Falle bei Mobilitätsgarantie
Hallo Zusammen,
pünktlich zu Weihnachten hat es uns eingeholt. Am 22.12. hat auf dem Weg zur Arbeit das Kühlwasserlämpchen geleuchtet. Meine Frau rief darauf beim an, da das Handbuch meinte "sofort anhalten und Werkstatt informieren". Da die Temperaturanzeige normal war und der Weg nicht zu weit, meinte der KD-Meister, sie solle doch Kühlwasser nachfüllen und vorsichtig zur Werkstatt fahren, da 2 Tage vor Weihnachten viel Hektik ist und wenig Zeit um jemand einsammeln.
Das ging im Prinzip auch soweit problemlos.
Schnelldiagnose am Donnerstag abend: Öl im Kühlwasser. Sie bekam ein Ersatzuauto mit (A3).
Am Freitag morgen telefonische Auskunft: evtl. Öl-Wasser-Wärmetauscher defekt. Teil ist bestellt, bis Freitag abend hoffentlich fertig.
Freitag 17.00h: "das war's nicht - wir müssen den Zylinderkopf runtermachen - Auto muß bis ca. 30.12. in der Werkstatt bleiben".
Einwand unsererseits: mit 2 Kindern, Kinderwagen etc. brauchen wir ein größeres Gefährt. Abholung noch am gleichen Abend (A4 Avant) aber jetzt der Knüller:
"Da das Fahrzeug NICHT liegengeblieben ist und aus eigener Kraft in der Werkstadt gefahren wurde, gilt die Mobilitätsgarantie nicht!" Ersatzauto müssen wir zahlen, da Audi die Kosten nicht übernimmt. Es wurde uns ein "Sonderpreis" von €20,- je Tag angeboten, den ich nach einigem Maulen auf € 75,- für die Woche gedrückt habe, aber alles in allem fühle ich mich schon gelinkt!
FAZIT und TIPP für alle: wenn irgendwann wieder mal ein Lämpchen angeht, das "Werkstadt holen" heißt, wird der Abschleppservice geholt. Jetzt haben wir den Ärger, Auto weg und den Ersatzwagen noch selber zahlen!
Ach so: Stand heute noch keine Info, was der Motor hat (km-Stand ca. 28.000). Außerdem weiß ich jetzt, wieso ich vor 6 Wochen € 410,- für Car-Life-Plus investiert habe - somit sehe ich den Fall noch relativ gelassen und warte, was kommt.
Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrung mit "Mobilitätsgarantie" gehabt?
Jochen
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22 Antworten
Die Mobilitätsgarantie ist Sache des Händlers, nicht von Audi. Also muß man das mit dem Händler klären, er kann das nicht auf Audi schieben.
Wenn ich meinen Wagen in die Werkstatt fahre bekomme ich immer einen kostenlosen Ersatzwagen. Unabhängig davon welches Problem es ist und ich bin noch nie liegengeblieben. Es mußten eben Teile bestellt werden und dauerte einen Tag.
Lediglich die Auswahl des Leihwagens ist eingeschränkt.
Erst vor ein paar Wochen bekam ich problemlos einen A3 gestellt. Bin nicht liegengeblieben (leckende Einspritzleitung). Die 85E die der Wagen laut Tabelle kostet werden von der Mobilitätsgarantie abgedeckt.
Zitat:
Original geschrieben von MoparMan
Die Mobilitätsgarantie ist Sache des Händlers, nicht von Audi. Also muß man das mit dem Händler klären, er kann das nicht auf Audi schieben.
blödsinn!
@nsu-driver
is blöd gelaufen, der freundliche hätte einen liegenbleiber draus machen können, aber:
kostenlosen leihwagen bekommst du eh nur maximal 5 tage, somit hättest du sowieso etwas zahlen müssen. ich bezweifle auch, das bei einem anruf bei der ersatzwagenfreigabe (erforderlich bei fzg, das aus eigener kraft in die werkstatt kam) dort jemand 5 tage gegeben hätte. meist bekommt der betrieb erst mal 2-3 tage zur diagnose/reparatur.
alles andere ist kulanz deines händlers!!
