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Falsche Angaben im Kaufvertrag - Laut Händler alles "kein großes Ding?"
Hallo Leute,
habe gerade ein etwas seltsames Problem, bei dem ich nicht genau weiß, wie ich vorgehen sollte. Ich habe mir ein Auto angeschaut, welches mir gefallen hat, habe es angezahlt und jetzt alle Unterlagen zur Anmeldung vor Ort erhalten. Dabei ist mir folgendes Aufgefallen:
Im kaufvertrag hat der Händler angekreuzt: "Das KFz wurde nicht gewerblich genutzt". Erster Halter war allerdings die Hertz Autovermietung, die den Wagen ein Jahr gefahren ist, bevor der Zweitbesitzer den Wagen gekauft hat. Auf Rückfrage meint der Händler nun, die Aussage beziehe sich nur auf den letzten Besitzer des Fahrzeuges, damit das mit der Steuer klar geht. Aber stimmt das? Ich meine, die Aussage lautet ja nicht "der letzte Besitzer nutzte das Fahrzeug nicht gewerblich", sondern "das Kfz soweit bekannt [X] nicht gewerblich genutzt wurden [ ] gewerblich genutzt wurde (z.B. Als Taxi, mietwagen oder Fahrschulwagen).
Zum anderen stimmen die Kilometer nicht überein. Laut Kaufvertrag 44.000km, laut TÜV 51.500km. Ich habe die abweichenden Kilometer tatsächlich bei der probefahrt sogar bemerkt, allerdings nicht reklamiert, weil darunter die "Service" anzeige an war und ich dachte, das wäre dr Kilometerstand, wann der nächste Inspektionstermin fällig wäre. habe zugegebenermaßen auch während der probefahrt nicht darauf geachtet, ob sich die zahl verändert.
Was mache ich denn jetzt? Der Händler macht Druck und will, dass ich das Auto heute noch zulasse, aber irgendwie erscheint mir das schon ein wenig seltsam und nicht so ganz vertrauenserweckend, gerade wenn man sich überlegt, wie viele Autos bei Vermietungen gefahren werden. Dass der zweite Besitzer den Wagen drei Jahre lang kaum 10.000km bewegt haben soll, macht es dann irgendwie auch nicht besser... ich bin da wirklich ratlos, bisher hatte ich noch nie so einen Fall, dass die Angaben so abgewichen haben. Der Händler hat mich jetzt am Telefon gerade weggebügelt, die Angabe zur gewerblichen nutzung sei ja nur für die Steuer, und das mit den kilometern, man hätte das auto halt auch früher schon mal inseriert gehabt, und es wären ja nur ein paar tausend. Finde ich schon sehr frech. Problem ist leider, dass das Auto 400km von mir entfernt auf die Abholung wartet..
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16 Antworten
Kaufvertrag und tatsächliche Gegebenheiten stimmen nicht überein - damit ist der wohl zumindest anfechtbar. Was die gewerbliche Nutzung angeht - oftmals sogar besser wie ein Garagensteher. Meine Tochter hat nen Fiesta - der war vorher auch Mietwagen - ist jetzt über 80.000 Km gelaufen - und was war ? Außer Verschleißteile wie Reifen und Ölwechsel - absolut nix. Was den Kaufvertrag selbst angeht, so Rechtsschutz vorhanden - Anwalt fragen. Davon habe ich keine Ahnung.
ich habe mal eine Zeitlang während des Studiums bei Europcar am Nachtschalter gejobbt, ob ein Mietwagen jetzt unbedingt so erstrebenswert ist, sei mal dahingestellt. Dazu ist das Modell für welches ich mit entscheiden habe motortechnisch eh schon ein wenig zickig. Im Kern geht es mir aber auch gar nicht so sehr darum, dass das Auto mal bei einem Vermieter gefahren ist, sondern um die Kombination: Der Händler macht Druck den Wagen endlich zuzulassen, gleichzeitig stimmen aber die Angaben nicht überein. Und dann werde ich am Telefon auch noch in zwei Minuten weggebügelt - "muss los, wichtiger Termin!" da bröckelt mein Vertrauen in die Seriösität des Händlers (und somit auch des Fahrzeuges) doch zusehends...
Es gibt hier 2 Dinge die mich stutzig machen:
1. Der Kaufvertrag hat diverse Unstimmigkeiten.
Das Auto war gewerblich genutzt, das ist Fakt. Etwas anderes anzugeben ist schlichtweg falsch.
Die km Angaben stimmen nicht mit denen auf dem Tacho überein. Was gilt denn nun? Und wenn der Tacho weniger anzeigt, dann wurde er manipuliert. ist der tache oder der Motor getauscht worden? Irgendwo ist der wurm drin.
2. Mietwagen werden zwar Top gewarter aber eben auch nicht geschont. Je nach Auto hast Du wohlmöglich eine Kiste die nur verheißt wurde. Sowas würde ich nicht kaufen.
Und ein Händler der Drtuck macht, ist sowieso schon unten durch.
