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Fahrzeugbrief auf meinen Namen, Schein auf Freundin

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 17:11

Hallo liebe Community!

Da ich mir demnächst ein neues Auto zulegen werde, möchte ich folgendes wissen:

Der alte PKW soll mein Besitz bleiben, also stehe ich im Brief drin. Nun möchte meine Freundin ebendieses benutzen, also müsste sie sich auf den Fahrzeugschein eintragen lassen? Ist das möglich? Und welche Schritte sind nötig um das zu erreichen?

PS: Falls möglich: kann das aktuelle Nummernschild bestehen bleiben?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

(Sorry, falls ich im falschen Bereich gelandet bin..)

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15 Antworten

Also es gibt keinen Kfz-Brief und Kfz-Schein mehr. Das heißt seit Jahren Zulassungsbescheinigung I und II.

Und da stehen halt mal immer die gleichen Namen drin. Die Freundin kann das Wägelchen doch nutzen, auch wenn Du als Halter in den Papieren stehst.

halter und versicherungsnehmer können voneinander abweichen. du bleibst also halter und deine freundin versichert das fahrzeug auf ihren namen. sie gibt dann dort nur an, dass du der halter bist. das aktuelle kennzeichen kannst du behalten. die details erklärt dir auch die versicherung.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 17:34

Das mit Zulassungsbescheinigung 1+2 ist mir bekannt, zum einfacheren Verständnis benutze ich aber die Wörter Schein und Brief :)

Jetzt muss ich noch dazusagen: ich bin KFZ Steuerbefreit wegen Behinderung, da hab ich so nen stempel auf dem Schein. Nun ist mir bekannt dass nur 1 Fahrzeug befreit werden kann, das wird mein Neues sein. Also müsste meine Freundin schon im Schein stehen, damit sie den Nachlass beim alten bekommt oder?

Welchen Nachlass soll sie bekommen? P.s Lass das Auto auf deinen Namen weiterlaufen und Versicherung auf die Freundin! Geht die Beziehung in die Brüche und SIE steht in den Papieren ist es IHR Auto nurmal so nebenbei! Hat vor Jahren auch den kürzeren gezogen

Zitat:

@MadMax370 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:34:00 Uhr:

Das mit Zulassungsbescheinigung 1+2 ist mir bekannt, zum einfacheren Verständnis benutze ich aber die Wörter Schein und Brief :)

Jetzt muss ich noch dazusagen: ich bin KFZ Steuerbefreit wegen Behinderung, da hab ich so nen stempel auf dem Schein. Nun ist mir bekannt dass nur 1 Fahrzeug befreit werden kann, das wird mein Neues sein. Also müsste meine Freundin schon im Schein stehen, damit sie den Nachlass beim alten bekommt oder?

Nette Wunschvorstellung. Nein das geht nicht. Wenn du Halter bleibst, dann steht auch weiterhin dein Name im Schein. Will deine Freundin im Schein stehen, dann wird sie Halterin des Autos werden müssen, somit steht sie auch im Brief.

Soweit ich weiß darfst nur du mit dem Wagen fahren oder deine Freundin wenn du daneben sitzt

Ansonsten wird es Steuerhinterziehung

am 12. Juni 2018 um 19:36

Die meisten Aussagen sind so nicht richtig,der Halter und der Besitzer können verschjdene Personen sein.

Wird auch so eingetragen.

Diese Option ist auch bei den Anmelde/Ummeldeformularen vorgesehen .zumindest in Berlin-

Bei mir ist es so .meine Tochter ist der Besitzer.meine Frau die Versicherungsnehmerin ich der Halter und derVerantwortliche (Behindertenfahezeug)

B 19

In Deutschland wird in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) immer nur der Halter eingetragen.

In anderen EU Staaten steht manchmal noch der Eigentümer drin(bspw die Leasing Bank).

