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Falsche Fahrerkarte

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 18:25

Nabend zusammen,

Ist schon mal jemand von Euch mit einer fremden Fahrerkarte erwischt worden???

 

Nicht, daß ich vorhabe, mit einer "fremden" Fahrerkarte zu fahren, interessiert mich nur mal, mit welchen Strafen man in so einem Fall zu rechnen hat.

 

Gruß Frahli

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2008 um 9:50

Moin,

mal ganz vorsichtig gefragt.....

Merkst Du noch irgendwelche Einschläge? Du versuchst hier eine Gebrauchsanweisung für illegale Tätigkeiten zu bekommen! Das kann es doch nicht wirklich sein, oder? Es ist bereits mehr als genug geschrieben worden um selbst Dir deutlich zu machen das dieses Vorhaben, auch wen Du es nur Theoretisch wissen möchtest, nicht rechtlich sauber ist....

Also lass es einfach.

Gruss

Marcus

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am 17. Januar 2008 um 19:01

naja, denke das es sehr teuer wird!!!!

hab zwar selber noch nichts von einem gehört, der erwischt wurde!

bei uns in der firma hat man letzten einen erwischt der ohne karte gefahren ist,

obwohl er eine besitzt und noch dazu mit seinem festen lkw!!!???

wie BLÖDE muß man sein dafür um so was ab zuziehen?

auf jedem fall munkelt man das es dem chef 2500€ gekostet hat, mit dem fahren ohne

karte und mit dem was auf der karte nicht stimmte (pausen, lenkzeit).

was er als fahrer zahlen muß, wird er wohl keinem auf die nase binden!

selbst schuld, höffentlich tuts ihm im geldbeutel weh! muß ich leider so sagen!!!!!!! der fehler, bei der ganzen sache ist, bei uns wird keiner gezwungen zu solchen sachen!!

hab bei kontrollen noch nie probleme gehabt, bis auf das eine mal mit der überladung und 30€, in 14 monaten!!!!!

gruß nobsch

am 17. Januar 2008 um 20:07

Ich würde mich hüten mich mit einer falschen Fahrerkarte erwischen zu lassen. Was ich gehört habe, wird die Karte eingezogen und der Besitzer darf dann längerfristig oder vielleicht überhaupt nur noch "tachofreie" Fahrzeuge fahren, was natürlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führt. Würde mir das sehr gut überlegen ob das dafürsteht, zumal ihr im Falle einer Kontrolle NULL RÜCKENDECKUNG durch den Chef oder den Disponenten bekomm (und wenn er es euch noch so hoch und heilig verspricht, versucht mal was schriftliches zu bekommen....). Das Seil wird euch um den Hals gelegt und auch da zugezogen.

Lieber fahr ich zwei Stunden zuviel auf die Karte drauf und bezahl die Strafe und darf aber die Karte behalten und auch den Arbeitsplatz.

Vielleicht ne blöde Frage, aber geht nicht folgender Trick? :

Man besorgt sich eine 2. Karte und wenn die eigene Lenkzeit abgelaufen ist, fährt man mit dem Fake.

Wenn eine Kontrolle kommt, schiebt man schnell die eigene Karte wieder rein und sagt, man hätte den Kollegen erst kürzlich abgesetzt. Natürlich muss dann zwischendurch auch mal beim Kartenwechsel anhalten, damit das aus den Daten ersichtlich ist. Und es kann ja im Eifer des Gefechtes passieren, dass der Kollege die Karte falsch gewechselt hat und nicht mitgenommen hat oder wie auch immer.

Aber wie will die Polizei denn beweisen können, ob es tatsächlich einen 2. Fahrer gegeben hat oder nicht?

Wahrscheinlich geht es ganz sooo einfach nicht, aber mich würde mal die Erklärung interessieren, wo an diesem Vorschlag der Haken ist.

Zur Not müsste natürlich der "Fake" Karteninhaber informiert sein, damit die Aussagen abgesprochen sind.

Soweit ich weiß, wurde das doch mit den alten Tachoscheiben früher auch so oder zumindest so ähnlich gemacht. Auf die Details habe ich natürlich nie so geachtet, weil es mich ja nicht unmittelbar tangiert.

am 17. Januar 2008 um 22:08

@FoxT,

der Tacho legt sich die Info ab, wann welche Karte gesteckt war.

Auf der Karte steht, wann sie in welchem Fahrzeug gesteckt war.

Dann frage ich mich, wo Du einen "Fake" herbekommen willst?

