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Fahrzeug verkauft, Geld Cash erhalten, Neuer Besitzer holt Fahrzeug nicht ab
Bräuchte hier einen Rat:
Hab mein Auto für unter 1000 Euro verkauft - angemeldet, mit einem Jahr Tüv, aber Motorschaden. Käufer hat direkt cash gezahlt, Schlüssel und Papiere genommen, und gesagt, er hole das Fahrzeug am Wochenende. Fahrzeug steht mit meinem Parkausweis in der Innenstadt.
Wochen später steht das Fahrzeug noch da, Käufer vertröstet mich. Welche Optionen habe ich? Sollte natürlich möglichst wenig Aufwand sein.
Was passiert ,wenn ich einfach (mein) Nummernschild abmache? Dann macht das Ordnungsamt Terz, das Ding wird abgeschleppt, ich werde anhand der Rahmennummer als Besitzer ermittelt, ich sage dass das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat?
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18 Antworten
Da Du die ZB1 nicht hast, kannst Du den Wagen nicht abmelden.
Hast du einen Kaufvertrag mit Auweisdaten / Adresse des Käufers?
Wie kommt man auf die Idee eine 100€ Karre mit Motorschaden angemeldet zu lassen?
Welchen Sinn macht das denn?
Ich würde meine Versicherung und meine Zulassungsstelle informieren, die Nummernschilder abschrauben und fertig.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag?
Dann nicht dein Problem!
Du hast keinen Kaufvertrag?
Dann Problemchen.
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 23. Dezember 2021 um 21:33:35 Uhr:
Wie kommt man auf die Idee eine 100€ Karre mit Motorschaden angemeldet zu lassen?
Welchen Sinn macht das denn?
Vermutlich weil kein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist und das Fahrzeug nicht unangemeldet im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.
Zitat:
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 23. Dezember 2021 um 21:33:35 Uhr:
Wie kommt man auf die Idee eine 100€ Karre mit Motorschaden angemeldet zu lassen?
Welchen Sinn macht das denn?
Vermutlich weil kein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist und das Fahrzeug nicht unangemeldet im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.
Nicht ganz, der Motorschaden war noch nicht lang, und das Fahrzeug fährt schon noch, es macht halt Klack-Klack-Klack (V6, schätze eine Reihe Ventile ist falsch, die anderen arbeiten noch, aber keine Ahnung). Wie gesagt, es war unter 1000, nicht unter 100. Fahrzeug ist eigentlich schon schön wenn man ne Bühne hat um es selbst zu machen. Darum nicht abgemeldet, sondern gehofft, ich verkaufe es mit Nummernschild und bin die Geschichte ohne großen Aufwand los.
Kaufvertrag gibt's natürlich keinen. Anfängerfehler...
Gibt's noch konstruktive Tips oder muss ich auf den guten Willen des Käufers hoffen?
Dann hast du jetzt ein Problem und kannst nur noch beten.
Frohe Weihnachten
Hi
da kannst du halt nur dem Käufer eine angemessene Frist setzen zur Abholung (10 Tage) und schon gleich schreiben , dass alle Kosten die danach anfallen zu seinen Lasten gehen.
Klar muss das per Einschreiben an den gehen (Nachweisbar)
Wenn es blöd kommt, will er genau das du den Wagen sozusagen entsorgst und dann kommt er ja wo ist der Wagen (Ausreden gibt es genug )warum er ihn nicht abholen konnte.Und dann macht er dir eine Rechnung auf wie war schon Verkauft für .. Transportkosten ,seine Zeit usw.Weil es ist ja sein Wagen .
Also alles schön Nachweisbar schreiben mit Frist und dann halt Zwangsabmeldung .
Ich hoffe der TE hat die Daten vom Käufer.
Zitat:
@Captain_Badluck schrieb am 23. Dezember 2021 um 20:09:44 Uhr:
Käufer hat direkt cash gezahlt, Schlüssel und Papiere genommen, und gesagt, er hole das Fahrzeug am Wochenende.
Hat er dabei das Wochenende konkretisiert?
Wenn er keine Daten hat , kann er m.M.nach nurnoch Schadensbegrenzung üben.
Wäre ich in der Situation des TE würde ich Zul.Stelle, Polizei, Ordnungsamt, Versicherung den Ablauf und Fall jeweils schriftlich schildern und zukommen lassen, damit man zumindest seine notwendigsten Mindestpflichten nachweisbar erfüllt hat
Zitat:
@Captain_Badluck schrieb am 23. Dezember 2021 um 20:09:44 Uhr:
Käufer vertröstet mich.
Hast du ihm bereits Fristen zur Abholung gesetzt?
Zitat:
@Captain_Badluck schrieb am 24. Dezember 2021 um 15:27:20 Uhr:
Zitat:
Vermutlich weil kein Stellplatz auf privatem Grund vorhanden ist und das Fahrzeug nicht unangemeldet im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.
Nicht ganz, der Motorschaden war noch nicht lang, und das Fahrzeug fährt schon noch, es macht halt Klack-Klack-Klack (V6, schätze eine Reihe Ventile ist falsch, die anderen arbeiten noch, aber keine Ahnung). Wie gesagt, es war unter 1000, nicht unter 100. Fahrzeug ist eigentlich schon schön wenn man ne Bühne hat um es selbst zu machen. Darum nicht abgemeldet, sondern gehofft, ich verkaufe es mit Nummernschild und bin die Geschichte ohne großen Aufwand los.
Kaufvertrag gibt's natürlich keinen. Anfängerfehler...
Gibt's noch konstruktive Tips oder muss ich auf den guten Willen des Käufers hoffen?
Kein Kaufvertrag??? Dann mal viel Spaß bei der Gewährleistung in den nächsten zwei Jahren
Na ja, nun malt mal nicht den Teufel an die Wand….
Da haben sich halt 2 etwas lockere Unbedarte gefunden.
Oder glaubt wirklich jemand ernsthaft der Käufer verlangt nun vom Verkäufer die Reparatur des Motorschadens auf dessen Kosten, weil die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Weil Nur mündlicher Kaufvertrag ?
Vllt war der Käufer nur am Fahrzeugbrief interessiert...
Gruß jaro