ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug selbst über den ADAC abgedeckt oder nur der Fahrer?

Fahrzeug selbst über den ADAC abgedeckt oder nur der Fahrer?

Themenstarteram 22. März 2012 um 1:38

Moin, moin.

Da ich jetzt nach langem wieder ein Auto habe, wollte ich gleich die ADAC Mitgliedschaft beantragen.

Jedoch meinte mein Bruder, dass ich es nicht müsste denn es sieht folgendermaßen aus:

Mein Bruder ist ADAC mitglied.

Ich lasse mein Auto bei meinem Bruder als 2. Wagen bei der Versicherung laufen.

Er ist also auch auf dem Fahrzeugschein als Besitzer eingetragen.

Mein Bruder meinte dass dann alles über Ihn geht, da er ja als Besitzer des Fahrzeuges eingetragen ist und er ja ADAC mitglieg ist.

Stimmt das so?!

Beste Antwort im Thema

Hallole Zusammen

Ich stehe zur Plus Mitgliedschaft und bin zufrieden seit ich dabei bin.. und diese angeboten wird..

Klasse Sache und Danke an den ADAC

Zu dem ganzen Kuddelmuttel ist folgendes ergänzend und vereinfacht zu sagen. ich bin seit vielen Jahren Plusmitglied und die Tochter meiner Besten Hälfte ( nicht von Mir also ) fährt auf meiner Zulassung mein Zweitfahrzeug weil die sich kein eigenes Fahrzeug leisten kann. durch die Eintragung im Fz Schein auf mich als Plusmitglied ist auch dieser Wagen geschützt und das mußte leider auch schon im Anspruch genommen werden. Hat immer gut geklappt egal wer zum Zeitpunkt der Panne der Fahrer war.

Wenn man wegen möglicher Eigentumsgeschichten probleme sieht oder hat sollte man das lassen.

Zille ich weis ja nichts über deine Familiären Umstände und will es anhand deiner Ausführungen auch

nicht wissen. Vom Prinzip nicht falsch, aber wenn ich vermuten muß das mein Bruder mich übern Tisch zieht dann mache ich sowas nicht. Solange der Brief in meinem Tresor liegt bin ich der Besitzer egal auf wen die kiste zugelassen ist, wenn blöd läuft wird halt abgemeldet Fahrzeugschein Verlustig fertig .

Opa hat immer gesagt : man geht immer von der eigenen Lumperei aus oder der eigenen Denlweise.. oder anderst formuliert...wer solch ein Verhalten von anderen erwartet ist ist meist auch nicht besser..

Jol.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 22. März 2012 um 5:29

So, jetzt erstmal langsam bevor gleich das große Durcheinander anfängt:

Zitat:

Original geschrieben von EthanHunt

Da ich jetzt nach langem wieder ein Auto habe, wollte ich gleich die ADAC Mitgliedschaft beantragen.

Ansich ne gute Sache. Gibts bei anderen Organisationen (ACE) oder deiner Versicherung auch günstiger.

Ich lasse mein Auto bei meinem Bruder als 2. Wagen bei der Versicherung laufen.

Er ist also auch auf dem Fahrzeugschein als Besitzer eingetragen.

Seit wann wird der Versicherungsnehmer im Fahrzeugschein eingetragen? Besitzer bist immer du. Der Besitzer ist die Person, die die tatsächliche Herrschaft über das Auto hat (also der, der damit durch die Gegend fährt und die Schlüssel hat).

Mein Bruder meinte dass dann alles über Ihn geht, da er ja als Besitzer des Fahrzeuges eingetragen ist und er ja ADAC mitglieg ist.

Dein Bruder kann kein Besitzer sein, solange du mit dem Auto fährst.

Wenn du deinen Bruder als Eigentümer eintragen lassen möchtest bedenke auch folgendes: Wenn es zwischen deinem Bruder und dir mal nicht so gut läuft, kommst du nicht an dein Auto. Wenn aus welchen Gründen auch immer bei deinem Bruder zu Pfändungen kommt, ist das Auto vielleicht futsch. Passiert deinem Bruder was (was hoffentlich nie passiert), kommst du auch nicht mehr an dein Auto.

