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Falsch datierter Strafzettel

Themenstarteram 14. März 2011 um 17:11

Hi Community,

ich glaube ich bin in diesem Unterforum völlig falsch, habe aber nichts entdeckt wo ich mein Anliegen sonst posten sollte.

Es geht um folgendes:

Ich hatte gestern Abend (13.03.11) einen Strafzettel über 35€ wegen Parken in der Feuerwehrzufahrt am Wagen.

Datiert war das ganze auf 11.03.11 was nicht sein kann, da ich das Auto erst am 13.03. dort abgestellt habe und zu diesem Zeitpunkt nachweißlich in der Arbeit in einem anderen Stadtteil war.

Meine Frage dazu:

Wie sind euere Erfahrungen, kann man sowas anfechten, da das Datum nicht stimmt, oder ist das sinnlos, da ich ja sowieso da gestanden haben muss unabhängig davon wann, weil sonst hätte ich das Knöllchen nicht bekommen...

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Also ich täte von der Falschdatierung nichts erzählen und persönlich beim Amt erscheinen und dort sagen , das du an diesem Tag nachweisslich auf der Arbeit warst!

Haben wir hier keinen Verkehrsanwalt?

Meines Erachtens nach ist dieser Strafzettel null und nichtig!

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kannst widerspruch einlegen und vmtl. wegen nicht zahlung des angebotenen verwarngeldes einen im datum korrigierten bussgeldbescheid erhalten.

das duerfte aber dann ca 60 EUR kosten.

Also ich täte von der Falschdatierung nichts erzählen und persönlich beim Amt erscheinen und dort sagen , das du an diesem Tag nachweisslich auf der Arbeit warst!

Haben wir hier keinen Verkehrsanwalt?

Meines Erachtens nach ist dieser Strafzettel null und nichtig!

Vielleicht hat gar nicht die Polizei sondern ein anderer Falschparker dir das Ticket untergeschoben.

Warte doch erst mal ab ob was kommt. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Vielleicht hat gar nicht die Polizei sondern ein anderer Falschparker dir das Ticket untergeschoben.

Warte doch erst mal ab ob was kommt. 

mit seinem kennzeichen und marke ?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Vielleicht hat gar nicht die Polizei sondern ein anderer Falschparker dir das Ticket untergeschoben.

Warte doch erst mal ab ob was kommt. 

mit seinem kennzeichen und marke ?

Steht das überhaupt auf dem Ticket drauf!!??

Marke , Farbe und Kennzeichen muessten vermerkbar sein.

hab aber seit gut 20 Jahren keines bekommen ^^

Themenstarteram 14. März 2011 um 18:02

Vielen Dank erstmal für die Antworten,

ja Automarke und Kennzeichen steht drauf.

Naja wie gesagt war ich zur der Zeit mit meinem Fahrzeug in der Arbeit, aber wie beweisen, dass ich mit dem Auto da war?

Zum anderen werden die Beamten bestimmt agumentieren das ich ja irgendwann da gestanden haben muss, sonst hätte ich das Knöllchen nicht -> Die Frage ist nur, ob das so rechtlich korrekt ist oder ob ich gar nicht bezahlen muss.

Danke :)

am 14. März 2011 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von REDFOX0815

Also ich täte von der Falschdatierung nichts erzählen und persönlich beim Amt erscheinen und dort sagen , das du an diesem Tag nachweisslich auf der Arbeit warst!

 

Haben wir hier keinen Verkehrsanwalt?

 

Meines Erachtens nach ist dieser Strafzettel null und nichtig!

Auf einem Amt wirst du mündlich wegen einer Ordnungswidrigkeit  wohl nichts erreichen.Einen Widerspruch sollte man schriftlich machen.

 

Rechtsanwälte dürfen hier nichtmal umsonst schreiben, dieses wäre eine unerlaubte Rechtsberatung.

Wenn das Datum nicht stimmt kann es bei einer Äußerung nachträglich geändert werden, damit ist der Fehler " geheilt " . In der Regel werden solche Klamotten aber eingestellt und der Schreiberling kriegt einen " Einlauf " . Aber: wo zum Henker wird heute noch " manuell " , also ohne Erfassungsgerät, geschrieben ? :eek:

am 14. März 2011 um 20:03

... die Knöllchen von der Rennleitung zum Beispiel werden teilweise von Hand geschrieben ;)

Bezüglich des Themas: Ich würde Widerspruch einlegen. Falsches Datum ist ein Formfehler...

am 14. März 2011 um 22:28

Ihm wird ein Verstoß vorgeworfen, den er am 11.03. begannen haben soll. Am 11.03. wurde der Tatbestand aber nicht erfüllt.....keine Owi ohne Tatbestandserfüllung....:rolleyes:

 

Widerspruch fristgerecht einlegen! 

am 15. März 2011 um 10:32

Handelt es sich bei dem Knöllchen lediglich um die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit mit dem Hinweis, daß noch was Schriftliches kommt oder war an dem Knöllchen bereits eine Zahlungsaufforderung beigefügt ?

Themenstarteram 15. März 2011 um 10:46

Hi Danke nochmal an alle,

ja es ist per Hand ausgefüllt worden von der Polizei und es ist bereits eine Zahlungsaufforderung dabei!

Also sollte ich auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, da es meiner Meinung auch ein Fehler ist oder nutzt das nicht, da das Datum dann einfach umgeschrieben wird?

Aber wie soll ich diesen Widerspruch schreiben, denn schließlich habe ich ja das Knöllchen bekommen und irgendwo muss es ja herkommen ohne das ich mich selber reinreite.

Ausserdem kann ich ja schlecht beweisen, dass ich mit dem Auto zu diesem Zeitpunkt in der Arbeit war.

@ Harry wie kommst du darauf und warum sollte das so sein:

kannst widerspruch einlegen und vmtl. wegen nicht zahlung des angebotenen verwarngeldes einen im datum korrigierten bussgeldbescheid erhalten.

das duerfte aber dann ca 60 EUR kosten.

 

haette "vmtl." gegen "evtl." tauschen sollen.

rechtlich moeglich sollte der vorgang oben sein. ob dieser auch angewandt wird, ist natuerlich nicht sicher.

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