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Fahrzeugentriegelung mit dem Schlüssel = keine Funktion!

Themenstarteram 29. August 2009 um 12:11

Hallo A5-Freunde

Da ich momentan das "Vergnügen" habe mich im Militärdienst zu vergnügen, musste mein A5 eine Woche lang im Freien ohne Fahrzeugbewegung auskommen.

Nun war es heute am Morgen soweit, dass ich mit dem Fahrzeug für's Wochenende nach Haus fahren wollte. Leider streikte jedoch der Funkschlüssel zum Entriegeln der Türen. Weder die Seitentüren noch die Heckklappe liessen sich öffnen! Der Schlüssel jedoch blinkte als ob er senden würde!

Somit blieb mir nichts Anderes übrig als den Wagen mit dem Notschlüssel zu öffnen. Dann steckte ich den Schlüssen ins Fahrzeug, startete den A5, stellte ihn wieder ab, stieg aus und verriegelte diesen wieder. Von da an konnte ich wieder ganz normal mit der Fernbedienung das Fahrzeug entriegeln???

Hatte jemand von euch auch schon so ein Erlebnis?

Anmerkung: Vielleicht machte der Schlüsselelektronik der lange Aufenthalt in Zivilschutzanlagen zu schaffen oder die diversen Funkstrahlen etc. der Einsatzgeräte haben zum Versagen des Schlüssels geführt.

Gruss ROYAL_TIGER

Beste Antwort im Thema

Diese Funktion, die ich schon vor 6 Jahren bei meinem Boxster hatte, empfinde ich als notwendigen Fortschritt. Denn lieber schließe ich das Auto einmal manuell auf als dass die Batterie von all dem Schnickschnack, den wir inzwischen im Auto haben, leer gesaugt wird, wenn ich den Wagen mal längere Zeit nicht nutze.

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Hallo,

das ist einfach die Energiesparfunktion der neuen A5 + A4: Wenn das Fahrzeug einige Zeit nicht genutzt wird, schaltet das Batteriemanagementsystem nach und nach die Komfortfunktionen ab, damit sich das Auto noch starten läßt. Nach Motorstart sind die Funktionen alle wieder aktiviert.

 

Grüße,

Frank

Themenstarteram 29. August 2009 um 12:25

Zitat:

Hallo,

das ist einfach die Energiesparfunktion der neuen A5 + A4: Wenn das Fahrzeug einige Zeit nicht genutzt wird, schaltet das Batteriemanagementsystem nach und nach die Komfortfunktionen ab, damit sich das Auto noch starten läßt. Nach Motorstart sind die Funktionen alle wieder aktiviert.

Danke für die rasche Antwort.

Im Klartext heisst das dann wohl: Rückschritt durch Technik = Komforteinbussen!

Von Vorsprung durch Technik kann man wohl hier nicht mehr reden!

Gruss ROYAL_TIGER

Du brauchst aber nicht den Notschlüssel, denn auch in den Funkschlüsseln befindet sich ein versteckter Schlüsselbart.

Andreas

Themenstarteram 29. August 2009 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Du brauchst aber nicht den Notschlüssel, denn auch in den Funkschlüsseln befindet sich ein versteckter Schlüsselbart.

Andreas

Ja, den meinte ich natürlich mit dem Ausdruck "Notschlüssel".

Gruss ROYAL_TIGER

Diese Funktion, die ich schon vor 6 Jahren bei meinem Boxster hatte, empfinde ich als notwendigen Fortschritt. Denn lieber schließe ich das Auto einmal manuell auf als dass die Batterie von all dem Schnickschnack, den wir inzwischen im Auto haben, leer gesaugt wird, wenn ich den Wagen mal längere Zeit nicht nutze.

Zitat:

Im Klartext heisst das dann wohl: Rückschritt durch Technik = Komforteinbussen!

 

Von Vorsprung durch Technik kann man wohl hier nicht mehr reden!

Wäre dir eine leergesaugte Batterie in diesem Zusammenhang lieber gewesen?

 

Ach nee...darf ja auch nicht passieren, ist ja schliesslich ein Premiumprodukt, da darf das Bordnetz keinen Strom verbraten! Technisch zwar unmöglich, aber who cares?!?!

 

Dein "Erlebnis" ist übrigens auch im Handbuch dokumentiert. Ein kurzer Blick darin hätte demnach auch gereicht.

 

 

 

Themenstarteram 29. August 2009 um 15:11

Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass der A5 das erste Fahrzeug ist, welches ich kenne, das nach knapp sechs Tagen Stillstand (wohl gemerkt war das Fahrzeug vorher für über 90' unterwegs) sich nicht mehr mit der Fernbedienung öffnen lässt!

Anmerkung: Manschmal habe ich das Gefühl, dass Audi ein paar Leute jeden "Blödsinn" als notwendig verkaufen könnte und diese Personen das auch voll und ganz unterstützen würden! ..... und eine leer Batterie wegen zu viel Bordelektronik darf in meinen Augen bei keinem Fahrezeug vorkommen.

Gruss ROYAL_TIGER

am 29. August 2009 um 15:39

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

und eine leer Batterie wegen zu viel Bordelektronik darf in meinen Augen bei keinem Fahrezeug vorkommen.

Richtig! Zu dem Schluss sind auch die Audi Ingenieure gekommen. ;)

Dieses "Phänomen" hatte ich auch nach ca. 1 Woche Tagen Stillstand. Wäre das schon so in meinem B6 gewesen, den ich nur am Wochenende benutzte (völlig problemlos bzg. Batterie!) und ich hätte jedesmal mechanisch öffnen müssen, wäre ich ausgeflippt!