@Bopp1

Wenn Du der Halter bist, stehst Du in der ZB 1 und 2. Der Versicherungsnehmer kann abweichen, interessiert die Zulassungsstelle aber nicht,genauso wenig wie der Eigentümer. Außer dieser beantragt den Eintrag einer SicherungsÜbereignung,dann wird diese erfasst und niemand kann das Fahrzeug umschreiben ohne Zustimmung des Eigentümers.

Wenn Du der Halter bist und eine Steuerermäßigung/Befreiung in Anspruch nimmst,dürfen Deine Frau und Deine Tochter nur Fahrten mit Dir oder in direkten Bezug für Dich unternehmen. Also Fahrten Deiner Tochter,zur Schule/Arbeit/Shopping wären wie hier schon erwähnt, SteuerHinterziehung. Inwiefern das kontrolliert wird,steht auf nem anderen Papier.

Gruß M

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 20:39

Wollte dann schon das andere Fahrzeug von der Befreiung abmelden, das ist fix. Habe da kein Bock auf unnötigen Stress.

Ist halt so, dass meine Frau ja auch Anspruch auf Steuerreduzierung hat, daher frage ich.

Wenn deiner Frau auch eine Befreiung zusteht, dann melde das alte doch auf Sie um oder das neue auf Sie an

Ein paar Gedanken zur Thematik:

1.

Was spricht für den TE dagegen, weiter Halter des alten Fahrzeugs zu bleiben und lediglich für dieses Fahrzeug die Steuerbefreiung streichen und beim neuen Fahrzeug eintragen zu lassen? Dafür braucht es noch nichtmals einen neuen Fahrzeugschein, ich hatte schon mehrfach welche in den Fingern in denen der "steuerbefreit"-Stempel amtlich gestrichen war.

2.

Wenn aber die Freundin doch Halterin sein soll, muss sie wie schon geschrieben in Brief und Schein stehen. Es spricht aber nichts dagegen, dass der TE trotzdem Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Zur Klarstellung (und Beweisbarkeit im Zweifelsfall) bietet es sich an, dass die beiden einen Vertrag aufsetzen in dem festgelegt wird, dass er ihr das Fahrzeug wiederruflich zur Nutzung überlässt, sie das Fahrzeug auf eigenen Namen zulassen darf (und die Halterverantwortung trägt), er aber Eigentümer bleibt. Möglicherweise könnte man gleich etwaige Regelungen für eine Rückforderung ebenfalls festhalten.

3.

Eigentümer ist der, dem das Auto gehört. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Das ist rechtlich ein gewisser Unterschied und weicht etwas von der umgangssprachlichen Benutzung der Wörter ab ;)

4.

Warum sollte man nicht "Fahrzeugschein" zur ZB I und "Fahrzeugbrief" zur ZB II sagen, wenn doch sogar das Amt genau diese Worte auf diese Dokumente drucken lässt?!

Edit ergänzt noch 5.:

Das Kennzeichen kann bleiben, wenn der Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks erfolgt und es sich um ein Kennzeichen dieses Zulassungsbezirks handelt (ohne Halterwechsel kann das Kennzeichen in jedem Fall bleiben, auch bei Streichung der Steuerbefreiung)

Und um die Verwirrung noch komplett zu machen ... es kann auch einer Eigentümer sein, der in keinen Papieren steht ...frag mal einen Juristen..:D:D Halter, besitzer, Eigentümer ... da gibt es regelmäßig bei Streitigkeiten, z.B. Scheidungen lange Gesichter.:p Nur kurz der bloße Eintrag vom Namen in den Zulassungsbescheinigungen sagt pauschal ersteinmal garnichts...

Kumpel hat Karre gekauft und stand im Kaufvertrag und trotzdem hat die Olle die Karre bekommen da sie in den Papieren stand

Dann hat Olle den besseren Anwalt gehabt, oder Kumpel einen schlechten...such dir was aus:D

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