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Fahrzeugbrief zurück ans Autohaus schicken?
Hallo liebes Gemeinde,
habe mir vor kurzem einen gebrauchten 5er angeschafft. Der Verkäufer ist eine BMW Niederlassung.
Gestern habe ich per Einschreiben alle Fahrzeugpapiere bekommen. Im Anschreiben steht aber, dass ich die beigefügte Zulassungsbescheinigung Teil II nach der Zulassung bitte zurück ans Autohaus schicken sollte.
Da ich ein Ausländer bin und mich nicht so gut mit den ganzen Sachen auskenne, könntet ihr mir eventuell erklären, ob das so i.O. ist und warum die BMW Niederlassung den Fahrzeugbrief braucht?
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Wenn ein Fahrzeug bar gekauft wurde, geht es das Autohaus einen "feuchten Kehrricht" an, ob und wann du ein Fahrzeug angemeldet hast
bezahlt ist bezahlt ohne Informationspflicht ...
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18 Antworten
Hast du das Fahrzeug gekauft oder geleast/finanziert?
Falls geleast/finanziert ist es durchaus üblich, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach der Zulassung beim Leasinggeber verbleibt.
Zitat:
Original geschrieben von sepplmail
Hast du das Fahrzeug gekauft oder geleast/finanziert?
Falls geleast/finanziert ist es durchaus üblich, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach der Zulassung beim Leasinggeber verbleibt.
Gekauft, nicht finanziert. Den vollen Betrag überwiesen. Deswegen wundert es mich ja auch!..
Der Fahrzeugbrief verbleibt beim Eigentümer des Fahrzeugs. Da stimmt etwas nicht.
Ja, wenn gekauft, behälts du den Fahrzeugbrief. Wenn geleast/ finanziert dann geht er an das Autohaus bzw. Bank/ Leasinggesellschaft zurück und bekommst ihn erst wenn das Fahrzeug abbezahlt ist.
Ich würde den Brief behalten und das Autohaus informieren.
Tag!
Da du alles bezahlt hast behältst du bitte alles rund uns Auto!
Bei leas/Finanz. Schickt eigentlich die Bank die Papiere direkt zur Zulassung und dort erhälst du dann dein Schein. Danach schickt die Zulassung die Papiere wieder zurück.
Mach dir kein Kopf, behalt alles und herzlichen Glückwunsch zum Fünfer !
Da war wohl die Vertriebsassistentin noch nicht ganz wach und hat den falschen Standardtext in den Brief an Dich kopiert. Kein Wunder, geschätzte 80% der 5er-Käufer müssen die ZB Teil II ja zurücksenden wg. Leasing oder Finanzierung.
Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Da war wohl die Vertriebsassistentin noch nicht ganz wach und hat den falschen Standardtext in den Brief an Dich kopiert. Kein Wunder, geschätzte 80% der 5er-Käufer müssen die ZB Teil II ja zurücksenden wg. Leasing oder Finanzierung.
Normalerweise brauchst Du nichts zurückzuschicken weil Du bei Leasing/Finanzierung nicht mal ansatzweise auch nur in die Nähe des Teil 2 kommst. Wenn ich mich nicht irre jedenfalls.
Zitat:
Original geschrieben von TBig
Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Da war wohl die Vertriebsassistentin noch nicht ganz wach und hat den falschen Standardtext in den Brief an Dich kopiert. Kein Wunder, geschätzte 80% der 5er-Käufer müssen die ZB Teil II ja zurücksenden wg. Leasing oder Finanzierung.
Normalerweise brauchst Du nichts zurückzuschicken weil Du bei Leasing/Finanzierung nicht mal ansatzweise auch nur in die Nähe des Teil 2 kommst. Wenn ich mich nicht irre jedenfalls.
Das stimmt so nicht. Wir bekommen die ZLB Teil II zur Zulassung zugeschickt und schicken die zurück, wenn das Fahrzeug in der BMW Welt abgeholt wird bzw. Geben sie bei Abholung ab. Also kommt man schon in die Nähe
Zitat:
Original geschrieben von crazyblack
Zitat:
Das stimmt so nicht. Wir bekommen die ZLB Teil II zur Zulassung zugeschickt und schicken die zurück, wenn das Fahrzeug in der BMW Welt abgeholt wird bzw. Geben sie bei Abholung ab. Also kommt man schon in die Nähe
So lief es bei mir auch ab....
Du brauchst sicherlich nur eine Kopie ans Autohaus schicken, damit die wissen, ob das Auto angemeldet wurde.
Wenn ein Fahrzeug bar gekauft wurde, geht es das Autohaus einen "feuchten Kehrricht" an, ob und wann du ein Fahrzeug angemeldet hast
bezahlt ist bezahlt ohne Informationspflicht ...
Zitat:
Original geschrieben von Focus_Zetec
Wenn ein Fahrzeug bar gekauft wurde, geht es das Autohaus einen "feuchten Kehrricht" an, ob und wann du ein Fahrzeug angemeldet hast
bezahlt ist bezahlt ohne Informationspflicht ...
...stimmt nicht immer.
Ich habe mir einen Vorführwagen zugelegt, der am Jahresende "gefördert" wurde. Di Förderung (waren 2k €) wären fällig geworden, wenn der Wagen nicht bis zum 31.12. in DE zugelassen wird.
Somit ein Einzelfall aber es zeigt, dass es Ausnahmen gibt.
Gruß,
merci domingo ... so ein Fall ist mir in über 25 Jahren noch nie zu Ohren gekommen. Was man nicht alles lernen kann
Die lassen sich aber auch jeden "Mist" einfallen, um Rabatte mit aller Gewalt unterzubringen oder
Zitat:
Original geschrieben von Focus_Zetec
Die lassen sich aber auch jeden "Mist" einfallen, um Rabatte mit aller Gewalt unterzubringen oder
...hier geht´s wahrscheinlich nur um Marktanteile und damit Boni für die Händler.
Verschenkt wird mit Sicherheits nichts