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Falsche Anzahl der Vorbesitzer

Themenstarteram 17. April 2015 um 7:49

Hallo liebe Gemeinde,

habe folgendes Problem: Mein Auto habe ich verkauft und dabei im Kaufvertrag versehentlich die Falsche Anzahl an Vorbesitzern eingegeben (3 anstatt 4 Vorbesitzer). Jetzt droht der Käufer mit Anwalt.

Habe mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert und die sind der Auffassung, das es sich zwar um ein Mangel handele aber kein wesentlicher. Ob 3 oder 4 Vorbesitzer ist nicht so schlimm als wenn es sich um den ersten Vorbesitzer handele.

Siehe Urteil: LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09

Kein Rücktrittsgrund bei falscher Anzahl der Vorbesitzer im Kfz-Kaufvertrag

Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer hatte, rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag.

 

Sieht ihr es genau so? Wie soll ich mich verhalten?

Mfg

Beste Antwort im Thema

@Dramaking

Der Name scheint Programm zu sein. :D

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1. Was fragst du hier? Du hast doch ne RS-Versicherung.

2. Falscher Ort.

3. Rechtsberatung darf es auf MT nicht geben.

Themenstarteram 17. April 2015 um 7:58

Ich will eure Meinung wissen. Vielleicht gibt es Personen die so was ähnliches. Erlebt habe und uns es hier Schildern.

Ich wusste nicht das man solche fragen hier nicht stellen darf, zumal ich hier schon so was ähnliches hier entdeckt habe.

Mfg

Kann mich da der Aussage von PIPD black nur anschließen, für was gibts Rechtsschutz und Anwalt, hier kann Dir da keiner helfen, Du siehst wie die Meinungen bei anderen Problemen auseinander gehen also wie willst Du Dich dann auf so unterschiedliche Aussagen in einem Rechtsfall verlassen können.

Außerdem hast Du ja wohl Rechtsschutz, also was soll der ganze Thread dann denn Du brauchst ja eine verbindliche Auskunft und nicht irgendwelche Meinungen.

Andererseits muss ich mich fragen, man hat doch die Papiere und sieht die Vorbesitzer, da ist man doch irgendwo selber schuld wenn man da nicht bis 4 zählen kann und dann den Ärger am Hals hat. Sorry aber ist doch so.

Themenstarteram 17. April 2015 um 8:19

Danke für eure Hilfe

Merke das es hier nicht angebracht ist.

Bis 4 kann ich schon Zählen. Der Mensch macht halt Fehler. Kurz auf der falschen Stelle geguckt und schon ist es geschehen.

Ich werde diesen Beitrag gleich löschen

Nochmal Danke

Zitat:

@mo-kd-82 schrieb am 17. April 2015 um 10:19:51 Uhr:

Ich werde diesen Beitrag gleich löschen ...

... lassen.

Verschieben wäre auch möglich gewesen.

Gruß Metalhead

Ich hab das Thema in ein passendes Unterforum verschoben.

Vorwürfe alá "kannst du nicht zählen" sind im Übrigen absolut unangebracht!

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

Allerdings fragt man sich schon, wie Verträge gelesen und geschrieben werden.

Man muss keine Diplomarbeit über 80 Seiten anfertigen und auf dem Brief/den Briefen sieht man doch eigentlich, wie viele Vorbesitzer es sind.

Sowas füllt man halt nicht zwischen Tür und Angel aus wie einen Einkaufszettel. Sollte man meinen.

Aber man wird jeden Tag auf's Neue vom Leben überrascht.

Und dann als unfehlbarer Klugscheißer hingestellt, weil man das angesprochen hat.

Klar machen Menschen Fehler, aber... mei... muss man denn deswegen gleich schludern...

Jetzt steht es falsch drin und das heißt für den TE, Rechtsberatung suchen. Gerichtsurteile nähren den Anschein, dass das Fahrzeug nicht gewandelt werden muss, ich werde aber keinerlei Wertung darüber vornehmen, denn dazu ist der Rechtsbeistand da.

cheerio

am 17. April 2015 um 9:07

Zitat:

@mo-kd-82 schrieb am 17. April 2015 um 09:49:20 Uhr:

Sieht ihr es genau so? Wie soll ich mich verhalten?

Wie wir es sehen, ist völlig unerheblich, da kommen eh nur unqualifizierte persönliche Meinungen.

Wichtig wäre es wie es ein Richter sieht, aber da hast du ja schon ein Beispiel von einem LG gepostet, demnach die Anzahl 3 oder 4 egal ist. Wichtig ist auch, wie das deine RSV einschätzt, aber da hast du ja geschrieben, dass die das ebenso wie du sieht.