Mfg Zille

am 22. März 2012 um 6:09

Hallo Ethan-Hunt,

mein Dad hat eine ADAC Plus Mitgliedschaft, mein Auto ist sein 2. Wagen und da ich zur Familie gehöre habe ich ne eigene Karte in diesem Vertrag.

Hier kurz der Text der ADAC Seite:

Zitat:

ADACPlusMitgliedschaft

Die ADACPlusMitgliedschaft ist eine Kombination der klassischen ADAC Mitgliedschaft und den Leistungen des ADAC-Euro-Schutzbriefes (PlusLeistungen).

Umfassender Schutz für Menschen, die häufig unterwegs sind: Schutz auf allen Reisen, egal welches Verkehrsmittel Sie benutzen

Sicherheit für die ganze Familie

Gültig für alle Fahrzeuge, auch Geschäftswagen oder geliehene Fahrzeuge

Weltweit sicher durch Leistungen in Deutschland, Europa und weltweit

Wenn dein Bruder das hat, oder darauf upgradet, könnte das funktionieren.

Einfach mal beim ADAC nachfragen, hatte mit meinem alten Golf nie Probleme in Bezug auf den ADAC und alle Fragen wurden nett beantwortet.

Oder wie och schon geschrieben mal Alternativen anschaun.

am 22. März 2012 um 7:39

Das mit der Plus-Mitgliedschaft kann ich so bestätigen.

Aber es wurden bei Euch Begrifflichkeiten durcheinander gebracht. Eigentümer, Halter, Besitzer, Fahrer und Versicherungsnehmer können bis zu fünf verschiedene Leute sein.

Begriffsklärung:

Der Eigentümer ist der, der die rechtliche Gewalt über das Fahrzeug hat. Bei Kreditfinanzierungen oder Leasing ist es idR die Bank.

Der Halter ist der, dessen Name in den Fahrzeugpapieren steht.

Der Besitzer ist der, der bestimmt, was im Moment mit dem Fahrzeug geschieht, wo es hinfahren soll oder nicht. Beispiel: Der Chef, der den LKW zum Kunden schickt oder sich chauffieren läßt.

Der Fahrer ist der, der am Steuer sitzt.

Der Versicherungsnehmer ist der, auf den das Fahrzeug versichert ist.

Halter und Versicherungsnehmer sind meistens die selbe Person. Versicherungen lassen sich das meist zusätzlich bezahlen, wenn es zwei verschiedene Personen sind. Bei uns war es beim rosa Panda so, daß Versicherungsnehmer und Halter zwei verschiedene Leute waren.

Also die klassiche ADAC-Mitgliedschaft ist personengebunden, d.h. wenn jemand anders mit deinem Auto fährt kann er die Leistungen des ADAC nicht nutzen.

Bei der Plus Mitgliedschaft sieht es dagegen so aus:

"Es werden alle Leistungen der klassischen ADAC Mitgliedschaft für Sie sowie alle Leistungen der ADACPlusMitgliedschaft für die ganze Familie erbracht." (www.adac.de)

Soweit ich das herauslese sind also die Leistungen der klassichen weiterhin personengebunden und die Zusatzleistungen der Plus wie z.B. Krankenrücktransport etc. gelten für die ganze Familie.

Hallole Zusammen

Ich stehe zur Plus Mitgliedschaft und bin zufrieden seit ich dabei bin.. und diese angeboten wird..

Klasse Sache und Danke an den ADAC

Zu dem ganzen Kuddelmuttel ist folgendes ergänzend und vereinfacht zu sagen. ich bin seit vielen Jahren Plusmitglied und die Tochter meiner Besten Hälfte ( nicht von Mir also ) fährt auf meiner Zulassung mein Zweitfahrzeug weil die sich kein eigenes Fahrzeug leisten kann. durch die Eintragung im Fz Schein auf mich als Plusmitglied ist auch dieser Wagen geschützt und das mußte leider auch schon im Anspruch genommen werden. Hat immer gut geklappt egal wer zum Zeitpunkt der Panne der Fahrer war.

