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Fahrzeugbriefe gleich nach Autokauf verloren

Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 17:41

Guten Abend,

 

ich habe mir 2 Fahrzeuge abgemeldet angeschafft und alle Unterlagen zu den Fahrzeugen wie gewohnt erhalten.

Jetzt folgendes Problem: Ich habe die Unterlagen (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein usw.) zu den Fahrzeugen alle verloren. Kann ich die Kaufverträge als Eigentumsnachweis nutzen, um mir neue Briefe bei der Zulassungsstelle ausstellen zu lassen? Auf den verlorenen Fahrzeugbriefen ist nirgendwo mein Name aufzufinden, da ich die Fahrzeuge ja nicht zugelassen hatte und die Fahrzeuge abgemeldet übergeben wurden. Das ist grad meine größte Sorge.

 

Beste Grüße

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16 Antworten

Wenn in den Kaufverträgen drinsteht, dass DU die Unterlagen vollständig erhalten hast und beide Unterschriften von Käufer und Verkäufer gut lesbar sind sollte das klappen.

Nur zur Info: Einfach nur mal so sowas anzugeben weil EVENTUELL schon der Verkäufer gar keine Papiere mehr hatte, dass könnte brutal nach hinten losgehen, der Schuss.

Landratsamt München sagt dazu:

Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden. Dies dauert etwa 3 - 4 Wochen.

Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.

Aus diesem Grund ist in der Regel eine zweite Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.

Die Zul.Bescheinigung Teil 1 ist erforderlich… Blöd nur, wenn man, wie hier im Falle des TE, die ebenso nicht hat.

Die verlinkte Info vom LRA München ist zwar informativ, aber hilft halt mehr für den „Normalfall“ wenn man nur 1 Papier verbummelt hat und schon vorher als Halter offiziell eingetragen war.

Einfachmal bei dem Amt vorsprechen, die helfen schon. Dauert aber. Fahrgestellnummer aufschreiben vom Typenschild.

Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 16:30

Danke, ich werde mein Glück probieren.

@MBE213

Magst Du verraten ob der Kaufvertrag so ausgefüllt wurde, wie ich oben gefragt hatte?

Fahrgestellnummer habt Ihr sicher auch im Vertrag vermerkt, oder ?

Gruß Paul

Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 17:33

@Pauliese

 

In dem Kaufvertrag gibt es ein Feld für die FIN, sowie Ankreuzfelder für den Erhalt von Fahrzeugunterlagen und Schlüssel.

Zitat:

@MBE213 schrieb am 23. Oktober 2023 um 18:30:55 Uhr:

Danke, ich werde mein Glück probieren.

Die EV über den Verlust solltest Du aber wirklich nur abgeben, wenn Du die ZB 2 auch tatsächlich hattest und sie Dir abhanden gekommen sind.

Danke für die Antwort, TE

Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 22:30

@windelexpress

 

Weil das Auto sonst zur Fahndung ausgeschrieben sein könnte? Oder was meinst du?

Nein weil  § 156 StGB

Die Frage ob der Erhalt bzw. Herausgabe aller Papiere im KV bestätigt wurde, ist mMn noch nicht konkret beantwortet worden.

Auch die eine oder andere Rückfrage vom TE wirft irgendwie ein komisches Bild.

 

Nachtigall ick hör dir trapsen.

am 25. Oktober 2023 um 8:04

Ich hatte vor ein paar Jahren zwei Oldtimer-Motorräder an zwei Brüder verkauft. Papiere waren keine Vorhanden. Die Käufer bekamen von mir Fotos der Fahrgestellnummern, damit gingen sie zur Polizei, um zu klären, ob die Motorräder als gestohlen gemeldet sind. In einer Eidesstattliche Versicherung (nennt man das so? Jedenfalls ein Formular, das sie beim Kauf mitbrachten) erklärte ich, dass ich auch tatsächlich der Eigentümer bin und den Käufern wurden anschließend - nachdem sie die Fahrzeuge restauriert und beim TÜV vorgeführt hatten - problemlos neue Papiere ausgestellt.

Diese Fahrzeuge waren aber sicherlich länger als 7 Jahre außer Betrieb und beim KBA keine Daten mehr vorhanden, weshalb auch kein Aufbietungsverfahren der ZB für den Scheunenfund durchgeführt werden wird.

Zum Fall hier, teile ich die Gedanken von Gummikuh.

Günstig Fahrzeuge ohne Papiere gekauft, bzw anderweitig erhalten und nun sollen Dokumente für den weiterverkauf her.

Und wie könnte das einfacher gehen als über einen angeblichen Verlust.

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