Zitat:
Original geschrieben von MoparMan
Die Mobilitätsgarantie ist Sache des Händlers, nicht von Audi. Also muß man das mit dem Händler klären, er kann das nicht auf Audi schieben.
Hallo,
das sehe ich ebenfalls anders. Ohne Abschleppen keine Ersatzwagenverrechnung seitens Audi. Alles weitere ist Kulanz des Händlers. Wobei ich den Preis von 75€ für eine Woche A3/A4 schon sehr entgegenkommend finde.
Alles in allem natürlich trotzdem ärgerlich.
Gruß Jürgen
Tipp für den nächsten "Liegenbleiber", der hoffentlich niemals eintreten wird:
Nie direkt beim Freundlichen selbst anrufen, sondern die 0800/AUDIHILFE wählen.
Damit ist gewährleistet, daß der zentrale Audi-Pannenservice Info über die Panne selbst hat und von dort ein Pannen-Servicemonteur beauftragt wird, der zu Euch an die Pannenstelle kommt.
Dieser veranlasst von dort aus alles weitere.
Wenn dieser dann entscheidet, daß das Auto mit eigener Kraft zur Werkstatt fahren kann, habt ihr trotzdem einen Anspruch auf die 5 Tage Mobilitätsgarantie mit einem Fahrzeug.
Ist mir genau SO ergangen.
Übrigens:
Diese Info bekam ich von meinem Audi-Service-Berater, bei dem ich in meinem Pannenfall auch direkt angerufen hatte.
Übrigens (die zweite):
Man sollte zwar nicht drüber reden, aber wenn ein Pannen-Servicemonteur rauskommt, wird er NIEMALS entscheiden, daß das Auto selbst in die Werkstatt fährt.
Schließlich kennt er mit Sicherheit einen Abschleppunternehmer persönlich...
Gruß
Micha
Wenn die Werkstatt den Fall als Liegenbleiber in das System gibt,ist es kein Problem!
Das mit der Tagesbegrenzung hat mir auch ein Händler schon erzählt. Wollte für die Tage danach Geld für den Leihwagen. Da ich keinen Einfluß auf die Reparaturdauer habe und nichts dazu kann,wenn die Werkstatt zu langsam ist, habe ich nicht bezahlt. Das wurde dann über den Chef des Autohauses mit mir geregelt. Kunde kann wohl kaum die Bastelei von Audi finanzieren. Ein Fehler muß jeder Monteur sofort finden und die passenden Teile bestellen. Warum soll der Kunde unfähige Mechaniker unterstützen???
Gruß
maku
PS:A6:Getriebeschaden mit 29.700 km in der Gewährleistung und Audi will nur Ersatzteile bezahlen.
Der neue Audi hat einen Stern am Kühler !!!
Dann pass´aber auf : In der aktuellen AUTOBLÖD hat die C-Klasse die "goldene Möhre" und die A-Klasse die "bronzene Möhre" bekommen (leider ging die "silberne" an AUDI).
Gruß aus Braunschweig - Dirk.
Mobilitätsgarantie war bei meinem Passat ebenfalls eine Luftnummer. Auto (1 Jahr alt!) stand 14 Tage, da keine E-Teile lieferbar. Audi sagte, Händler solle Ersatzwagen stellen und dieser sagte, klar doch, wenn Audi die Kosten übernimmt. Nach 372 Tagen VW und davon über 40 Tagen Werkstatt war dies mein letzter Jokeswagen. Nach 12 Jahren mit 4 Toyotas war das ein völlig neues Erlebnis, das täglich Abenteuer pur. So ne Art Auto-Soap.
Bei Audi gab es wenigstens relativ gut Kulanz, die allerdings der A4 nicht brauchte, der A6 hingegen schon des öfteren.
re
Hi,
also m.E. eindeutig:
Mobilitätsgarantie ist Sache von Audi und nicht die des Händlers (s.a. Internet-Präsenz von Audi).