Die Metro - Kunden - Karte sieht so ähnlich aus, aber die funktioniert nicht. Das hat schon jemand (aus Versehen) probiert. :D

@FoxT

Meine Vorredner haben Recht!

Ich würde sowas lassen. Eine 2. Karte auf Deinen Namen bekommst Du nicht so einfach, schon gar nicht bei der Ausgabestelle. Verlust "vorgaukeln" bringt nix, weil dann Deine 1. Karte gesperrt ist (wird bei jeder Kontrolle sofort gecheckt, und die Daten in den Digitachos verraten die Benutzung beider Karten ja).

Mal unterstellt, Du meinst mit dem "Fake" (2. Karte) ne Karte von einem "Blödmann", der sie Dir überlässt, dann kannst Du natürlich theoretisch mit beiden Karten abwechselnd fahren. Soweit die Theorie.

Probleme in der Praxis:

1.) Solltest Du gerade mit dem "Fake" unterwegs sein, ist das bei ner Kontrolle ziemlich schlecht! "Wenn eine Kontrolle kommt, schiebt man schnell die eigene Karte wieder rein...", das kannst Du knicken! Man kann die Karten nur im Stand wechseln, und auch das dauert ein bisschen, wegen der Eingaben und Speicherzeiten. Karte raus und andere rein, das dauert locker 1 Minute. Da wirds bei der Kontrolle sicher sehr eng mit dem "Karten-DJ-Spielen"!

2.) Selbst wenn Du das hinbekommst, dann verrät Dich der Tachograph, weil man ja sieht, dass Deine Karte grade erst reingesteckt wurde.

3.) Mal unterstellt, man hält Dich mit der Karte des "Kollegen" an, und du stammelst da was von "in der Hektik vergessen..." (sehr glaubwürdige Aussage, wirst sicher gleich "durchgewunken" LOL), wird sicher irgendwas wie folgendes passieren:

- Anzeige

- Ausdrucke und/oder Download des Karten- und DKG-Massenspeichers durch die Polizei / BAG (und zwar von Deiner und der "Kollegen"-Karte)

- Weitergabe des Vorganges u. a. an die zuständige Gewerbeaufsicht

- Anhörungsbogen an Dich und die Firma - Viel Spaß beim Erklären, wo denn der "Kollege" überhaupt herkommt. Auch spannend, was Dein Chef sagt, denn der "Kollege" hat ja wohl kaum einen Arbeitsvertrag / Lohnkonto, etc. (die Gewerbeaufsicht wird da sicher nachhaken)

- ggf. Anforderung von Daten und Unterlagen weiterer Fahrzeuge und / oder Fahrer

4.) €€€€€€€€€€€

jc_benz

am 18. Januar 2008 um 4:30

du bekommst in deutschland gar keine 2. karte ausgehändigt ohne das du dich strafbar machst!!!!!!!!!!!!!

Ok, die Probleme habe ich verstanden.

Ihr habt aber richtig verstanden, dass ich mit meinem Beispiel nicht 2 Karten auf diesselbe Person meinte, sondern schon 2 unterschiedliche.

Denkbar wäre sowas (nur die theoretische Seite, die praktische Anwendung wurde ja gerade erläutert, warum das so einfach und vor allem so schnell nicht geht) ja z.B. in einem Familienunternehmen, wo aber nicht alle Kinder unbedingt fahrerische Tätigkeiten ausüben, vielleicht aber trotzdem für den Fall der Fälle einen LKW Führerschein haben.

An so eine Konstellation habe ich z.B. gedacht.

Geht denn vielleicht folgender Trick oder auch nicht?

Eine Niederlassung/Betriebsstätte im europäischen Ausland gründen wo evtl. Aufzeichnungsgeräte nicht vorgeschrieben sind (oder ist es bereits in der ganzen EU Standard? Weiß ich ja nicht so genau......).

Die LKW über die ausländische Niederlassung anmelden, aber trotzdem überwiegend in Deutschland betreiben.

Geht? Geht nicht?

am 18. Januar 2008 um 9:50

Moin,

mal ganz vorsichtig gefragt.....

Merkst Du noch irgendwelche Einschläge? Du versuchst hier eine Gebrauchsanweisung für illegale Tätigkeiten zu bekommen! Das kann es doch nicht wirklich sein, oder? Es ist bereits mehr als genug geschrieben worden um selbst Dir deutlich zu machen das dieses Vorhaben, auch wen Du es nur Theoretisch wissen möchtest, nicht rechtlich sauber ist....

