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Fahrzeugbreite inclusive Seitenspiegel

Honda Motorrad CBF 600

Hallo zusammen, ich möchte mir nach 20jähriger Abzinenz wieder ein Moped (vermutl. die CBF 600 kaufen. In den Abmessungen steht Breite 750mm. Jetzt meine Frage, ist dies mit Außenspiegeln oder ohne. Zecks Unterbringung in meiner Gartenhütte.
Hab momentan keine Möglichkeit zum messen bei anderen Bikes. Für Eure Antworten wäre ich Euch dankbar.
Gruß Conny

16 Antworten

Allgemein gesehn kannst du die Spiegel auch einklappen. Meine ist etwas anders von der Verkleidung.
Aber vllt. hilft dir das Bild weiter... :p

10052011216

Maße (L × B × H, mm): 2160 x 765 x 1110

http://de.wikipedia.org/wiki/Honda_CBF_600

War gar nicht so schwer... ;)

Überstehende Spiegel können abgeklappt werden.

Um die Frage korrekt zu beantworten....
Die Maße in der Zulassung sind IMMER ohne die Spiegel... auch beim Auto !!
Aktuell ja immer gerne nachgefragt im Autobereich betreffend Baustellenspur (2 Meter breite) ;)
Hoffe ich konnte (auch) helfen :)
mfg Senti

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Um die Frage korrekt zu beantworten....
Die Maße in der Zulassung sind IMMER ohne die Spiegel... auch beim Auto !!
Aktuell ja immer gerne nachgefragt im Autobereich betreffend Baustellenspur (2 Meter breite) ;)
Hoffe ich konnte (auch) helfen :)
mfg Senti

Und dazu ist anzumerken, dass eben genau bei der zulässigen Höchstbreite z.B. auf der linken Spur in Baustellen die Anbauteile hinzugerechnet werden müssen. Wenn also ein Fahrzeug lt. Papieren 199 cm breit ist, ist es mit Spiegeln definitiv breiter. Weder Sprinter noch M-Klasse oder BMW X5, noch nicht einmal ein Golf V haben auf der 2-m Spur etwas zu suchen. Die sind allesamt breiter.

OT, dazu sind die Urteile noch nicht durch. Weil das Schild der "2m Spur" in einer Infotafel steckt. Die grösse des "2m Schild"s ist nicht der DIN entsprechend. Somit nicht als Verkehrzeichen gültig. So mein Kenntnisstand. Verfolge die Problematik auch sehr gespannt...

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


OT, dazu sind die Urteile noch nicht durch. Weil das Schild der "2m Spur" in einer Infotafel steckt. Die grösse des "2m Schild"s ist nicht der DIN entsprechend. Somit nicht als Verkehrzeichen gültig. So mein Kenntnisstand. Verfolge die Problematik auch sehr gespannt...

Wo es extra steht muss es beachtet werden, wo es in die Info Tafel integriert ist dient es nur als Info!

So auch Nein Kenntnissestand!

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


OT, dazu sind die Urteile noch nicht durch.

Entscheidest Du neuerdings, was OT ist und was nicht ? Ich dachte, Du wärest kein Mod...

:confused:

Zum Thema Fahrzeugbreite, denn genau das ist die Frage des TE, was nämlich ist die in den Papieren und ist sie anders als die tatsächliche. Das ist sie.:

Man muss nur die StVO lesen können.

Ich rede von der Anlage 2 zur StVO, Zeichen 264, das die "tatsächliche Breite" behandelt und nicht irgendeine Normbreite wie die StVZO, die nur zulassungsrechtlich von Bedeutung ist. Aber da bist Du nicht alleine, das verwechseln viele.

Verbotszeichen sind rund mit rotem Rand. Sie sind nach der Größe und Aufstellung in der VwV klar definiert. Sie haben ab dem Ort der Aufstellung Gültigkeit. Infotafeln sind rechteckig auf weißem Grund. Sie dienen der "Information" um z.B. Fahrzeugführer breiterer Fahrzeug rechtzeitig auf den notwendigen Fahrstreifenwechsel aufmerksam zu machen, bevor es zu spät ist.

Ab dem Z 264 werden Verstöße auch konsequent geahndet.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst. Aber wenn Euer Straßenverkehsramt zu doof ist, rechtlich verbindliche Schilder aufzustellen, die der VwV zur StVO entsprechen, sollten sie zur Nachschulung. Bei uns stehen die korrekten Schilder.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


OT, dazu sind die Urteile noch nicht durch.

