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Falsche Räder auf meinem W221 4MATIC
Hallo,
habe 10/2020 einen gebrauchten S350 4 matic aus 2008 mit 132.000 echten Kilometer erstanden.
Vorbesitzer ein älterer oder eigenlich alter Steuerberater, der leider schwer erkrankt ist und den Wagen nicht mehr fahren kann.
Abgeholt habe ich ihn auf Winterrädern 17Zoll, da er schon 2020 kaum noch von der Familie bewegt wurde.
Während der durchschnittlich wenigen 13.000km jährlich war der Wagen ausschließlich bei Mercedes in Hamburg zur Wartung. Alles nachvollziehbar, teils sogar mit Rechnungen dabei.
Die Rechnungen waren immer ordentlich hoch :-(
Jetzt aber:
Dazu gab es einen Satz AMG Sommerräder in 19 Zoll mit vorne 255/40 und hinten 275/40.
Wie ich jetzt weiß, geht laut Mercedes bei 4matic Allrad keine Mischbereifung !!!
In einer Rechnung 2018 wurde dem Vorbesitzer sogar neue Reifen in 255 + 275 montiert und berechnet.
Gehe also davon aus, der Mann wurde unwissend "beschissen". Der fährt diese unzulässige Kombination wahrscheinlich schon seit vielen Jahren, aber mindestens einen kompletten Satz Reifen plus 1-2 Jahren mit den neuen Reifen aus 2018.
Ich werde zwar versuchen Mercedes Hamburg zu dem Vorfall zu kontaktieren, verspreche mir aber keine Kulanz im Versagen dem Vorbesitzer und Stammkunden nicht nur den falschen Radsatz verkauft zu haben, sondern auch jährlich den Räderwechsel gemacht zu haben und sogar neue "falsche" Reifen montiert zu haben.
Mein Glück bisher, scheinbar ist das Verteilergetriebe noch OK, vielleicht auch nur wegen dem Fahrprofil des Vorbesitzers. Jedenfalls scheinte es nie ein Problem gegeben zu haben.
Aktuell gibt es also eine Abrollumfangsdifferenz von +2,3% (vorne 208,7 cm zu hinten 213,6 cm)
Um Schadensbegrenzung zu betreiben frage ich euch:
Macht es Sinn und klappt es überhaupt, hinten 285/35/19 aufzuziehen und per Einzelabnahme auf den 9,5x19 ET43 AMG Felgen eintragen zu lassen?
Dann wäre die Abrollumfangsdifferenz nur noch -0,7% (vorne 208,7 cm zu hinten 207,4 cm)
Um jetzt nur laienhaft zu denken, die Differenz wird wohl noch geringer sein können, da vorne das Profil auf 7mm runter ist und würde man hinten den Luftdruck auf "beladen" einstellen, könnte man vielleicht noch was gewinnen.
Was denkt Ihr?
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23 Antworten
Schreibe deinen Fall doch mal freundlich dem CAC in Maastricht verbunden mit der Frage "Was können Sie für mich tun?"
Schließlich handelt eine Mercedes Benz Niederlassung ja namens und im Auftrage des Konzernes. (Genau das lassen sie ja an anderer Stelle auch gerne mal raushängen...)
In sofern darf man als Kunde schon erwarten, dass eine NL für solche Handwerklichen Fehler einsteht.
Darüber hinaus ist es gezielt eine Frage der Kulanz.
Es würde ja vielleicht genügen, wenn die NL zwei Räder hinten gegen passende tauscht so dass Du vier gleiche hast.
Du könntest ja generös entgegenkommen und auch gute gebrauchte Räder vom MBGTC azkzeptieren.
Sondereintragung ist ohne Gutachten nicht so einfach.
Viel Erfolg.
Das ist eigentlich die Mühe nicht wert, da da sowieso nichts raus kommt.
Die AMGs würde ich einfach verkaufen, da sollten ein paar hundert Euro bei rumkommen.
Was soll das CAC machen. Der TE hat privat ein Auto gekauft und da waren nicht zulässige Räder drauf - im Zweifelsfalle "persönliches Pech".
Da ist es auch iirelevant, ob Mercedes ihm da neue Gummis drauf montiert hat.
Entweder trotz "Nicht-Zulässigkeit" weiterfahren (seitens MB UND seitens TÜV) oder verkaufen.
Eventuell mal schauen, ob man im Gebrauchtteilecenter 2 passende Räder bekommen kann und dann mit einer zulässigen Kombination weiterfahren.
Ja, auf Die Niederlassung bin ich gespannt. Denke der Verkäufer des Autos würde mich unterstützen oder mich in seinem Namen mit der Niederlassung sprechen lassen.
Über Maastricht mache ich mir weniger Hoffnung, werde es dort trotzdem kundtun.
Hat denn jemand ggf. von einer Einzelabnahme für 285/35 gehört?
Noch perfekter wäre, wenn man vorne auf den 8,5x 19 statt 255/40/19 die Größe 245/45/19 montieren dürfte,
dann gäbe es laut reifenrechner praktisch keine Unterschiede im Rollumfang, bzw. 1mm (0,1%)
Was denkt Ihr?