Also lass es einfach.

Gruss

Marcus

am 18. Januar 2008 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Geht denn vielleicht folgender Trick oder auch nicht?

Eine Niederlassung/Betriebsstätte im europäischen Ausland gründen wo evtl. Aufzeichnungsgeräte nicht vorgeschrieben sind (oder ist es bereits in der ganzen EU Standard? Weiß ich ja nicht so genau......).

Die LKW über die ausländische Niederlassung anmelden, aber trotzdem überwiegend in Deutschland betreiben.

Geht? Geht nicht?

Geht nicht. Sobald du im EU-Raum fährst, brauchst du ein Aufzeichnungsgerät. LKW ohne Tachograph kannst du vielleicht noch irgendwo im Himalaja anmelden, aber nicht im Europäischen Raum.

Ah ah, dass letzte Beispiel wäre sofern möglich, absolut rechtlich sauber.

Ich meine es sogar explizit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Nicht anderes machen ja große Konzerne ja auf steuerlicher Ebene völlig legal, in dem sie z.B. ihren Sitz in eine niederländische Holding verlagern.

Insofern hat es ja nichts mit illegal zu tun, wenn man im Ausland eine Niederlassung gründet, die die LKW's betreibt.

Das ist gerade der Sinn der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU.

Ich vermute nur mal, dass die Aufzeichnungspflichten bereits europaweit vereinheitlicht sind, weiß es aber nicht genau.

Das müsste mir ja jemand sagen können, ob es da Unterschiede gibt.

 

PS: Ah lese gerade, die Frage wurde knapp vor meinem Threas beantwortet :) Ok, Thema beendet.

am 18. Januar 2008 um 10:40

Moin,

warum bist Du denn nicht in der Lage eine Suchmaschine wie z.B. Google zu benutzen um Dir die noptwendigen Informationen zu beschaffen? Du bist doch sonst auch nicht auf den Kopf gefallen, oder? Oder benutze einfach mal die Suche hier im Forum, die funktioniert auch. Und das Thema Fahrerkarte wurde bereits zur Genüge behandelt.

Gruss

Marcus

am 18. Januar 2008 um 20:54

Hallo!

In Italien kostet es bis zu 20000€ wenn man mit einer anderen Fahrerkarte Fährt;)

Ist also ein richtiges Schnäppchen:D

Gruß Eric

Zitat:

Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL

Hallo!

In Italien kostet es bis zu 20000€ wenn man mit einer anderen Fahrerkarte Fährt;)

Ist also ein richtiges Schnäppchen:D

Gruß Eric

natürlich ist das ein schnäppchen. weil man ja , wenn man es tut, auch doppeltes geld verdient....:D:D:D:p

gruss

am 12. März 2008 um 10:04

Hallo,

mal einige Klarstellungen rund um das Digitale Kontrollgerät:

 

die EU-Vorschriften gelten seit Mai 2006 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus inzwischen auch in der Schweiz, in Norwegen, Liechtenstein und Island. Analoge Fahrtenschreiber sind in allen übrigen europäischen Staaten vorgeschrieben (AETR). Ab dem 16.06.2010 sind auch in diesen Ländern digitale Tachografen vorgeschrieben.

Also klappt es mit der Niederlassung im Ausland nicht!

 

Zwei Fahrerkarten für die gleiche Person sind ausgeschlossen, da die EU-Vorschriften ein Verfahren vorgesehen haben (TACHOnet), mit dem vor der Ausstellung einer Fahrerkarte über dieses Netz bei allen anderen Staaten abgefragt wird, ob der Antragsteller dort schon eine Fahrerkarte erhalten hat und wenn ja wird der Antrag abgelehnt. 

 

Der "Trick" mit der verlorenen Karte geht auch nicht, da wie hier schon erwähnt, die "verlorene" Karte im zentralen Register in Flensburg als "verloren" gespeichert ist und die Polizei und das BAG dies direkt abfragen können.

 

Fahrer mit zwei Karten und sogar eine Doppelbesatzung mit vier Karten wurden schon des öfteren aus dem Verkehr gezogen. Die Gerichte sind sich noch nicht ganz einig, ob es Urkundenfälschung oder die Verfälschung von elektronischen Aufzeichnungen ist - eines steht aber fest: Es ist eine Straftat!!!!!!

 

Also Finger weg von solchen Manipulationen, sie enden meist in Arbeitslosigkeit!!

 

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