Was anderes als abwarten, was kommt, kannst du eh nicht. Sollte der Käufer wirklich ein Fass aufmachen, ist die RSV auf deiner Seite und die Chancen stehen für dich wahrscheinlich nicht schlecht.

Zitat:

Ich wusste nicht das man solche fragen hier nicht stellen darf…

Doch, darf man, nur musst du sie so formulieren, dass sie rein theoretischer Natur wären und keinem echten Fall zugeordnet werden können, da eine Rechtsberatung im Forum nun mal verboten ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. April 2015 um 11:07:03 Uhr:

Zitat:

Ich wusste nicht das man solche fragen hier nicht stellen darf…

Doch, darf man, nur musst du sie so formulieren, dass sie rein theoretischer Natur wären und keinem echten Fall zugeordnet werden können, da eine Rechtsberatung im Forum nun mal verboten ist.

...und die Frage halt im richtigen Forum stellen.

Themenstarteram 17. April 2015 um 9:13

Danke birscherl,

erste vernünftiger Kommentar dazu.

Der Grund warum ich diese frage gestellt habe ist das ich mich sehr unwohl fühle. Will nur ne gewisse Zustimmung oder ähnliches

am 17. April 2015 um 9:14

Zitat:

@där kapitän schrieb am 17. April 2015 um 11:05:05 Uhr:

Allerdings fragt man sich schon, wie Verträge gelesen und geschrieben werden.

Man muss keine Diplomarbeit über 80 Seiten anfertigen und auf dem Brief/den Briefen sieht man doch eigentlich, wie viele Vorbesitzer es sind. …

Schön, dass dir offensichtlich noch nie ein Tippfehler unterlaufen ist.

In manchen Verträgen steht halt "Vorbesitzer", in manchen "Vorbesitzer incl. derzeitigem Halter" und wenn man grad selbst der Halter ist, sagt einem die deutsche Sprache, dass ein VOR-Besitzer eben ein Besitzer VOR einem selbst ist. Im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ändert sich das … So oft, wie das Anlass für eine Auseinandersetzung ist, ist das eben nicht so klar, wie du das darstellst.

Zitat:

@mo-kd-82 schrieb am 17. April 2015 um 11:13:07 Uhr:

Der Grund warum ich diese frage gestellt habe ist das ich mich sehr unwohl fühle. Will nur ne gewisse Zustimmung oder ähnliches

Für Dein Wohlgefühl: Mir wäre es als Käufer recht egal, ob es nun 3 oder 4 Vorbesitzer sind. Anders wäre es bei einem oder 2 Vorbesitzern, ein Kauf aus erster Hand ist doch noch etwas anderes...

Du kannst halt nur hoffen, dass Du nicht an so einen Preisdrücker-Klagehansel geraten bist. Aber selbst dann sind Deine Chancen laut RSV ja nicht schlecht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. April 2015 um 11:14:06 Uhr:

Zitat:

@där kapitän schrieb am 17. April 2015 um 11:05:05 Uhr:

Allerdings fragt man sich schon, wie Verträge gelesen und geschrieben werden.

Man muss keine Diplomarbeit über 80 Seiten anfertigen und auf dem Brief/den Briefen sieht man doch eigentlich, wie viele Vorbesitzer es sind. …

Schön, dass dir offensichtlich noch nie ein Tippfehler unterlaufen ist.

In manchen Verträgen steht halt "Vorbesitzer", in manchen "Vorbesitzer incl. derzeitigem Halter" und wenn man grad selbst der Halter ist, sagt einem die deutsche Sprache, dass ein VOR-Besitzer eben ein Besitzer VOR einem selbst ist. Im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ändert sich das … So oft, wie das Anlass für eine Auseinandersetzung ist, ist das eben nicht so klar, wie du das darstellst.

Liest Du keine Verträge Korrektur?

Natürlich unterlaufen mir auch Tippfehler. Aber ein Vertrag... Himmel... mit Euch möchte ich gerne Verträge machen, wenn das so ist.

cheerio

am 17. April 2015 um 9:34

Nun, wenn ich weiß, dass mein Auto 3 Besitzer vor mir, also 3 Vorbesitzer, hatte, dann schreib ich da halt schnell mal 3 rein, obwohl da 4 stehen müsste, weil ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja auch schon Vorbesitzer bin.

Schön, dass dir so etwas nie passieren wird. Es geht aber in dem thread eher darum, wie der TE die Lage der Dinge einschätzen kann und nicht darum, wie perfekt du bist.

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