Sprich mit dem TÜV!
Was wir denken ist irrelevant für die Zulässigkeit.
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 18. Mai 2021 um 21:37:32 Uhr:
Was soll das CAC machen. Der TE hat privat ein Auto gekauft und da waren nicht zulässige Räder drauf - im Zweifelsfalle "persönliches Pech".
Da ist es auch iirelevant, ob Mercedes ihm da neue Gummis drauf montiert hat.
Entweder trotz "Nicht-Zulässigkeit" weiterfahren (seitens MB UND seitens TÜV) oder verkaufen.
Eventuell mal schauen, ob man im Gebrauchtteilecenter 2 passende Räder bekommen kann und dann mit einer zulässigen Kombination weiterfahren.
Zumindest für den Fall, dass nachweisbar (Rechnung z.B.) ist, dass die NL falsche Radgrößen verkauft und mehrfach montiert hat.
Aus der Nummer würde ich sie nicht gänzlich ohne Versuch heraus lassen.
Zitat:
@kappa9 schrieb am 19. Mai 2021 um 08:11:32 Uhr:
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 18. Mai 2021 um 21:37:32 Uhr:
Was soll das CAC machen. Der TE hat privat ein Auto gekauft und da waren nicht zulässige Räder drauf - im Zweifelsfalle "persönliches Pech".
Da ist es auch iirelevant, ob Mercedes ihm da neue Gummis drauf montiert hat.
Entweder trotz "Nicht-Zulässigkeit" weiterfahren (seitens MB UND seitens TÜV) oder verkaufen.
Eventuell mal schauen, ob man im Gebrauchtteilecenter 2 passende Räder bekommen kann und dann mit einer zulässigen Kombination weiterfahren.
Zumindest für den Fall, dass nachweisbar (Rechnung z.B.) ist, dass die NL falsche Radgrößen verkauft und mehrfach montiert hat.
Aus der Nummer würde ich sie nicht gänzlich ohne Versuch heraus lassen.
Ich kann Dir auch Räder von der C-Klasse verkaufen - und ich muss die nicht zurücknehmen, nur weil die an der S-Klasse nicht passen.
Das Auto wurde (so habe ich es verstanden) privat gekauft und die Vorgeschichte ist möglicherweise nicht vollständig zu klären ... da würde ich mich als Werkstatt oder als CAC sehr entspannt verhalten.
Aber das ist nur meine Meinung.
PS: Mir ist es einmal passiert, dass ich neue Reifen brauchte und bin zu einer Reifenbude gefahren. Habe einen Zettel hingelegt mit dem Wunsch-Format und Hersteller der Reifen und wollte ein Angebot. Die Tante hinter dem Tresen wollte mich dann allen Ernstes bei strömendem Regen ins Auto schicken um den Fahrzeugschein zu holen - sie müsse ja sicher sein, dass ich die gewünschten Refen auch fahren darf. Habe gesagt, dass ich weiß, welche Reifen ich brauche und dieses Format auch nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sie sollte mir einfach nur den Preis sagen. Nachdem die mir den Preis nicht nennen wollte und auf den Fahrzeugschein beharrte, habe ich dann einen schönen Tag gewünscht.
Da ging mir die Fürsorge doch etwas zu weit ...
Dass ich da nur einmal war muss ich nicht sagen, oder?
@Hyperbel
Gerade ist meine Anfrage an den TÜV raus, nach vorherigem Telefonat. Versuche es mit vorne 245/45/19
@kappa9
Ich versuche in Verbindung mit dem Verkäufer in der Niederlassung etwas zu erreichen, noch denken die in der NL das das Auto ihrem Kunden gehört.
Der Vorbesitzer war Steuerberater und hat das Auto 10 Jahre in der gleichen Niederlassung warten und reparieren lassen. Selbst Reifenkauf, Rädereinlagerung etc.
Das Auto war nur dort und nie bei einer anderen Werkstatt oder Reifenhändler.
Hier hat wahrscheinlich die ganze Kette in Hamburg versagt. Der erste verkauft für Allrad den falschen Radsatz und alles folgende in Verbindung mit den Rädern hat auch keiner gemerkt, inkl. Hauptuntersuchung, die natürlich auch in der NL gemacht wurde.
Guter Ansatz.
Ja, ich denke dass ich auch zuerst einmal die NL auf diesen Fehler hinweisen würde mit Blick auf etwaige Folgeprobleme. Selbst wenn das Auto nicht mehr dem Erstbesitzer gehört, sollte die NL doch für die von ihr ausgeführten Arbeiten in der Verantwortung sein. Man muss das nur mal freundlich deklarieren, dass dieser Fehler dort immer wieder passiert ist. Das machen die ja wohl nicht extra. Und bisher hat sie keiner darauf hingewiesen. Also dann am besten den Leiter Kundendienst oder zuerst den VK, der das intern mal eskalieren lassen soll. Es muss hatl bei jemand landen, der Entscheidungskompetenz hat bei Problemen.
