchtern betrachtet für einen Gewerbetreibenden der Gebrauchtkauf selten Sinn macht, da der Privatanteil nach dem Bruttolisten-Neupreis berechnet wird.
Genau das ist der Punkt. Das Fahrzeug kostet ca. 200.000 Euro zzgl. MwSt, d.h. 32.000 Euro MwSt.
Könnte ich es in 3 Jahren mit "MwSt ausweisbar" verkaufen, dann wären die Absatzchancen größer (bspw. auch ins Ausland).
Nochmal: Du als Privatperson kannst es nicht mit ausweisbarer MWSt. verkaufen!
Zudem gehört dir das Fahrzeug ja auch nicht, sondern der Leasinggesellschaft. Wenn diese es dir verkauft, ist die Ausweisbarkeit weg.
Und im übrigen: Was interessieren dich die „Absatzchancen“ denn überhaupt? Das ist ja u.a. Sinn von Leasing, dass man sich um sowas eben nicht kümmern muss.
Mir sind deine Intentionen immer noch nicht so recht klar
mfg, Schahn
Wie gesagt: die ganzen Überlegungen sind Blödsinn.
Die Möglichkeit des MwSt Ausweises besteht bei Dir als Privatperson nicht.
Thema durch.
Wenn es denn möglich wäre, wäre es auch nicht sinnvoll. Gebrauchtwagen lohnen sich in Deutschland nicht für Gewerbetreibende. Thema Ausland: für Osteuropa ist das Auto uninteressant da viel zu teuer. Wer sich sowas dort leisten kann, kauft neu.
Da wären nur die Gewerbetreibenden in z.b. BeNeLux oder Frankreich. Evtl. Noch Österreich. Und ob die das wollen?
Das Problem ist ziemlich einfach zu beschreiben und in 14 c Abs. 2 UStG geregelt:
Als Privatmann kann er durchaus die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugverkauf ausweisen, Betonung auf "kann". Mag für ihn die Verkaufschancen zwar erhöhen, hat nur die unangenehme Folge, dass er die gesamte ausgewiesene Mehrwertsteuer ans zuständige Finanzamt abführen "darf".
Und dummerweise steht dem Rechnungsempfänger trotzdem kein Vorsteuerabzug zu. Der wird dann diesen Betrag als Schadenersatz geltend machen.
Bringt ihm also mit etwas Pech auch nichts, wenn er den Kaufpreis um die auszuweisende MwSt. zuvor erhöht.
"Und im übrigen: Was interessieren dich die „Absatzchancen“ denn überhaupt? Das ist ja u.a. Sinn von Leasing, dass man sich um sowas eben nicht kümmern muss."
Macht bestimmt Sinn, das Auto zu 95% selbst zu bezahlen, die restlichen 5% per Leasing und denen dann den Verkauf überlassen.
95k anzahlen Bei 100k Wert macht keinen Sinn außer der Wagen wäre am Ende der Laufzeit quasi nichts mehr wert.
Ferrari bietet z.B. Restwert Leasing für Privatpersonen an um die UST zu erhalten, da sich das Finanzamt leider sträubt solche Autos als Firmenwagen laufen zu lassen. Mit dem Modell werde ich auch meinen Tributo anschaffen der im Frühjahr kommt.
Ich habe im Bekanntenkreis auch nur eine Person die es geschafft hat ihre Ferraris als Firmenwagen laufen zu lassen. Mein ehemaliger Bentley war auch schon ein immenser Kampf mit dem Finanzamt.