Wenn man wegen möglicher Eigentumsgeschichten probleme sieht oder hat sollte man das lassen.

Zille ich weis ja nichts über deine Familiären Umstände und will es anhand deiner Ausführungen auch

nicht wissen. Vom Prinzip nicht falsch, aber wenn ich vermuten muß das mein Bruder mich übern Tisch zieht dann mache ich sowas nicht. Solange der Brief in meinem Tresor liegt bin ich der Besitzer egal auf wen die kiste zugelassen ist, wenn blöd läuft wird halt abgemeldet Fahrzeugschein Verlustig fertig .

Opa hat immer gesagt : man geht immer von der eigenen Lumperei aus oder der eigenen Denlweise.. oder anderst formuliert...wer solch ein Verhalten von anderen erwartet ist ist meist auch nicht besser..

Jol.

am 22. März 2012 um 8:38

Das ist eigentlich ganz einfach:

 

Standard-ADAC-Mitlied: Fahrer ist (egal in welchem Auto) versichert

Ist Deine Bruder Standard-ADAC-Mitglied, ist nur er in (irgend) einem Auto versichert. Seine Autos sind damit auch nur abgedeckt, wenn er selber damit fährt.

 

ADAC-Plus-Mitglied: Fahrer und seine Fahrzeuge sind versichert

Ist Dein Bruder ADAC-Plus-Mitglied, ist er in jedem Auto versichert und zusätzlich sind alle seine Autos abgedeckt. Das heißt, wenn Du mit seinem Zweitwagen unterwegs bist, bist Du im ADAC-Schutz mit drin.

 

Das ganze kann noch um Partner/Kinder erweitert werden, so dass diese auch immer abgesichert sind - spielt hier aber keine Rolle.

am 22. März 2012 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zu dem ganzen Kuddelmuttel ist folgendes ergänzend und vereinfacht zu sagen. ich bin seit vielen Jahren Plusmitglied und die Tochter meiner Besten Hälfte ( nicht von Mir also ) fährt auf meiner Zulassung mein Zweitfahrzeug weil die sich kein eigenes Fahrzeug leisten kann. durch die Eintragung im Fz Schein auf mich als Plusmitglied ist auch dieser Wagen geschützt und das mußte leider auch schon im Anspruch genommen werden. Hat immer gut geklappt egal wer zum Zeitpunkt der Panne der Fahrer war.

Gut und schön, hat aber nicht viel mit dem Problem des TE zu tun. Normalerweise beziehen sich Familienversicherungen auf die eigene Familie die man Gegründet hat. Sprich, wenn der Vater des TE im ADAC wäre, wären beide Brüder mitversichert. Der Bruder gehört aber nicht zur Familie des TE. Dazu gehören die Ehefrau des TE und dessen Kinder.

Sonst würde ja Opa Heinz in den ADAC und die ganze Sippschaft samt Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und was es sonst noch so gibt mitversichern.

 

am 22. März 2012 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zille ich weis ja nichts über deine Familiären Umstände und will es anhand deiner Ausführungen auch nicht wissen. Vom Prinzip nicht falsch, aber wenn ich vermuten muß das mein Bruder mich übern Tisch zieht dann mache ich sowas nicht.

Ach bei uns läuft alles super. Trotzdem hast du auch als bester Bruder der Welt keinen Einfluss darauf was ein andere Mensch macht. Wenn es um Geld geht hört bei vielen die Familie ganz schnell auf. Google mal nach Erbstreitigkeiten. Genauso kannst du einem Menschen immer nur vor den Kopf sehen. Auch wenn es der eigen Bruder ist.

am 22. März 2012 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Seit wann wird der Versicherungsnehmer im Fahrzeugschein eingetragen? Besitzer bist immer du. Der Besitzer ist die Person, die die tatsächliche Herrschaft über das Auto hat (also der, der damit durch die Gegend fährt und die Schlüssel hat).

