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Fahrzeug wurde beschädigt wie weiter vorgehen

Hyundai i30 3 (PDE)
Themenstarteram 4. November 2020 um 11:09

Servus leute, mein Fahrzeug wurde am Freitag letzte Woche beschädigt, mein auto war geparkt, zum Glück hat der verusacher die Polizei angerufen. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen. Meine Frage ist jetzt wie es weiter geht. Ich hatte noch nicht einen unfall und kenne mich gar nicht damit aus, befinde.mich auch alleine in deutschland und möchte nicht bei Freude nach Ratschläge Fragen. Ich habe am Samstag dann mit der Polizei telefoniert die haben mir die Kontaktdaten von dem verusacher gegeben ich fand aber schon da seltsam das die mir die Daten von dem Verusacher gegeben haben und nicht von dem Fahrzeughalter weil die Versicherung ist ja von dem Fahrzeughalter. Naja trozdem habe ich dann die Person (verusacher) angerufen er ging bis heute nicht ran. Jetzt vor 5 min hat er mich kurz angeschrieben und gesagt das er spätestens am Freitag mir die Vers. Nummer geben wird. Meine Frage wie soll ich vorgehen?kann ich jetzt in die Werkstatt odr was mache ich? Sorry für eventuell blöde Frage aber ich kenne mich wirklich gar nicht aus und kann auch nicht so gut deutsch. Kenne keiner der mir so die "Augen aufmachen"kann. Ich danke euch schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 17:10:02 Uhr:

Ich muß Dir widersprechen, die gegnerische Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, den man auch an das Auto lassen muß. Sie kann das einfordern, muß es aber nicht.

Auch bei der Beauftragung eines Gutachters bei Bagatellschäden muß ich widersprechen. Es gibt im Netz genügend Gerichtsurteile hierzu.

Du darfst hier widersprechen wie Du magst. Hier herrscht ja Meinungsfreiheit. Ändert aber nichts daran, dass das völlig falsch ist was Du da schreibst. Offenbar bist Du nicht mit der Unfallregulierung vertraut. Macht natürlich nichts. Es ist allerdings nicht sinnvoll, als Laie auf seiner unbewusst unzutreffenden Ansicht zu beharren und Hilfesuchenden dieses Nichtwissen selbstsicher als Weisheit darzustellen. Hier sind ja auch einige fachkundige Leute unterwegs und da nerven solche sinnlosen Ping-Pong-Diskussionen nur. ;)

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Ich hab dein Thema mal verschoben, weil es ja kein spezielles Hyundai Thema ist.

Du hast echt großes Glück, dass sich der Verursacher bei der Polizei gemeldet hat.

Üblicherweise: Anwalt und eigenen Gutachter beauftragen.

Du hast doch von der Polizei eine Unfallmitteilung erhalten, auf der das Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs und der Halter stehen?

Wenn es sich nicht gerade offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt den der Verursacher ggf selbst bezahlen will ist die Sache dann für dich recht einfach:

Beauftrage einen unabhängigen Gutachter und einen Anwalt. Du brauchst mit dem Unfallgegner selbst nicht zu reden, im Gegenteil solltest Du auch vor allem mit seiner Versicherung nicht selbst verhandeln. Wenn sich von denen jemand bei Dir meldet teile nur freundlich mit dass Du einen Anwalt beauftragt hast und lass Dich auf keine Diskussion ein.

Über das Kennzeichen erfährt der Anwalt in zwei Minuten die Versicherung, das ist für den Alltag.

Mir erscheint eher sonderbar, daß der Halter Dir die Versicherungsdaten erst verspätet geben möchte.

Ich würde da nicht lange zögern. Das Kennzeichen hast Du ja von der Polizei, ebenso die Daten vom Verursacher.

Mit dem Autokennzeichen bekommst Du beim "Zentralruf der Autoversicherer" die Versicherung des Unfallgegners.

Bei dieser Versicherung dann unverzüglich den Unfall melden und auch die Daten, die von der Polizei sind.

Anschließend müsste man je nach Art und Höhe des Schadens einen Gutachter beauftragen. Ob man dann den Gutachter der Versicherung akzeptiert, ist eine Frage der Schadenshöhe und des Vertrauens.

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 13:04:08 Uhr:

 

...

Anschließend müsste man je nach Art und Höhe des Schadens einen Gutachter beauftragen. Ob man dann den Gutachter der Versicherung akzeptiert, ist eine Frage der Schadenshöhe und des Vertrauens.

Im Haftpflichtfall sollte man niemals den "Gutachter" der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Der TE hat ja eben nicht mit dem Halter gesprochen sondern mit dem Fahrer. Der wird sich selbst erstmal über die Versicherung erkundigen müssen.

Selbst beim Zentralruf anzurufen macht nur Sinn, wenn man die Abwicklung komplett selber in die Hand nehmen will. Das kann man machen, wenn man sich gut auskennt, also seine Ansprüche nicht nur nach dem Gesetz sondern auch nach der aktuellen Rechtsprechung kennt und ggf auch selber durchsetzen kann, wenn man also etwaige Einwände und Behauptungen der Versicherung selbst einschätzen und im Bedarfsfall entkräften kann. Oder natürlich wenn man Mitleid mit der notleidenden Versicherungsbranche hat und freiwillig auf einen Teil seiner Ansprüche verzichten würde...