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 19. Mai 2021 um 08:29:37 Uhr:
Zitat:
@kappa9 schrieb am 19. Mai 2021 um 08:11:32 Uhr:
Zumindest für den Fall, dass nachweisbar (Rechnung z.B.) ist, dass die NL falsche Radgrößen verkauft und mehrfach montiert hat.
Aus der Nummer würde ich sie nicht gänzlich ohne Versuch heraus lassen.
Ich kann Dir auch Räder von der C-Klasse verkaufen - und ich muss die nicht zurücknehmen, nur weil die an der S-Klasse nicht passen.
Das Auto wurde (so habe ich es verstanden) privat gekauft und die Vorgeschichte ist möglicherweise nicht vollständig zu klären ... da würde ich mich als Werkstatt oder als CAC sehr entspannt verhalten.
Aber das ist nur meine Meinung.
PS: Mir ist es einmal passiert, dass ich neue Reifen brauchte und bin zu einer Reifenbude gefahren. Habe einen Zettel hingelegt mit dem Wunsch-Format und Hersteller der Reifen und wollte ein Angebot. Die Tante hinter dem Tresen wollte mich dann allen Ernstes bei strömendem Regen ins Auto schicken um den Fahrzeugschein zu holen - sie müsse ja sicher sein, dass ich die gewünschten Refen auch fahren darf. Habe gesagt, dass ich weiß, welche Reifen ich brauche und dieses Format auch nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sie sollte mir einfach nur den Preis sagen. Nachdem die mir den Preis nicht nennen wollte und auf den Fahrzeugschein beharrte, habe ich dann einen schönen Tag gewünscht.
Da ging mir die Fürsorge doch etwas zu weit ...
Dass ich da nur einmal war muss ich nicht sagen, oder?
Ja, ist halt ein völlig anderer Fall, als (zumindest hier entnehmbar) geschildert.
Setzen wir voraus, dass die Story so stimmt und dem Vorbesitzer seinerzeit für sein Fahrzeug dort bei der NL Räder verkauft wurden, darf er regelmäßig darauf vertrauen, dass diese auch passen und gemäß Herstellervorgaben zulässig für sein Fahrzeug sind.
Genau dafür hat der Hersteller ja die Tabellen "zulässige Rad- Reifenkombinationen". Darauf darf und kann ich mich als Kunde verlassen, wenn ich in der NL sage: "ich möchte Räder für mein Auto kaufen, montieren Sie diese auch bitte"
Zudem: Die Sorgfaltspflicht der Werkstatt hätte die jährliche erneute Montage falscher Bereifung erst gar nicht durchführen dürfen. Zweiter Fehler.
Schau mal, wie gerade NL's sich anstellen, wenn sie etwas (sogar auf expliziten Kundenwunsch) machen sollen, was vom Hersteller nicht frei gegeben ist.
Beispiel: Genau mit dieser Begründung verweigert eine NL die Freischaltung der Restliteranzeige bei verschiedenen Modellen, obwohl sie es bei vielen Modellen auch mit der Online-Diagnose machen könnte.
Für Arbeiten und Gewährleistungen ist die NL meiner Vermutung nach auch über einen Besitzerwechsel hinaus verantwortlich - genaueres kann hier sicherlich ein Jurist sagen.
Von daher finde ich den Ansatz gut, zunächst einmal mit einem Entschieden bei der NL zu sprechen und den Fall zu schildern mit der freundlichen Frage "was schlagen Sie vor?"
Hatte bereits mal den TÜV angeschrieben.
Wollte vorne 245/45/19 montieren und eintragen lassen.
Die schlagen aber vor hinten auf den 9,5“ ebenfalls 255/40/19 aufziehen zu lassen, wegen der Tachoabweichung wenn ich vorne was ändere.
Dann dachte ich, wenn ich hinten dann die Flanken auf 9,5 ziehe, würde der Radumfang kleiner werden.
TÜV sagt, ich denke falsch und es stimmt natürlich.
Nach meiner Denke müsste sich die Lauffläche/Profil zusammenziehen.
Tut es natürlich nicht.
Es ändert sich zwar etwas am Radumfang, aber so gering das es zu vernachlässigen ist. Selbst der Reifenhersteller gibt den Reifen für 8,5 aber auch 9,5 Zoll frei und ändert nichts im Datenblatt am Radumfang.
Einzig die Seitenansicht könnte komisch sein.
Aber ich warte noch auf nächste Woche ob ich bei Mercedes Hamburg noch etwas erreichen kann, sonst gehe ich wohl dazu über hinten auf die 9,5“ auch 255/40/19 montieren zu lassen und die Einzelabnahme zu bezahlen.
Annonciert sind die Räder aktuell, aber kein Interessent.
Zitat:
@golfplus1 schrieb am 21. Mai 2021 um 18:05:33 Uhr:
wegen der Tachoabweichung wenn ich vorne was ändere.
Das könnte man in der SD einstellen, aber ich würde trotzdem, nur 4 gleiche fahren.