Entscheidest Du neuerdings, was OT ist und was nicht ? Ich dachte, Du wärest kein Mod... :confused:
Zum Thema Fahrzeugbreite, denn genau das ist die Frage des TE, was nämlich ist die in den Papieren und ist sie anders als die tatsächliche. Das ist sie.:
Man muss nur die StVO lesen können.
Ich rede von der Anlage 2 zur StVO, Zeichen 264, das die "tatsächliche Breite" behandelt und nicht irgendeine Normbreite wie die StVZO, die nur zulassungsrechtlich von Bedeutung ist. Aber da bist Du nicht alleine, das verwechseln viele.
Verbotszeichen sind rund mit rotem Rand. Sie sind nach der Größe und Aufstellung in der VwV klar definiert. Sie haben ab dem Ort der Aufstellung Gültigkeit. Infotafeln sind rechteckig auf weißem Grund. Sie dienen der "Information" um z.B. Fahrzeugführer breiterer Fahrzeug rechtzeitig auf den notwendigen Fahrstreifenwechsel aufmerksam zu machen, bevor es zu spät ist.
Ab dem Z 264 werden Verstöße auch konsequent geahndet.
Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst. Aber wenn Euer Straßenverkehsramt zu doof ist, rechtlich verbindliche Schilder aufzustellen, die der VwV zur StVO entsprechen, sollten sie zur Nachschulung. Bei uns stehen die korrekten Schilder.

Es ist ja die Polizei die "rechtswiedrigerweise" solche Verstösse ahnden will da die "denken" sie wären im Recht und die Beschilderung "EINDEUTIG" !

Seitdem verstärkt die Baustellenspuren überwacht weden, werden immer öfter "zu breite" Fahrzeuge rausgezogen......

Hier ist die Polizeibehörde (bzw die Kontrollierenden Beamten+ die ausstellende Behörde) im unrecht... da die Beschilderung eindeutig ist ODER die Straßenverkehrsbehörde "zu blöd" um die richtigen bzw DAS richtig Schild dazu auf zu stellen DANN darf aber die Polizei auch nicht solche Fälle ahnden.....

Aber soll ja hier auch keine Streiterei geben.... ich denke der TE hat seine Frage beantwortet bekommen.

die in den Fahrzeugpapieren

(Krad, Pkw, Lkw)

angegebene Fahrzeugbreite ist IMMER

(Deutschland)

ohne Außenspiegel !!

(extra Anbauteile sowieso)

mfg Senti

PS. was heißt eigentlich "OT" ???

:confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


OT, dazu sind die Urteile noch nicht durch.

Entscheidest Du neuerdings, was OT ist und was nicht ? Ich dachte, Du wärest kein Mod... :confused:

Werde ich hier angepöbelt?? Wenn du mich zitierst, dann bitte nicht den Zusammenhang auseinanderreissen. Der TS wollte von einer CBF die Gesamtbreite

mit

Spiegeln wissen. Das kann er nicht in den Papieren lesen. Da ist es "OT" wenn man auf Verkehrzeichen abschwenkt.

Da kannst du noch so geschmeidig irgendwas runterbeten und fragen, wo ich wohne. Ob ich da allein bin oder nicht, liegt nicht in deinem ermessen. Vllt. sollte man nach all den Jahren MT doch erstmal das Anfangsthema lesen, bevor man hier über Wohnorte, Ämter und Behörden herzieht.

DANKE.

Bleib cool, junger Mann, ;) . Ich lass mir eben nicht von irgendeinem X-Beliebigen vorschreiben, wozu ich mich äußern darf und wozu nicht. Ich will Deine kognitiven Prozesse aber nicht überstrapazieren, daher mach ich es ganz einfach, Bilder begreifen viele schneller als Worte.:
Bild 1 zeigt ein Verbotszeichen mit Zusatzzeichen. Das ist eindeutig.
Bild 2 ist das Ankündigungszeichen. Der Fahrer des Transporters sollte nun begreifen, dass er den Fahrstreifen nach rechts zu wechseln hat.
Bild 3 zeigt eine Schilderbrücke mit dem Verbotszeichen 264 entsprechend der VwV zur StVO. Für den Transporterfahrer wäre jetzt ein Bußgeld fällig.
Jetzt verstanden ?
Ich erlaube Dir, das Foto dem für Deinen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt vorzulegen. Vielleicht können die ja auch noch was lernen. :D

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Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


die in den Fahrzeugpapieren (Krad, Pkw, Lkw) angegebene Fahrzeugbreite ist IMMER (Deutschland) ohne Außenspiegel !! (extra Anbauteile sowieso)
mfg Senti
PS. was heißt eigentlich "OT" ??? :confused::confused:

Meine Rede. Grüner Daumen. Du hast absolut Recht, ich habe nur ergänzt, dass die "tatsächliche Breite" eben eine andere ist. Ich hielt diese Abgrenzung für bedeutend. "OT" heißt eigentlich "Oberer Totpunkt", in diesem Fall bedeutet es "off topic" und das geschätzte MT-Mitglied "papstpower" möchte damit zum Ausdruck bringen, dass (ihm) mein Beitrag nicht zum Thema passt. Nach seiner (für mich herzlich unerheblichen) Meinung.

Hey Leute, bleibt mal locker.
Der Conny wollte nur wissen wie breit die Karre mit Spiegel ist, damit er weiß ob er sie ohne weiteres in seinen Schuppen unterbringen kann. That´s all !!!
Denn jedesmal die eingestellten Spiegel lockern und wegklappen, dann wieder einstellen und festschrauben ist ja wohl auch nicht das Gelbe vom Ei.
nice day
Charly

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