Themenstarteram 4. November 2020 um 13:26

Die Polizei hat mir eine Datei per Email zukommen lassen. da Steht ein aktenzeichen sowie die Daten vom Fahrzeug und dem Fahrer. Ich habe gedacht, ich kann jetzt einfach in die Wekstatt und ein Kostenvoranschlag machen lassen. Es ist also doch komplizierter. Ist besser wenn der Anwalt das gabze regelt dann?

Und bei wem willst du den Schaden geltend machen? Soll den repariert werden oder fiktive abgerechnet werden?

Zitat:

@Aldoro17 schrieb am 4. November 2020 um 14:26:30 Uhr:

Die Polizei hat mir eine Datei per Email zukommen lassen. da Steht ein aktenzeichen sowie die Daten vom Fahrzeug und dem Fahrer. Ich habe gedacht, ich kann jetzt einfach in die Wekstatt und ein Kostenvoranschlag machen lassen. Es ist also doch komplizierter. Ist besser wenn der Anwalt das gabze regelt dann?

Nix kompliziert und lass das mit dem KVA sein!

Führe dein Fahrzeug einem unabhängigen SV vor.

Der erstellt ein Gutachten und empfiehlt dir einen Rechtsanwalt, über den du den Schaden abwickeln lässt!

Themenstarteram 4. November 2020 um 13:36

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. November 2020 um 14:30:55 Uhr:

Und bei wem willst du den Schaden geltend machen? Soll den repariert werden oder fiktive abgerechnet werden?

Ich habe gedacht das die Polizei es mit der Versicherung regelt. Wie weiss ich dann ob der Typ es an die Versicherung weitergegeben hat? Und warum geht er nicht ans telefon und will.mir die vers. Nr erst am Freitag geben?kann da was faul sein?kann er damit was erreichen wollen? Wie bereits gesagt ich kenne mich da ehrlich nicht aus und bin froh auf alle Infos die ihr mir mitteillen könnt.

In deinem Fall ist klar, wer der Verursacher des Schadens ist, und wer damit auch kostenpflichtig ist.

Die Frage ist eben auch, wie hoch der Schaden ist. Bei einem Bagatellschaden kann die gegnerische Versicherung Probleme machen, wenn Du da mit Anwalt und Gutachten kommst. Bei einem größeren Schaden ist das sicherlich die beste Vorgehensweise.

Die Polizei hat mit der Versicherung nichts zu tun und gibt auch ohne Aufforderung nichts an die Versicherung weiter. Du bist jetzt am Zug.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, daß es mehr als ein Bagatellschaden ist. Dann ist die obig angegebene Vorgehensweise mit dem Gutachter und dem Rechtsanwalt für dich sicher der beste Weg.

Trotzdem schadet es nicht, sich bei der gegnerischen Versicherung zu melden, denn obwohl der Verursacher bzw. der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, ist eben nicht sicher, ob er das getan hat. Vielleicht hat der Fahrer (der nicht der Halter ist?) das noch nicht einmal weiter gegeben.

Die Versicherung kann dann einen anderen Gutachter beauftragen, den Du nicht ablehnen kannst, der aber nicht für dich bindend ist. Der eigene Gutachter muß von der Versicherung bezahlt werden.

Zitat:

@Aldoro17 schrieb am 4. November 2020 um 14:36:49 Uhr:

 

Ich habe gedacht das die Polizei es mit der Versicherung regelt. Wie weiss ich dann ob der Typ es an die Versicherung weitergegeben hat? Und warum geht er nicht ans telefon und will.mir die vers. Nr erst am Freitag geben?....

Die brauchst Du nicht, nur das Kennzeichen. „Zentralruf Autoversicherer“ googeln, anrufen, Kennzeichen ansagen und Du wirst mit der Versicherung verbunden.

Vorher solltest Du Dir aber überlegen ob Du die Abwicklung selber machen möchtest. Bei der gegnerischen Versicherung sitzen nur Profis die versuchen die Zahlung zu drücken. Ohne jede Ahnung wird man da schnell übervorteilt.

Zitat:

@Aldoro17 schrieb am 4. November 2020 um 14:26:30 Uhr:

Die Polizei hat mir eine Datei per Email zukommen lassen. da Steht ein aktenzeichen sowie die Daten vom Fahrzeug und dem Fahrer. Ich habe gedacht, ich kann jetzt einfach in die Wekstatt und ein Kostenvoranschlag machen lassen. Es ist also doch komplizierter. Ist besser wenn der Anwalt das gabze regelt dann?

Wenn du keine Ahnung hast ist es sicher richtig einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen.

Bei mir war es so dass meine Stammwerkstatt mir einen Rechtsanwalt empfohlen hat, und einen Gutachter der Dekra im Haus hatte. Der Gutachter hat das Gutachten gleich in der Werkstatt gemacht, mit dem Rechtsanwalt habe ich nur über Telefon und e-mail kommuniziert. Ich musste also nur in die Werkstatt fahren.

Wenn es eine größrere Werkstatt ist kannst du mal fragen. Die haben doch fast täglich Unfallschäden. Die können dir einen guten Rechtsanwalt und einen Gutachter vermitteln. Selbst solltest du gar nichts tun wenn du keine Ahnung hast.

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