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Fahrzeugkauf von Privat welche Sicherheiten bei Anzahlung

Themenstarteram 2. Februar 2024 um 16:02

Hallo!

Ich beabsichtige einen Volvo von privat zu kaufen, schaue mir das Fahrzeug am Sonntag an.

Mit dem Verkäufer bereits einige Telefonate geführt.

Wenn wir uns am Sonntag einig werden, sind wir so verblieben das ich eine Anzahlung leiste, er das Fahrzeug direkt abmeldet und mir dann die Papiere zukommen lässt so das ich das Fahrzeug anmelden kann, und dann mit meinen Kennzeichen abholen kann wo dann auch der Restbetrag von mir gezahlt wird.

Soweit so gut, und alles umsetzbar.

Jedoch wie hoch sollte eine solche Anzahlung eurer Erfahrung nach ausfallen, und vor allem, welche Sicherheiten kann ich mir vom Verkäufer geben lassen?!

Das oben beschriebene Vorgehen ist so das optimalste um viel hin und her Fahrerei zu umgehen, da das Fahrzeug gut 150km von mir entfernt steht.

Beste Grüße, und ich freue mich auf Antworten!

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21 Antworten

Anzahlung gegen direkte Überreichung der Fahrzeugpapiere zwecks Anmeldung des Fahrzeugs.

So habe ich das bisher immer gehandhabt.

Anschließend Übergabe der Restsumme bei Abholung des Fahrzeugs.

Oder Du nimmst den Wagen gleich mit und er behält erstmal zu seiner Sicherheit die Papiere,

also "Brief" und "Schein "

Sobald Du mit dem Wagen zuhause bist schickst du ihm die Kennzeichen und er meldet ab

und schickt dir im Gegenzug nach seiner Abmeldung die Papiere für Deine Anmeldung .

Kann man alles im Vertrag festlegen bzw. dokumentieren.

So sparst Du einen zweiten Weg.

Sollte er Bedenken wegen der Versicherung haben, Übergabe mit Uhrzeit kann und sollte im Kaufvertrag stehen.

Die Zul.Bescheinigung Teil 2, also der "Brief" ist kein Eigentumsnachweis (mehr) .

Davon ab bist Du hier eigentlich im falschen Forum.............

Zitat:

@timmerlued schrieb am 2. Februar 2024 um 17:27:10 Uhr:

...

Davon weg bist Du hier eigentlöich im falschen Forum.............

Das hast Du gut erkannt, ist ja keine Kaufberatung im Sinne dieses Forums:

"Welches Fahrzeug darf es sein? Herstellerübergreifende Kaufberatung findest Du hier!"

Solche Threads wurden bereits x-fach hier besprochen:

https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Daher auch verschoben

Dem TE wird angeraten vorm Posten Threadregeln zu studieren. ;)

Beim Beitrag von @timmefued vermisse ich die Beschreibung wie der Verkäufer dann zum restlichen Geld kommt. Bitte nicht sagen per Überweisung, so st kann man ja gleich alles überweisen bzw.die Anzahlung auch nur überweisen.

Aberfür den TE:

Wenn Dir Name, Adresse des Verkäufers bekannt sind bzw. Ihn schon Besucht hast Zwecks Besichtigung und Probefahrt, hätte ich keine großen Bedenken.

Scheint ja dann greifbar zu sein.

Wegen der Höhe der Anzahlung: aus meiner Erfahrung und wenn es nur um die Papier geht, scheint mir ein Betrag von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises angemessen.

Mehr würde ich als Verkäufer nicht verlangen und als Käufer auch nicht zahlen wollen.

Miindestens jedoch die Kosten für eventuelle notwendige Neue Papiere und den Aufwand

irgendwas schief gehen sollte.

Sprich: 200 € Minimum.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Februar 2024 um 16:48:21 Uhr:

Beim Beitrag von @timmefued vermisse ich die Beschreibung wie der Verkäufer dann zum restlichen Geld kommt. .......................