Bei einem Händler habe ich vor einiger Zeit einmal unterschiedliche Stundensätze für mechanische Arbeiten genannt bekommen, nämlich für Inspektionen (die teuerer waren, da darin eine -vermutlich an Audi abzuführende- "Prämie" für die Mobilitätsgrantie enthalten ist) und die niedrigere für "normale" Reparaturen.
Wenn auch extrem ärgerlich, dass die Mobilitätsgarantie nicht "zog", die 20,00 EUR sind wirklich sehr günstig.
Hat eigentlich schon jemand mal probiert, verbindliche Aussagen von Audi darüber zu erhalten, wann die Mobilitätsgarantie definitiv eintritt und wann nicht?
Ich habe 2004 den Versuch unternommen, diesbzgl. eine Auskunft von Audi zu bekommen, aber trotz mehrfacher Reklamationen: "still schweigt der See". Man fürchtet wohl Präzedenzfälle und läßt seine Kunden lieber im Ungewissen, denn unwissende Verbraucher sind kostengünstige (und pflegeleichte) Verbraucher:
Hier interessehalber meine damalige Anfrage:
"In Bezug auf die Mobilitätsgarantie tauchen bei mir immer wieder konkrete Fragen auf, die ich aus Gründen der Rechtssicherheit einmal grundsätzlich und verbindlich beantwortet und geklärt wissen möchte.
Bei dieser Gelegenheit gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich es nicht nur im Interesse meiner Person, sondern im Interesse aller potentiellen „Nutznießer“ der Mobilitätsgarantie für wichtig erachte, eine umfassende und verständliche Definition der Begriffe
a) Panne
b) Fahrbereitschaft
festzulegen, zumal letztendlich der Kunde die Mobilitätsgarantie (die ja nichts anderes darstellt als eine Versicherung) über die im Vergleich höheren Stundenverrechnungssätze für Inspektionsleistungen selbst bezahlt.
Nicht zuletzt impliziert bereits das Wort Mobilitätsgarantie, dass die Fortbewegung/Beweglichkeit Ihres Kunden (mittels eines Fahrzeuges Ihres Hauses) durch Sie sicher gestellt werden soll.
I) Gem. Ihren Ausführungen zur Pannenhilfe auf Ihren Internetseiten http://www.audi.com/.../leistungen.jsp
Zitat
„Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Kleininstandsetzungen vor Ort, die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs führen, sind kostenfrei.“
liegt meiner Interpretation nach eine Panne immer dann vor, wenn die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs nicht gegeben ist. Fahrbereit = in Praxis einsetzbar kann ein Fahrzeug immer nur dann sein, wenn es
a) technisch dazu in der Lage ist, ohne eventuelle Folgeschäden (weiter) gefahren zu werden
u n d
b) wenn es a l l e Anforderungen der StVZO und StVO zumindest ohne die Gefährdung Dritter erfüllt, da es ansonsten nach §23 (1) Satz 2 StVO nicht in Betrieb genommen werden darf.
Meine o.g. Auslegung widerspricht der von mehreren Werkstätten geäußerten Auffassung „so lange der Wagen noch von selbst in die Werkstatt rollt, liegt keine Panne vor“. Diese Auffassung kann ich nicht teilen; die Begründung entnehmen Sie bitte nachstehenden Fällen:
1) Blinker fällt aus; Wechsel der als Reserve mitgeführten Blinkerbirne ist aufgrund verbauter La-ge des Scheinwerfers auch von einem handwerklich halbwegs versierten Fahrer nicht durch-führbar. Die §§ 5 Abs. 4a, 7 Abs. 5, 9 Abs. 1, 10 und 23 Abs. 1 Satz 2 der StVO erfordern den Einsatz und/bzw. die Funktionsfähigkeit des sog. Fahrtrichtungsanzeigers. Somit ist m.E. das Fahrzeug mit defektem Blinker eindeutig nicht fahrbereit im Sinne der StVO und die Mobili-tätsgarantie müsste greifen, d.h. Deckung gegeben sein.
