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Fahrzeugübergabe: Käufer will mit meinen Kennzeichen zurückfahren und Auto abmelden

Themenstarteram 1. März 2010 um 21:35

Hallo,

hab mal ne Frage zu einem Fahrzeug Verkauf.

Käufer will die Überführung des Autos mit meinen Kennzeichen machen und am folgenden Tag das Auto für mich abmelden.

Ich weiss, ist riskant...Er sagte, wenn er mir unterschreibt,d as Auto dann übernommen zu haben, trägt er die Verantwortung. Das glaube ich aber nicht ?!

Und wenn ich ihn einen Wisch unterschreiben lasse, des er für die Überführungsfahrt voll haftet etc ? Ich weiss, erstmal wäre ich wahrscheinlich im Ernstafll dran, denn für Versicherung etc bin ich ja der Ansprechpartner, aber was meint ihr dazu ?

Mit so einem Extrawisch oder gar nicht oder wie oder was? ;)

Danke!

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69 Antworten

Das ist doch normal, solange du den Wagen nicht ins Ausland verkaufst ist das keine Problem, hab ich bis jetzt fast immer so gemacht, gab noch nie Probleme. Im Kaufvertrag steht ja drin, daß der Käufer den Wagen innerhalb einer Woche (oder ähnlich) ab/ummeldet. Die Durchschrift davon bekommt ja dann auch deine Versicherung, und mit dem Datum/Uhrzeit der Übergabe kann dir eigentlich nix passieren.;)

Themenstarteram 2. März 2010 um 5:58

d.h. ab Übergabe ist DER KÄUFER für eventuelle Schäden bzw. Unfälle auf der Heimfahrt bspw. haftbar zu machen ?

Ja, es steht ja im Kaufvertrag.

Themenstarteram 2. März 2010 um 13:45

ja, ok, aber was ist denn, wenn er jetzt nen unfall auf der heimfahrt hat ?

meine kennzeichen, ich bin halter des fahrzeuges. versicherugnsnehmer ist sogar eine dritte person, die dann auch noch involviert wäre...

Die Annahme berücksichtigt aber eine kulante Versicherung und keine Fälle von Halterhaftung.

 

Gruß

 

Stefan

(Abmelden oder Gottvertrauen)

am 2. März 2010 um 13:56

Hi,

ich würde es nicht mit Kenzeichen abgeben,erst abmelden dann abgeben,sonnst musst du immer hinterher Telefonieren :)

und das ist schei....

mfg

dinox5000

Hallo,

versicherungstechnisch ist das alles nicht das Thema.

Kulante Versicherung hin oder her.

Nach Fahrzeugübergabe, geht das Risiko sofort auf den Käufer über.

Lade Dir am besten einen ADAC Kaufvertrag runter.

Da ist auch die Fahrzeugübergabe geregelt.

Somit vergisst Du nichts.

Dir sollte aber bewusst sein, daß Du die KFZ Steuer zahlst. Und zwar bis zum Zeitpunkt der Ummeldung durch den Käufer.

Gruesse Dulguun

Was passiert wenn der neue Käufer das Auto nicht ummeldet und die Adresse und alle Personaldaten nicht stimmemn ?. Dann  bist ausschließlich du haftbar. Du darfst das Fz. dann zwangsabmelden, die Polizei taucht im Schadensfall zuerst bei dir auf, Steuer und STVA melden sich immer erst bei dir. Ein seriöser Käufer besorgt sich Überführungskennzeichen und fährt mit denen zurück. 

Zitat:

Original geschrieben von Dulguun

Nach Fahrzeugübergabe, geht das Risiko sofort auf den Käufer über.

eigentlich nicht!

verursacht der käufer auf der heimfahrt einen unfall, ist die versicherung des te zuständig für die schadensregulierung.....

wie der te dann die hochstufung bei seiner versicherung umgeht, die sb vom käufer zurückbekommt ist seine (zivilrechtliche) sache da er nunmal vers.nehmer ist....

es gibt hier genug thread wo gutgläubig das kennzeichen darufgelassen wurde und es bös ins auge ging........

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Dulguun

Nach Fahrzeugübergabe, geht das Risiko sofort auf den Käufer über.

eigentlich nicht!

verursacht der käufer auf der heimfahrt einen unfall, ist die versicherung des te zuständig für die schadensregulierung.....

wie der te dann die hochstufung bei seiner versicherung umgeht, die sb vom käufer zurückbekommt ist seine (zivilrechtliche) sache da er nunmal vers.nehmer ist....

es gibt hier genug thread wo gutgläubig das kennzeichen darufgelassen wurde und es bös ins auge ging........

Nein, die Versicherung ist zwar haftbar, aber durch den Kaufvertrag holt sie sich das Geld vom Käufer, nicht vom Verkäufer, dafür ist der Vertrag ja da.

Von wem will sich die Versicherung denn das Geld wiederholen ? Von der Person die trotz Vertrag  nicht existent ist und falsche Personalien angegeben hat, oder dir einen ge / verfälschten Ausweis unter die Nase gehalten hat? Was ist wenn es ein ausländischer Pass ist ? Wie willst du später an den Wohnort kommen wenn er nicht in Deutschland lebt dir aber eine erfundene Adresse in Deutschland angibt. Du bleibst alleine auf deinen Kosten hängen glaub mir das. Träumt schön weiter.

@q5runner

Klar, wenn Papiere falsch sind.