...........timmerlued ;)

 

Sorry, das hatte ich vergessen.

Da der Käufer den Wagen direkt mitnimmt zahlt er auch komplett den Kaufpreis.

Also Auto gegen Geld, wie üblich.

Der Vertrag (der die Besitzverhältnisse zu dem Zeitpunkt der Übergabe regelt) muss natürlich entsprechend ausgestaltet werden, es gibt ja eigentlich immer eine Spalte für

Sonderregelungen in den Vordrucken.

 

 

Fahrzeug & Papiere bei Übergabe des Kaufpreises oder Eingang auf dem Konto. Ummeldung mit einer angemessenen Frist im Kaufvertrag festhalten. Kopie von Übergabeprotokoll & Kaufvertrag an die Versicherung und an die Zulassungsstelle.

Bei Bargeld auf Blüten/Falschgeld testen (lassen)!

Alles so kompliziert.

 

Echtzeit-Überweisung und das Fahrzeug so gleich mitnehmen mit Teil I & II, und dann einfach ummelden.

 

Jaja, ich weiß, jetzt kommen gleich wieder welche um Gottes Willen, dann wird das Fahrzeug womöglich ewig nicht umgemeldet....

 

Man kann es auch unnötig kompliziert machen.

(Hin und her fahren, das Auto steht abgemeldet irgendwo herum, die Anzahlung kann flöten gehen)

 

Bei der Echtzeit-Überweisung ist das Geld in voller Höhe sofort auf dem Konto des Verkäufers. Muss man natürlich bei seiner Bank (geht auch online) vorher einmalig freischalten.

Dieses Vorgehen wird jeden Tag Tausende Male beim Autohandel so gemacht.

Der Rest muss natürlich auch vertraglich festgehalten sein.

Was soll daran so kompliziert sein?

Kohle gegen Ware bzw. umgekehrt. Die Formularverträge von ADAC & Co haben schon die entsprechenden Durchschläge für die Behörden/Vers.

Wer halt lieber Bares mag als eine Überweisung, sollte halt die Scheine prüfen.

Bei Steuer und auch Versicherung bist du mit der Meldung zum Gefahrenübergang raus.

Bei Steuer bist Du erst mit um oder Abmeldung raus.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 4. Februar 2024 um 08:41:42 Uhr:

Bei Steuer und auch Versicherung bist du mit der Meldung zum Gefahrenübergang raus.

Angenommen, es passiert vor Ummeldung und Versicherungswechsel ein Unfall....

Bist du dir sicher, dass die Versicherung des Verkäufers nicht zahlen wird? Mit den entsprechenden Folgen für die Schadenfreiheitsklasse des Verkäufers.

 

Ich selbst würde es so machen wie @Pauliese vorschlägt.

Hinfahren, Bezahlen, Kaufvertrag von Mobile Nutzen mit den Ummeldebescheinigungen und schon seit ihr beide Safe.

hab schon öfters ein Auto so übergeben, der Käufer bekommt dann Post von deiner Versicherung und Finanzamt, alles Offizielle Dokumente, du bist als Verkäufer raus und der Käufer hat keine Scherereinen.

@WeissNicht, natürlich zahlt die Versicherung. Und es ist sicher sinnvoll die Übernahme der Versicherung im Kaufvertrag, wenn nicht dafür sowieso schon ein Passus enthalten ist, auszuschließen.

Es kratzt aber i.d.R. auch nicht an deinen Rabattsätzen, wenn der Käufer einen Unfall verursacht. Deshalb schickst du ja u.a. die Mitteilung zum Gafahrenübergang an die Versicherung. Darum geht es doch wohl, dass deine Rabatteinstufung im Fall eines Falles nicht verloren geht.

Wenn du nicht glaubst, frag bei deiner Versicherung.

Für Strafmandate ist auch der Käufer ab Zeitpunkt der Übernahme haftend.

@driver911

Was ist denn bei herausgekommen?

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