Frage:
handelt es sich hierbei um eine Panne, die zur Anforderung der Pannenhilfe berechtigt?
Falls nein, bitte Begründung.
2) Glühbirne des Stand- oder Abblendlichts fällt aus; Wechsel der als Reserve mitgeführten (bzw. bei Xenon-Scheinwerfer nicht mitgeführten) Glühlampe ist aufgrund der „verbauten“ Lage des Scheinwerfers auch von einem handwerklich halbwegs versierten Fahrer nicht durchführbar bzw. bei Xenon-Scheinwerfern ausdrücklich zu unterlassen. Somit ist zumindest unter den Be-dingungen des §17 Abs. 1, 3 und 4 sowie dem § 23 Abs. 1 Satz 2 das Fahrzeug nicht fahrbereit im Sinne der StVO. Dies bedeutet m.E. uneingeschränkte Eintrittspflicht der Mobilitätsgarantie.
Frage:
handelt es sich hierbei um eine Panne, die zur Anforderung der Pannenhilfe berechtigt?
Falls nein, bitte Begründung.
3) Fenster lässt sich zwar öffnen jedoch aus irgendwelchen Gründen (Verkantung der Scheibe, Fehlfunktion der Fensterheberbetätigung o.ä.) nicht wieder schließen. Es herrscht starker Re-gen/Schnee, so dass das Fahrzeug völlig durchnässt zu werden droht (Fahrzeug zwar „mobil“ aber eine Nutzung wegen der Folgeschäden in Praxis nicht zumutbar. Darüber hinaus ist ein Abstellen eines Fahrzeugs mit (auch nur teilweise) geöffnetem Fenster außerhalb einer ge-schlossenen Einzelgarage nicht möglich, da ansonsten die große Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs selbst, von Fahrzeugteilen oder -Inhalt sowie des Vandalismus (Zigarettenkippe durch offenes Fenster) etc. besteht. Der §14 Abs. 2 der StVO, Satz 2 schreibt die Sicherung von (abgestellten) Fahrzeugen gegen unbefugte Benutzung vor. Dies ist im konkreten Fall nicht möglich, weshalb auch hier das Fahrzeug nicht als fahrbereit i.S. der StVO anzusehen ist. Auch hieraus resultiert meiner Ansicht nach wiederum die Eintrittspflicht der Mobilitätsgarantie.
Frage:
handelt es sich hierbei um eine Panne, die zur Anforderung der Pannenhilfe berechtigt?
Falls nein, bitte Begründung.
4) Die Scheibenwasch- oder -Wischanlage fällt bei schmuddeligem Wetter aus, so dass während der Fahrt (insbes. Autobahn, Landstraße und größere Ortsdurchfahrten) keine Scheibenreini-gung möglich ist und durch die „Gischt“ vorausfahrender Fahrzeuge die Frontscheibe sehr schnell dermaßen verschmutzt, dass keine ungehinderte Sicht mehr möglich ist. Dies steht im eindeutigen Widerspruch zu §23 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 2 der StVO. Auch hier sehe ich das Fahrzeug nicht als fahrbereit im Sinne der StVO und damit die vollumfängliche Eintrittspflicht der Mobilitätsgarantie als gegeben an.
Frage:
handelt es sich hierbei um eine Panne, die zur Anforderung der Pannenhilfe berechtigt?
Falls nein, bitte Begründung.
5) Aus dem Motorraum sind laute klackernde Geräusche zu vernehmen. Die Werkstatt diagnostiziert anhand der Geräusche einen Schaden an der Wasserpumpe und rät aufgrund der Gefahr des Abscherens der Riemenscheibe der Wasserpumpe mit anschießendem kapitalem Motorschaden dringendst von jeder weiteren Fahrt ab, das Fahrzeug soll ohne die erforderliche Reparatur nicht mehr bewegt werden. Konsequenz: Das Fahrzeug ist definitiv nicht einsatzfähig. Reparaturdauer 3 Tage.