Bei Verkauf ins Ausland bzw. an Ausländer mit Wohnsitz im Ausland auch logisch.

@magirus....

Wenn im Vertrag Datum mit Uhrzeit mit Übergabezeitpunkt festgehalten sind, ist das nach Empfehlung seitens ADAC kein Problem.

Meine Meinung:

Sicherlich sollten die Umstände beim Verkauf unbedingt mit berücksichtigt werden und entsprechend reagiert werden.

Wichtig hier:

Eindruck von Käufer

Wohnsitz Käufer

Auftreten des Käufers

Papiere

Allg. Kommunikation.

Barzahlung ...

Mir war es immer wichtig, daß in bar in der Bank gezahlt wurde.

Das Geld konnte dann gleich geprüft werden.

Desweiteren hatte ich immer noch eine 2te Person dabei.

Gruesse Dulguun

...soviel Post´s mit soviel Schmarrn habe ich lange nicht gelesen!

Grundsätzliches!

Alles geht und alles ist möglich nur die Haftungsfragen sind eine anders Thema. Wer so antwortet und dem Fragenden Sicherheit zur Ausführung solcher Tatsachen verschafft, handelt fahrlässig. Selbstverständlich obliegt es beim Fragenden, ob er das so tut, wie ihm angeraten wurde oder nicht.

Also zurück zur Frage von "Themenstarter"

(VK= Verkäufer; K= Käufer; VS= Versicherung; SFR= Schadensfreiheitsrabatt)

Ein Kaufvertrag stellt die Grundlage für ein rechtsverbindliches Handeln zw. Käufer und Verkäufer dar. Die Zulassungsstelle und die VS fordern dies zwar für den Verkauf und der Anzeige, dass es zu einem Halterwechsel gekommen ist, jdeoch ist das kein Freifahrtschein für versicherungstechnische Gesichtspunkte, oder besser gesagt für eine Haftungsfrage im Grenzfalle!

Rein rechtlich gehen zwar alle Rechte & Pflichten ab dem Kaudatum und ab der eingetragenen Uhrzeit auf den Käufer über, jedoch entbindet es den Verkäufer nicht vom Versicherungsvertrag. Der VK kann weder den VS-Vertrag kündigen, noch sicher sein, dass er bei einem Unfall im SF Rabatt nicht hochgestuft wird. Grund: er ist nach wie vor solange Vertragspartner, wie der VS-Vertrag mit ihm besteht.

Einzig und allein ist, dass das Fahrezug im Straßenverkehr immer versichert ist. Nur über die Haftung muss sich jeder im klaren sein!

Das heißt, dass der Käufer zwar mit einem versicherten KFZ unterwegs ist, und die VS bei einem Schadensfall zahlt, der VK jedoch mit seiner VS bei Personenschaden mit

ommt es zu einem Schaden, dann kommt auch die Polizei zuerst zu dem VK und will die Fakten wissen. Das ist der erste Ärger. Der zweite Ärger kommt dann, wenn es ein Schaden bei der Überführung gab, und man im SFR hochgestuft wird.

Desweiteren gibt es evtl. noch weiteren Ärger, wenn der K nicht sofort

den Wagen ummeldet, oder beim bestehenden VS auf sich wieter versichert, weil sonst die VS-Prämien weiterhin beim VK auflaufen.

Letzten Endes kann ich niemandem zu einer solchen Vorgehensweise raten. Vielmal wird es gut gehen, aber einmal kann es doch schief laufen, und dann zu undefiniert hohen Unannehmlichkeiten kommen.

Hoffe es ist gut erklärt von mir

Schöne Weihnachten

ACHTUNG ACHTUNG VORSICHT GROSSE VORSICHT

HAB ICH AUCH GEMACHT, VERKAUFT MIT KENNZEICHEN. HAB DAS FAHRZEUG SOGAR NOCH ANGELIEFERT, 60 KM UND BIN MIT DEM ZUG ZURÜCK NACH HAUSE. I KAUFVERTRAG VEREINBART, KÄUFER MELDET KFZ INNERHALB 10 WERKTAGEN AB ODER UM.

MEINKENNZEICHEN HATTE ICH ÜBER 20 JAHRE IN DER FAMILIE. NUN IST ES WEG, DENN DER KÄUFER HAT ERSTMAL DIE VOLLEN 10 TAGE AUSGENUTZT UND AM 10. TAG DAS FAHRZEUG

U M G E M E L D E T. VON KÖLN NACH NEUWIED. ER FÄHRT JETZT IN NEUWIED MIT EINEM KÖLNER KENNZEICHEN SPAZIEREN. IMN NACHHINEIN ERKANNT, BIS ZUR UM ODER ABMELDUNG BIN ICH VOLL IN DER HAFTUNG, STEUER UND VERSICHERUNG. DER KÄUFER FÄHRT TROTZ ALLER MÜNDLICHER UND SCHRIFTLICHER ABSPRACHEN AUF MEINEN NAMEN HERUM. WENN ES ARG KOMMT, MELDET ER DAS FAHRZEUG GAR NICHT UM: VIELEICHT FÄHRT ER JA ERST MAL NACH SPANIEN IN URLAUB ODER ZIEHT MIT DEM FAHRZEUG KOMPLETT WOANDERS HIN.

 

BIS ZUR AB ODER UM MELDUNG BIN ICH IN DER VOLLEN HAFTUNG

 

ALSO UNBEDINGT: N I E M A L S MIT KENNZEICHEN VERKAUFEN !!!!

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