Kurz gesagt: Schau mal ob Du nicht vielleicht ein besseres Angebot bei einem seriöseren Händler bekommst.
Also,
1. kilometerstand: Wie oben schon geschrieben ist der Kilometerstand im Auto auch bei der probefahrt schon 51k km gewesen. Ich hatte nur gedacht, dass dann der Service fällig würde. Da war direkt die Serviceanzeige drunter an und ich dachte, ich finde nur den knopf nicht, um auf den aktuellen kilometerstand umzustellen und die Anzeige quasi "wegzuklicken". Im vertrag und der Anzeige steht ein niedrigerer Stand
Der kaufvertrag ist dementsprechend auch schon unterschrieben, ich habe ja beim Kaufvertrag den Brief nicht gesehen, und wusste daher nur vom Vorbesitzer, der Privatmann war. Zugegeben, ich habe auch nicht explizit danach gefragt, wer den Wagen als allererstes gefahren ist, aber die Angabe im Kaufvertrag ist ja trotzdem falsch. Das problem ist, dass ich das Auto jetzt eigentlich nur noch anmelden und abholen wollte und erst jetzt diese beiden Fehler sehe. Die Kilometer aus der neuen TÜV-Bescheinigung die der Händler anfang der Woche hat machen lassen und die Vorbesitzer aus dem Brief, den ich für die Anmeldung zugeschickt bekommen habe. Eigentlich gibt es da kein Zurück mehr, aber es ärgert mich, denn ich hätte den Wagen natürlich nie zu dem Preis gekauft, wenn ich gewusst hätte, dass es ein ehemaliger Mietwagen ist. Auch die Kilometer sind halt gepflegte 14% höher als angegeben, das ist ja nun auch kein Peanuts, selbst wenn es in real nur 7000 sind... ich weiß halt schlicht nicht was ich jetzt machen soll. Kann ich den Preis nachverhandeln? kann ich vom Kauf zurücktreten? Oder muss ich halt mit den Schultern zucken und sagen "Pech gehabt, jetzt ist es halt zu spät - hätte dir früher auffallen müssen!"
Wirklich rechtlich sicher, kann Dir das nur ein Anwalt beantworten. Wenn Du den Wagen nicht willst, dann sage das dem VK. Ich an seiner stelle hole mir keinen Kunden ins Haus, der die Karre vom ersten Tag an nicht wollte. Da hat man nur ärger. Einfach offen mit dem VK reden, dass der Wagen so im ist-Zustand nicht mehr Deinen Vorstellungen entspricht. Wenn Dit die Vornutzung egal gewesen wäre, hättest Du ja nicht danach gefragt. Gib den Wagen frei und bitte ihn um Rücküberweisung der Anzahlung, und zwar zu 100%. Kein Einbehalt wegen Kosten, die er hatte uns so n Blödsinn, lass Dich darauf nicht ein, er hat den / die Fehler gemacht. Wegen der KM muss er schon sehen, dass er das Inserat aktuell hält.
Zitat:
@Craddoc schrieb am 28. September 2018 um 11:22:51 Uhr:
...
Der kaufvertrag ist dementsprechend auch schon unterschrieben, ich habe ja beim Kaufvertrag den Brief nicht gesehen, und wusste daher nur vom Vorbesitzer, der Privatmann war. ...
Dann würde ich den Verkäufer (mäßig) freundlich auffordern, das Fahrzeug SO WIE IM KAUFVERTRAG BESCHRIEBEN zur Abholung bereitzustellen
Zitat:
@keksemann schrieb am 28. September 2018 um 14:37:40 Uhr:
Wenn Du den Wagen nicht willst, dann sage das dem VK. Ich an seiner stelle hole mir keinen Kunden ins Haus, der die Karre vom ersten Tag an nicht wollte. Da hat man nur ärger. Einfach offen mit dem VK reden, dass der Wagen so im ist-Zustand nicht mehr Deinen Vorstellungen entspricht.
Nun, das Problem ist ja gar nicht, dass ich den Wagen nicht haben will. Es ist ein schönes Auto und ich habe es nach der Probefahrt gerne gekauft. Allerdings habe ich bei einem ehemaligen Mietwagen, der elf Monate im Einsatz war eben das Risiko (da das Fahrzeug auch etwas besser motorisiert ist), dass der Wagen in dieser Zeit halt schlecht behandelt wurde. Daher ist es völlig normal, dass solche Fahrzeuge für einen geringeren Betrag verkauft werden. Ich fühle mich hier schlicht verarscht und noch mehr, wenn ich das klären will und der Händler mich in zwei Minuten am Telefon mit einem „die paar Kilometer sind ja egal“ und „ach, gewerblich, das ist ja eh nur für die Steuer interessant“ abbügelt. Hier sollte wenigstens ein bisschen Entgegenkommen von Seiten des Händlers kommen. Keine Ahnung, aktuell bin ich einfach echt frustriert über die Behandlung bei diesem Händler und hin- und hergerissen zwischen dem Extrem ein riesen Fass auf zu machen, mit Anwalt und rechtlichen Schritten oder die Karre einfach zuzulassen, den Wagen abzuholen und nie wieder was mit dem Händler zu tun haben zu müssen.