Fragen:
a) handelt es sich hierbei um eine Panne, die zur Anforderung der Pannenhilfe berechtigt? Falls nein, bitte Begründung.
b) hätte es sich um eine Panne gehandelt, wenn ich aufgrund der suspekten Motorgeräusche den Motor abgestellt, die Fahrt gar nicht erst angetreten bzw. unterbrochen und statt dessen die Audi-Hilfe um Unterstützung gebeten hätte? Falls nein, bitte Begründung
c) stünde mir im Fall a) ein Ersatzfahrzeug zu? Falls nein, bitte Begründung
d) stünde mir im Fall b) ein Ersatzfahrzeug zu? Falls nein, bitte Begründung.
Die vorg. Begebenheiten sind lediglich als typische Alltagsbeispiele aus der Praxis anzusehen und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
II) Bezüglich der kostenlosen Ersatzwagengestellung
Zitat
„Muss Ihr Audi nach einer Panne in die Werkstatt, stellt Ihnen Audi für die Dauer der notwendigen Reparaturen, im Rahmen der Mobilitätsgarantie, bis zu fünf Tage einen Ersatzwagen ohne Kilo-meterbegrenzung kostenlos zur Verfügung. Den Wagen dürfen Sie auch noch am direkt anschlie-ßenden Wochenende oder Feiertag behalten.“
ergeben sich darüber hinaus für mich folgende Fragen:
1) sehe ich es richtig, dass Voraussetzung für jegliche Ersatzwagengestellung eine Panne ist?
2) für welchen Zeitraum muss bedingungsgemäß in der Werkstatt auf die Durchführung der Reparatur gewartet werden, bevor ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird?
Es ist m.E. nicht akzeptabel, wenn der jeweilige AUDI-Betrieb nach Gutdünken festlegen kann, ab welchem Zeitpunkt bzw. welcher Zeit-/Reparaturdauer ein Ersatzwagen zu stellen ist.
3) ist die o.g. Garantiebestimmung dahingehend auszulegen, dass zwar für ein beispielsweise Montags von einer Panne betroffenes Fahrzeug die Rückgabe bei entsprechender Reparaturdauer spätestens am darauf folgenden Montag zu erfolgen hätte, bei einer am Donnerstag eintretenden Panne jedoch bereits am darauf folgenden Dienstag, da sich das Wochenende nicht anschließt, sondern in die Reparaturdauer fällt?
Ihrer baldmöglichen Rückäußerung sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen"
Es wäre doch verlockend, Audi mit dieser Beispielsammlung doch noch zu einer Aussage bewegen zu können, indem diese Anfrage nochmals, nunmehr von etlichen interesseirten Forumsteilnehmern (gerne individuell verbessert, abgeändert, verkürzt) an unseren Fahrzeughersteller gestellt wird, oder?
Ich bin gespannt auf Euer Feedback.
Gruß
au!audi
Hi au!audi,
tolle Idee
Deine Ausführungen sind mehr als genial. Hatte eben schon mal angefangen was dazu zu schreiben und dann ist mir die "Kiste" wieder mal abgeschmiert. -> alles weg
***Staubi***-> meine Ünterstützung hättest du, auch wenn ich bisher mit dem Audi keine "nennenswerten" Probleme hatte
Bin mal gespannt was draus wird, werde das Thema auf alle Fälle weiterverfolgen
Hallo,
vielen Dank an alle. Ich sehe, daß ich mit meinem Fall nicht alleine dastehe, sondern daß da eine - vermutlich gewollte - Grauzone besteht, deren Regelung v.a. vom "goodwill" des abhängt.
Ich konnte mein Auto gestern abend nach insg. 4 Werkstatt-Arbeitstagen wieder abholen.
Diagnose: Ursache der Wasser-/Ölvermischung konnte nicht geklärt werden. Nach Abheben des Zylinderkopfes kam eine "neuwertige" Kopfdichtung zum Vorschein, ohne Schaden. Somit scheint die Ursache in einem Riß im Zylinderkopf- oder Block zu liegen. Da dies nicht von der Werkstatt überprüfbar ist, wurde entschieden, daß ein komplett neuer Rumpf-Motor eingebaut wird.