Dein Bruder kann kein Besitzer sein, solange du mit dem Auto fährst.

Besitzer, also der Eigentümer ist immer der, der den Wagen auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle eintragen lässt, wer am ende damit fährt ist Wurst.

Ich bin 15Jahre LKW gefahren und hier war ich kein Besitzer, mein Chef ist hier nie mit dem LKW gefahren und hatte hierfür seine Fahrer eingestellt. Kam hier irgendwelche Bußgelder oder so, wurde er als Besitzer angeschrieben, wo er uns dann als Fahrer benennen musste.

Also in deinem Beitrag hast du was durcheinander gebracht, der Rest ist aber richtig.

@TS

Versicherungs bedingt musst du dein Bruder nicht ins Brief eintragen lassen, den Wagen kannst du auf deinem Namen eintragen und die Versicherung über ihn laufen lassen.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Seit wann wird der Versicherungsnehmer im Fahrzeugschein eingetragen? Besitzer bist immer du. Der Besitzer ist die Person, die die tatsächliche Herrschaft über das Auto hat (also der, der damit durch die Gegend fährt und die Schlüssel hat).

Dein Bruder kann kein Besitzer sein, solange du mit dem Auto fährst.

Besitzer, also der Eigentümer

Eben nicht Besitzer ist nicht immer Eigentümer. zB kann man sagen, ich besitze eine Mietwohnung. Der Eigentümer ist mein Vermieter!

am 22. März 2012 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Besitzer, also der Eigentümer ist immer der, der den Wagen auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle eintragen lässt, wer am ende damit fährt ist Wurst.

Hör bitte auf hier irgendwas zu schreiben was völliger Unsinn ist. Der Eigentümer kann Besitzer sein, muss es aber nicht. Wenn du auf deinen LKW kletterst, ist der Spediteur der Besitzer. Du bist aber der Eigentümer.

Mach dich mal über Besitz und Eigentum schlau.

am 22. März 2012 um 10:22

Ja ist in der Tat etwas verwirrend die ganze Sache.

Zitat:

Vom Eigentum zu unterscheiden ist der Besitz, der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht. Bei Miete oder Leihe fallen Eigentum und Besitz regelmäßig auseinander. Wenn der Besitzer nicht durch einen formalen Vertrag (z. B. Mietvertrag) geschützt ist, kann der Eigentümer die Herausgabe einer Sache (z. B. von einem Finder oder Dieb) verlangen. Im Mietvertrag wird der Mieter Besitzer, der Vermieter bleibt jedoch Eigentümer. Der Mieter erhält also die tatsächliche Sachherrschaft, kann aber den gemieteten Gegenstand nicht als Aktivposten (Vermögen) in seiner Bilanz verbuchen. Dies kann nur der Vermieter (Eigentümer).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum

Aber wie auch immer, der Bruder muss nicht den Wagen auf seinem Namen zulassen lassen, es reicht aus wenn die Versicherung auf sein Namen läuft. Nur dass nicht alle Versicherungen abweichende Fahrzeughalter zulassen.

Themenstarteram 22. März 2012 um 10:24

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen und sehr, sehr informativen Antworten! :)

Aber mir scheint es so, dass aus den Antworten nicht zu 100% hervorgeht, ob mein

Auto jetzt versichert ist. (Wegen ''Familie'' ist zwar mein Bruder, aber nicht ''Familie'' in dem Sinn,

wie wenn ich sein Kind wäre.)

Deshalb frag ich jetzt gleich nochmals beim ADAC nach.

am 22. März 2012 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von EthanHunt

Deshalb frag ich jetzt gleich nochmals beim ADAC nach.

Das ist vermutlich das sinnvollste was du machen kannst ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug selbst über den ADAC abgedeckt oder nur der Fahrer?