Forum5er F07 (GT), F10 & F11
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Falsche Angabe Kaufvertrag: Nachverhandeln....

BMW 5er F11
Themenstarteram 20. April 2017 um 19:29

Nabend,

habe seit 2 Wochen meine F11 und heute kam der FZ Brief per Einschreiben. War schon überrascht, dass 2 Halter im FZ stehen

Halter 1 Privatperson 1 Jahr

Halter 2 Privatperson 2Jahre

Laut Kaufvertrag ist das Auto 1 Hand. Sollte auch aus dem Leasing eines Dax Konzerns stammen. Auto kommt von renomierten Händler in Düsseldor.

Habe meinen Verkäufer erst mal mit den Fakten konfrontiert und der meldet sich dann.

Also was ich soweit recherieren konnte: falsch Angeben zur Anzahl der Halter stellt einen Mangel dar. Möchte das Auto aber behalten und könnte mir eine Nachverhandlung vorstellen. Gibt es da Faktoren in % die pro Zusätzlichn Halter herangezogen werden können? Habe auch eine gute Rechtsschutz, würde die morgen auch mal anrufen um mir eine weitere Meinung einholen.

PS. Werde nun auch mal die Steuergeräte auslesen um den km Stand zu bestätigen Sicher ist sicher

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. April 2017 um 12:53

Zitat:

@Jimmy_C schrieb am 24. April 2017 um 14:42:19 Uhr:

Die 2% klingen doch fair, oder halt gleich vom Vertrag zurücktreten wenn du kein KfZ aus zweiter Hand willst.

Klar Du kaufst Dir einen Neuwagen für 65t€ und dann ups. der war nun halt schon mal zugelassen hat aber 0km. Macht 1300€ Nachlass, was ein Gewinn

So nun hat der Wagen z.B. Gebraucht nur 40T€ gekostet und sollte z.B. 1 Hand sein ist aber 2 Hand. Super 800€ cash dafür ein Auto 2 Jahre alt und bereits dritte Hand sobald auf einen zugelassen. Bekommst Du bestimmt nach einem Jahr super verkauft mit eingerechneten 2% Abschlag.

Weiß ja nicht wie Ihr Geschäfte macht, aber Vertragserfüllung hat nicht nur was mit typisch deutschen Tugenden zu tun.

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Ich würde mal behaupten das ist sogar ein klarer Mangel...

Bei Gebrauchtwagen Ankauf würde mir mal gesagt das da 200 Euro pro zusätzlichem Halter abgezogen werden.

Nach "Schwacke" werden für den 2. Halter 2% abgezogen.

Themenstarteram 21. April 2017 um 7:33

Habe gerade mal mit der Rechtsschutz gesprochen.

Empfehlung: Angebot vom Autohaus abwarten. Falls nicht einverstanden, kann ich ein Gutachten in Auftrag geben was die Wertminderung beschreibt. Kosten hat der Vertragspartner (Autohaus) zu tragen. Also noch ein weitere Argument falls die rumzicken.

Interessant ist ja auch die Umsatzsteuer-Thematik....evtl. hat der Händler ja auch noch das Finanzamt im Nacken. Ist auf deiner Rechnung die Umsatzsteuer separat ausgewiesen? Geht bei Inzahlung von Privat eigentlich nicht.

Im Übrigen steht bei Einzelfirmen und Freiberuflern auch oft nur der Name in Zul.Besch., dieses ist dann auch der Firmenname. So ist es bei mir auch.

@ nille. Händler müssen immer mit Märchen Steuer verkaufen!

@kevinmuc

Bei Gebrauchtwagen von Privaten Besitzern ist Deine Aussage schlichtweg falsch.

https://www.steuerberaten.de/tag/differenzbesteuerung/

am 21. April 2017 um 8:13

Zitat:

@kevinmuc schrieb am 21. April 2017 um 09:58:49 Uhr:

@ nille. Händler müssen immer mit Märchen Steuer verkaufen!

Das stimmt so nicht. Bei Differenzbesteuerung nach § 26a UStG kann ein Händler keine USt. ausweisen.

Grüße

Der Chaosmanager

Edit: Habe gesehen, dass @Nille72 etwas schneller war ...

Zitat:

@kevinmuc schrieb am 21. April 2017 um 09:58:49 Uhr:

@ nille. Händler müssen immer mit Märchen Steuer verkaufen!

Liegste leider falsch die müssen die aber nicht vom gesamten Betrag berechnen sondern lediglich von der Differenz zwischen Inzahlungnahme und VK Preis d.h. Differenzbesteuerung

 

Sorrywar viel zu spät lol

am 21. April 2017 um 9:14

Zitat:

@ChrisBMW535 schrieb am 21. April 2017 um 10:49:45 Uhr:

Zitat:

@kevinmuc schrieb am 21. April 2017 um 09:58:49 Uhr:

@ nille. Händler müssen immer mit Märchen Steuer verkaufen!

Liegste leider falsch die müssen die aber nicht vom gesamten Betrag berechnen sondern lediglich von der Differenz zwischen Inzahlungnahme und VK Preis d.h. Differenzbesteuerung

... diese Differenz kann vom Händler allerdings nicht auf der Rechnung als USt. ausgewiesen werden. In solchen Fällen darf er nur ohne USt. berechnen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 21. April 2017 um 9:43

Habe den Wagen als Privatperson gekauft und aus Eigenmitteln finanziert. Also die Märchensteuer wurde regulär abgeführt. Die haben sich immer noch nicht gemeldet, bin mal auf deren Erklärung gespannt.

am 21. April 2017 um 9:49

Zitat:

@ard_2 schrieb am 21. April 2017 um 11:43:36 Uhr:

Habe den Wagen als Privatperson gekauft und aus Eigenmitteln finanziert.

Der von Nille72 vorgebrachte Einwand hat sowieso keine Relevanz zu Deinem Sachverhalt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Kitzblitz schrieb am 21. April 2017 um 06:51:43 Uhr:

Nach "Schwacke" werden für den 2. Halter 2% abgezogen.

2% wovon vom aktuellen Wert?

Schwacke bewertet aber doch Händler EK

Für mich interessant ist aber was ich als Käufer zuviel entrichtet habe....

mal abgesehen davon ob ich ein Auto aus 2.Hand überhaupt gekauft hätte....

 

Bsp. Aktueller Wert des Fahrzeugs 30.000€

Wertminderung im EK 600€ ? Was macht das dann im VK aus ?

Der 2%-Abzug geht aus dem Zeitwert. In der prozentualen Betrachtung ist es egal, ob man den Händler-EK oder -VK nimmt.

Wenn du den Wagen geschäftlich gekauft hast, käme noch das Problem der MWSt. dazu. Privat gekauft spielt das aber keine Rolle.

Warte mal ab, was der Händler anbietet.

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