Somit bin ich beim km-Stand von 28000 (!) jetzt Besitzer eines neuen Motors.
Der klärt noch, welcher Teil auf Kulanz und was über Car-Life Plus abgerechnet wird. Bisher noch keine Rechnung gesehen, evtl. muß ich wohl Betriebsstoffe (Öl + Kühlmittel) selber zahlen.
Wegen den 75,-€ für den Mietwagen werde ich dann nicht mehr rumstreiten - dafür neuer Motor
Ich hoffe, daß der neue Motor länger hält!
Allen einen guten Rutsch!!
Zitat:
Original geschrieben von taxi a6
Tipp für den nächsten "Liegenbleiber", der hoffentlich niemals eintreten wird:
Nie direkt beim Freundlichen selbst anrufen, sondern die 0800/AUDIHILFE wählen.
Damit ist gewährleistet, daß der zentrale Audi-Pannenservice Info über die Panne selbst hat und von dort ein Pannen-Servicemonteur beauftragt wird, der zu Euch an die Pannenstelle kommt.
Dieser veranlasst von dort aus alles weitere.
Wenn dieser dann entscheidet, daß das Auto mit eigener Kraft zur Werkstatt fahren kann, habt ihr trotzdem einen Anspruch auf die 5 Tage Mobilitätsgarantie mit einem Fahrzeug.
Ist mir genau SO ergangen.
Übrigens:
Diese Info bekam ich von meinem Audi-Service-Berater, bei dem ich in meinem Pannenfall auch direkt angerufen hatte.
Übrigens (die zweite):
Man sollte zwar nicht drüber reden, aber wenn ein Pannen-Servicemonteur rauskommt, wird er NIEMALS entscheiden, daß das Auto selbst in die Werkstatt fährt.
Schließlich kennt er mit Sicherheit einen Abschleppunternehmer persönlich...
Gruß
Micha
Danke für den Hinweis.
Mich traf es auch vor 1,5 Jahren, als ich aus dem Urlaub kam. Unterwegs schleppte ich mich, damals noch mit meinem alten A6, zu einer Audi-Werkstatt. Wie schon beschrieben, das hätte ich nicht tun sollen! Habe gelernt, kommt auch nicht mehr vor. Stelle mich an den Straßenrand, Telefonat mit Nothilfe, abwarten!
Herzliche Neujahrsgrüße
Hannes
Hi!
Sehr interessant, die AUsführungen, ist halt wie bei allen Versicherungen, es kommt auf das Kleingedruckte an, und das ist dazu noch auslegungsfähig.
Aber um auch mal eine Lanze für Audi zu brechen:
Ich bin wirklich liegegeblieben am Freitag Abend (Lichtmaschine defekt)
-> Audi Nothilfe -> Abgeholt von Werkstatt und mit Leihwagen weggefahren, Auto abgeschleppt und bis Di Abend repariert (neue LiMa, da Welle eingelaufen und irgendwas mit den Bürsten=470€ gesamt)
Abschleppen und Mietwagen frei. War eigentlich zufrieden wie es gelaufen ist. Hatte aber auch den Eindruck, das das Autohaus den Mietwagen bezahlen muss.
Lars
das autohaus wird bei mobilität mit der hälfte der abschleppkosten beteiligt. der mietwagen wird, soweit es ein euromobil ist, über den mobilitätstarif voll abgerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von nsu-driver
Diagnose: Ursache der Wasser-/Ölvermischung konnte nicht geklärt werden. Nach Abheben des Zylinderkopfes kam eine "neuwertige" Kopfdichtung zum Vorschein, ohne Schaden. Somit scheint die Ursache in einem Riß im Zylinderkopf- oder Block zu liegen.
Ich hoffe, daß der neue Motor länger hält!
Hallo, Glückwunsch.
Hoffendlich habe die auch gleich den Ölkühler mit gewechselt. Der ist meist der Übeltäter für ÖL/Wasser mischung.
MfG