Zitat:
Dann würde ich den Verkäufer (mäßig) freundlich auffordern, das Fahrzeug SO WIE IM KAUFVERTRAG BESCHRIEBEN zur Abholung bereitzustellen
Ich werde heute abend nochmal mit meinem befreundeten Anwalt sprechen, aber ich denke, das werde ich auch machen. Eine Frist setzen, das Fahrzeug im vereinbarten Zustand zu übergeben. Da dies nicht möglich ist, werde ich dann nach der Frist eine Preisreduktion oder Rückabwicklung des Kaufvertrages vorschlagen. Aber ob das rechtlich überhaupt geht...?
hi
wo ist das Problem . Entweder behalten oder zurückgeben .
1 Behalten dann halt versuchen Nachverhandeln wegen der Abweichungen.
2 Wagen zurück geben weil ja falsche Angaben gemacht wurden . Wenn der Händler Zickt halt ihm klar sagen dann geht der Wagen zum Gutachter der die Km überprüfen soll und wenn da getrickst wurde gibt es eine Anzeige.
Dem Wagen fehlt schlicht und ergreifend eine schriftlich
zugesichere Eigenschaft, nämlich dass er nicht gewerblich
zugelassen war.
Ich würde mit dem Händler, der ja noch dazu Druck
zur Zulassung macht, genau dies mitteilen und ihn
unverzüglich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages
auffordern, andernfalls geht die Sache zum Anwalt.
Dass ein Fahrzeug gewerblich angemeldet war, ist
nicht unerheblich, und dann auch noch als Mietwagen....
Lass Dich nicht verunsichern, Du wirst bestimmt bei einem
seriösen Händler das Auto Deiner Träume finden, auch wenn
Dir dieses noch so gut gefällt.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 28. September 2018 um 11:09:09 Uhr:
2. Mietwagen werden zwar Top gewarter aber eben auch nicht geschont. Je nach Auto hast Du wohlmöglich eine Kiste die nur verheißt wurde. Sowas würde ich nicht kaufen.
[/quote
Mietwagen werden top gewartet ?
Das ist mir neu.
Die Mietwagenangebote die ich während meiner beruflichen Tätigkeit angesehen habe hatten oft nach mehr als 30000 Kilometern noch keine Wartung erfahren.
Schlechte Behandlung kann jeder Gebrauchtwagen erfahren.
Selbst mit dem gepflegten Wagen vom Prof. Dr. können hauptsächlich seine 18-jährigen Kinder gefahren sein und ihn kalt getreten haben.
Davon ab, sehe ich hier keinen 'Durchmarsch' bei Gericht.
Steht da 'gewerblich genutzt, soweit bekannt', gilt das eben für das, was dem Verkäufer bekannt war. Das ist keine absolut zugesicherte Eigenschaft. Man müsste schon beweisen, was der Verkäufer wusste.
Den Kilometerstand konnte der Käufer doch selbst in Augenschein nehmen. Es ist in meinen Augen völlig offen, wie ein Richter über den Fall urteilen würde. Der TE hat den höheren Kilometerstand ja tatsächlich selbst gesehen, nur falsch interpretiert.
Es hilft tatsächlich nur der Gang zum RA, da dieser eben alles, von der Online-Anzeige bis zum Kaufvertrag, lesen und beurteilen kann. Was nur mit halben Informationen eben nicht geht.
Kommt eventuell auch auf die Wagenklasse an. Der Fiesta meiner Tochter hatte bei Übergabe so um die 10.000 Km gelaufen - und es waren alle Inspektionen usw. Im Heft vermerkt - rennt übrigens auch heute noch ohne Zickenund Macken.
Der Vertrag ist aus einem einzigen Grund ungültig, weil da ein falscher km-Stand drin steht.
Den Rest kannst Du außer Acht lassen.
PS: Ich werde nie verstehen, warum hier ständig Fahrzeuge 300, 400 oder mehr Kilometer vom Wohnort gekauft werden. Hier kann man zumindest noch zurücktreten, wie die Sache weitergehen würde bei Problemen nach dem Kauf, kann man sich ja denken.
Unterstützt doch mal die regionalen Händler vor Ort und fahrt nicht in dieser Geizistgeil-Mentalität an den A. der Welt, um ein vermeintliches Schnäppchen zu machen. Auch im Gewährleistungsfall ist es wesentlich angenehmer, kurze Wege und einen Ansprechpartner zu haben!
Du hast noch nie auf dem Land gelebt, oder? Ich hab vorher in nem kleinen Dorf gewohnt, da gab es genau 3 Händler vor Ort, Gebrauchtpreise waren entweder jenseits von gut und böse oder es waren komplett runtergeschrubbte Schüsseln, die mehr aus Rost als aus Stahl bestanden. Da ist nix mit "50km Umkreis" um was zu finden.