Kennt jemand den genauen Zeitraum, nach dessen Ablauf diese Logik greift? Ich finde, bis zu 10 Tage sollte eine Batterie das problemlos mitmachen - länger steht der Wagen ja nur wenn man in Urlaub fährt und dann kann man auch damit leben.

Bei mir reichte übrigens es nach dem manuellen Öffnen, die Zündung einzuschalten - dann klappte wieder alles.

 

Zitat:

und eine leer Batterie wegen zu viel Bordelektronik darf in meinen Augen bei keinem Fahrezeug vorkommen.

Und genau deswegen verbaut man bei Mercedes seit Längere, bereits eine kl. Zusatzbatterie (weiß aber nicht, ob modellabhängig) damit die Starterbatterie immer genug reserven hat.

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

Hallo A5-Freunde

Da ich momentan das "Vergnügen" habe mich im Militärdienst zu vergnügen, musste mein A5 eine Woche lang im Freien ohne Fahrzeugbewegung auskommen.

Gruss ROYAL_TIGER

Gratuliere, wie oft im Jahr und bis zus welchem Alter muss man denn dort hin.

So richtig in einer unterirdischen im Berg verbauten Verteidigungsanlage. :D

Hoffe, die schleifen Dich nicht zu sehr;)

Themenstarteram 29. August 2009 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von corneljt

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

Hallo A5-Freunde

Da ich momentan das "Vergnügen" habe mich im Militärdienst zu vergnügen, musste mein A5 eine Woche lang im Freien ohne Fahrzeugbewegung auskommen.

Gruss ROYAL_TIGER

Gratuliere, wie oft im Jahr und bis zus welchem Alter muss man denn dort hin.

So richtig in einer unterirdischen im Berg verbauten Verteidigungsanlage. :D

Hoffe, die schleifen Dich nicht zu sehr;)

a) Aktuell "darf" man pro Jahr drei Wochen ins Militär. Noch einmal im nächsten Jahr und dann bin ich fertig (mein Jahrgang: 1977).

b) Keine Angaben erlaubt

c) Wenn man um einige Jahre älter als das direkte Kader ist, dann ist das kein Problem. :cool:

Gruss ROYAL_TIGER

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

Zitat:

Original geschrieben von corneljt

Gratuliere, wie oft im Jahr und bis zus welchem Alter muss man denn dort hin.

So richtig in einer unterirdischen im Berg verbauten Verteidigungsanlage. :D

Hoffe, die schleifen Dich nicht zu sehr;)

a) Aktuell "darf" man pro Jahr drei Wochen ins Militär. Noch einmal im nächsten Jahr und dann bin ich fertig (mein Jahrgang: 1977).

Und das macht jeder Arbeitgeber mit oder wie wird das geregelt?

Themenstarteram 29. August 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

 

a) Aktuell "darf" man pro Jahr drei Wochen ins Militär. Noch einmal im nächsten Jahr und dann bin ich fertig (mein Jahrgang: 1977).

Und das macht jeder Arbeitgeber mit oder wie wird das geregelt?

Da hat der Arbeitgeber keine andere Wahl. Bei höherem Kader sind das min. vier Wochen pro Jahr!

In dringenden Fällen kann man bestimmte Militäraufgebote verschieben (musste ich im letzten Jahr wegen meiner Firma machen). Dann muss das aber gut begründet werden können und der Soldat (bzw. in meinem Falle mein Arbeitgeber) muss Militärausfallentschädigungen zahlen. Diese ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und kann bei erreichen der Gesamtmilitärdiensttage wieder zurück gefordert werden. Die ganze Finanzgeschichte wird über die EO (Erwerbsausfallentschädigung) geregelt.

 

Informationen zur EO:

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten und seit 1. Juli 2005 auch die Mutterschaftsentschädigung.

Die EO ist wie die IV eng mit der AHV verbunden. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung, auch Ausländerinnen und Ausländer, ohne Rücksicht darauf, ob die einzelnen je einmal in die Lage kommen werden, Leistungen der EO zu beanspruchen.

Freiwillig versicherte Auslandschweizerinnen und -schweizer brauchen keine Beiträge an die EO zu leisten, haben aber bei Dienstleistungen dennoch Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung.

Die Leistung setzt sich aus der Grundentschädigung und den Zulagen zusammen.

Beiträge: Die EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben.

Die Beiträge belaufen sich auf 0,3 % des massgebenden Erwerbseinkommens.

Sie werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (je 0,15 %) getragen.

 

Gruss ROYAL_TIGER

Zitat:

Original geschrieben von ROYAL_TIGER

Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass der A5 das erste Fahrzeug ist, welches ich kenne, das nach knapp sechs Tagen Stillstand (wohl gemerkt war das Fahrzeug vorher für über 90' unterwegs) sich nicht mehr mit der Fernbedienung öffnen lässt!

Anmerkung: Manschmal habe ich das Gefühl, dass Audi ein paar Leute jeden "Blödsinn" als notwendig verkaufen könnte und diese Personen das auch voll und ganz unterstützen würden! ..... und eine leer Batterie wegen zu viel Bordelektronik darf in meinen Augen bei keinem Fahrezeug vorkommen.

Gruss ROYAL_TIGER

Da merkt man mal wieder das manche von Technik und deren Umsetzung keine Ahnung haben, aber trotzdem meckern müssen!

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